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Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler

Die 1975 gegründete Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler ist eine unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein. Nach ihrem Statut hat sie die Aufgabe festzustellen, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Ärztekammer Nordrhein (Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird. Die Gutachterkommission wird auf schriftlichen Antrag eines Beteiligten (Patienten oder Arzt) tätig.
Das Begutachtungsverfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei. Die Beteiligten tragen ihre Kosten einschließlich der Kosten einer eventuellen anwaltlichen Vertretung selbst.
Die insgesamt rund 50 ehrenamtlichen Mitglieder (Ärzte und Juristen) der Gutachterkommission prüfen und beurteilen den Sachverhalt aufgrund des Vorbringens der Beteiligten und der beigezogenen Krankenunterlagen. Das Ergebnis der Überprüfung wird regelmäßig in einem gutachtlichen Bescheid des Geschäftsführenden Kommissionsmitglieds mitgeteilt, gegen den innerhalb eines Monats nach Zustellung Einwendungen erhoben werden können. Dann entscheidet die Gutachterkommission abschließend in ihrer vollen Besetzung.
Die Teilnahme am Begutachtungsverfahren ist freiwillig. Die gutachtlichen Feststellungen der Kommission sind für die Beteiligten nicht rechtsverbindlich. Sie sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Erledigung von Arzthaftpflichtstreitigkeiten.
Hier die Adresse der Ärztekammer Nordrhein http://www.aekno.de. Dort können folgende Texte heruntergeladen werden:
Informationen zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung,
Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung,
Antrag als Word-Dokument,
Statut der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein.

Quelle: Ärztekammer Nordrhein (Mai 2000)

Werner Schell (20.5.2000)