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Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV):
Schutz und Rechte von Patienten stärken
Tagung der Verbraucherverbände mit Bundesgesundheitsministerin Fischer zu "Patientenschutz in Deutschland"

Patienten und Versicherte in Deutschland brauchen mehr Möglichkeiten, um ihre Rechte im Gesundheitssystem durchsetzen zu können. Dazu ist der Aufbau einer unabhängigen Patientenberatung unerlässlich. Diese Ansicht vertraten Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer und die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Anne-Lore Köhne, am 7.12.1999 in Berlin anlässlich einer Tagung der Verbraucherverbände zum "Patientenschutz in Deutschland".

Die Verbraucherverbände haben ein Konzept für den Aufbau einer unabhängigen Patientenberatung vorgelegt, das sie gemeinsam mit Patientenorganisationen in einem "Bündnis für unabhängige Patientenunterstützung" umsetzen wollen. Gleichzeitig arbeitet die AgV in einer vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe für ein deutsches Patientenschutzgesetz mit.

"Es ist der erklärte Wille der Bundesregierung, den Patientenschutz in Deutschland entscheidend zu verbessern", so die Bundesgesundheitsministerin. "Ich begrüße es daher, wenn die Verbraucherverbände als unabhängige Vertreter der Interessen von Versicherten und Patienten ein Beratungsstellennetz aufbauen wollen".

Das von den Verbraucherverbänden angestrebte Netzwerk soll mehr Transparenz im Gesundheitssystem schaffen, so AgV-Geschäftsführerin Köhne. Die Konsumentenschützer wollen als Lotse dienen und zum Beispiel die unterschiedlichen Angebote zu Prävention und Rehabilitation, Krankenkassenleistungen, Informationen über Qualität und Schwerpunkte von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern überschaubar bewerten. Die Unterstützung bei Behandlungsfehlern soll ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld werden ebenso wie die Rechtsberatung, die von den Verbraucherverbänden bereits heute in allen ihren Beratungsbereichen durchgeführt wird. Außerdem soll das Netzwerk dazu dienen, die Stellung von Patienten und Versicherten strukturell zu verbessern, z. B. durch die Mitarbeit an einer patientenorientierten Fortentwicklung des Sozialversicherungsrechts und an Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Zur Ausstattung eines flächendeckenden Netzwerks sind nach Einschätzung der AgV mittelfristig rund 80 Beratungsstellen bundesweit sowie ein Beraterschlüssel von zwei Fachkräften pro eine Million Einwohner notwendig, die den Verbrauchern vor Ort für Informationen und zur grundlegenden Beratung zur Verfügung stehen. Für die langfristige Finanzierung wäre nach dem Konzept der Verbraucherschützer weniger als eine D-Mark pro Versichertem aufzubringen. Diese Investition in ein patientenfreundliches Gesundheitssystem ist gut angelegt, denn schließlich sind die Patienten und die Versicherten Zentrum und Ziel dieses Systems, so AgV-Geschäftsführerin Köhne. "Es ist wichtig, dass es der Gesundheitspolitik trotz der kontroversen Debatte um die Gesundheitsreform 2000 bald gelingt, den Patientenschutz in Deutschland konkret voranzubringen", so die gemeinsame Auffassung von AgV und BMG.

Für die Berliner gibt es bereits seit elf Jahren eine Anlaufstelle für Patientenbelange in der hiesigen Verbraucherzentrale. Die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, Gabriele Francke, betonte, dass auch die Berliner Erfahrungen klar den Bedarf für ein bundesweites Beratungsangebot aufzeigen. "Unsere Beraterinnen erhalten häufig Hilfegesuche aus anderen Bundesländern, obwohl sie aufgrund der engen Kapazitäten kaum die Anfragen aus Berlin beantworten können". Die Probleme reichen von ablehnenden Bescheiden der Kranken- oder Pflegekassen, über vermutete Behandlungsfehler bis zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Pflegediensten und -heimen. Die Erfahrungen, die in der Verbraucherzentrale Berlin und in anderen Bundesländern bereits gesammelt wurden, können in den Aufbau eines bundesweiten Beratungsnetzes einfließen und Synergieeffekte nutzen helfen, so Francke (Quelle: Gemeinsame Presseerklärung von BMG und AgV vom 7.12.1999).

Verbraucherzentrale Berlin Pressestelle