Mitteilung vom 27.04.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Debatten im Deutschen Bundestag rund um Gesundheit und Pflege erinnern wir an unsere jüngsten Forderungen. Wir bitten daher um Aufmerksamkeit für die beiliegende Pressemitteilung.
Mit freundlichem Gruß
Rita Pfaff
Sekretariat
Verband katholischer Altenhilfe
in Deutschland e.V.
Karlstr. 40
79104 Freiburg
Tel. 0761 200-459
Fax 0761 200-710
mailto:
Rita.Pfaff@caritas.de
http://www.verband-katholische-altenhilfe.de
Armut macht krank – jeder verdient Gesundheit
Die Caritas-Kampagne 2012 unter
http://www.jeder-verdient-gesundheit.de
Überschüsse in der Krankenversicherung sinnvoll für Pflegebedürftige
verwenden!
Pressemitteilung:
Der Verband der katholischen Altenhilfe in Deutschland (VKAD) fordert
die Politik auf, endlich Systemfehler in der Pflegeversicherung zu
korrigieren
„Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Pflegereform nicht, dass sie
Überschüsse in der Krankenversicherung sinnvoll in der stationären und
ambulanten Pflege einsetzen kann. Sie hat heute die Chance, einen
Systemfehler des SGB XI dauerhaft zu korrigieren“, kritisiert VKADVorsitzender
Hanno Heil. „Damit würde sie pflegebedürftigen alten
Mitbürgerinnen und Mitbürgern nachhaltig eine bessere Pflege sichern!“
Der Fachverband der Träger katholischer Altenhilfe und Pflege hat dazu
zwei Vorschläge erarbeitet. Sie verbinden einen sinnvollen Einsatz der
Überschüsse in der Krankenversicherung mit einer Investition in
Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.
1. Stationär erbrachte medizinische Behandlungspflege muss aus der
Krankenversicherung vergütet werden.
Nach wie vor zwingt die Pflegeversicherung die Träger der Altenhilfe,
Leistungen der Behandlungspflege, die systematisch Zahlungsverpflichtungen
der Krankenversicherung beinhalten, im Rahmen der
Versorgung nach dem SGB XI zu erbringen. Den Krankenkassen werden
dadurch Kosten erspart.
Die aktuellen Überschüsse in der Krankenversicherung ermöglichen es,
diese falsche Zuordnung zwischen Leistungen und Vergütung zu korrigieren.
So, wie ambulant gepflegte Versicherte einen Rechtsanspruch auf
Leistungen aus der KV haben, muss dies auch für stationär Versicherte
gelten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil der Aufwand in der
Behandlungspflege in den Pflegeeinrichtungen steigen wird:
Verbesserungen in der ambulanten Versorgung tragen dazu bei, dass
Pflegebedürftige länger in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.
Aufgrund verkürzter Verweildauer in Kliniken werden Patienten/innen mit
höherem behandlungspflegerischen Bedarf entlassen.
Beide Entwicklungen führen dazu, dass die Behandlungspflege bei denjenigen
Bewohnern/innen, die in stationäre Altenpflegeeinrichtungen aufgenommen werden,
aufwändiger wird.
2. Ambulante häusliche Pflege muss tarifgerecht bezahlt werden.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss gewährleisten, dass die Leistungsentgelte die
tariflichen Löhne der Pflegekräfte in der ambulanten Pflege absichern. Dies wird derzeit durch
die Bindung der Vergütung der Behandlungspflege an den sogenannten Grundlohnsummenanstieg
(§ 71 SGB V) verhindert. Der Anstieg der Grundlohnsummen spiegelt nicht die realen
Kostensteigerungen (steigende Energiekosten, Tarifsteigerungen) wider. Die ambulanten
Pflegedienste werden mit dieser Regelung wirtschaftlich an die Wand gedrückt. Die Qualität der
Pflege ist in Gefahr. Der VKAD fordert die Abkehr vom realitätsfernen Prinzip des
Grundlohnsummenanstiegs! Die Überschüsse in der Krankenversicherung bieten dem Bundesgesundheitsminister
die Chance, hier dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen.
Im Verband der katholischen Altenhilfe in Deutschland haben sich 1200 Einrichtungen und
Dienste der Altenhilfe und ambulanten Pflege zusammengeschlossen, in denen etwa 90.000
Menschen beschäftigt sind und ca. 100.000 pflegebedürftige Menschen versorgt werden.
Kontakt: Hanno Heil
Vorsitzender
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.
Tel.: 06482-5428
Fax: 06482-919254
Mobil: 0173-3155289
heil.vkad@googlemail.com