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Ratgeber "Das Pflegegutachten" 08.05.2007 - Der Ratgeber der Verbraucherzentralen zeigt, mit welchen Fragen Kranke und Angehörige rechnen müssen. Worauf achten die Gutachter bei ihrem Besuch? Oft entscheiden Feinheiten bei den Antworten darüber, ob und in welchem Umfang Leistungen befürwortet werden. Hinweise auf die Besonderheiten bei der Begutachtung pflegebedürftiger Kinder und geistig Behinderter oder psychisch Kranker komplettieren das Informationspaket. Zudem bietet der Ratgeber einen Überblick über das Verfahren und die Leistungen der Pflegeversicherung und zeigt, wie Widerspruch gegen eine Ablehnung des Antrags auf Pflegeleistungen oder die Einordnung in eine bestimmte Pflegestufe eingelegt werden kann. Ergänzt wird der Ratgeber durch das "Pflegetagebuch". Dieses hilft bei der Dokumentation aller täglichen Verrichtungen für einen Pflegebedürftigen. Es kann einem Gutachter, der nur eine kurze Zeit mit dem Pflegebedürftigen verbringt, wertvolle Informationen über die Probleme des jeweiligen Pflegefalls im Alltag liefern. Pflegebedürftig zu sein, dieses Schicksal kann jeden treffen. Und das nicht nur im Alter. Auch junge Menschen können durch Krankheiten oder Unfälle plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für häusliche oder stationäre Pflegedienste und Pflegeleistungen zahlt in der Regel die Pflegeversicherung - allerdings nur, wenn der Versicherte als pflegebedürftig eingestuft wird. Die Entscheidung über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und damit den Umfang der Leistungen der Kassen trifft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Für Betroffene und Angehörige ist der Besuch des MDK ein wichtiger Termin, der oft von Angst und Unsicherheit begleitet wird. Das Buch ist ein nützlicher Leitfaden für die Vorbereitung und bietet Verhaltenstipps für das Gespräch. Link zum Ratgeber: Das Pflegegutachten |