Patientenrechtegesetz verabschiedet
Moderator: WernerSchell
Patientenrechtegesetz - In Kraft ab dem 26.02.2013
Patientenrechtegesetz - in Kraft ab 26.02.2013
Am 25. Februar 2013 wird das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten sowie das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit treten die Neuregelungen am 26. Februar 2013 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 22.02.2013
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldun ... nn=3433226
Weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz erhalten Sie unter:
Patientenrechte
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... _node.html
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 193 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Informationen zum Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme erhalten Sie unter:
Pressemitteilung: Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... nn=3433226
Siehe auch unter:
viewtopic.php?t=18599
Am 25. Februar 2013 wird das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten sowie das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit treten die Neuregelungen am 26. Februar 2013 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 22.02.2013
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldun ... nn=3433226
Weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz erhalten Sie unter:
Patientenrechte
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellscha ... _node.html
Infoblatt Patientenrechte (PDF, 193 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Informationen zum Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme erhalten Sie unter:
Pressemitteilung: Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... nn=3433226
Siehe auch unter:
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Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise für Ärzte ...
Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten
16.05.2013 Praxisinfos der KVNO
Das Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft. In der Praxis wirft es aber immer wieder Fragen auf: Welche zusätzlichen Pflichten haben niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten jetzt beim Dokumentieren der Behandlung? Dürfen Patienten auch außerhalb der Sprechzeiten Einsicht in ihre Akte verlangen? Wer darf die Akte eines verstorbenen Patienten einsehen? - Mit diesen und ähnlichen Anfragen können Sie jetzt häufiger konfrontiert werden. Deshalb haben wir für Sie eine Praxisinformation zum Herunterladen erstellt, die Ihnen dabei helfen soll, auf Fragen von Patienten leichter zu antworten. Einzelne, aus unserer Sicht wichtige Paragrafen des Gesetzes werden vorgestellt und erläutert. Die Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen.
Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten (PDF, 60 KB)
http://www.kvno.de/downloads/patienten/ ... gesetz.pdf
Quelle; Mitteilung vom 17.05.2013
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Hausanschrift:
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 59 70-0
Fax: (02 11) 59 70-82 87
E-Mail: kvno.hauptstelle@kvno.de
http://www.kvno.de/60neues/2013/praxisi ... index.html
16.05.2013 Praxisinfos der KVNO
Das Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft. In der Praxis wirft es aber immer wieder Fragen auf: Welche zusätzlichen Pflichten haben niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten jetzt beim Dokumentieren der Behandlung? Dürfen Patienten auch außerhalb der Sprechzeiten Einsicht in ihre Akte verlangen? Wer darf die Akte eines verstorbenen Patienten einsehen? - Mit diesen und ähnlichen Anfragen können Sie jetzt häufiger konfrontiert werden. Deshalb haben wir für Sie eine Praxisinformation zum Herunterladen erstellt, die Ihnen dabei helfen soll, auf Fragen von Patienten leichter zu antworten. Einzelne, aus unserer Sicht wichtige Paragrafen des Gesetzes werden vorgestellt und erläutert. Die Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen.
Patientenrechtegesetz: Rechtliche Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten (PDF, 60 KB)
http://www.kvno.de/downloads/patienten/ ... gesetz.pdf
Quelle; Mitteilung vom 17.05.2013
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Hausanschrift:
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Fax: (02 11) 59 70-82 87
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http://www.kvno.de/60neues/2013/praxisi ... index.html
Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Leserumfrage: Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft.
Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... etz&n=2758
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft.
Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
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Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Patientenrechtegesetz - wie wirkt es auf die Praxis?
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
Doch wie gehen Sie in der Praxis mit der neuen Rechtslage um? mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... etz&n=2761
Seit März ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Meinungen zu dem neuen Paragrafenwerk driften stark auseinander.
