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Zukunft der Pflege: Prävention vor Pflege, ambulant vor stationär

Tagung: Statt über mehr Geld redet der vzbv über Strukturreformen

19.05.2006 - Mehr Qualität, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung in der Pflege hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angemahnt. "Die Reform der Pflegeversicherung darf nicht bei der ohnmächtigen Finanzierungsfrage stehen bleiben", forderte Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Wir dürfen nicht nur über Geld reden, sondern auch über die Qualität der Pflege, mehr Eigenverantwortung und die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Altern." Das Leitmotiv der Pflege müsse lauten "ambulant vor stationär".

Der vzbv sieht die Chance, dass durch die Nutzung von Einsparpotentialen und die Festlegung von Pflegestandards das Pflegesystem auch mit einer Ausweitung der Leistungen finanzierbar bleibt. "Durch den Vorrang von Prävention und Rehabilitation kann Pflegebedürftigkeit vermieden werden", sagte die vzbv-Chefin bei der vzbv-Tagung "Pflegefall Pflegeversicherung?" in Berlin. Die Kernfrage sei daher nicht, wie man mehr Geld ins System pumpen, sondern mit welchen Strukturen man die Herausforderungen meistern kann. Primär stelle sich somit nicht die Frage nach der günstigsten, sondern nach der besten Pflege.

Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

"Wir müssen aufhören, den demographischen Wandel ausschließlich als Belastung zu sehen. Er hat Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens, vor allem auf soziale Beziehungen und deren Sicherung", mahnt die oberste Verbraucherschützerin. Sie sieht in der Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. "Der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen ist losgelöst von der Altersstruktur auch ein Spiegelbild der Gesellschaft". Es müsse gebrochen werden mit einem "Verwalten von alten Menschen und Pflegebedürftigen".

Mehr Engagement fordert der vzbv unter anderem von den Kommunen. Diese müssten Netzwerke aufbauen, eine wohnortnahe Versorgung gewährleisten und Freizeitstätten und Kulturangebote anbieten. An die Wohnungswirtschaft appelliert der vzbv: "Barrierefrei muss Standard werden." Edda Müller warb zudem für eine Renaissance der Hauswirtschaft. Nur durch ein Miteinander von Pflege und Hauswirtschaft könne eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen geleistet werden. Im Vordergrund der gesellschaftlichen und politischen Überlegungen müsse das Ziel der Verbesserung und Sicherung der Pflegequalität stehen.

Dazu fordert der vzbv:

  • Die flächendeckende Umsetzung der im Rahmen des Runden Tisches Pflege entwickelten "Charta der Rechte Hilfe- und Pflegebedürftiger" zur Verbesserung der Pflegequalität. Sie muss Leitlinie für die Menschen und Institutionen sein, die Verantwortung in Pflege, Betreuung und Behandlung übernehmen.
  • Die Entwicklung einer bundesweiten, internetgestützten Beratungsdatenbank "Hilfe für Senioren". Diese soll vorhandene Informations-, Beratungs- und Hilfestrukturen transparent machen und sowohl für Beratungskräfte als auch für Betroffene eine wichtige Plattform sein.
  • Die Möglichkeit zur Einsicht der Prüfberichte der Heimaufsichtsbehörden, der Medizinischen Dienste der Krankenkassen und der von den Pflegekassen bestellten Sachverständigen. Betroffene und Angehörige müssen in der Lage versetzt werden, gute von schlechter Pflegequalität zu unterscheiden.
  • Die Stärkung der Interessenvertretung hilfebedürftiger Menschen durch die Ausweitung der Mitwirkungsrechte sowie eine leicht zugängliche Beratung für Betroffene und ihrer Angehörigen.
  • Eine bessere Verzahnung der Leistungen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in der häuslichen Krankenpflege.
  • Eine Neujustierung der Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Ärzten und Pflegepersonal. Im Zweifel kann die Pflegekraft den Bedarf an Hilfsmitteln besser einschätzen als der Arzt.
  • Die Transparenz der Angebote und Leistungsentgelte in Heimen. Nach wie vor wissen Heimbewohner nicht, wie hoch das jeweilige Entgelt für Verpflegung und Unterkunft ist, da regelmäßig und gesetzlich zulässig ein Gesamtentgelt für die vom Bewohner selbst zu tragenden "Hotelkosten" vereinbart wird.

