Pflege - Patientenrecht & Gesundheitswesen
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Wenn Pflegebedürftige 24 Stunden am Tag in
ihrer Wohnung betreut und versorgt werden müssen, ist dies meist nicht ohne
Hilfe von außen zu leisten. Eine 24-Stunden-Pflege durch deutsche Pflegedienste
verursacht recht hohe Kosten. Der Einsatz ausländischer Haushaltshilfen und
Pflegekräfte wirft vor allem die Frage auf, ob eine solche Beschäftigung
erlaubt ist. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert in einer Broschüre
"Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?" über die Gestaltungsmöglichkeiten
beim Einsatz deutscher Pflegedienste sowie über Bedingungen für die Beschäftigung
von Pflegekräften und Haushaltshilfen aus Osteuropa. Die Broschüre ist in
allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kostenfrei erhältlich.
Viele pflegedürftige Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und
nicht in ein Heim umziehen. Wenn die Versorgung rund um die Uhr nicht von Angehörigen
gewährleistet werden kann, muss nach Alternativen gesucht werden. Der Einsatz
von ausländischen Pflegekräften, insbesondere aus Osteuropa, erscheint zunächst
eine preisgünstige Möglichkeit. Er birgt aber auch Risiken.
Die Broschüre "Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen?"
informiert über die wichtigsten Punkte bei der Beschäftigung von Pflegekräften
aus Osteuropa: Meldepflicht, entsandte Pflegekräfte, Scheinselbständigkeit,
Kosten und Finanzierung. Zudem werden das Vermittlungsverfahren und die
Vermittlungsbedingungen bei osteuropäischen Haushaltshilfen ausführlich erläutert.
Beispielsweise ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus osteuropäischen
EU-Beitrittsstaaten zurzeit ausgesetzt. Diese benötigen daher stets eine
Arbeitserlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland.
Anderenfalls liegt eine illegale Beschäftigung vor.
Auch deutsche Pflegedienste bieten eine Versorgung rund um die Uhr an. Die
Pflegedienste sind in der Regel von den Pflegekassen zugelassen und unterliegen
entsprechenden Qualitätsanforderungen und Qualitätsprüfungen. Zudem zahlen
die Pflegekassen bei Vorliegen einer Pflegestufe Pflegesachleistungen bis zu
einem Höchstsatz von 1.470 € bei Pflegestufe III.
Die Informationsbroschüre "Hilfe rund um die Uhr" ist kostenlos und
kann in sämtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
abgeholt werden. Postversand erfolgt gegen 1,45 € in Briefmarken durch die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Postfach 41 07 in 55031
Mainz.
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