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Ein Ausblick auf die Gesundheitsdienstleistungen im neuen Jahr 2000

Neue Chancen für Ausbau der Patientenberatung
Mit der Verabschiedung der Gesundheitsreform 2000 hat die Bundesregierung die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.1.2000 verpflichtet, mit jährlich 10 Millionen DM unabhängige Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung im Rahmen von Modellvorhaben zu fördern (§ 65b SGBV). Zwar haben sich die Verbraucherverbände für weitergehende Bestimmungen eingesetzt, doch eröffnet die im Dezember 1999 vom Bundestag endgültig beschlossene Reform neue Chancen, bestehende Beratungsstellen unterschiedlicher Träger (z.B. der Verbraucher-Zentralen) bedarfsorientiert auszubauen bzw. neu zu errichten. Schwerpunkt der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) im Bereich Gesundheitsdienstleistungen wird es von daher sein, gemeinsam mit den anderen Akteuren Kriterien für die im Gesetz geforderte "Unabhängigkeit" und "Neutralität" der Beratung zu erarbeiten. Dabei kommt es auch darauf an, ein gemeinsames Verfahren der Qualitätssicherung der Beratungsarbeit aufzubauen. Die AgV wird hier ihre Kompetenz einbringen.

Rechte von Versicherten und Patienten stärken
Bessere Beratung ist die eine Seite der Reform, die durch mehr Rechte für Patienten und Versicherten ergänzt werden muss. Hier bedarf es politischer Fortentwicklungen vor allem bei der Arzthaftung, der Beweislast bei Behandlungsfehlern, der Arzneimittelhaftung und bei der Transparenz der Leistungsdaten des Gesundheitswesens. Entsprechende Vorschläge wird die AgV im Rahmen ihrer Mitarbeit in der AG "Patientenrechte" des Bundesministeriums für Gesundheit einbringen. Ende 2000 soll dann ein gemeinsames Eckpunktepapier für ein Patientenschutzgesetz stehen. Dieses Gesetz sollte nach Auffassung der Verbraucherverbände neue Formen der Verbraucher- und Patientenbeteiligung an den Gremien und Institutionen des Gesundheitswesens möglich machen.
Auch im Jahr 2000 ist eine neue Stufe der Gesundheitsreform zu erwarten. Schwerpunkt dürfte neben einer erneuten Regelung der Krankenhausfinanzierung insbesondere eine grundsätzliche Diskussion der Finanzierungsbasis der Gesetzlichen Krankenversicherung werden. Bei der anstehenden Organisationsreform der Krankenkassen werden die Verbraucherverbände sich dafür einsetzen, zum einen die "Sozialwahlen" zu demokratisieren und zum anderen neue Kündigungsrechte für Verbraucher zu erzielen, sofern ihre bisherige Kasse fusioniert und dabei den Beitrag erhöht oder Satzungsleistungen reduziert.

Arzneimittelmarkt bereinigen
Das Arzneimittelgesetz soll im im Jahr 2000 novelliert werden. Die AgV fordert, dass damit gravierende Mängel des deutschen Arzneimittelmarkts bezüglich sogenannter "Altmedikamente" beseitigt werden. Gegenwärtig dürfen in Deutschland über 25.000 Medikamente verkauft werden, die nie amtlich auf ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft worden sind! Überdies wird sich die AgV für Verbesserungen bei der Haftung für Arzneimittelrisiken und Entschädigungsmöglichkeiten einsetzen. Außerdem gilt es, verbesserte Einsichtsrechte und Transparenz für die Vertreter betroffener Verbraucher in die Daten klinischer Studien der Arzneimittelhersteller bzw. der laufenden Arzneimittelrisikobeobachtung zu erzielen. Dies ist auch ein Schwerpunkt der Mitarbeit der AgV im europäischen Verbraucherverband BEUC und internationaler Zusammenschlüsse wie HAI-Health Action International.

Pflegeheime stärker kontrollieren
Im Bereich der Pflegedienstleistungen steht eine Novelle des Heimgesetzes an. Die Verbraucherverbände setzen sich dafür ein, dass die Heimaufsicht und der Medizinische Dienst in Zukunft das Recht erhalten, auch ohne Vorliegen negativer Verdachtsmomente unangemeldete Kontrollen von Heimen durchzuführen. Zudem fordert die AgV die Offenlegung aller Prüfergebnisse in Form von standardisierten Transparenzlisten, die Verpflichtung der Leistungsanbieter zur Erstellung regelmäßiger Qualitätsberichte und verstärkte Mitwirkungsmöglichkeiten von sog. Heimbeiräten. Einen umfassenden Forderungskatalog werden die Verbraucherverbände in den ersten Monaten des Jahres 2000 erstellen. Eine Überarbeitung der Pflegeversicherung ist ebenfalls im nächsten Jahr zu erwarten. Insbesondere für altersverwirrte Menschen (Demenzkranke) müssen endlich konkrete Verbesserungen in der Betreuung erzielt und gesetzlich geregelt werden. Die im Jahr 2000 ebenfalls zu erwartende Novelle des Rehabilitationsrechts werden die Verbraucherverbände kritisch begleiten.

Quelle: "Verbraucherpolitische Korrespondenz" 26/99 vom 21.12.99.