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Ärztliche Behandlungsfehler: Wandel im Verhältnis von Arzt und
Patient Gerst, Dr. Thomas in:Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 50 (17.12.1999), Seite A-3237 [THEMEN DER ZEIT: Berichte] Mit dem Schicksal begnügten sich immer weniger Patienten auf der Suche
nach einem Schuldigen für das ihnen zugestoßene Leid. Das sei einer der Gründe, warum
in den vergangenen Jahrzehnten die Zahl der vor Gutachterkommissionen oder Gerichten
ausgetragenen Streitfälle stetig zugenommen habe. Prof. Dr. jur. Hans Ludwig Schreiber
sprach zu dem Thema "Das Arzt-Patienten-Verhältnis und die Arzthaftung im Wandel von
Recht und Politik" auf einer Festveranstaltung der Landesärztekammer Nordrhein.
Diese galt dem langjährigen Vorsitzenden der Gutachterkommission für ärztliche
Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts
Köln a. D. Herbert Weltrich, und seinem Nachfolger in dieser Funktion, dem Präsidenten
des Oberlandesgerichts Köln a. D. Dr. jur. Heinz-Dieter Laum. Immer weniger
Schicksalsergebenheit korrespondiere mit dem wachsenden Selbstbewußtsein und einer
gestiegenen Erwartungshaltung der Patienten. Medizin werde immer mehr als Serviceleistung
verstanden, und die Konfliktbereitschaft wachse auf beiden Seiten. Unverständlich sei
für ihn, führte Schreiber aus, daß immer noch so viele Streitfälle direkt vor
Zivilgerichten ausgetragen würden. Denn die Quote der bei den Gutachterkommissionen
festgestellten Behandlungsfehler weiche kaum von der Quote der Gerichtsentscheide ab.
Dabei sei das Verfahren vor den Gutachterkommissionen für den Patienten kostenfrei, und
die Bescheide würden von den Haftpflichtversicherern anerkannt. Zudem könne der
Antragsteller im Gegensatz zum normalen Gerichtsgang sicher sein, eine sowohl juristisch
als auch medizinisch ausgewiesene Kommission vorzufinden. Nutzen für die Fortbildung Der Aufsatz wird mit freundlicher Genehmigung von Autor und Redaktion vorgestellt (Team Werner Schell, 22.12.1999) |