Mindestlohn gegen Lohndumping in der Pflege

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Karl Büser
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Mindestlöhne für die Altenpflege problematisch

Beitrag von Karl Büser » 25.03.2010, 12:45

Zu Mindestlöhnen in der Pflege hatte ich bereits Anfang Dezember 2009 kritisch zu Wort gemeldet. Mein damaliger Text gilt weiter:

Über Mindestlöhne, gleich wo, kann man immer streiten. Für die Pflege halte ich aber eine solche Diskussion für überflüssig. Die Tarifvertragsparteien und auch die Politik sind in der Pflicht, die Pflege-Rahmenbedingungen zu verbessern, durch höhere Vergütungen per Tarifvertrag und durch mehr Personalstellen per Gesetzesbeschluss. Im Übrigen brauchen wir eine Pflegereform, die grundlegende Korrekturen vornimmt. Wenn wir diese "Hausaufgaben" gemacht haben, ist eine weitere Diskussion über Mindestlöhne für die Altenpflege entbehrlich.

K.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de

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Pflegemindestlohn macht Schluss mit Lohndumping

Beitrag von Presse » 25.03.2010, 19:27

P r e s s e i n f o r m a t i o n vom 25.03.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand http://www.verdi.de

Pflegemindestlohn macht Schluss mit Lohndumping

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Beschluss für einen Pflegemindestlohn und rechnet nun mit einer baldigen Umsetzung der Einigung. "Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Gründen ist der Mindestlohn in der Pflege lange überfällig. Einem maßlosen Lohndumping wird damit endlich ein Riegel vorgeschoben", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke am Donnerstag.

Zuvor hatten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der zuständigen Fachkommission beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Lohnuntergrenzen verständigt. Demnach wird - voraussichtlich ab 1. Juli 2010 - der Mindestlohn im Westen 8,50 Euro, im Osten 7,50 Euro betragen. Anschließend werden die Lohnuntergrenzen in zwei weiteren Schritten zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 auf 8,75 Euro bzw. 9 Euro im Westen sowie auf 7,75 Euro bzw. 8 Euro im Osten angehoben.

"Die Arbeitnehmer und Teile der Arbeitgeber haben einen deutlich höheren Mindestlohn gefordert", stellte Paschke klar. Auch sei eine Trennung zwischen Ost und West 20 Jahre nach der deutschen Einheit eigentlich kaum vermittelbar. "Leider sind die Forderungen zur Lohnhöhe und zur Überwindung der West-Ost-Spaltung am privaten Arbeitgeberverband und der Diakonie gescheitert", bedauerte Paschke.
Mit Blick auf die europaweite Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011 sei die Einigung in der Kommission aber immerhin ein erster Schritt hin zu einer langfristig gerechteren Bezahlung im Bereich der Pflege.

Grundsätzlich handele es sich bei den Mindestlöhnen um Lohnuntergrenzen für Pflegehilfskräfte, die keinesfalls bessere tarifvertragliche Regelungen ersetzten. "Wer jetzt schon höhere Tariflöhne bekommt, behält diese selbstverständlich", stellte Paschke klar.

V.i.S.d.P.:
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011
und -1012
Fax: 030/6956-3001
e-mail: pressestelle@verdi.de
Internet: http://www.verdi.de

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Diakonie begrüßt Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Beitrag von Presse » 25.03.2010, 19:48

Diakonie begrüßt Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Berlin, 25. März 2010 Die Diakonie begrüßt, dass sich die Kommission auf einen
Mindestlohn für Pflegehilfskräfte von 8,50 Euro in den Westbundesländern und
7,50 Euro in den ostdeutschen Bundesländern geeinigt hat. Er soll zum 1. Juli
2010 in Kraft treten und wird alle anderthalb Jahre um 25 Cent erhöht. "Wir
sind froh, dass mit diesem Verhandlungsergebnis nun endlich Mindeststandards
auch für Hilfskräfte in der Pflege gesetzt werden. Wir begrüßen besonders, dass
der Mindestlohn nicht statisch ist, sondern bereits zum 1.1.2012 erhöht wird",
erklärt Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik. "Jetzt appellieren wir an die
Politik, diesem einstimmigen Ergebnis zuzustimmen."