Doch wie gehen Sie in der Praxis mit der neuen Rechtslage um? mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=840 ... etz&n=2761
Das Patientenrechtegesetz - Beitrag Prof. Dr. Rehborn
Prof. Dr. Martin Rehborn, Dortmund
Das Patientenrechtegesetz
Beitrag in der Zeitschrift GesR 5/2013, S. 257
Volltext als Leseprobe unter
http://www.gesr.de/leseprobe.html
http://www.gesr.de/gesr_2013_05_aufs.pdf
Das Patientenrechtegesetz
Beitrag in der Zeitschrift GesR 5/2013, S. 257
Volltext als Leseprobe unter
http://www.gesr.de/leseprobe.html
http://www.gesr.de/gesr_2013_05_aufs.pdf
"Mehr reden, weniger operieren" - Patientenwille g
"Mehr reden, weniger operieren" / Das neue Patientenrechtegesetz stärkt den Patientenwillen
Baierbrunn (ots) - Das neue Patientenrechtegesetz stärkt das Recht auf Aufklärung vor einer Operation. "Wir werden in Zukunft mehr mit dem Patienten reden, dafür aber weniger operieren", so die Erwartung von Professor Claus-Dieter Heidecke, Geschäftsführender Direktor der Chirurgischen Klinik der Universitätsmedizin Greifswald. "Manche Chirurgen tun sich noch schwer, das zu akzeptieren", so Heidecke im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Und wenn Patienten eine angeratene Operation ablehnen? "Dann ist es eben so", sagt der Chirurg. "Dann gilt es, die nächstbeste Lösung für ihn zu finden."
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 6/2013 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.06.2013 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de
Baierbrunn (ots) - Das neue Patientenrechtegesetz stärkt das Recht auf Aufklärung vor einer Operation. "Wir werden in Zukunft mehr mit dem Patienten reden, dafür aber weniger operieren", so die Erwartung von Professor Claus-Dieter Heidecke, Geschäftsführender Direktor der Chirurgischen Klinik der Universitätsmedizin Greifswald. "Manche Chirurgen tun sich noch schwer, das zu akzeptieren", so Heidecke im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Und wenn Patienten eine angeratene Operation ablehnen? "Dann ist es eben so", sagt der Chirurg. "Dann gilt es, die nächstbeste Lösung für ihn zu finden."
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 6/2013 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.06.2013 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
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Fax 089 / 744 33 459
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Selbstbestimmungsrecht der Patienten einfordern
Die Rechtsprechung hat es seit Jahren klargestellt: Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten hat herausragende Bedeutung = Verfassungsrang. Doch die Ärzteschaft hat sich vielfach darüber hinweggesetzt und ihre eigene Deutungs- bzw. Entscheidungshoheit herausgestellt. Vielleicht ist das Patientenrechtegesetz geeignet, diesen Übelstand zu beseitigen. Allerdings sehe ich auch die Notwendigkeit, dass sich die Patienten endlich auf ihre Rechte besinnen und sie konsequent einfordern.Presse hat geschrieben:"Mehr reden, weniger operieren" / Das neue Patientenrechtegesetz stärkt den Patientenwillen ....
Bettina Olbing
Pro Pflege - was denn sonst!
Selbstbestimmungsrecht der Patienten einfordern
Das Patientenrechtegesetz hat - abgesehen von einigen kleinen Nettigkeiten - nichts Neues gebracht. Es hat lediglich die bisherige Rechtslage bekräftigt. Dass die Ärzteschaft mit dem neuen Gesetz gut leben kann, zeigt eindrucksvoll, dass die Patientenrechte nicht wirklich gestärkt worden sind. Dringend für notwendig erachtete Verbesserungen sind ausgeblieben. Und das ist bedauerlich.Bettina Olbing hat geschrieben:Die Rechtsprechung hat es seit Jahren klargestellt: Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten hat herausragende Bedeutung = Verfassungsrang. Doch die Ärzteschaft hat sich vielfach darüber hinweggesetzt und ihre eigene Deutungs- bzw. Entscheidungshoheit herausgestellt. Vielleicht ist das Patientenrechtegesetz geeignet, diesen Übelstand zu beseitigen. Allerdings sehe ich auch die Notwendigkeit, dass sich die Patienten endlich auf ihre Rechte besinnen und sie konsequent einfordern. ...Presse hat geschrieben:"Mehr reden, weniger operieren" / Das neue Patientenrechtegesetz stärkt den Patientenwillen ....
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Mehr Transparenz über Patientenrechte in Deutschland
Mehr Transparenz über Patientenrechte in Deutschland
Informationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen
Drei Monate nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes hat heute der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller eine umfassende Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten.
