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Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Sozialbericht 2009
Die Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministerium für Arbeit und Sozial kostenlos herausgegeben
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
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Mit dem Sozialbericht dokumentiert die
Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in
diesem Kontext ergriffenen Reformen in der jeweiligen Legislaturperiode. Er
besteht aus zwei Teilen: Teil A gibt einen umfassenden Überblick über Maßnahmen
und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Teil B widmet sich dem
Sozialbudget, mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über
Umfang, Struktur und Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige
der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informiert. Dabei wird
die ansonsten übliche jährliche tabellarische Berichterstattung des
Sozialbudgets durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen
Sicherungssysteme ersetzt und durch eine Vorausschau auf die künftige
mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen ergänzt.
Der Deutsche Bundestag hat zuletzt mit
Beschluss vom 10. Dezember 1986 (2. Spiegelstrich der Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drs. 10/6704) die Bundesregierung
aufgefordert, die Sozialberichterstattung in der bewährten Form fortzuführen.
Mit dem vorliegenden Sozialbericht kommt die Bundesregierung dieser
Verpflichtung auch in dieser Legislaturperiode nach.
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