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Beratung und Stärkung der Patientenrechte
Neue Aufgaben durchdie Gesundheitsreform 2000

Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums zum 10-jährigen Bestehen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nordrhein

Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit: Profilierung als medizinische "Verbraucher-Beratungsstelle" und Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern - dies sieht die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin zukünftig als wichtige Aufgaben der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsstrukturreform 2000.

Die Ministerin sagte am 25. September 1999 in Düsseldorf anläßlich des zehnjährigen Bestehens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nordrhein: "Die Gesundheitsreform 2000 setzt auf eine Stärkung der Patientenrechte und auf bessere Patientenberatung. Der Medizinische Dienst wird den Versicherten künftig eine direkte Beratung anbieten können, etwa bei der Suche nach einer geeigneten Therapieform oder bei der Auseinandersetzung um ärztliche Kunstfehler.

Dadurch wird der Medizinische Dienst weiter an Bedeutung gewinnen." Darüber hinaus - so die Ministerin weiter - werde der Medizinische Dienst bei der Umsetzung der Gesundheitsreform seine von den einzelnen Anbietern des Gesundheitswesens unabhängige medizinisch-fachliche Kompetenz einbringen, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besser zu steuern.

Die Ministerin dankte den mehr als 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nordrhein für ihre bisherige Arbeit. Durch die Übernahme neuer Aufgaben bei der medizinischen Patientenberatung und beim Patientenschutz werde der Medizinische Dienst mehr Bürgernähe entwickeln und sein Bild in der Öffentlichkeit weiter verbessern können.

Der vor zehn Jahren aus dem früheren Vertrauensärztlichen Dienst hervorgegangene Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist heute vor allem mit Beratung und Begutachtung in Einzelfällen befaßt, etwa mit der Frage, ob beispielsweise eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich ist oder ob eine besondere Therapieform durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden kann. Hinzu kommt die Begutachtung von Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste der Krankenversicherung, einen in Nordrhein und einen in Westfalen-Lippe.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, Tel.: 0211/855-3107 oder 3108.