Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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AgV fordert Patientenschutzgesetz: Ärztefunktionäre behindern
Fortschritte bei Patientenrechten - Kompetenzgerangel in der Bundesregierung
Die Arbeit an der Verbesserung der rechtlichen Situation von Patienten im
Gesundheitssystem kommt nicht, wie geplant, voran. Die Gründe: Kompetenzgerangel zwischen
Justiz- und Gesundheitsministerium und der Widerstand von Ärztefunktionären, kritisiert
die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV).
Intransparenz der Leistungen und Qualität des Gesundheitswesens, fehlende
Mitwirkungsmöglichkeiten von Patientenvertretern in wichtigen Gremien wie dem
Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen, Verfahrensmängel ärztlicher Gutachter- und
Schlichtungsstellen - dies sind einige der Themen einer Arbeitsgruppe
"Patientenrechte in Deutschland" beim Bundesministerium für Gesundheit, an der
die AgV mitwirkt.
Ziel der Arbeit ist: Bis zum Jahresende sollen Experten aus Krankenversicherung,
Ärzteschaft und Krankenhäusern gemeinsam mit Vertretern von Patienten und Verbrauchern
konkrete Eckpunkte zur Stärkung der Patientenrechte formulieren. Ob diese Eckpunkte dann
allerdings, wie ursprünglich geplant, in ein Patientenschutzgesetz einfließen werden,
daran gibt es nach dem bisherigen Verlauf der Arbeit schwerwiegende Zweifel, so die AgV.
Patientenvertreter haben in den vergangenen Jahren immer wieder Verbesserungen bei
besonders wichtigen Problemen gefordert, zum Beispiel Beweiserleichterungen betroffener
Patienten im Falle von vermuteten Medizinschäden oder eine verbesserte Haftung bei
möglichen Arzneimittelschäden. Ursprünglich sollten diese Gebiete deshalb auch in einer
eigenen Unterarbeitsgruppe ausführlich behandelt werden. Doch gerade diese Arbeitsgruppe
ist vom Gesundheitsministerium bis heute nicht gebildet worden. Kompetenzgerangel
innerhalb der Bundesregierung scheint dafür ein Grund zu sein: Denn bis heute ist
offensichtlich nicht geklärt, ob das Gesundheitsministerium oder das Justizministerium
bei diesen entscheidenden Fragestellungen des Patientenschutzes die Moderation übernehmen
soll. Zusätzliches Hemmnis ist die Bremserrolle der Ärztelobby, die kaum Handlungsbedarf
für mehr Patientenschutz sieht. So wurde die Bildung der Arbeitsgruppe bislang
verhindert.
Das Bundesgesundheitsministerium hat mit der Stärkung der unabhängigen
Patientenunterstützung Anfang dieses Jahres zwar einen wichtigen ersten Schritt getan, so
die AgV. Aber dies allein reicht nicht aus, um die Situation von Patienten grundlegend zu
verbessern. Die Bundesregierung muss nun einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer
Bundestagsopposition gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert werden.
Dazu ist ein eigenes Patientenschutzgesetz notwendig.
Im Konsens mit allen Beteiligten werden sich die notwendigen Reformen kaum bewältigen
lassen, so die Einschätzung der Verbraucherverbände. Hier muss die Politik Partei
ergreifen für diejenigen, die bisher keine Lobby haben und wegen mangelhafter rechtlicher
Möglichkeiten in einer unterlegenen Position sind, verlangt die AgV. Die lange
überfällige Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu Fragen der Behandlungsfehlerhaftung ist
dazu ein notwendiger Schritt.
Quelle: Pressemitteilung AgV vom 28.03.2000
Werner Schell (9.4.2000)
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