Bundesverfassungsgericht bestätigt
Altenpflegegesetz - und BIBB legt Ausbildungscuriculum für die Altenpflege vor!
Qualifizierte Altenpfleger/innen werden in ihrer überwiegend
schulisch organisierten Ausbildung zu wenig auf die tatsächlichen Anforderungen
und berufsspezifischen Belastungen in der Altenpflege vorbereitet. Die Folge
ist: Viele ausgebildete Altenpfleger/innen verlassen nach ersten
Praxiserfahrungen ihren Beruf, suchen sich eine andere Arbeit und verschärfen
damit den Mangel an qualifiziertem Personal in der Altenpflege. Das vom
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Zusammenarbeit mit berufsbildenden
Schulen und Ausbildungseinrichtungen neu entwickelte Curriculum für die
Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in setzt genau an dem Problem fehlender
praktischer Handlungskompetenz an:
Es beinhaltet im Kern eine weitgehende Annäherung der schulischen Ausbildung an
die Standards der dualen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, ist in
jedem Punkt vereinbar mit den Vorgaben des jetzt vom Bundesverfassungsgericht
bestätigten Altenpflegegesetzes des Bundes und kann in allen Bundesländern als
Ausbildungsgrundlage eingesetzt werden.
Neu an dem Curriculum gegenüber der bisherigen Ausbildung zum/zur
Altenpfleger/-in sind
- die praktische Berufsausbildung: In der schulisch dominierten Ausbildung wurde
sie als "Praktikum" verstanden - jetzt wird sie zu einem
eigenständigen Teil der Ausbildung. Sie wird dort durchgeführt, wo
"Praxis" stattfindet - in der Realität der Altenpflege.
- die beruflichen Lernziele: Sie sind sowohl im praktischen wie auch im
schulischen Teil des Curriculums enthalten und beschreiben konkrete berufliche
Handlungskompetenzen als Ausbildungsziel.
- die Aufgabenteilung zwischen ausbildender Schule und praktischer Ausbildung:
Jeder Lernort erhält einen auf seine besonderen Qualifizierungsaufgaben
zugeschnittenen Lehrplan. Für den "Betrieb" weist der
Ausbildungsrahmenplan die in der Praxis zu vermittelnden Lernzielen aus. Für
die Schule beschreibt der Rahmenlehrplan die an beruflichen Handlungskompetenzen
ausgerichteten Inhalte und Lernziele.
- die Profilierung des Berufs: Sie hebt sich deutlich ab von der bisherigen
Vorstellung eines (Kranken)Pflegeberufes. Der nach dem neuen Curriculum
ausgebildete Beruf hat ein erkennbares gerontologisches Profil, dessen Grundlage
ein sicheres Wissen um die Begleitumstände des Alterns ist.
- die berufliche Flexibilität und die Perspektive beruflicher
Entwicklungsmöglichkeiten: Sie sind Bestandteil des gesamten
Ausbildungskonzepts. Insbesondere im dritten Ausbildungsjahr werden neben den
traditionellen Aufstiegsfortbildungen berufsbiografische Perspektiven skizziert
(z. B. Kurz- und Tagespflege, gerontopsychiatrische Pflege, Hospizpflege etc.),
die die Altenpflege als Beruf festigen und damit auch den Verbleib in diesem
Tätigkeitsbereich nachhaltig positiv beeinflussen sollen.
Die vom BIBB vorgelegte Broschüre "Berufsausbildung in der
Altenpflege" beschreibt die Hintergründe und Argumente für ein
verändertes Curriculum in der Altenpflege, stellt Neuerungen vor und
dokumentiert das gesamte Curriculum für die praktische und die schulische
Berufsausbildung. Ergänzend hierzu hat das BIBB ein Internet-Portal für die
Berufsausbildung in der Altenpflege eingerichtet (www.bibb.de/altenpflege_saarland),
in dem alle Fragen rund um die neue Ausbildung behandelt werden.
Die Broschüre "Berufsausbildung in der Altenpflege - Lernzielorientiertes
Curriculum für die praktische und schulische Ausbildung auf der Grundlage des
Berufsgesetzes für die Altenpflege (AltPflG)" ist zum Preis von Euro 9,90
zu beziehen beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33,
33506 Bielefeld, Tel. 0521/911 01-11, Fax: 0521/911 01-19, E-Mail: service@wbv.de
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bibb.de/altenpflege_saarland
Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB), 18.12.2002
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