Pflegeberatung - qualifiziert und kostenfrei - § 7b SGB XI

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegeberatung - qualifiziert und kostenfrei - § 7b SGB XI

Beitrag von WernerSchell » 30.12.2012, 08:27

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".


Neuss, den 25.09.2012

Anspruch auf qualifizierte kostenfreie Pflegeberatung für pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörige

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hält die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) für unzureichend. Dies vor allem deshalb, weil eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu Gunsten der demenzkranken Menschen nicht zustande gekommen ist und trotz vollmundiger Ankündigungen nur bescheidene Leistungsverbesserungen auf den Weg gebracht worden sind. Der vielfach beklagte Pflegenotstand bleibt so weiterhin bestehen.

Eine der Leistungsverbesserungen ist in einem neu geschaffenen § 7b Sozialgesetzbuch (SGB) XI *) beschrieben und regelt eine erweiterte individuelle Beratungspflicht zu Gunsten der pflegebedürftigen Menschen bzw. ihrer Angehörigen. Danach haben die Pflegekassen unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Leistungsantrags unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann. Auf Wunsch des Versicherten hat die Beratung in der häuslichen Umgebung stattzufinden und kann auch nach Ablauf von zwei Wochen durchgeführt werden. Über diese Möglichkeiten hat ihn die Pflegekasse aufzuklären.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht auf diese neue Vorschrift aufmerksam und empfiehlt allen Betroffenen, die neuen Möglichkeiten, zeitgerecht eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, zu nutzen. Denn nicht selten ergibt sich eine Pflegebedürftigkeit plötzlich und vielfältige Fragen der Hilfe- und Pflegenotwendigkeit müssen schnellstmöglich abgeklärt werden. Insoweit kann die neue Beratungsregelung hilfreich sein.

Im Übrigen steht auch Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für individuelle Informationen zu den Gesundheits- und Pflegesystemen zur Verfügung.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

+++ Diskussion ggf. unter:
viewtopic.php?t=17124 +++

+++ Die Medien berichten u.a. wie folgt: +++
http://www.openbroadcast.de/article/237 ... erige.html
http://www.mg-heute.de/?p=10708
http://www.presseanzeiger.de/pa/Anspruc ... uer-623456
http://www.openpr.de/news/665877/Anspru ... erige.html
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=23385
... weitere Hinweise folgen ...

+++
*) § 7b SGB XI - Beratungsgutscheine
(1) Die Pflegekasse hat dem Antragsteller unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf
Leistungen nach diesem Buch entweder
1. unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb
von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder
2. einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten
der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann; § 7a Absatz
4 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden.
Die Beratung richtet sich nach den §§ 7 und 7a. Auf Wunsch des Versicherten hat die Beratung in der
häuslichen Umgebung stattzufinden und kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist durchgeführt
werden; über diese Möglichkeiten hat ihn die Pflegekasse aufzuklären.
(2) Die Pflegekasse hat sicherzustellen, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung
nach den §§ 7 und 7a einhalten. Die Pflegekasse schließt hierzu allein oder gemeinsam mit anderen
Pflegekassen vertragliche Vereinbarungen mit unabhängigen und neutralen Beratungsstellen, die insbesondere
Regelungen treffen für
1. die Anforderungen an die Beratungsleistung und die Beratungspersonen,
2. die Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung entstehen, und
3. die Vergütung.
(3) Stellen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 dürfen personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten
und nutzen, soweit dies für Zwecke der Beratung nach den §§ 7 und 7a erforderlich ist und der Versicherte
oder sein gesetzlicher Vertreter eingewilligt hat. Zudem ist der Versicherte oder sein gesetzlicher
Vertreter zu Beginn der Beratung darauf hinzuweisen, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden
kann.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für private Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-
Pflichtversicherung durchführen, entsprechend.
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_101/SharedD ... 488-12.pdf

Wichtiger Hinweis!
Bezüglich der Pflegeberatung der privaten Versicherungsunternehmen sind nähere Hinweise nachlesbar unter:
http://compass-pflegeberatung.de/index. ... rater.html
+++
… Ergänzender Hinweis aus Forum: viewtopic.php?t=17987
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Demenzpatienten und deren Angehörige
Landtagsdrucksache zum o.a. Thema:
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 446 vom 13. September 2012 des Abgeordneten Dr. Wilhelm Droste CDU Drucksache 16/896
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Demenzpatienten und deren Angehörige
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 6-1141.pdf
+++
Siehe auch unter:
Pflegeberater werden von den Kassen missbräuchlich eingesetzt
viewtopic.php?t=17991
+++