Am heutigen Tag fand im Bundesministerium für Gesundheit auch eine Veranstaltung der BAG Selbsthilfe zum Thema Patientenrechte statt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eröffneten die Veranstaltung. Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragte der Bundesregierung diskutierte im Anschluss mit Vertretern der Selbsthilfe, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Vertretern des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen über die anstehende Umsetzung des Patientenrechtegesetzes. Alle drei betonten den hohen Stellenwert der Patientenrechte in Deutschland.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte: „Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten gut informiert sind und ihre Rechte beim Arztbesuch kennen. Durch das Patientenrechtegesetz haben wir ihre Rechte gesetzlich verankert und dadurch gestärkt. So können sie das Behandlungsgeschehen verantwortungsvoll mitbestimmen und gemeinsam mit dem Arzt die für sie richtigen Entscheidungen treffen. In dem vorliegenden Ratgeber ist alles, was Patientinnen und Patienten rund um die ärztliche Behandlung wissen müssen, noch einmal anschaulich zusammengestellt. Wir wollen alles tun, damit Patientinnen und Patienten ihre Rechte selbst in die Hand nehmen können.“
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagte: „Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten nicht nur mehr Rechte haben, sondern dass sie diese auch kennen und im konkreten Fall einfordern können. Was nützen Wahlfreiheit und Beschwerderechte, wenn keiner sie kennt? Studien zeigen, dass drei von fünf Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Es ist uns gelungen, mit dem Patientenrechtegesetz zu einem die Rechte gesetzlich zu fixieren und zu stärken und zum anderen auch mit Hilfe dieser Broschüre die Bevölkerung darüber zu informieren. Auch die heutige Veranstaltung der BAG Selbsthilfe trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen.“
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärte: „Patienten und Versicherte fühlen sich oft als Bittsteller, auch weil sie ihre Rechte gar nicht oder nur unvollständig kennen. Das Patientenrechtegesetz hat deshalb nicht nur die Rechte der Patientin-nen und Patienten gestärkt und erstmals im Zusammenhang festgeschrieben. Sondern es hat mir auch den gesetzlichen Auftrag gegeben, die Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Form über ihre Rechte zu informieren. Diesen Auftrag erfülle ich mit der heute vorge-stellten Broschüre „Ratgeber für Patienten“. Damit werden die bestehenden Rechte für jedermann nachlesbar und dies auch in verständlicher Sprache, was mir besonders wichtig war. Denn das Wissen über diese Regelungen wird entscheidend dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte künftig besser durchsetzen können.“
Mit dem seit 26. Februar diesen Jahres geltenden Patientenrechtegesetz wurden diese Rechte erstmals gesetzlich festgeschrieben und gestärkt. Wesentliches Anliegen war dabei, die Rechtslage für die Patientinnen und Patienten transparenter und bekannter zu machen, um so für eine bessere Umsetzung und Beachtung der Patientenrechte im Versorgungsalltag zu sorgen.
Artikel auf BMJ.DE ansehen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... hland.html
Quelle: Pressemitteilung vom 26.06.2013
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Wolf Albin, Piotr Malachowski, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Informationsbroschüre gibt Überblick über die wichtigen Regelungen
Drei Monate nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes hat heute der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller eine umfassende Informationsbroschüre für Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten.