In der Diakonie werden bereits jetzt höhere Stundenlöhne für Mitarbeitende in
der Grundpflege ohne Fachausbildung gezahlt. Zusätzlich zu den
Stundenvergütungen werden teilweise Kinderzuschläge, Jahressonderzahlungen in
Höhe eines vollen Monatsgehaltes sowie eine zusätzliche betriebliche
Altersversorgung geboten.

Dennoch löst der Mindestlohn nach Ansicht der Diakonie nicht die Probleme in der
Pflege, die zum großen Teil in der ungenügenden Finanzierung der Pflege liegen.
Die Diakonie befürchtet nach wie vor, dass nur der Mindestlohn zur Grundlage
der Finanzierung der Personalkosten gemacht wird. Hier fordert die Diakonie
weiterhin eine Änderung der gesetzlichen Regelungen. "Der Mindestlohn darf
nicht zum Normlohn werden. Diakonische Tarife müssen Grundlage für die
Refinanzierung unserer Leistungen in der Pflege sein", betont Kottnik.

In Deutschland sind derzeit 2,25 Millionen Menschen täglich auf Pflege und
Betreuung angewiesen - Tendenz steigend. In den 1.700 diakonischen
Pflegeeinrichtungen und den 1.400 ambulanten Pflegediensten arbeiten über
144.000 Mitarbeitende.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.
Ute Burbach-Tasso
Pressesprecherin

Diakonie-Pressestelle
Reichensteiner Weg 24
14195 Berlin-Dahlem
Telefon (030) 83001-130
Fax (030) 83001-135
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Internet: http://www.diakonie.de

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Empfehlungen zum Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Beitrag von Presse » 25.03.2010, 19:50

DEVAP begrüßt Empfehlungen zum Mindestlohn für Pflegehilfskräfte

Berlin. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) begrüßt die heute bekannt gewordene Kommissions-Empfehlung für eine verbindliche Lohnuntergrenze für Hilfskräfte in der Pflege. "Dieser Mindestlohn für Hilfskräfte bildet eine gute Basis, um die Praxis des Lohndumpings in der Pflegebranche einzudämmen", beurteilt Wilfried Voigt, Vorsitzender des DEVAP, das Beratungsergebnis der Kommission. "Nur eines darf nicht passieren: Die Lohnuntergrenzen dürfen von den Pflegekassen keinesfalls als maximale Grenze der Kostenerstattung gesehen werden. Vielmehr müssen die Tarife diakonischer Einrichtungen Grundlage für die Erstattung ihrer Leistungen werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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DBfK begrüßt den Mindestlohn in der Pflegebranche

Beitrag von Presse » 25.03.2010, 19:54

Pressemitteilung vom 25.03.2010

DBfK begrüßt den Mindestlohn in der Pflegebranche

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK begrüßt die Einigung der Kommission für einen Mindestlohn in der Pflegebranche. „Damit wird endlich dafür Sorge getragen, dass viele Menschen in dieser Branche erstmals eine angemessenere Vergütung erhalten“, sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. In einem Wirtschaftssektor, der gerne als die Wachstumsbranche dargestellt wird, seien damit wichtige Weichen gestellt, so Gille weiter. Vor allem in den strukturschwachen Regionen erwartet der DBfK eine deutliche Verbesserung für die Vergütung von Pflegehilfskräften. Auch die geplanten Anpassungen bis 2013 sind sinnvoll und zeichnen die Entwicklung im europäischen Ausland nach, wo es schon länger Mindestlöhne gibt. Die Kostenträger sind aufgefordert, dort, wo die Mindestlöhne greifen, in den Vergütungsverhandlungen entsprechend nachzulegen.

Wie die Menschen bezahlt werden, die in der Gesellschaft dafür sorgen, dass ihre abhängigsten Mitglieder würdig versorgt werden, zeigt den gesellschaftlichen Stellenwert, den wir der Pflege geben. Der demografische Wandel stellt gerade für die Versorgung pflegebedürftiger, kranker und alter Menschen eine große Herausforderung dar. In wenigen Jahren wird es in allen Branchen einen Nachwuchsmangel – nicht nur bei den Pflegefachkräften - geben. Hier müssen die Pflegeberufe konkurrenzfähig sein. Pflegefachkräfte verdienen heute schon deutlich mehr als den Mindestlohn und der bereits existierende Personalmangel wird das Gehaltsniveau für diese eher nach oben treiben, erwartet der DBfK. Aber für Assistenzpersonal ist der Mindestlohn eine unverzichtbare Regelung. Zudem schützt der Mindestlohn vor Marktverzerrungen durch die volle Freizügigkeit innerhalb der EU ab 2011. Der Mindestlohn gilt dann auch für Leistungsanbieter aus den osteuropäischen Nachbarländern.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77

