Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Gaby Modig
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Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Beitrag von Gaby Modig » 06.01.2014, 07:29

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung am 06.01.2014:

Neue Debatte um das Ende des Lebens
Hermann Gröhe gegen Geschäft mit Sterbehilfe
Berlin. In der neuen Debatte um aktive Sterbehilfe hat sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für eine klare gesetzliche Regelung ausgesprochen.
"Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen", sagte der Minister unserer Redaktion.
Von Gregor Mayntz
Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lassen, handele "überaus verwerflich", stellte Gröhe fest.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.3925436
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

WernerSchell
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Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Beitrag von WernerSchell » 06.01.2014, 13:53

Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein!

Ich habe einen Hinweis zum Interview von Herrn Gröhe, BMG, "Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen" ins hiesige Forum übernommen: viewtopic.php?f=2&t=20065 Es wird dazu sicherlich noch weitere Beiträge geben.
Ich befasse mich seit vielen Jahren mit dem Thema und habe vor Jahren ein Buch "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" herausgebracht. Dieses Buch ist 2002 in 3. Auflage zuletzt erschienen. Siehe -> http://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php Eine Neuauflage erfolgte nicht, ist auch nicht geplant, weil die Gerichtsentscheidungen zu dieser Thematik in einer solch großen Zahl gesprochen worden, dass man mit einer Aktualisierung der Veröffentlichung nicht mehr folgen konnte.
Mittlerweile beschränke ich mich auf Stellungnahmen (im Netz) oder auf Vorträge zur "Patientenautonomie am Lebensende". Nächster Termin am 09.01.2014, 18.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss. Siehe dazu die Hinweise unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=19763
Der Radiosender News89.4 hat soeben ein Interview bei mir zum Statement von Herrn Gröhe aufgenommen und wird heute zwischen 15.00 - 18.00 Uhr zum Thema berichten. Ich stimme der Auffassung von Herrn Gröhe zu und trete dafür ein, die Palliativversorgung und Hospizarbeit zu stärken (dazu hat sich auch der Pflegetreff am 19.11.2013 geäußert -> viewtopic.php?f=7&t=18242 ).
Vielleicht die aktuelle Berichterstattung Veranlassung, auf den o.a. Vortrag aufmerksam zu machen. Ergänzend folgt ein weiterer Vortrag in der Neusser Volkshochschule:
30.01.2014, 18.00 - 19.30 Uhr - Palliativversorgung (Medizin & Pflege) - Hospizarbeit - Sterbegleitung ambulant und stationär - Referent: Dozent Werner Schell - Näheres unter -> viewtopic.php?f=7&t=19762

Das Thema "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" wurde bereits in einer Buchveröffentlichung, 3. Auflage 2002, umfassend vorgestellt:

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http://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/heilkunde.php

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Gröhe für neues Sterbehilfegesetz

Beitrag von WernerSchell » 06.01.2014, 16:49

Gröhe für neues Sterbehilfegesetz
In der Debatte um Sterbehilfe plädiert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein klares Verbot jeglicher organisierter Form der Beihilfe zur Selbsttötung. Im Bundesjustizministerium gibt es nach Informationen der Katholischen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ilfegesetz

Palliative Therapiekonzepte: Forscher fordern frühzeitige Integration von
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ekonzepten
Sterbehilfe: Niederländer diskutieren kontrovers
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... kontrovers
Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien rückt näher
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ckt-naeher
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Sterbehilfe: Viel Zuspruch für Gröhes Vorstoß

Beitrag von Presse » 07.01.2014, 07:24

Sterbehilfe: Viel Zuspruch für Gröhes Vorstoß
Schwarz-Gelb scheiterte mit einer Neuregelung der Sterbehilfe. Nun will Gesundheitsminister Gröhe einen neuen Vorstoß wagen.
Er plant ein umfassendes Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=852 ... ung&n=3204

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Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Beitrag von Nursing-Neuss » 07.01.2014, 08:57

Sehr geehrter Herr Schell,
der Vorstoß von Herrn Gröhe ist grundsätzlich begrüßenswert. Ich teile Ihre Auffassung, auch gestern im Interview gegenüber dem Radiosendung News89.4 geäußert:
Sterbebegleitung ja, Sterbehilfe nein!
Wir müssen alles dafür in die Waagschale werfen, die Sterbebegleitung zu verbessern. Dann wird sich der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe von selbst erledigen.
Auch wenn die Nachbarländer, z.B. Niederlande und Belgien, teilweisen einen anderen Weg gehen. Wir müssen in Deutschland die Menschenwürde, die auch den Lebensschutz beinhaltet,
weiterhin ganz hoch halten.
Lb. Grüße Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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„Gesetzliche Leidenspflicht wäre verfassungswidrig“ ...

