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Verbraucherzentrale NRW e.V. Düsseldorf

Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

13. Auflage 2010, 136 Seiten
7,90 €

Verbraucherzentrale NRW

Patientenverfügung

  • Die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge
  • Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen
  • Textbausteine und Muster als Formulierungshilfe, auch als Download
  • So verfassen Sie Ihre eigene Verfügung
Der Bundesgerichtshof hat im Juni entschieden: Passive Sterbehilfe ist nicht strafbar. Wenn ein schwerkranker Patient nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte, können Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige dem Willen entsprechen. Aktive Sterbehilfe – zum Beispiel die Gabe von Tabletten – ist nach wie vor verboten.

Deshalb sind Sie ab sofort auf der sicheren Seite, wenn Sie eine schriftliche Patientenverfügung verfassen. Damit legen Sie persönlich fest, welche medizinische Behandlung gewünscht oder nicht gewünscht sind und wer eine mögliche Betreuung übernehmen soll. Mithilfe unseres Ratgebers können Sie mit Textbausteinen und Musterformularen Ihre eigene Patientenverfügung verfassen. Beim Kauf des Ratgebers erhalten Sie kostenlosen Zugang zu Textbausteinen als Download, die Sie direkt für Ihre individuelle Verfügung einsetzen können.