Stand: 30.12.2012
Zuletzt geändert von WernerSchell am 01.03.2013, 09:21, insgesamt 1-mal geändert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Online-Fragenkatalog unterstützt Pflegeberatung

Beitrag von Presse » 28.02.2013, 14:11

Online-Fragenkatalog unterstützt Pflegeberatung

Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) entwickelt Praxisleitfaden für komplexe Beratungssituationen

Berlin, 27.02.2013. Viele pflegebedürftige Menschen wollen ihren Alltag auch trotz eingeschränkter Selbständigkeit zu Hause gestalten und brauchen dazu individuell auf sie angepasste Hilfe. Gerade bei komplexen Bedarfssituationen leistet die Pflegeberatung einen wichtigen Beitrag. Der Gesetzgeber hat daher den Anspruch auf Pflegeberatung im §7a SGB festgeschrieben. Bisher existiert in Deutschland allerdings kein qualitätsgesichertes Verfahren, das langwierige Beratungsgespräche ganzheitlich erfasst. Vor diesem Hintergrund hat das ZQP einen wissenschaftlich geprüften Online-Fragenkatalog entwickelt, der sowohl in der aufsuchenden Pflegeberatung als auch in den über 400 Pflegestützpunkten bundesweit kostenlos einsetzbar ist.

Das sogenannte elektronische Pflegeberatungsinventar (ePBI) des ZQP bildet nicht nur eine systematische Grundlage für einen individuellen Hilfsplan, sondern unterstützt die Berater auch in schwierigen und unter Umständen emotional aufgeladenen Gesprächssituationen. Aus Studien zur Pflegeberatungs-Praxis ist bekannt, dass etwa 42 Prozent der Beratungsgespräche über Einzelanfragen hinausgehen. Entsprechend berücksichtigt der ePBI Fragen zu allen Themen, die im Zusammenhang mit Hilfs- und Pflegebedürftigkeit relevant sein können – angefangen bei den Einschränkungen in der Alltagsbewältigung, den sozialen Beziehungen, der Wohn- und familiären Situation bis hin zu den aktuell in Anspruch genommenen Leistungen pflegender Angehöriger. „In diesen Situationen hilft der Fragenkatalog, noch gezielter und strukturierter nachzufassen. So werden wichtige Problembereiche aufgedeckt, die in einem unstrukturierten Gespräch unerwähnt blieben. Festzuhalten ist: Der ePBI trägt dazu bei, weitere qualitätssichernde Standards in der Pflegeberatung zu setzen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr.

Ein weiterer Vorteil der neuen ePBI Software ist, dass Pflegeberater den Beratungsprozess flexibel individuell anpassen können. Beispielsweise können sie problemlos zwischen verschiedenen Frageblöcken hin- und herwechseln oder Beratungsgespräche abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Vorläufer des ePBI ist ein umfangreicher Leitfaden in gedruckter Form, der im Auftrag des ZQP von der Hochschule Mannheim entwickelt wurde, und bereits vielversprechend in der Praxis getestet wurde. Um die Handbarkeit im Beratungsalltag weiter zu verbessern, hat die Stiftung das Vorgängermodell in eine anwenderfreundlichere Software überführt. Das ePBI steht allen Interessierten zur nicht-kommerziellen Nutzung kostenfrei auf http://epbi.zqp.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.02.2013
Torben Lenz
Zentrum für Qualität in der Pflege
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
_________________________________________________________

ZENTRUM FÜR QUALITÄT IN DER PFLEGE
Reinhardtstraße 45 | 10117 Berlin
Tel. 030 27 59 39 5 - 15 | Fax 030 27 59 39 5 - 20
mailto: torben.lenz@zqp.de | http://www.zqp.de

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Pflegegeld für Demente kaum genutzt

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2013, 06:53

Siehe auch
Pflegegeld für Demente kaum genutzt
viewtopic.php?t=19212
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Plötzlich Pflegefall - was nun?

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2014, 06:28

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=19472&p=80492#p80492


Plötzlich Pflegefall - was nun?

Pflegebedürftigkeit kann im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten - und manchmal zum Beispiel durch einen Unfall ganz schnell passieren.
Welche wichtigen Dinge Sie dann als Betroffener oder Angehöriger schnellstmöglich in Angriff nehmen sollten, erfahren Sie hier.


Quelle: © hr | service: trends, 28.05.2014
http://www.hr-online.de/website/fernseh ... brik=35270
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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