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Ingrid von Hänisch, Stiftung menschenwürdiges Sterben, und Evelyne Hohmann, Theodor Springmann Stiftung, Berlin:

>> Das gewöhnliche Sterben <<
Neue Wege der Pflege und Begleitung in Altenheimen

Das gewöhnliche Sterben

DIN A 5, 71 Seiten, broschiert, ISBN 978-3-00-032121-4
Kostenbeitrag 4,50 Euro zuzüglich Versandkostenanteil

Patiententelefon

Aus dem Inhalt:

  • Ingrid von Hänisch, Stiftung menschenwürdiges Sterben: Begrüßung und einleitende Worte zur Tagung
  • Evelyne Hohmann, Theodor Springmann Stiftung: Vorwort
  • Bernadette Klapper, Marina Kojer, Ulf Schwänke: Palliative Praxis – Ein Curriculum zur Begleitung alter Menschen am Ende des Lebens
  • RA Sybille M. Meier: Die Pflege Sterbender im Spannungsfeld von Rechten und Pflichten
  • Harry Neubauer: Sterben im Alten- und Pflegeheim
  • Dr. Andrea Richau: Rituale und Abschied für Pflegekräfte

Evelyne Hohmann, Theodor Springmann Stiftung, Vorwort (Auszug):

“…

Von der Tagung „Wer Begleitet die Begleiter“ im Herbst 2008 haben wir den Wunsch der Teilnehmer nach Beispielen guter Praxis aufgenommen. Ansätze und Projekte sind gefragt, die dazu beitragen, die Situation der Mitarbeiter der Altenhilfe in der palliativen Versorgung von Sterbenden zu verbessern.

Die hochaltrigen Bewohner sind häufig chronisch oder dementiell erkrankt, oft haben sie chronische Schmerzen und nicht wenige sind bereits beim Einzug sterbenskrank. Die Implementierung von Palliative Care soll im besten Fall nicht nur die fachlichen Anforderungen erhöhen, sondern Mitarbeitern Chancen eröffnen, sich beruflich und persönlich zu entwickeln. Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im April 2008 haben Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. Der rechtliche Anspruch könnte für die Bewohner der Einrichtungen eine bedarfsgerechtere Versorgung am Lebensende bewirken. Perspektivisch könnten Pflegeheimbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig mit ihrem eigenen Personal Leistungen der spezialisierten Palliativversorgung erbringen und abrechnen. Experten schätzen, dass etwa 10 Prozent aller Sterbenden in Deutschland eine spezialisierte Palliativversorgung benötigen. Dafür erforderlich sind entsprechend abgestimmte Leistungen und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen.

Wie lässt sich Hospizkultur und Palliativkompetenz in kleinen Einrichtungen entwickeln, wenn diese nicht über eigene Fortbildungsabteilungen verfügen und knapp mit Personal ausgestattet sind? Und was muss sich in der alltäglichen Arbeit und im Umgang mit den Mitarbeitern verbessern, damit die Pflege und Begleitung sterbender Menschen von ihnen geleistet werden kann, ohne dass sie sich selbst vernutzen und den Spaß am Beruf verlieren? Denn wir wissen: bestimmend für die Qualität palliativer Versorgung in einer Einrichtung sind gut ausgebildete, motivierte Pflegepersonen. In vielen Einrichtungen wird die Pflege auch von Helfern geleistet, die nicht über eine abgeschlossene Pflegeausbildung verfügen und die wenig Zugang und Möglichkeiten zu beruflicher Weiterbildung haben. Der Beitrag von Klapper, Kojer, Schwänke zum Curriculum Palliative Praxis1 stellt dafür ein handlungsorientiertes Modell vor, dass entwickelt wurde, um für alle an der Pflege beteiligten Gruppen eine Qualifizierung zur palliativen Versorgung alter Menschen zu ermöglichen. Das Curriculum wird von der Robert Bosch Stiftung gefördert, um dem Mangel an für Palliativ Care qualifizierten Kräften in der Altenhilfe umfassend entgegentreten zu können und Hilfe rasch in die Praxis zu tragen. Wesentlich ist dabei, auch jenen die Aneignung von Basiskenntnissen zu ermöglichen, die ohne Fachqualifizierung in der Pflege arbeiten oder die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen.

Das Patientenverfügungsgesetz trat am 1. September 2009 in Kraft. Die Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht, Sybille M. Meier, trägt vor, wie sich in der Pflege sterbender Menschen die kodifizierten Rechte auswirken. Anhand der vorausgegangenen Rechtsprechung und anschaulichen Beispielen aus ihrem Alltag als rechtliche Betreuerin schildert sie, welche Anforderungen in der Praxis sich für die Pflegekräfte aus der Pflicht, diese Rechte zu achten, ergeben. Besonders wenn Vorausverfügungen alter und sterbender Menschen mit den Wertvorstellungen der Pflegekräfte oder des Heimbetreibers kollidieren, muss sorgfältig geprüft werden, ob die reklamierte Gewissensfreiheit der Pflegenden nicht zu weit und damit unzulässig in die persönliche Sphäre der Bewohner eingreift.

Harry Neubauer stellt mit dem Pflegehaus Sonnenhof in Hamburg eine Einrichtung vor, in der die “Pflege des Pflegepersonals” durch eine dynamische Regeneration der Pflegenden handlungsleitender Bestandteil des Pflegekonzeptes ist. Dem pflege- und hilfsbedürftigen Bewohner gibt das Pflegehaus in einer Situation tief greifender Veränderungen, wenn es darum geht in eine stationäre Pflegeeinrichtung einzuziehen und den letzten Lebensabschnitt anzunehmen, Orientierungshilfe für die individuelle Lebensgestaltung. Die intensiven Kontakte zu den Bewohnern und deren individuelle Begleitung stellen eine hohe Belastung für das Pflegepersonal dar. Dem wird nicht nur in der Dienstplangestaltung Rechnung getragen, sondern auch durch Fort- und Weiterbildungsangebote und erholsame Aktivitäten.

Als Trauerbegleiterin und Fortbildnerin in der Altenpflege befasst sich Andrea Richau mit der Entwicklung einer Abschiedskultur in den Einrichtungen der Pflege und der Rolle von Ritualen als eine individuelle oder kollektive Handlungsweise, die verhaltensstabilisierend wirken kann. Ihre Rituale für das Verabschieden und für das Erinnern müssten die Gemeinschaften, die Agierenden in den Einrichtungen, sich selbst erarbeiten. Besonders die Pflegekräfte sollten für sich selbst Handlungsabläufe finden, bei denen ihr Herz jeweils neu Abschied nehmen und gesunden kann.

…“