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Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V.(44 /99) vom 20. September 1999

AgV: Gesundheitspolitik muß bei Qualitätssicherung nachbessern!

Verbraucherschützer fordern Offenlegung von Daten zur Qualität medizinischer Einrichtungen

Als im Prinzip patienten- und verbraucherfreundlich bewertet die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) den Entwurf eines Gesetzes zur Gesundheitsreform 2000. Insbesondere begrüßen die Verbraucherschützer, daß die Bundesregierung die Souveränität, Kompetenz und Eigenverantwortung der Patienten und Versicherten durch neue Informationsmöglichkeiten sowie die Aufwertung der Selbsthilfe und Prävention stärken will. Die geplanten Regelungen zur hausärztlichen Versorgung sowie die Positivliste seien geeignet, das Gesundheitswesen sowohl patientenfreundlicher als auch effizienter zu gestalten. Die derzeit von Leistungsanbietern im Gesundheitswesen organisierten Protestaktionen bewerten die Verbraucherschützer als überzogene, oftmals lediglich standespolitisch motivierte Panikmache.

Andererseits warnen die Verbraucherschützer eindringlich davor, daß die mögliche Erschließung sogenannter "Wirtschaftlichkeitsreserven" beispielsweise im betrieblichen Alltag eines Krankenhauses schnell auf Kosten der Qualität der Patientenversorgung gehen kann. Der dazu vom Gesetzgeber bislang vorgesehene Ausbau einer "internen Qualitätssicherung" genügt den umfassenderen Anforderungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes keinesfalls.

Verbraucher müssen sich direkt über vielerorts bereits vorhandene Operationsstatistiken informieren dürfen, fordert die AgV. Auch die Ergebnisse externer Qualitätsprüfungen beispielsweise seitens des Medizinischen Dienstes, sollten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zur Wahl eines Arztes oder eines Krankenhauses benötigen Patienten objektive, unabhängige und vergleichbare Entscheidungsgrundlagen. Statistische Daten zum Beispiel zu Operationserfolgen, Komplikationsraten, Liegezeiten oder Therapieschwerpunkten dürfen nicht in den jeweiligen Einrichtungen versanden. Auch reiche es nicht aus, diese Qualitätsdaten an die Krankenkassen zu melden. Mündige Patienten und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Qualität sie für ihre Versicherungsbeiträge erhalten. Deshalb sollte der Gesetzgeber gewährleisten, daß regelmäßige "Transparenzlisten" erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, so die Verbraucherschützer.

Die AgV verweist zudem auf die jüngste Resolution zur Qualitätssicherung der 72. Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer. Darin wird die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten seitens jeder Einrichtung des Gesundheitswesens sowie die Beteiligung von Patientenvertretungen und Verbraucherschutzverbänden an den Gremien, die sich mit der Sicherung der Qualität befassen, als Ziel formuliert. Diese Anliegen sollten nach Meinung der AgV in das laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Ebenfalls fordern die Verbraucherverbände die Gesundheitspolitiker auf, ihnen Anhörungs- bzw. Mitwirkungsrechte u.a. zu Fragen der Positivliste, der Qualitätssicherung in der Medizin und in den Bundesausschüssen der Krankenkassen und Leistungserbringer zu geben. Anderenfalls bestünde die Gefahr, daß lediglich die Meinungen der Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen Gehör fänden.

Positiv bewertet die AgV die von der Bundesregierung beabsichtigte Pflichtförderung unabhängiger Verbraucher- oder Patientenberatungsstellen. Zwar bedarf es im Gesetzentwurf Optimierungen im Detail, um bei der Beratungsarbeit ein bundesweit koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten statt eine Vielzahl einzelner Projekte ins Land zu streuen. Dabei könnte die Politik auf die fachlichen Vorarbeiten der Verbraucherverbände zurückgreifen. Unter Federführung der AgV haben Verbraucherschützer gemeinsam mit anderen Organisationen wie der Notgemeinschaft der Medizingeschädigten, Zusammenschlüssen von Geburtshilfegeschädigten und sogenannten Gesundheitsläden, die wie mehrere Verbraucher-Zentralen bereits seit längerem unabhängige Patientenberatung anbieten, ein Konzept zum Aus- und Aufbau einer unabhängigen Patientenunterstützung in Deutschland entwickelt.

AgV-Pressestelle, Helga Kuhn, AgV-Referat Gesundheitsdienstleistungen, Thomas Isenberg