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Mindestlohn in der Altenpflege

Beitrag von Presse » 26.03.2010, 14:27

Geschafft: Neun Euro Pflege-Mindestlohn
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas begrüßt die Einigung auf einen Mindestlohn in der Altenpflege


Die erzielte Einigung in der Pflegekommission für einen Mindestlohn in der Altenpflege ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Pflegekommission empfiehlt einen Mindestlohn für Pflegekräfte in der Grundpflege in Höhe von 9 Euro (West) und 8 Euro (Ost), der in drei Stufen erreicht wird. Diesen Mindestlohn muss das Bundeskabinett jetzt noch umsetzen.

Die Caritas wird auch weiterhin über dem Mindestlohn bezahlen. Eine ungelernte Pflegehilfskraft erhält nach dem Caritas-Tarif bei einer 40-Stunden-Woche in den Einrichtungen und Diensten der Caritas mindestens 10 Euro (West) und 9,35 Euro (Ost), zusätzlich Kinderzulage, Weihnachts- und Urlaubsgeld, zwischen 26 und 30 Tagen Urlaub, Stufenaufstiege sowie eine zusätzliche Altersversorgung.

Der Mindestlohn setzt endlich eine Grenze nach unten und stoppt den Unterbietungswettbewerb. Sorge bereitet der Caritas jedoch, dass der Mindestlohn künftig zur Orientierungsmarke für die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen werden könnte. Die Caritas erwartet, dass Tariflöhne Maßstab der Refinanzierung - wie vom Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium gemeinsam empfohlen - bleiben.

Kontakt:
- Rolf Lodde, Dienstgebervertreter für die AK Caritas in der Pflegekommission, Mobil: 0172 2102967
- Thomas Schwendele, Mitarbeitervertreter für die AK Caritas in der Pflegekommission, Mobil: 0170 2033332

Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2010
Herausgegeben von:
Geschäftsstelle der Dienstgeber der Arbeitsrechtlichen Kommission
des Deutschen Caritasverbandes e. V.
Redaktion:
Elke Gundel (Verantwortlich)
Telefon: 0761 200-781
Telefax: 0761 200-790
E-Mail: info@caritas-dienstgeber.de
Ludwigstraße 36, 79104 Freiburg

Herausgegeben von:
Pressesprecher der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission
des Deutschen Caritasverbandes e. V.
Redaktion:
Thomas Schwendele (Verantwortlich)
Telefon: 0170 2033332
E-Mail: th.schwendele@t-online.de

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Pflegemindestlohn

Beitrag von Presse » 26.03.2010, 15:39

Pressemitteilung vom 25.03.2010:
http://www.bmas.de/portal/43702/2010__0 ... flege.html

von der Leyen: "Gute qualifizierte Pflege braucht angemessen bezahltes Fachpersonal"Pflegekommission einigt sich auf einen Pflegemindestlohn

Die Pflegekommission im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums hat sich auf eine Empfehlung zum Erlass eines Mindestlohns in der Pflegebranche geeinigt. Die Einigung sieht einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten ab Inkrafttreten vor. Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen.

Hierzu erklärt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen:

"Ich begrüße, dass die Branche eine gemeinsame Haltung gefunden hat. Wir wollen gute qualifizierte Pflege, dafür brauchen wir Fachpersonal. Diese Arbeit muss angemessen entlohnt sein, der Bedarf wird steigen. Dies ist ein Kompromiss, der positive Standards setzt, ohne Arbeitsplätze zu vernichten. Ich werde nun zügig den Einigungsprozess innerhalb der Bundesregierung in Gang setzen."

Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission gelten für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).

