Hallo Daria,
wenn sich das Nachtwachenpersonal überfordert fühlt, war das Abfassung von Überlastungsanzeigen der arbeitsrechtlich richtige Weg. Eine Verweigerung der Tätigkeit bei ausreichender Qualifikation des Personals wäre wohl nicht zu begründen. Insoweit gibt es auch keine klarstellenden Vorschriften.
Wenn der Arbeitgeber eine Überlastungsanzeige erhalten hat, muss er sich eigentlich mit der Problematik und den Argumenten des Personals auseinandersetzen und ggf. Organisationsentscheidungen treffen. Trifft er sie nicht, muss ggf. bei Fortdauer der Überlastung eine erneute Überlastungsanzeige geschrieben werden. – evtl. immer wieder. Dies wirkt unter Umständen haftungsentlastend – berechtigt aber nicht, sorgfaltswidrig zu arbeiten! Überlastungsanzeigen müssen immer, wen sie etwas bewegen sollen, exakt die Probleme beschreiben – Nennung der genauen Fakten. Die bloße Beschreibung, dass man sich überfordert fühle (ohne inwiefern und konkret warum), erscheint wenig hilfreich. Eine Überlastungsanzeige sollte daher die Umstände, die Anlass der Anzeige sind, möglichst konkret beschreiben und eine Reaktion des Arbeitsgebers als notwendig erscheinen lassen.
Es erscheint mir vorrangig, genau zu untersuchen, wie die Arbeitsbedingungen sind und welche Fehler konkret gemacht worden sind. Wie hätte man die Fehler vermeiden können? Mehr Zeit für ruhiges (ununterbrochenes) und sicheres Arbeiten? Mehr Personal für das Richten der Medikamente (wieviel Personal ist da, wieviel müsste vorhanden sein usw.)? Dabei könnte auch daran gedacht werden, die das Heim betreuende Apotheke in die Überprüfung der Arbeitsbedingungen zur korrekten Medikamentenstellung einzubinden. Ist das geschehen? Ggf. sollte der Arbeitgeber durch eine weitere Zuschrift ergänzend informiert werden.
In diesem Forum gab es schon wiederholt Beiträge zum Thema „Medikamente“. Siehe dazu die nachfolgende Übersicht. Bitte die Beiträge auswerten.
Gruß Berti
Medikamente - Forumsbeiträge unter:
--- Medikamentenabgabe - Verantwortung
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--- Medikamente richten im Heim - Wer darf`s ?
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--- Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
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--- Stellen & Abgabe von Medikamenten
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---- Stellen von Medikamenten
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---- Apothekendienst durch Stationsleitung ?
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Siehe im Rechtsalmanach, Nr. 20, dieser Homepage zu dieser Thematik folgende Artikel
--- Verabreichung von Medikamenten in Werkstätten für Behinderte (WfB) und ähnliche Einrichtungen PDF
--- Medikamentenabgabe durch das nichtärztliche Personal PDF