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Deutsche Hospiz Stiftung fordert Patientenschutz statt Kostendruck in der Sterbebegleitung

"Gesundheitsreform 2000: Patientenrechte, Verbraucher- und Patientenberatung aus Sicht der Bundesregierung" - unter diese Überschrift stellte am 7.12.1999 Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer ihr Referat auf dem Forum "Patientenschutz in Deutschland" im Rathaus Schöneberg, Berlin.

Die Deutsche Hospiz Stiftung in Dortmund kritisierte unterdessen die aktuelle Gesundheitspolitik als kontraproduktiv für den Patientenschutz gerade in der Sterbebegleitung. "Was hilft es, wenn nun auch die Regierung den Patientenschutz entdeckt, aber gleichzeitig für unzählige der 300.000 Menschen, die in Deutschland jährlich unter unsäglichen Schmerzen an Krebs sterben, keine ausreichende palliativmedizinische Versorgung sichergestellt ist?", fragt Eugen Brysch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der staatlich unabhängigen Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende. Zudem sei gerade die häusliche ärztliche Versorgung in der letzten Lebensphase durch das Budget nicht abgedeckt.

Kostendruck: Kasse schob Sterbende ab

Schließlich erinnert die Stiftung an den jüngsten sogenannten "Rostocker Fall." Hier hatte eine Krankenkasse die Weiterfinanzierung des Hospiz-Aufenthaltes einer todkanken 78jährigen verweigert. Die alte Dame wurde in ein Pflegeheim abgeschoben, wo sie kurz später verstarb. "Das zeigt, wo sich der Kostendruck entlädt - nämlich bei den Schwächsten im System, den Sterbenden," kritisierte Brysch und forderte die Bundesregierung auf, den Patientenschutz in der Sterbebegleitung sicherzustellen (Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospizstiftung in Dortmund Nr. 34/99 vom 7.12.1999).