Beitrag von Presse » 07.01.2014, 09:39

Pressemitteilung 7. Januar 2014
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„Gesetzliche Leidenspflicht wäre verfassungswidrig“
Selbstbestimmung am Lebensende: HVD nennt Forderung von CDU-Gesundheitsminister Gröhe nach Suizidhilfe-Verbot „Politik gegen die Menschenwürde“.


Die ganz überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt auch bei den Fragen der letzten Phase des Lebens die Bevormundung ab. Daran hat am Dienstag in Berlin der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), Frieder Otto Wolf, erinnert. „Verbote, welche die Autonomie einsichts- und freiwillensfähiger Menschen, die unter einer unheilbaren Krankheit leiden, aushebeln, sind eine Politik gegen die Menschenwürde“, betonte Wolf dabei.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe hatte zuvor in der „Rheinischen Post“ gefordert, dass jede geschäftsmäßige Beihilfe zu einem Suizid unter Strafe gestellt werden sollte. Die zwei großen christlichen Kirchen sprechen sich seit Jahren für das gesetzliche Verbot von jeder „organisierten“, „gewerbsmäßigen“, „institutionalisierten“ und „geschäftsmäßigen“ Beihilfe zum Suizid aus.

Künftig bestraft werden sollen demnach schon Ärzte, die wiederholt aus reinem Mitleid und unter Beachtung der standesmäßigen Verpflichtungen todkranke, leidende Menschen in ihrem Recht auf Selbstbestimmung unterstützt haben: diese Ärzte könnten dann wegen geschäftsmäßiger Beihilfe zu einem Suizid angeklagt werden.

Im Gegensatz zum von den Kirchen und ihren Vertretern in der Politik gewollten extremen Verbot befürwortet der HVD nur Regelungen, welche die Suizidbeihilfe aus Profitinteresse und die Werbung für den Suizid unterbinden. Präventions- und Beratungseinrichtungen für Menschen mit Suizidabsichten sollten ebenso gestärkt wie die Zustände in der Pflege verbessert werden, um möglichst vielen Menschen ein Lebensende in Würde zu ermöglichen.

„Aber auch die bestmögliche Pflege kann hier nicht ein Argument gegen das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende sein“, betonte Frieder Otto Wolf schließlich.

Was der Erhalt der Würde eines sterbenden Menschen verlangt, könne nicht allein durch die Möglichkeiten pflegerischer Fürsorge, medizinischer Technologie und Hochleistungsmedizin bestimmt sein. „Der betroffene Mensch muss diese Möglichkeiten auch selber wahrnehmen wollen.“

Wolf: „Eine gesetzliche Leidenspflicht, wie sie die Forderung nach solchen Verboten in letzter Konsequenz mit nach sich zieht, entspricht nicht nur nicht dem Willen der meisten Menschen in Deutschland, sie wäre auch verfassungswidrig und prinzipiell mit einer freiheitlichen Grundhaltung nicht zu vereinbaren. Das hatten die Vertreter des Koalitionspartners der Unionsparteien in der vergangenen Legislaturperiode klug erkannt. Wir hoffen, das erkennt auch der für solche Regelungen jetzt tatsächlich zuständige Minister.“

Weiterführende Informationen

Stellungnahme des HVD Bundesverbandes zur Regelung der Suizidbeihilfe: http://www.humanismus.de/node/1126

Über den HVD
Der HVD ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.

Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei an religiösen Glaubensvorstellungen zu orientieren.
--
Arik Platzek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T: 030 613904-61
M: 0176 23572451
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Humanistischer Verband Deutschlands
– Bundesverband –
Wallstr. 61 - 65, 10179 Berlin
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F: 030 613904-50
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Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Beitrag von Herbert Kunst » 07.01.2014, 09:59

WernerSchell hat geschrieben:Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein!
...
Guten Morgen allerseits,
dem o.a. Grundsatz kann man - nein, muss man - uneingeschränkt zustimmen. Unsere Verfassung bekennt sich zur Menschenwürde und schließt damit den staatlichen Lebensschutz mit ein. Eine Leidenspflicht wird damit in keiner Weise vorgegeben. Die Selbsttötung ist und bleibt straffrei. Sogar die Beihilfe bei der Selbsttötung ist straffrei. Was jetzt neu angestoßen worden ist, betrifft doch nur die geschäfts- bzw. erwerbsmäßigen Angebote einer Sterbehilfe. Das sollte und darf nicht unterstützt werden. Die demografische Entwicklung würde Tür und Tor für missbräuchliche Aktivitäten öffnen. An anderer Stelle wurde schon einmal der Ausdruck "sozialverträgliches Ableben" benutzt.
Mit Rücksicht auf den Lebensschutz, der auch ein menschenwürdiges Sterben einschließt, muss aber nicht nur über die strafrechtlichen Aspekte diskutiert werden, sondern der weitere Ausbau von Palliativmedizin und Hospizarbeit sind herausragend wichtig. Auf diesem Gebiet ist noch einiges zu verbessern. Darüber wurde z.B. auch jüngst beim Neuss-Erfttaler Pflegetreff am 19.11.2013 diskutiert.
Wenn den Menschen verdeutlicht wird, dass es eine für alle abrufbare gute Sterbebegleitung - ambulant oder stationär - gibt, können / müssen wir aktive Angebote zur Tötung ausschließen.
Mir ist bei dieser Stellungnahme natürlich klar, dass es unterschiedliche Sichtweisen zu diesem Thema gibt. Auch die möglichen Hinweise auf die Nachbarländer, die Tötungshilfen zulassen und praktizieren, sind mir bekannt.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Gaby Modig
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SPD und Grüne für interfraktionelles Gesetz bei Sterbehilfe

Beitrag von Gaby Modig » 08.01.2014, 09:30

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 07.01.2014 zum Thema:

SPD und Grüne für interfraktionelles Gesetz bei Sterbehilfe
Berlin. SPD und Grüne haben den Vorstoß von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe begrüßt.
Sie fordern aber eine breite Debatte über das Thema und fraktionsübergreifende Gesetzesanträge im Bundestag. Dadurch könnten Abgeordnete
ohne Fraktionszwang nur nach ihrem Gewissen entscheiden.
Von Eva Quadbeck
"Es reicht aber nicht, Sterbehilfe einfach zu verbieten", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring- Eckardt. Vielmehr müsse das Thema des
würdevollen Sterbens insgesamt auf die politische Agenda. "Das bedeutet auch, dass dafür mehr Mittel über die gesetzlichen Krankenkassen
zur Verfügung gestellt werden müssen", betonte die Grünen-Politikerin.
... (weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/politik/spd-und ... -1.3928170
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Analyse - Das Geschäft mit der Sterbehilfe

Beitrag von Gaby Modig » 08.01.2014, 15:46

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet am 08.01.2014 erneut zum Thema:

Analyse - Das Geschäft mit der Sterbehilfe
Berlin. Seit Jahren gibt es in Deutschland eine Gesetzeslücke: Gewerbsmäßige Sterbehilfe ist nicht verboten.
Union und FDP konnten sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Jetzt gibt es einen neuen Anlauf.
Von Gregor Mayntz und Eva Quadbeck
Bei der Sterbehilfe soll endlich eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Bislang ist eine gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung nicht verboten.
Eine breite Mehrheit von Abgeordneten aus Regierung und Opposition will mit einer überparteilichen Debatte nun ein neues Gesetz auf den
Weg bringen. Nach der Ankündigung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in unserer Zeitung, das Thema anzupacken, sprachen
sich zahlreiche Abgeordnete dafür aus, die Sterbehilfe überparteilich zu regeln.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/das-ges ... -1.3930560
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BÄK für umfassendes Verbot organisierter Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 09.01.2014, 08:21

Bundesärztekammer plädiert für umfassendes Verbot organisierter Sterbehilfe
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU
nach einem Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe. In der Rheinischen Post plädierte BÄK- ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... terbehilfe

Union und SPD: Gesetz zu Sterbehilfe ohne Fraktionszwang
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... tionszwang
Gröhe für neues Sterbehilfegesetz
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ilfegesetz

Lutz Barth
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Re: Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stel

Beitrag von Lutz Barth » 09.01.2014, 17:10

Debatte über Sterbehilfe ist „unterirdisch“!

