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Ärztekammer Westfalen-Lippe und Finanzministerium NRW informieren - Schwierigkeiten mit der Beihilfe vermeiden

Mit einem gemeinsam herausgegebenen Informationsblatt wollen die Ärztekammer Westfalen-Lippe und das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen helfen, Unklarheiten rund um die Themen Beihilfe und Gebührenordnung auszuräumen. Denn im Dreiecksverhältnis von Patient, Beihilfestelle und behandelndem Arzt gibt es noch immer Mißverständnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, so daß die Rechnungserstattung durch die Kostenträger immer wieder Probleme macht.
Etwa die Hälfte aller Erstattungsleistungen auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden inzwischen von Beihilfeträgern übernommen. Wird die Erstattung vermindert, verzögert oder verweigert, wirkt sich dies auch negativ auf das Verhältnis von Patient und Arzt aus.
Werden Arztrechnungen beanstandet, geht es dabei nach den Erfahrungen von Ärztekammer und Finanzministerium fast ausschließlich um gebührenrechtliche Fragen, nicht um Fragen des Beihilferechts. Diskussionen entzünden sich dabei oft an der Gebührenbemessung, der Interpretation des Schwellenwertes (2,3) oder auch an der inhaltlichen Ausgestaltung der Begründungspflicht bei der Wahl eines Steigerungsfaktors über 2,3.
Hier will die gemeinsame Information zum ärztlichen Gebührenrecht und zum Beihilferecht, die sich an Patienten, Ärzte und Beihilfestellen richtet, Hilfestellung leisten. Die von Ärztekammer und Finanzministerium erarbeiteten Hinweise geben die gemeinsame Auffassung zu gebührenrechtlichen Fragen wieder und sollen mögliche Interpretationsschwierigkeiten vermeiden helfen. Sie werden in der Juli-Ausgabe des Westfälischen Ärzteblatts und im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen abgedruckt. Weitere Exemplare können als Informationsblätter kostenlos bei den Beihilfestellen angefordert werden.
Patienten sind stets gut beraten, wenn sie besonders vor aufwendigen und langfristigen Behandlungen die Kostenfrage mit ihrem Arzt erörtern.

Quelle: Pressemitteilung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 11.07.2000

Werner Schell (16.7.2000)