Infos und Materialien zum Thema
Presse-Infos Pflege-Mindeslohn
http://www.bmas.de/portal/43706/2010__0 ... resse.html
Pflegekommission hat ihre Arbeit aufgenommen
ttp://www.bmas.de/portal/40238/2009__11__20__ ... ssion.html

Gisela Nebelung

Mindestlöhne für die Altenpflege problematisch

Beitrag von Gisela Nebelung » 28.03.2010, 07:33

Karl Büser hat geschrieben: Über Mindestlöhne, gleich wo, kann man immer streiten. Für die Pflege halte ich aber eine solche Diskussion für überflüssig. Die Tarifvertragsparteien und auch die Politik sind in der Pflicht, die Pflege-Rahmenbedingungen zu verbessern, durch höhere Vergütungen per Tarifvertrag und durch mehr Personalstellen per Gesetzesbeschluss. ....
Guten Morgen,
auch die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen sind daran interessiert, dass die professionell Pflegenden angemessen bezahlt werden. Daher mussen wir in der Tat das Pflegesystem so ausgestalten, dass solche Vergütungen überall möglich sind. Die derzeitige Bezahlung der qualifizierten Pflege ist m.E. unzureichend und muss korrigiert werden.
Mindestlöhne werden auf Dauer dazu führen, dass sich das Lohnniveau nicht, wie nötig, noch oben, sondern eher nach unten, in die Nähe des Mindestlohnes orientiert. Dies zum Nachteil vieler Pflegekräfte.
Weil ich diese Gefahr sehe, habe ich ein Problem damit, Mindestlöhne in der Pflegebranche gut zu finden.
Mich macht im Übrigen stutzig, dass spontan soviele Trägerverbände von der neuen Entwicklung begeistert sind.
Nachdenklich - mit einem sonntäglichen Gruß
Gisela Nebelung

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Mindestlohn in der Pflege beschlossen

Beitrag von Presse » 28.03.2010, 10:56

Mindestlohn in der Pflege beschlossen: Wuerdige Pflege braucht wuerdige Arbeitsbedingungen

Berlin (ALfA). Nach sechsmonatiger Beratung hat sich die Kommission zur Festlegung eines Mindestlohns in der Pflege einstimmig geeinigt: Ab dem 1. Juli 2010 soll fuer Pflegehilfskraefte eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundeslaendern gelten. Dies teilte der Arbeitgeberverband Pflege am 25. Maerz mit. Ab 2012 sollen die Mindestloehne dann schrittweise ansteigen. Die Empfehlung muss allerdings noch vom Bundeskabinett bestaetigt werden.

Die Bundesministerin fuer Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, begruesste es, dass die Branche eine gemeinsame Haltung gefunden hat. "Wir wollen gute qualifizierte Pflege, dafuer brauchen wir Fachpersonal. Diese Arbeit muss angemessen entlohnt sein, der Bedarf wird steigen. Dies ist ein Kompromiss, der positive Standards setzt, ohne Arbeitsplaetze zu vernichten. Ich werde nun zuegig den Einigungsprozess innerhalb der Bundesregierung in Gang setzen", versprach von der Leyen.

Der Pflegemindestlohn soll zur Qualitaet der Pflege beitragen und nach dem Willen der Kommission fuer Betriebe oder selbststaendige Betriebsteile, die ueberwiegend ambulante, teilstationaere oder stationaere Pflegeleistungen erbringen, gelten. Er soll gueltig sein fuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ueberwiegend Grundpflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI erbringen, nicht jedoch fuer Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskraefte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten laut dem Ministerium rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI, die z.B. Koerperpflege, Ernaehrung, Mobilitaet umfasst. Alleine in den kommenden zehn Jahren werden angesichts des Demographischen Wandels nach Schaetzungen des Arbeitgeberverbands Pflege zusaetzlich 77.000 Pflegefachkraefte benoetigt. Der Verband fordert daher neue Ausbildungsstrukturen und Zugangswege sowie durchlaessige Weiterbildungsmoeglichkeiten.

Auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung begruesste die Einigung auf einen Mindestlohn in der Pflegebranche. "Um die gesellschaftlich wichtige Aufgabe der Pflege zu staerken und die Herausforderungen der Zukunft zu bewaeltigen, ist ein angemessener Mindestlohn unverzichtbar", erklaerte Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, in einer Pressemitteilung vom 25. Maerz. "Bundesarbeitsministerin von der Leyen muss den ausgehandelten Lohnuntergrenzen in der Pflege nun zuegig Geltung verschaffen. Denn wuerdige Arbeitsbedingungen sind die Grundlage fuer ein die Wuerde wahrendes Pflegesystem", so Brysch. Er betonte, dass gerade die Schwerstkranken, die besondere Zuwendung brauchen, stark unter Missstaenden in der Pflege zu leiden haben. "Die Pflegenden stehen unter enormem Druck und muessen koerperlich wie seelisch an ihre Grenzen gehen", erklaerte Brysch. Entschlossenes Handeln sei gefragt, um dem akuten Arbeitskraeftemangel und den daraus folgenden Belastungen fuer Pflegende und Patienten wirkungsvoll zu begegnen. Die nun vorgeschlagenen Schranken gegen Lohndumping seien "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung."

