Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Patientenberatung: Verbraucherzentrale Bundesverband fordert bundesweites
Beratungsnetz - "Bei ärztlichen Kunstfehlern Beweislast umkehren"
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Aufbau eines bundesweiten
unabhängigen Beratungsnetzes für Patienten gefordert. „Eine umfassende
Patienteninformation im immer komplexeren Gesundheitssystem ist eine der
Grundvoraussetzungen, um die aktuelle Krise des Gesundheitswesens in den Griff
zu bekommen," sagte vzbv-Vorstand Prof.Dr. Edda Müller.
Die erschreckende Zahl von jährlich rund 15.000 Klagen wegen
Behandlungsfehlern (siehe Infobox ) oder die jährlich mindestens 8.000
Todesfälle infolge von falscher medikamentöser Behandlung machen deutlich:
der Patient ist das schwächste Glied im Gesundheitswesen. Diesen Missständen
ist allerdings nicht allein durch Beratung und Information bei-zukommen. „Notwendig
ist deshalb auch eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Patienten bei
ärztlichen Kunstfehlern," so Edda Müller. Geschädigte müssen
heutzutage in der Regel sowohl das Verschulden des Behandlers als auch die
Kausalität des Operationsfehlers in Hinblick auf die nachträglichen Leiden
beweisen – in der Regel eine für Patienten kaum lösbare Aufgabe.
Gegenwärtig stellen die Krankenkassen in einem auf maximal drei Jahre
befristeten Modellversuch jährlich rund 10 Millionen Mark für die
Patientenberatung zur Verfügung. „Das ist ein erster, wichtiger Schritt,
aber noch kein tragfähiges Konzept für die Zukunft. Was wir brauchen, ist
ein bundesweites Beratungsnetzwerk, das dauerhaft finanziert wird," so
Edda Müller anlässlich der Eröffnung von drei Patientenberatungsstellen
durch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Neben der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beginnen derzeit auch die
Verbraucherzentralen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und
in Thüringen mit dem Aufbau von Patienberatungsstellen.
Infobox: Ärztliche Behandlungsfehler
Bei der Zahl ärztlicher Behandlungsfehler ist nicht zuletzt wegen der Probleme
bei der Beweisführung von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Aufgrund von
konservativen Hochrechnungen auf der Basis von Vergleichszahlen aus
Großbritannien und den USA gehen Fachleute von jährlich rund 100.000
Behandlungsfehlern in Deutschland aus. Für Großbritannien sprechen die
Vergleichszahlen von jährlich etwa 850.000 Patienten im staatlichen britischen
Gesundheitsdienst, die gesundheitliche Schäden als Folge unvorhergesehener
Komplikationen erleiden.
Zwar fehlt in Deutschland ein bundesweites Zentralregister zur Erfassung von
Behandlungsfehlern; allerdings gehen bei den Zivilgerichten jährlich rund
15.000 Klagen ein. Davon werden nur rund 10 % zugunsten der Patienten
entschieden. Weitere 15.000 Fälle pro Jahr werden außergerichtlich von den
Ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsstellen behandelt.
Quelle: Pressemitteilung
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom 7.9.2001
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