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Haftpflichtansprüchen von Patienten können Sie vorbeugen - Die zehn Gebote für die Praxis

von Klaus Schmidt

Haftpflicht-Versicherer von Ärzten wollen nicht immer nur warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, und dann den Geldbeutel zücken. Besser ist es aus ihrer Sicht, Haftpflichtansprüchen durch das Befolgen einiger grundlegender Regeln vorzubeugen.

Die Allianz Versicherungs AG habe deshalb die Medizinschäden der vergangenen Jahre erfasst und auf Vorbeugemöglichkeiten hin analysiert, berichtete Allianz-Arzt Dr. med. Claus Maier auf dem „Deutschen Arzt-Recht-Tag" in Frankfurt/Main. Daraus sind „Zehn Gebote" als Ratgeber für die Ärzte entstanden.

Erstes Gebot: Du sollst Patienten-Beschwerden (in des Wortes doppelter Bedeutung) ernst nehmen! Das Arzt/Patienten-Verhältnis habe sich gewandelt, sagte Maier. Aus dem Arzt ist ein Medizin-Dienstleister geworden, aus dem Patienten ein selbstbewusster Kunde. Durch ein eingehendes Gespräch mit dem Patienten ließen sich nach seinen Erfahrungen zehn bis 20 Prozent der Behandlungsfehlervorwürfe vermeiden.

Er warnte auch davor, Diagnosen zwischen Tür und Angel oder am Telefon ohne eingehende Abklärung zu stellen. 2001 seien unter 31 allgemeinmedizinischen Haftungsfällen elf verspätet erkannte Akuterkrankungen gewesen.

Zweites Gebot: Du sollst Dich an gesicherte Indikationen halten und Patienten-Erwartungen in realistische Bahnen lenken! Oftmals kommen Patienten heute in die Praxis, nachdem sie sich im Internet gut über Behandlungsmöglichkeiten informiert haben, und äußern den Wunsch nach einer Hightech-Therapie, die mit übertriebenen Erwartungen verknüpft ist. Diese Patienten sollte man rasch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen: „Aus einem 50-jährigen Arthrotiker kann man keinen 20-jährigen Olympioniken machen!"

Drittes Gebot: Du sollst zeitgerecht, umfassend und beweisbar aufklären! Gut bewährt haben sich laut Maier juristisch untermauerte fertige Aufklärungsbögen (Weissauer unter anderen) zu bestimmten Indikationen.

Viertes Gebot: Du sollst keine Kollegen und ihre Arbeit gegenüber Patienten abwerten! Man möge sich vor Sprüchen wie „Wer macht denn so etwas?!" et cetera hüten, mahnte Maier. Meist steckten hinter solchen Anwürfen Schulen-Streit oder Konkurrenzdenken, weniger wirkliche Behandlungsfehler.

Fünftes Gebot: Du sollst die Grenzen deines Fachgebiets einhalten! Auf Grund wachsender Konkurrenz auf dem Medizin-Markt versuchen Ärzte immer öfter, ihr Tätigkeitsfeld auszuweiten. Die Ärzte sollten eine Behandlung in einem Nachbarfach nur vornehmen, wenn die Sorgfaltspflichten der origi-nären Disziplin eingehalten werden könnten, mahnte Maier.

Sechstes Gebot: Du sollst den Facharzt-Standard beachten! Laut Maier sind zum Beispiel im vergangenen Jahr bei 101 orthopädisch-traumatologischen Fällen 13 Akutverletzungen und zehn Komplikationen übersehen worden. Er empfahl das Vier-Augen-Prinzip zur Vorbeugung: Vor allem junge Kollegen sollten ihre „Fälle" einem erfahrenen Facharzt vorlegen.

Siebtes Gebot: Du musst Gesetze und Richtlinien beachten, Leitlinien sollst du beachten! Gesetze und Richtlinien sind verbindlich, Leitlinien jedoch nicht. Von Letzteren kann man auch – begründet – abweichen. Doch würden Leitlinien, bedauerte Maier, von den Gerichten zunehmend für Entscheidungen über Haftungsfragen herangezogen. Bei der Bearbeitung allgemeinmedizinischer Haftpflichtschäden habe er selten gesehen, dass der Leitlinien-Algorithmus eingehalten wird. Allerdings ist auch denkbar, dass Ärzte, die an älteren Leitlinien festhalten, ihre Sorgfaltspflicht verletzen, weil die Leitlinien veraltet sind.

Für Ärzte sei es nicht immer leicht zu realisieren, woran sie sich halten sollen, räumte Maier ein. Zum Beispiel bei der Knochendichtemessung: Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Osteologie erkläre sie für notwendig, der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen habe Kostenübernahmen erst nach einer Fraktur zugelassen. Damit stehen Ärzte vor dem Dilemma: Prozess oder Regress?

Achtes Gebot: Du sollst sorgfältig dokumentieren! Die Behandlung müsse für einen Fachmann nachvollziehbar sein, erklärte Maier. Für eindeutige Befunde, klassische Verläufe und Routinemaßnahmen genügen stichwortartige Aufzeichnungen. Aber bei Komplikationen, Abweichungen vom Normalen oder in Fällen mangelnder Mitarbeit des Patienten ist ausführliches Dokumentieren angezeigt.

Neuntes Gebot: Du sollst für eine klare horizontale und vertikale Aufgabenverteilung sorgen! Durch stabile innere Strukturen – „eine Art innerer Leitlinie" – lassen sich nach Maiers Worten viele Fehler vermeiden, etwa Seitenverwechslungen bei Kniespiegelungen, wie er sie im vergangenen Jahr mehrfach registrieren musste.

Zehntes Gebot: Du sollst Beinahe-Schäden und ungünstige Verläufe auf Vermeidungsmöglichkeiten analysieren! Maier nannte beispielhaft die Verwechslung der Tabletten für zwei Patienten, von denen der eine Meier und der andere Meyer hieß. Genauere Kontrollen und das Vier-Augen-Prinzip können hier hilfreich sein.


ÄP-HINTERGRUND

Behandlungsfehler am häufigsten festgestellt

In der Hauptverwaltung der Allianz Versicherungs AG in München sitzen sieben Fachärzte, denen die Sachbearbeiter der einzelnen Zweigniederlassungen ausgewählte Arzthaftpflicht-Schäden zur internen medizinischen Beratung vorlegen.

Im Jahre 2000 wurde damit begonnen, diese Schäden – zirka 300 bis 400 Neuvorlagen jährlich – prospektiv zu erfassen. Die operativen Disziplinen sind dreimal so oft Behandlungsfehler-Vorwürfen ausgesetzt wie die nichtoperativen Fächer. Ganz vorn rangieren Unfallchirurgen/Orthopäden (24 Prozent) und Gynäkologen/Geburtshelfer (19 Prozent). Allerdings sind die Vorwürfe nur in einem Viertel bis zu einem Drittel der Fälle berechtigt.

Am häufigsten wurden laut Allianz-Arzt Dr. med. Claus Maier Behandlungsfehler im engeren Sinne (37 Prozent), Diagnosefehler (20 Prozent) und Aufklärungsmängel (11 Prozent) vorgeworfen beziehungsweise festgestellt.
Quelle: Ärztliche Praxis

http://www.aerztlichepraxis.de