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Gerhard Thomas: Wenn ein Mensch mit zunehmendem Alter gebrechlich wird und mehr und mehr auf die Hilfe anderer angewiesen ist, stoßen er selbst und seine Angehörigen häufig schnell an Grenzen. Dies vor allem dann, wenn die benötigte Hilfe plötzlich nicht mehr durch mehrmalige wöchentliche Besuche geleistet werden kann, sondern Unterstützung beim Waschen, Essen oder der Medikamenteneinnahme benötigt wird. In diesen Fällen kann eine Pflegestufe bei der Pflegekasse beantragt werden – die hilfsbedürftige Person wird allerdings zuvor durch einen Gutachter der Pflegekasse beurteilt. Erst dann wird die Pflegestufe festgelegt. Der Ratgeber hilft, den Besuch des Gutachters bei der hilfsbedürftigen Person vorzubereiten. |