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Bundesverfassungsgericht bestätigt Altenpflegegesetz - und BIBB legt Ausbildungscuriculum für die Altenpflege vor!

Qualifizierte Altenpfleger/innen werden in ihrer überwiegend schulisch organisierten Ausbildung zu wenig auf die tatsächlichen Anforderungen und berufsspezifischen Belastungen in der Altenpflege vorbereitet. Die Folge ist: Viele ausgebildete Altenpfleger/innen verlassen nach ersten Praxiserfahrungen ihren Beruf, suchen sich eine andere Arbeit und verschärfen damit den Mangel an qualifiziertem Personal in der Altenpflege. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen und Ausbildungseinrichtungen neu entwickelte Curriculum für die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in setzt genau an dem Problem fehlender praktischer Handlungskompetenz an:
Es beinhaltet im Kern eine weitgehende Annäherung der schulischen Ausbildung an die Standards der dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, ist in jedem Punkt vereinbar mit den Vorgaben des jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Altenpflegegesetzes des Bundes und kann in allen Bundesländern als Ausbildungsgrundlage eingesetzt werden.

Neu an dem Curriculum gegenüber der bisherigen Ausbildung zum/zur Altenpfleger/-in sind

- die praktische Berufsausbildung: In der schulisch dominierten Ausbildung wurde sie als "Praktikum" verstanden - jetzt wird sie zu einem eigenständigen Teil der Ausbildung. Sie wird dort durchgeführt, wo "Praxis" stattfindet - in der Realität der Altenpflege.

- die beruflichen Lernziele: Sie sind sowohl im praktischen wie auch im schulischen Teil des Curriculums enthalten und beschreiben konkrete berufliche Handlungskompetenzen als Ausbildungsziel.

- die Aufgabenteilung zwischen ausbildender Schule und praktischer Ausbildung: Jeder Lernort erhält einen auf seine besonderen Qualifizierungsaufgaben zugeschnittenen Lehrplan. Für den "Betrieb" weist der Ausbildungsrahmenplan die in der Praxis zu vermittelnden Lernzielen aus. Für die Schule beschreibt der Rahmenlehrplan die an beruflichen Handlungskompetenzen ausgerichteten Inhalte und Lernziele.

- die Profilierung des Berufs: Sie hebt sich deutlich ab von der bisherigen Vorstellung eines (Kranken)Pflegeberufes. Der nach dem neuen Curriculum ausgebildete Beruf hat ein erkennbares gerontologisches Profil, dessen Grundlage ein sicheres Wissen um die Begleitumstände des Alterns ist.

- die berufliche Flexibilität und die Perspektive beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten: Sie sind Bestandteil des gesamten Ausbildungskonzepts. Insbesondere im dritten Ausbildungsjahr werden neben den traditionellen Aufstiegsfortbildungen berufsbiografische Perspektiven skizziert (z. B. Kurz- und Tagespflege, gerontopsychiatrische Pflege, Hospizpflege etc.), die die Altenpflege als Beruf festigen und damit auch den Verbleib in diesem Tätigkeitsbereich nachhaltig positiv beeinflussen sollen.

Die vom BIBB vorgelegte Broschüre "Berufsausbildung in der Altenpflege" beschreibt die Hintergründe und Argumente für ein verändertes Curriculum in der Altenpflege, stellt Neuerungen vor und dokumentiert das gesamte Curriculum für die praktische und die schulische Berufsausbildung. Ergänzend hierzu hat das BIBB ein Internet-Portal für die Berufsausbildung in der Altenpflege eingerichtet (www.bibb.de/altenpflege_saarland), in dem alle Fragen rund um die neue Ausbildung behandelt werden.

Die Broschüre "Berufsausbildung in der Altenpflege - Lernzielorientiertes Curriculum für die praktische und schulische Ausbildung auf der Grundlage des Berufsgesetzes für die Altenpflege (AltPflG)" ist zum Preis von Euro 9,90 zu beziehen beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. 0521/911 01-11, Fax: 0521/911 01-19, E-Mail: service@wbv.de

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bibb.de/altenpflege_saarland

Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), 18.12.2002