Ein kurzes Statement zur aktuellen Sterbehilfediskussion v. L. Barth
,
in Ärzte Zeitung online v. 09.01.14 >>> http://www.aerztezeitung.de/extras/lese ... pid=846339 <<< (html)

In Anlehnung das vorstehend bezeichnete Statement sollte der Fokus ausnahmslos auf die Binnenperspektive des schwersterkrankten und sterbenden Patienten gelegt werden. Bevor über die "Würde" des Menschen philosophiert wird, sollte man/frau zunächst das Selbstbestimmungsrecht der Patienten wahren, und zwar ungeachtet der hier in diesem Forum erteilten Hinweise, dass die Palliativmedizin mehr als bisher gefördert werden sollte.

Indes aber gilt: Zwischen der Liberalisierung der Sterbehilfe - insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit der ärztlichen Suizidassistenz - und der Palliativmedizin gibt es weder einen Widerspruch noch schließen diese sich kategorisch aus.

Neuralgischer Punkt war, ist und bleibt in der teilweisen "unterirdischen Debatte" der unverhandelbare ethische Grundstandard des Grundgesetzes und hieran werden sich alle Verlautbarungen - insbesondere solche der Hobbyethiker, -philosophen und -juristen - messen lassen müssen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Sterbewillige dürfen nicht geächtet werden

Beitrag von Presse » 10.01.2014, 07:55

Leitartikel zur Sterbehilfe: Sterbewillige dürfen nicht geächtet werden
Gesundheitsminister Hermann Gröhe will geschäftsmäßige Sterbehilfe verbieten. Palliativmediziner sehen weitere rechtliche
Regelungen skeptisch und werben dafür, Menschen, die sterben wollen, ernst zu nehmen und nicht zu kriminalisieren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=852 ... ung&n=3215

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DBfK zur aktuellen Sterbehilfe-Diskussion

Beitrag von Presse » 10.01.2014, 13:42

DBfK zur aktuellen Sterbehilfe-Diskussion

Angesichts der aktuellen Diskussion um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) flächendeckenden Ausbau und Intensivierung einer guten Palliativversorgung. „Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen eine gute und verlässliche Palliativbetreuung. Dazu gehört auch, dass die Menschen selber entscheiden können, wo sie diese Lebensphase verbringen. Nur so können Menschen in Würde und ohne Angst ihrem Lebensende begegnen“ so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Aus Sicht des DBfK ist aktive Sterbehilfe keine Tätigkeit, die mit den grundlegenden Aufgaben der Pflege, wie im ICN-Ethikkodex für Pflegende niedergelegt, vereinbart werden kann. Der DBfK fordert eine breite Debatte, in der es weniger um Sterbehilfe, sondern vor allem um eine würdevolle Versorgung in der letzten Lebensphase geht. Denn das ist der Wunsch der Menschen, wie zahlreiche Umfragen zeigen.
Bisher ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Wer einem Todkranken Gift besorgt, macht sich erst dann strafbar, wenn er es ihm aktiv eingibt. Für die Mitglieder des DBfK stellt der ICN-Ethikkodex die Grundlage ihres Handelns dar. Demzufolge gehört ‚Leiden zu lindern‘ zu den grundlegenden Aufgaben aller Pflegenden. Das bedeutet, dass sterbenden und schwerstkranken Menschen palliative Pflege und Betreuung angeboten wird.
In der vergangenen Legislaturperiode war die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit dem Versuch gescheitert, die bestehende Rechtslage zur aktiven Sterbehilfe zu ändern. Bereits im September 2012 hat der DBfK-Bundesvorstand in einer Stellungnahme auf die Brisanz des Themas hingewiesen, sie ist unter diesem Link aufzurufen: http://www.dbfk.de/download/download/DB ... -09-22.pdf

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.01.2014
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140

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Verbot der Beihilfe zum Suizid

Beitrag von Presse » 10.01.2014, 18:55

Presseerklärung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) zur gesetzlichen Regelung für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid - 10.01.2014

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe zu einer gesetzlichen Regelung für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid. Ein entsprechendes Gesetz muss aber ein umfassendes Verbot regeln.