Am heutigen Tag fand im Bundesministerium für Gesundheit auch eine Veranstaltung der BAG Selbsthilfe zum Thema Patientenrechte statt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eröffneten die Veranstaltung. Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragte der Bundesregierung diskutierte im Anschluss mit Vertretern der Selbsthilfe, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Vertretern des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen über die anstehende Umsetzung des Patientenrechtegesetzes. Alle drei betonten den hohen Stellenwert der Patientenrechte in Deutschland.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte: „Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten gut informiert sind und ihre Rechte beim Arztbesuch kennen. Durch das Patientenrechtegesetz haben wir ihre Rechte gesetzlich verankert und dadurch gestärkt. So können sie das Behandlungsgeschehen verantwortungsvoll mitbestimmen und gemeinsam mit dem Arzt die für sie richtigen Entscheidungen treffen. In dem vorliegenden Ratgeber ist alles, was Patientinnen und Patienten rund um die ärztliche Behandlung wissen müssen, noch einmal anschaulich zusammengestellt. Wir wollen alles tun, damit Patientinnen und Patienten ihre Rechte selbst in die Hand nehmen können.“
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagte: „Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten nicht nur mehr Rechte haben, sondern dass sie diese auch kennen und im konkreten Fall einfordern können. Was nützen Wahlfreiheit und Beschwerderechte, wenn keiner sie kennt? Studien zeigen, dass drei von fünf Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Es ist uns gelungen, mit dem Patientenrechtegesetz zu einem die Rechte gesetzlich zu fixieren und zu stärken und zum anderen auch mit Hilfe dieser Broschüre die Bevölkerung darüber zu informieren. Auch die heutige Veranstaltung der BAG Selbsthilfe trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen.“
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärte: „Patienten und Versicherte fühlen sich oft als Bittsteller, auch weil sie ihre Rechte gar nicht oder nur unvollständig kennen. Das Patientenrechtegesetz hat deshalb nicht nur die Rechte der Patientin-nen und Patienten gestärkt und erstmals im Zusammenhang festgeschrieben. Sondern es hat mir auch den gesetzlichen Auftrag gegeben, die Bürgerinnen und Bürger in verständlicher Form über ihre Rechte zu informieren. Diesen Auftrag erfülle ich mit der heute vorge-stellten Broschüre „Ratgeber für Patienten“. Damit werden die bestehenden Rechte für jedermann nachlesbar und dies auch in verständlicher Sprache, was mir besonders wichtig war. Denn das Wissen über diese Regelungen wird entscheidend dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte künftig besser durchsetzen können.“
Mit dem seit 26. Februar diesen Jahres geltenden Patientenrechtegesetz wurden diese Rechte erstmals gesetzlich festgeschrieben und gestärkt. Wesentliches Anliegen war dabei, die Rechtslage für die Patientinnen und Patienten transparenter und bekannter zu machen, um so für eine bessere Umsetzung und Beachtung der Patientenrechte im Versorgungsalltag zu sorgen.
Artikel auf BMJ.DE ansehen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... hland.html
Quelle: Pressemitteilung vom 26.06.2013
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Wolf Albin, Piotr Malachowski, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
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Patientenrechte: In der Praxis ein Schuss vor den Bug?
Neue Patientenrechte: In der Praxis ein Schuss vor den Bug?
Das Patientenrechtegesetz hat ein Vierteljahr nach seinem Inkrafttreten noch kaum positive Wirkungen entfaltet.
Experten sehen an vielen Stellen Weiterentwicklungsbedarf.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=842 ... etz&n=2848
Das Patientenrechtegesetz hat ein Vierteljahr nach seinem Inkrafttreten noch kaum positive Wirkungen entfaltet.
Experten sehen an vielen Stellen Weiterentwicklungsbedarf.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=842 ... etz&n=2848
Patientenrechte: So archivieren Praxen revisionssicher
Patientenrechte: So archivieren Praxen revisionssicher
Seit dem 28. Februar ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Seither können sich Ärzte Lücken in ihrer Dokumentation
eigentlich nicht mehr leisten. Hilfe bietet ihnen die Praxis-EDV.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... edv&n=2920
Seit dem 28. Februar ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Seither können sich Ärzte Lücken in ihrer Dokumentation
eigentlich nicht mehr leisten. Hilfe bietet ihnen die Praxis-EDV.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... edv&n=2920
Patientenrechte: Erstmals im Gesetzbuch gebündelt
Patientenrechte: Erstmals im Gesetzbuch gebündelt
Der Erfolg: Das Patientenrechtegesetz ist endlich in Kraft. Kritiker hingegen sehen die Rechte der Patienten durch das neue Gesetz kaum gestärkt.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... etz&n=2924
Der Erfolg: Das Patientenrechtegesetz ist endlich in Kraft. Kritiker hingegen sehen die Rechte der Patienten durch das neue Gesetz kaum gestärkt.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... etz&n=2924
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Das neue Patientenrechtegesetz - Buchtipp
Buchtipp!