Weitere Informationen:

Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Alten- und ambulanten Krankenpflege
http://www.bmas.de/portal/40238/2009__1 ... ssion.html

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
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Internet: http://www.alfa-ev.de

WernerSchell
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Mindestlohn in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2010, 07:20

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bemühen uns zur Zeit, an den genauen Text der getroffenen Vereinbarung zu kommen. Es ist offensichtlich so, dass zahlreiche Meinungsäußerungen zum Thema nur in Kenntnis einer Pressemitteilung (Reuters / dpa?) erfolgt sind, die den Beschlusstext nur unvollkommen beschreibt. Interessant erscheint auf jeden Fall, dass die Betreuungsassistenten und das sonstige außerhalb der eigentlichen Pflege tätige Personal überhaupt nicht von der Regelung erfasst ist. Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragen bzw. Mutmaßungen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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johannes
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Beitrag von johannes » 29.03.2010, 10:50

Geld ist ja was Schönes. Mindestlohn auch. Aber was nutzt der Mindestlohn? Wird nicht wieder einmal, wie so oft, das Pferd von hinten aufgezäumt?

Wir brauchen mehr Pflegekräfte! Die Pflege wird schließlich nicht von Löhnen durchgeführt, sondern von Menschen! Fehlen die Menschen, wird die Pflege nicht besser.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

WernerSchell
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Pflegenotstand überwinden - mehr Personal einstellen

Beitrag von WernerSchell » 29.03.2010, 11:00

johannes hat geschrieben:Geld ist ja was Schönes. Mindestlohn auch. Aber was nutzt der Mindestlohn? Wird nicht wieder einmal, wie so oft, das Pferd von hinten aufgezäumt?
Wir brauchen mehr Pflegekräfte! Die Pflege wird schließlich nicht von Löhnen durchgeführt, sondern von Menschen! Fehlen die Menschen, wird die Pflege nicht besser.
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies sehen wir genau so. Daher werden wir auch den Pflegenotstand in den Mittelpunkt des Pflegetreffs am 27.04.2010 stellen:
viewtopic.php?t=12279
Wir brauchen vorrangig genügend geeignete und qualifizierte Personen, die sich um die immer größer werdende Schar pflegebedürftiger Menschen kümmern. Dabei wird von hier seit Jahren gefordert, dass diese Betreuungs- und Pflegekräfte auch angemessen zu vergüten sind. Insoweit wird ein großer Nachholbedarf gesehen.
Dass jetzt von zahlreichen Institutionen der Mindestlohn für die Pflegebranche gefeiert wird, erscheint problematisch. Daher sind wir insoweit um Aufhellung der aktuellen Beschlusslage interessiert. Möglicherweise lenkt die Mindestlohndiskussion nur von den wirklichen Problemen ab.

MfG
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Mindestlohn: Risiken für Arbeitsplätze und Versorgung

Beitrag von Presse » 29.03.2010, 16:59

LfK zum Mindestlohn: Risiken für Arbeitsplätze und Versorgung nicht kleinreden

Köln - Anlässlich der Empfehlung der vom Bundesministerium für Arbeit eingesetzte Pflegekommission für einen Mindestlohn in der Pflege erklärt der Geschäftsführer des Landesverbandes freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK) Christoph Treiß:

"Wir betrachten sorgenvoll die geplante Einführung eines Mindestlohns in der Pflege. Die Pflegebranche, aber auch die Politik darf nicht die Augen vor den Risiken verschließen, die eine Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte mit sich bringt. Werden gegebenenfalls höhere Personalkosten von den Kostenträgern, also von den Kranken- und Pflegekassen sowie den Trägern der Sozialhilfe, im Rahmen von Vergütungsverhandlungen nicht anerkannt, hat das Folgen: mehr Zeitdruck, höhere Leistungsverdichtung, Qualitätsprobleme bis hin zum möglichen Abbau von Arbeitsplätzen. Unter diesem Druck hätten Pflegedienste, Mitarbeiter und Patienten zu leiden.

