Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Ein Ausblick auf die Gesundheitsdienstleistungen im neuen Jahr
2000
Neue Chancen für Ausbau der Patientenberatung
Mit der Verabschiedung der Gesundheitsreform 2000 hat die Bundesregierung die
Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.1.2000 verpflichtet, mit
jährlich 10 Millionen DM unabhängige Einrichtungen der Verbraucher- und
Patientenberatung im Rahmen von Modellvorhaben zu fördern (§ 65b SGBV). Zwar haben sich
die Verbraucherverbände für weitergehende Bestimmungen eingesetzt, doch eröffnet die im
Dezember 1999 vom Bundestag endgültig beschlossene Reform neue Chancen, bestehende
Beratungsstellen unterschiedlicher Träger (z.B. der Verbraucher-Zentralen)
bedarfsorientiert auszubauen bzw. neu zu errichten. Schwerpunkt der Arbeit der
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) im Bereich
Gesundheitsdienstleistungen wird es von daher sein, gemeinsam mit den anderen Akteuren
Kriterien für die im Gesetz geforderte "Unabhängigkeit" und
"Neutralität" der Beratung zu erarbeiten. Dabei kommt es auch darauf an, ein
gemeinsames Verfahren der Qualitätssicherung der Beratungsarbeit aufzubauen. Die AgV wird
hier ihre Kompetenz einbringen.
Rechte von Versicherten und Patienten stärken
Bessere Beratung ist die eine Seite der Reform, die durch mehr Rechte für Patienten und
Versicherten ergänzt werden muss. Hier bedarf es politischer Fortentwicklungen vor allem
bei der Arzthaftung, der Beweislast bei Behandlungsfehlern, der Arzneimittelhaftung und
bei der Transparenz der Leistungsdaten des Gesundheitswesens. Entsprechende Vorschläge
wird die AgV im Rahmen ihrer Mitarbeit in der AG "Patientenrechte" des
Bundesministeriums für Gesundheit einbringen. Ende 2000 soll dann ein gemeinsames
Eckpunktepapier für ein Patientenschutzgesetz stehen. Dieses Gesetz sollte nach
Auffassung der Verbraucherverbände neue Formen der Verbraucher- und Patientenbeteiligung
an den Gremien und Institutionen des Gesundheitswesens möglich machen.
Auch im Jahr 2000 ist eine neue Stufe der Gesundheitsreform zu erwarten. Schwerpunkt
dürfte neben einer erneuten Regelung der Krankenhausfinanzierung insbesondere eine
grundsätzliche Diskussion der Finanzierungsbasis der Gesetzlichen Krankenversicherung
werden. Bei der anstehenden Organisationsreform der Krankenkassen werden die
Verbraucherverbände sich dafür einsetzen, zum einen die "Sozialwahlen" zu
demokratisieren und zum anderen neue Kündigungsrechte für Verbraucher zu erzielen,
sofern ihre bisherige Kasse fusioniert und dabei den Beitrag erhöht oder
Satzungsleistungen reduziert.
Arzneimittelmarkt bereinigen
Das Arzneimittelgesetz soll im im Jahr 2000 novelliert werden. Die AgV fordert, dass damit
gravierende Mängel des deutschen Arzneimittelmarkts bezüglich sogenannter
"Altmedikamente" beseitigt werden. Gegenwärtig dürfen in Deutschland über
25.000 Medikamente verkauft werden, die nie amtlich auf ihre Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit geprüft worden sind! Überdies wird sich die AgV für Verbesserungen bei
der Haftung für Arzneimittelrisiken und Entschädigungsmöglichkeiten einsetzen.
Außerdem gilt es, verbesserte Einsichtsrechte und Transparenz für die Vertreter
betroffener Verbraucher in die Daten klinischer Studien der Arzneimittelhersteller bzw.
der laufenden Arzneimittelrisikobeobachtung zu erzielen. Dies ist auch ein Schwerpunkt der
Mitarbeit der AgV im europäischen Verbraucherverband BEUC und internationaler
Zusammenschlüsse wie HAI-Health Action International.
Pflegeheime stärker kontrollieren
Im Bereich der Pflegedienstleistungen steht eine Novelle des Heimgesetzes an. Die
Verbraucherverbände setzen sich dafür ein, dass die Heimaufsicht und der Medizinische
Dienst in Zukunft das Recht erhalten, auch ohne Vorliegen negativer Verdachtsmomente
unangemeldete Kontrollen von Heimen durchzuführen. Zudem fordert die AgV die Offenlegung
aller Prüfergebnisse in Form von standardisierten Transparenzlisten, die Verpflichtung
der Leistungsanbieter zur Erstellung regelmäßiger Qualitätsberichte und verstärkte
Mitwirkungsmöglichkeiten von sog. Heimbeiräten. Einen umfassenden Forderungskatalog
werden die Verbraucherverbände in den ersten Monaten des Jahres 2000 erstellen. Eine
Überarbeitung der Pflegeversicherung ist ebenfalls im nächsten Jahr zu erwarten.
Insbesondere für altersverwirrte Menschen (Demenzkranke) müssen endlich konkrete
Verbesserungen in der Betreuung erzielt und gesetzlich geregelt werden. Die im Jahr 2000
ebenfalls zu erwartende Novelle des Rehabilitationsrechts werden die Verbraucherverbände
kritisch begleiten.
Quelle: "Verbraucherpolitische Korrespondenz" 26/99 vom 21.12.99.
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