Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Start des Patienten-Beratungsnetzes - Kostenlose, wohnortnahe
Rechtsberatung durch Rechtsanwälte
Patienten in Schleswig-Holstein erhalten künftig eine kostenlose
juristische Erstberatung in Wohnortnähe. Das Pilotprojekt stellte die Stiftung Gesundheit
am 30. Juni 2000 auf einer Pressekonferenz in Kiel vor. Die Beratungsgespräche führt
jeweils einer der 14 Vertrauensanwälte der Stiftung Gesundheit durch.Patienten können
sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800/0732483 an die Stiftung Gesundheit (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr) wenden: Dort wird ihnen der
nächstliegende Vertrauensanwalt genannt und ein Beratungsschein ausgestellt, der zu der
kostenlosen Erstberatung berechtigt.
Im Beratungsgespräch wird unter anderem geprüft, welche Schlichtungsmöglichkeiten
bestehen, welche Kosten und Laufzeiten der Rechtsweg bringen würde und welche
Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe es gibt. "Der Patient soll von fachkundiger
Stelle eine erste Einschätzung mit auf den Weg bekommen, ob es überhaupt sinnvoll ist,
den Fall einer genauen juristischen Prüfung zu unterziehen," sagt Rechtsanwalt
Christian Henning, Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit.
Das Pilotprojekt wird von einer Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Kiel
analysiert. "Wir wollen die Anzahl der Beratungsfälle sowie die Struktur der
Sachlagen feststellen, auch in Beziehung zu den demographischen Faktoren", so der
Leiter der Studie, Prof Dr Hans W. Jürgens. Dafür dokumentieren die Vertrauensanwälte
die Beratungsgespräche und -ergebnisse gegenüber der Stiftung Gesundheit. Die
zugehörigen Fragebögen sind von vornherein konsequent anonym. Die Ergebnisse der Studie
dienen als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für den weiteren Ausbau des
Beratungsnetzes.
Die Vertrauensanwälte der Stiftung Gesundheit wurden aus rund 50 Bewerbern ausgewählt.
"Kriterien sind die Erfahrung in den verschiedensten Rechtsgebieten, wozu nicht nur
Arzthaftung gehört, sondern auch das Leistungsrecht und das Gebührenrecht,"
schildert Henning. "Ausserdem haben wir das Netz der Vertrauensanwälte so gewoben,
dass sie im ganzen Bundesland verteilt sind." Die gemeinnützige Stiftung Gesundheit
ist unabhängig sowohl von Ärzte- / bzw Zahnärztekammern, Krankenkassen und anderen
Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Quelle: Pressemitteilung Stiftung Gesundheit vom 11.07.2000
www.stiftung-gesundheit.de
Werner Schell (15.7.2000)
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