Zur Erreichung leistungsgerechter Löhne fordern wir effizientere gesetzliche Regelungen zur Lösung von Verhandlungskonflikten, die sich dadurch auszeichnen, dass Kostenträger dank ihrer Marktmacht Leistungserbringer übervorteilen.

Zudem ist der Pflege-Mindestlohn kein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Schwarzarbeit in der Pflege. Tatsache ist, dass mit steigendem Bruttopreis für jede Arbeitsstunde der Sog in die Schwarzarbeit grundsätzlich zunimmt."

Hintergrund:
Die vom Bundesministerium für Arbeit eingesetzte Pflegekommission hat sich für die Einführung eines Mindestlohns in der Pflege ausgesprochen. Für Pflegehilfskräfte soll demnach eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten Deutschlands gelten. Der Mindestlohn soll zum 1. Juli eingeführt werden. Zunächst muss sich jedoch das Bundeskabinett dafür aussprechen.

Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. ist mit über 590 Mitgliedsunternehmen der größte Zusammenschluss von privaten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.03.2010
http://www.lfknrw.de/index.php?pageID=1008&id=108

Gerhard Schenker
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Mindelohn löst keine Probleme - schafft eher neue

Beitrag von Gerhard Schenker » 30.03.2010, 07:35

Forum - Reformen - deutlicher einfordern:
viewtopic.php?p=51031#51031
KPHNeuss hat geschrieben: .... ich beobachte die Szene der Pflegekritik seit geraumer Zeit und bin der Meinung, dass nicht alle, die sich angeblich für bessere Pflege einsetzen, den richtigen Weg beschreiten. Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit für diejenigen, die sich kompetent mit konkreten Reformvorstellungen zu Wort melden! Dass dies noch nicht ausreichend geschieht, ist unser wirkliches Problem. .....
Hallo,
genau so ist das. Wir müssen alle deutlicher und lauter für umfassende Reformen, v.a. zur Behebung der personellen Engpässe, eintreten. Randthemen, wie z.B. Familien-Pflegezeit, Mindestlohn, bringen uns nicht weiter, lenken nur von den einzelnen Themen ab.
MfG G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Angemessene Vergütung für Pflegefachkräfte angemahnt

Beitrag von Presse » 06.04.2010, 08:22

Aus Forum:
viewtopic.php?p=51145#51145

DPR mahnt angemessene Vergütung für Pflegefachkräfte an
DPR Presseinformation vom 01.04.2010

Angesichts der Einigung der Kommission für einen gesetzlichen Mindestlohn in der Pflegebranche und der verallgemeinernden Berichterstattung darüber stellt der Deutsche Pflegerat fest, dass die Leistung der Menschen, die in der Pflege tätig sind, angemessen vergütet werden muss. „Ein Mindestlohn kann nur die schlimmsten Auswüchse des Lohndumping für Pflegehilfskräfte verhindern“, so Ricarda Klein, Vize-Präsidentin des DPR. Aber auch für viele Hilfskräfte sei der Mindestlohn niedriger als das, was sie heute schon verdienen, so Klein weiter. Der DPR warnt die Kassen davor, den Mindestlohn als Regellohn in die Vergütungsverhandlungen einzubringen. Dies würde dazu führen, dass angesichts des demographischen Wandels demnächst nur noch der in die Pflege geht, der gar keine andere Stelle bekommt.
Für die mindestens dreijährig qualifizierten Pflegefachkräfte ist der Mindestlohn irrelevant. Das durchschnittliche Gehalt von Pflegefachkräften liegt deutlich über dem Mindestlohn. Allerdings ist für die Pflegefachkräfte in den letzten Jahren ein deutlicher Reallohnverlust zu verzeichnen. Diese Experten werden nicht entsprechend ihrer Kompetenz und Verantwortung vergütet. Besonders drastisch zeigt sich dies bei Pflegefachkräften mit einem Hochschulabschluss.

Jahrelang wurde versäumt, in die zukünftige pflegerische Versorgung durch ausreichende Ausbildungskapazitäten, attraktive Arbeitsbedingungen und auch Vergütung zu investieren, deshalb droht ein anhaltender Pflegepersonalmangel. Dieser ist durch Imagekampagnen allein nicht aufzufangen.

Anhänge:
DPR Presseinformation_DPR mahnt angemessene Vergütung für Pflegefachkräfte an_100401.pdf ( 62,05 KB )
http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.n ... 100401.pdf - Bei Seitenaufruf bitte vollständigen Link übernehmen!

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