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AgV fordert Patientenschutzgesetz: Ärztefunktionäre behindern Fortschritte bei Patientenrechten - Kompetenzgerangel in der Bundesregierung

Die Arbeit an der Verbesserung der rechtlichen Situation von Patienten im Gesundheitssystem kommt nicht, wie geplant, voran. Die Gründe: Kompetenzgerangel zwischen Justiz- und Gesundheitsministerium und der Widerstand von Ärztefunktionären, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV).
Intransparenz der Leistungen und Qualität des Gesundheitswesens, fehlende Mitwirkungsmöglichkeiten von Patientenvertretern in wichtigen Gremien wie dem Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen, Verfahrensmängel ärztlicher Gutachter- und Schlichtungsstellen - dies sind einige der Themen einer Arbeitsgruppe "Patientenrechte in Deutschland" beim Bundesministerium für Gesundheit, an der die AgV mitwirkt.
Ziel der Arbeit ist: Bis zum Jahresende sollen Experten aus Krankenversicherung, Ärzteschaft und Krankenhäusern gemeinsam mit Vertretern von Patienten und Verbrauchern konkrete Eckpunkte zur Stärkung der Patientenrechte formulieren. Ob diese Eckpunkte dann allerdings, wie ursprünglich geplant, in ein Patientenschutzgesetz einfließen werden, daran gibt es nach dem bisherigen Verlauf der Arbeit schwerwiegende Zweifel, so die AgV.
Patientenvertreter haben in den vergangenen Jahren immer wieder Verbesserungen bei besonders wichtigen Problemen gefordert, zum Beispiel Beweiserleichterungen betroffener Patienten im Falle von vermuteten Medizinschäden oder eine verbesserte Haftung bei möglichen Arzneimittelschäden. Ursprünglich sollten diese Gebiete deshalb auch in einer eigenen Unterarbeitsgruppe ausführlich behandelt werden. Doch gerade diese Arbeitsgruppe ist vom Gesundheitsministerium bis heute nicht gebildet worden. Kompetenzgerangel innerhalb der Bundesregierung scheint dafür ein Grund zu sein: Denn bis heute ist offensichtlich nicht geklärt, ob das Gesundheitsministerium oder das Justizministerium bei diesen entscheidenden Fragestellungen des Patientenschutzes die Moderation übernehmen soll. Zusätzliches Hemmnis ist die Bremserrolle der Ärztelobby, die kaum Handlungsbedarf für mehr Patientenschutz sieht. So wurde die Bildung der Arbeitsgruppe bislang verhindert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat mit der Stärkung der unabhängigen Patientenunterstützung Anfang dieses Jahres zwar einen wichtigen ersten Schritt getan, so die AgV. Aber dies allein reicht nicht aus, um die Situation von Patienten grundlegend zu verbessern. Die Bundesregierung muss nun einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert werden. Dazu ist ein eigenes Patientenschutzgesetz notwendig.
Im Konsens mit allen Beteiligten werden sich die notwendigen Reformen kaum bewältigen lassen, so die Einschätzung der Verbraucherverbände. Hier muss die Politik Partei ergreifen für diejenigen, die bisher keine Lobby haben und wegen mangelhafter rechtlicher Möglichkeiten in einer unterlegenen Position sind, verlangt die AgV. Die lange überfällige Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu Fragen der Behandlungsfehlerhaftung ist dazu ein notwendiger Schritt.
Quelle: Pressemitteilung AgV vom 28.03.2000

Werner Schell (9.4.2000)