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Notgemeinschaft Medizingeschädigter mit Petition an Bundestag - Patientenrechte aus der Bismarck-Zeit

Von Carsten Sommerfeld

Ein Patientenschutzgesetz muss dringend her - das meint Gisela Bartz, Vorsitzende der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in NRW. Im neuen Jahr will der Verein mit Sitz in Zons eine Petition erarbeiten und im ersten Halbjahr an den Bundestag richten. Und auch vom Bundesgesundheitsministerium wurde er bereits mehrfach in Projekte einbezogen.
Im Regal der Geschäftsstelle im Zonser Bürgerhaus stehen 15 Ordner voll mit Briefen Betroffener. "Wir erleben Dramen", sagt Vorsitzende Gisela Bartz. Sie berichtet von schweren Schicksalen - von Menschen, die nach einem Behandlungsfehler einen oft zermürbenden, jahrelangen Kampf um Schmerzensgeld durch viele Instanzen vor sich haben. "Das ist für die Betroffenen fast noch schlimmer als die Schädigung selbst." Die 69-Jährige verbringt viel Zeit am Telefon, hört zu. Da wurden trotz Untersuchungen Krebsleiden nicht erkannt oder falsche Gliedmaßen amputiert. Der Schrank im Büro enthält fast 400 Karteikarten von Mitgliedern, denen ähnliches widerfahren ist.
Einige werden nach überstandener Not selbst aktiv - wie die nach einer Operation blinde Frau, deren Schädigung mittlerweile anerkannt wurde und die nun am Telefon andere Menschen beraten wird. Medizingeschädigte hätten oft eine "geschlossene Abwehrfront vor sich", ihnen rät Gisela Bartz, nicht voreilig den juristischen Weg zu beschreiten. "Da kann man viel falsch machen". Ihr Tipp: ein Privatgutachten erstellen oder von der Krankenkasse den Sachverhalt vorklären lassen. 1995 wurde die Notgemeinschaft Medizingeschädigter gegründet.
"In den ersten Jahren haben wir auch auf der Straße demonstriert, mit Rollstühlen oder auf Krücken." Die Transparente stehen immer noch griffbereit im Nebenraum, doch "wir setzen jetzt auf einen anderen Weg, um die Interessen der Patienten zu vertreten", so Gisela Bartz: Flagge zeigen auf dem Parkett der Gesundheitspolitik heißt die Devise, im Gespräch mit Ärztekammern, Krankenkassen und Politikern bleiben. Dazu gehört auch die Petition, in der mehr Patientenschutz gefordert werden soll. Der Verein arbeitete an einer Broschüre über Patientenrechte des Bundesgesundheitsministeriums und in Arbeitsgruppen des Ministeriums mit, wurde erst kürzlich um seine Einschätzung der Qualifikation von Medizinern gebeten.
Mangelnde Kompetenz ist laut Gisela Bartz eine Ursache für Behandlungsfehler - "Ich mag das Wort Kunstfehler nicht". Während des Studiums würden die angehenden Ärzte zu "wenig am Patienten ausgebildet", der Kranke werde oft zu wenig ernst genommen. Und die berufliche Weiterbildung von Ärzten sei in Deutschland freiwillig. Deutlich macht die Vorsitzende aber auch, dass der Verein sich keineswegs als Ärztegegner sieht: "Gerade Medizingeschädigte, die ihr Vertrauen verloren haben, sind auf sehr gute Ärzte angewiesen."
Doch es fehlt in Deutschland nach Ansicht von Gisela Bartz auch an einer starken Interessenvertretung für Patienten: "Es gibt viele Vereinigungen, die aber oft jeder für sich allein arbeiten." Kein Vergleich etwa zu den Niederlanden, wo auf Anstoß des Staates rund 30.000 Initiativen entstanden seien. Die Notgemeinschaft kooperiert mit einem Partnerverein in Baden-Württemberg, hilft beim Aufbau eines Vereins, der wahrscheinlich im Februar in Brandenburg gegründet wird. Handlungsbedarf sieht Bartz reichlich: "Die Patientenrechte stammen noch aus der Zeit der Sozialgesetzgebung unter Bismarck."
In vielen Staaten von Dänemark über die Niederlande bis Israel gebe es bereits Gesetze zum Patientenrecht, in Deutschland nicht. Eine weitere zentrale Forderung: Nicht der Patient solle den Nachweis für einen Behandlungsfehler führen, sondern die Mediziner, dass keine Schädigung vorliegt. Diese Punkte sollen in die neue Petition einfließen. Beratung und Informationen gibt es bei der Notgemeinschaft, Schloss-Straße 37, montags, mittwochs und freitags von 10 bis 15 Uhr (02133/46753).

Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 31.12.2001

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