Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
www.wernerschell.de
Aktuelles
Forum (Beiträge ab 2021)
Archiviertes Forum
Rechtsalmanach
Pflege
Patientenrecht
Sozialmedizin - Telemedizin
Publikationen
Links
Datenschutz
Impressum
Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk
>> Aktivitäten im Überblick! <<
|
Ärztekammer Westfalen-Lippe und Finanzministerium NRW informieren -
Schwierigkeiten mit der Beihilfe vermeiden
Mit einem gemeinsam herausgegebenen Informationsblatt wollen die
Ärztekammer Westfalen-Lippe und das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
helfen, Unklarheiten rund um die Themen Beihilfe und Gebührenordnung auszuräumen. Denn
im Dreiecksverhältnis von Patient, Beihilfestelle und behandelndem Arzt gibt es noch
immer Mißverständnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, so daß die
Rechnungserstattung durch die Kostenträger immer wieder Probleme macht.
Etwa die Hälfte aller Erstattungsleistungen auf der Grundlage der Amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden inzwischen von Beihilfeträgern übernommen.
Wird die Erstattung vermindert, verzögert oder verweigert, wirkt sich dies auch negativ
auf das Verhältnis von Patient und Arzt aus.
Werden Arztrechnungen beanstandet, geht es dabei nach den Erfahrungen von Ärztekammer und
Finanzministerium fast ausschließlich um gebührenrechtliche Fragen, nicht um Fragen des
Beihilferechts. Diskussionen entzünden sich dabei oft an der Gebührenbemessung, der
Interpretation des Schwellenwertes (2,3) oder auch an der inhaltlichen Ausgestaltung der
Begründungspflicht bei der Wahl eines Steigerungsfaktors über 2,3.
Hier will die gemeinsame Information zum ärztlichen Gebührenrecht und zum Beihilferecht,
die sich an Patienten, Ärzte und Beihilfestellen richtet, Hilfestellung leisten. Die von
Ärztekammer und Finanzministerium erarbeiteten Hinweise geben die gemeinsame Auffassung
zu gebührenrechtlichen Fragen wieder und sollen mögliche Interpretationsschwierigkeiten
vermeiden helfen. Sie werden in der Juli-Ausgabe des Westfälischen Ärzteblatts und im
Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen abgedruckt. Weitere Exemplare können als
Informationsblätter kostenlos bei den Beihilfestellen angefordert werden.
Patienten sind stets gut beraten, wenn sie besonders vor aufwendigen und langfristigen
Behandlungen die Kostenfrage mit ihrem Arzt erörtern.
Quelle: Pressemitteilung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 11.07.2000
Werner Schell (16.7.2000)
|