Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Patientenrechte – Hilfe bei der Durchsetzung der Patientenrechte geplant
Der Patient bleibt allein. Diese Sorge soll allen Versicherten genommen werden.
Es ist geplant, Patienten zukünftig mehr bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Denn es geht um Ihre Gesundheit.
Patientenrechte im Mittelpunkt
Viele Patienten kennen ihre Rechte nicht oder nur unzureichend, das zeigt die tägliche Praxis. Seine Rechte zu kennen ist allerdings notwendig, um sie auch
durchsetzen zu können. Wenn Versicherte besser über ihre Ansprüche informiert wären, könnten manche gerichtlichen Auseinandersetzungen vermieden werden. Was
Sie deshalb über Ihre Rechte wissen sollten:
- Arztwahl:
Jeder Versicherte hat das Recht auf freie Arztwahl.
- Anamnese:
Vor der Behandlung muss der Arzt die umfassende Krankengeschichte feststellen.
- Aufklärung:
Der Arzt muss den Patienten über die Diagnose, die geplante Behandlung und ihre Risiken aufklären. Alternativen müssen aufgezeigt werden, damit der
Patient Vor- und Nachteile abwägen und eine fundierte Entscheidung treffen kann.
- Behandlungsfehler: Verletzt der Arzt schuldhaft seine Pflichten, haftet er hierfür gegenüber dem Patienten
mit Schadensersatz und Schmerzensgeld.
- Einwilligung: Der Patient muss der ärztlichen Behandlung zustimmen. Aus Beweisgründen wird die Einwilligung vor
Operationen in der Regel schriftlich eingeholt, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
- Recht auf Einsichtnahme in die Krankenunterlagen:Der Patient darf Aufzeichnungen des Arztes über Untersuchungsbefunde und
Behandlungsmaßnahmen einsehen und auf seine Kosten fotokopieren.
- Sorgfaltspflicht: Der Arzt muss alles tun, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen. Dazu gehören u. a.
eine Anamnese und eine exakte Diagnose des Krankheitsbildes. Die Behandlung muss dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen.
- Dokumentationspflicht: Der Arzt ist verpflichtet, die von ihm durchgeführten Behandlungen festzuhalten. Die
Dokumentation muss so gestaltet sein, dass Dritte sie zur Information nutzen können. Sie muss den Krankheitsverlauf und die Behandlung aufzeigen und
weiterführende Unterlagen (z. B. Röntgenbilder, Laborbefunde) enthalten.
- Schweigepflicht: Informationen über die Behandlung dürfen ohne Zustimmung des Patienten weder an die
Krankenkasse oder den Arbeitgeber noch an außenstehende Dritte weitergegeben werden. Eine Ausnahme stellt die für die Krankenkassen bestimmte
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar.
- Haftung: Nach dem BGB haftet der
Arzt für ärztliche Kunstfehler, die er vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet hat. Hierzu gehört neben fehlerhaft durchgeführten Operationen
auch eine fehlerhafte Diagnose oder eine unzureichende Aufklärung über Behandlungsrisiken.
Mehr Information
Zu der bisher üblichen Aufklärung über die therapeutischen Maßnahmen durch den Arzt sollen mit der Gesundheitsreform 2000 weitere Informationsangebote
über medizinische Leistungen und ihre Qualität geschaffen werden. Eine Patienten-Charta gibt Auskunft über die Rechte, die den Versicherten zustehen.
Die Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen und Verbraucher- und Patientenberatungsstellen unterstützen schon heute den Patienten bei der
Wahrnehmung seiner Rechte. Die Ärztekammern haben ebenfalls für die Patienten Schlichtungsstellen eingerichtet, und in vielen Krankenhäusern unterstützen
schon heute Fürsprecher die Patienten in ihren Rechten.
Quelle: http://www.patientenrechte.de/gkv/
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