Heimgesetz muss beim Bund bleiben

Den Überlegungen der Föderalismuskommission, das Heimgesetz in die Zuständigkeit der Länder zu legen, erteilte der vzbv eine Absage. "Der Verlust der Markttransparenz durch eine sechzehnfache Zersplitterung der Gesetzgebung sowie die Gefahr der Absenkung der Qualität der Pflegeausstattung je nach Kassenlage wären die Folge", befürchtet Edda Müller. "Gute Pflege darf in Flensburg nicht anders aussehen als in Bad Tölz." Der intransparente Flickenteppich würde auch den Zielen Abbau von Bürokratie und Kosteneinsparung zuwiderlaufen. Am 2. Juni wird sich der Rechtsauschuss des Bundestages mit der Thematik befassen.

Der Reformbedarf im Heimgesetz ist unumstritten. Wiederholt musste der vzbv gegen unzulässige Klauseln in Heimverträgen vorgehen. Ein Beispiel ist die Erstattung von Entgelten bei Abwesenheit des Bewohners, die weder gesetzlich noch vertraglich im Kundeninteresse geregelt sind. Auch werden wiederholt Kündigungsfristen nicht beachtet, Regelungen über die vertraglichen Verhältnisse nach Tod/Auszug zu Lasten der Bewohner und Nachkommen festgelegt.

Im Dokumentendownload finden Sie als pdf-Dateien folgende Hintergrundpapiere:

1. Positionspapier des vzbv zur Zukunft der Pflege

2. Hintergrundpapier "Die fünfte Säule der Sozialversicherung - Daten, Fakten und Gesetze"

3. Hintergrundpapier "Die fünfte Säule der Sozialversicherung - Daten, Fakten und Gesetze" ohne Grafiken

4. Zahlen in Kürze

5. Ziele im Koalitionsvertrag rasch umsetzen

6. Pflegebericht 2003 vom Statistischen Bundesamt -

Quelle: Pressemitteilung vom 19.5.2006
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
http://www.vzbv.de

Zu der o.a. Tagung veröffentlichte der MDS
die nachfolgende Pressemitteilung vom 19.05.2006:

MDS: Qualität der Pflege muss für Pflegebedürftige und Angehörige transparenter werden

Um die Transparenz bei der Pflegequalität zu erhöhen, sollten die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das forderte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, auf einer Tagung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen in Berlin. "Es darf nicht weiter so sein, dass den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen solche Informationen vorenthalten werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Position der Verbraucher zu stärken."

Nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen werden die Berichte über Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) nur den geprüften Einrichtungen selbst, den Pflegekassen und der Heimaufsicht zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse könnten in einer für Laien verständlichen Form aufbereitet werden und so als Informations- und Entscheidungsgrundlage für Pflegebedürftige und deren Angehörige dienen. "Wir versprechen uns darüber hinaus davon, dass damit der Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen verstärkt und Verbesserungsprozesse in Gang gesetzt werden", sagte Pick.

Föderalismusreform gefährdet Qualitätssicherung

Pick warnte außerdem davor, im Rahmen der Föderalismusreform die Kompetenzen für das Heimrecht von der Bundes- auf die Landesebene zu verlagern. Dies würde zu einer Verschlechterung der Situation von Pflegebedürftigen führen. „Es kann doch nicht sein, dass die Anforderungen an eine menschenwürdige Pflege in Aurich andere sind als in Zwickau", sagte Pick. Hier müsse es bei einer bundesweit einheitlichen Definition von Qualitätskriterien bleiben. „Im Interesse der Pflegebedürftigen ist zu hoffen, dass dieser Teil der geplante Föderalismusreform nicht Wirklichkeit wird."

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung prüfen im Auftrag der Pflegekassen die Qualität der Leistungen in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Bundesweit haben die MDK im vergangenen Jahr im Auftrag der Pflegekassen mehr als 4.400 Qualitätsprüfungen durchgeführt, davon etwa 55 Prozent im stationären Bereich.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.5.2006 http://www.mds-ev.de