"Der DHPV begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe zu einer gesetzlichen Regelung für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid. Eine entsprechende Regelung muss aber sowohl ein Verbot der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid als auch die Werbung für solche Gelegenheiten umfassen", so Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV. Der DHPV hatte dies in der Vergangenheit bereits gefordert, damals aus Anlass eines Referentenentwurfs, der die alleinige Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung zum Ziel hatte.

Zusätzlich zu einem eindeutigen Verbot der genannten Formen der Suizidbeihilfe ist eine Information der Menschen über die Möglichkeiten der Hospizarbeit und der Palliativmedizin notwendig. “Der Wunsch, sein Leben zu beenden, hat Gründe. Häufig ist es die Angst vor Schmerzen, die Angst vor dem Alleinsein oder die Angst, anderen zur Last zu fallen. Dies gilt es, ernst zu nehmen. Die Hilfe kann aber in einer solchen Situation nicht in einer organisierten Form der Beihilfe zum Suizid bestehen, sondern in Solidarität, Mitmenschlichkeit und Zuwendung", so Bolze weiter.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) setzt sich seit mehr als 20 Jahren für den Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ein und vertritt die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen. Der DHPV ist die bundesweite Interessensvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der überregionalen Verbände und Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit sowie als Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1000 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich über 100.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren.

Kontakt:
Angela Hörschelmann, Pressearbeit DHPV / Tel.: 030/8200758-17
http://www.dhpv.de/presseerklaerung_det ... -suiz.html

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Palliativversorgung und Hospizarbeit stärken

Beitrag von WernerSchell » 10.01.2014, 19:41

Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=19763

Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung - Die VHS Neuss informierte

Die Volkshochschule (VHS) Neuss kooperiert seit Jahren mit Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und bietet in diesem Zusammenhang Vorträge zum Patienten- Betreuungs- und Pflegerecht an. Am 09.01.2014 konnte Werner Schell, langjähriger Dozent für Pflegerecht und Vorstand der Selbsthilfeinitiative, etwa 60 Personen im Neusser Romanäum begrüßen und zu dem Thema "Patientenautonomie am Lebensende" - und was insoweit wichtig - ist informieren. Es gilt, so der Referent, - möglichst zeitgerecht - zu bedenken, dass vorsorgliche Verfügungen für den Fall einer Krankheit, eines Unfalles bzw. des Alters Sinn machen. Zahlreiche Vorschriften sind dabei zu beachten und vor allem müssen die verschiedenen formellen Anforderungen Beachtung finden. Ungenauigkeiten bzw. mehrdeutige Aussagen können zur Rechtsunwirksamkeit von gut gemeinten vorsorglichen Verfügungen führen. Der Referent nahm daher Gelegenheit, über alle relevanten Möglichkeiten und Formalitäten in verständlicher Form zu informieren. Dazu hatte Werner Schell auch eine Reihe von Broschüren mitgebracht, die nun in aller Ruhe von den Gästen ausgewertet werden können.

Die Informationen zum Patientenrecht finden am 30.01.2014, 18.00 Uhr, im Neusser Romanäum ihre Vorsetzung, wenn es mit dem Referenten Werner Schell darum geht, über die Palliativversorgung und Hospizarbeit zu informieren. Dabei geht es aber nicht nur um eine Institutionenkunde, sondern vor allem auch um Fragen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Was ist erlaubt und was nicht (sogar strafrechtlich relevant)? Es werden sich dann auch Fragen stellen, ob und unter welchen rechtlichen Gegebenheiten Behandlungsabbrüche oder das Verweigern von Behandlungsmaßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung) möglich und sinnvoll sein können. Da es bei all diesen Fragestellungen letztlich auch immer um die Möglichkeiten der personellen Zuwendung geht, befasst sich der für den 13.05.2014 in Neuss-Erfttal geplante (bundesweit ausgerichtete) Pflegetreff mit dem Pflegenotstand und verdeutlicht mit hochkarätigen Podiumsgästen die pflegepolitisch gebotenen Reformerwägungen. Es sind Themen, bei denen auch der Neusser Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gefordert ist.

Informationen bei Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk, Vorstand Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss. Telefon 02131 / 150779
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de - E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

+++

Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=28203
http://www.presseanzeiger.de/pa/Vollmac ... uss-712756
http://www.openbroadcast.de/article/324 ... ierte.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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