Ute Walter:
Das neue Patientenrechtegesetz
Praxishinweise für Ärzte, Krankenhäuser und Patienten
2013. Buch. XIII, 126 S. Kartoniert
C.H.BECK ISBN 978-3-406-65647-7
Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm
Gewicht: 256 g
39,00 Euro
Das Werk ist Teil der Reihe:
Aktuelles Recht für die Praxis)
Zum Werk
Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) bündelt die bisher verstreuten Regelungen zum Behandlungsvertrag und normiert die durch die Rechtsprechung entwickelten Regelungen. Das Rechtsverhältnis Behandelnder - Patient erhält damit eine klare gesetzliche Grundlage.
Das Werk erklärt in verständlicher Weise die gesetzliche Regelung der §§ 630a - 630h BGB. Dabei steht das Synallagma von Rechten und Pflichten im Vordergrund. Der durch den Behandlungsvertrag für Patient und Arzt geschaffene Rahmen führt zu Transparenz für beide Seiten. Der Behandelnde findet einen Überblick über seine Pflichten; dem Patient wird aufgeführt, welche Pflichten (nicht) erfüllt wurden.
Den Leser erwarten Ausführungen u.a. zu:
- Behandlungsvertrag
- Behandlungs- und Arzthaftungsrecht
- Informationspflichten und Vorgehensweise bei Behandlungsfehlern
Zwei Checklisten für die Praxis am Ende des Werkes runden die Ausführungen ab und fassen diese für den Behandelnden und Patienten jeweils gesondert zusammen (Behandelnder: "Qualitätsmanagement für Patientenrechte"; Patient: "Durchsetzung von Rechtsansprüchen"). Soweit für das Verständnis des Lesers erforderlich, werden in Bezug genommene Gesetzestexte abgedruckt.
Vorteile auf einen Blick
- aktuell zum Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes
- komprimierte Darstellung für die Praxis
- objektive Darstellung, die sich an den Patienten und den Behandelnden gleichermaßen richtet
- Checklisten für einen schnellen Überblick
Zur Autorin
Prof. Dr. Ute Walter ist als Fachanwältin und langjährig tätige Rechtsanwältin Expertin auf dem Gebiet des Medizinrechts. Zudem betreut sie Studierende im Rahmen ihres Lehrauftrages an der Universität Regensburg im Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht.
Zielgruppe
Für Patienten, Krankenhäuser, Ärzte und deren Verbände; aber auch Rechtsanwälte und Richter, die sich einen schnellen Überblick über die Neuerungen im Patientenrecht verschaffen wollen.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.beck-shop.de/Walter-neue-Pat ... t=12554867
Ute Walter:
Das neue Patientenrechtegesetz
Praxishinweise für Ärzte, Krankenhäuser und Patienten
2013. Buch. XIII, 126 S. Kartoniert
C.H.BECK ISBN 978-3-406-65647-7
Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm
Gewicht: 256 g
39,00 Euro
Das Werk ist Teil der Reihe:
Aktuelles Recht für die Praxis)
Zum Werk
Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) bündelt die bisher verstreuten Regelungen zum Behandlungsvertrag und normiert die durch die Rechtsprechung entwickelten Regelungen. Das Rechtsverhältnis Behandelnder - Patient erhält damit eine klare gesetzliche Grundlage.
Das Werk erklärt in verständlicher Weise die gesetzliche Regelung der §§ 630a - 630h BGB. Dabei steht das Synallagma von Rechten und Pflichten im Vordergrund. Der durch den Behandlungsvertrag für Patient und Arzt geschaffene Rahmen führt zu Transparenz für beide Seiten. Der Behandelnde findet einen Überblick über seine Pflichten; dem Patient wird aufgeführt, welche Pflichten (nicht) erfüllt wurden.
Den Leser erwarten Ausführungen u.a. zu:
- Behandlungsvertrag
- Behandlungs- und Arzthaftungsrecht
- Informationspflichten und Vorgehensweise bei Behandlungsfehlern
Zwei Checklisten für die Praxis am Ende des Werkes runden die Ausführungen ab und fassen diese für den Behandelnden und Patienten jeweils gesondert zusammen (Behandelnder: "Qualitätsmanagement für Patientenrechte"; Patient: "Durchsetzung von Rechtsansprüchen"). Soweit für das Verständnis des Lesers erforderlich, werden in Bezug genommene Gesetzestexte abgedruckt.
Vorteile auf einen Blick
- aktuell zum Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes
- komprimierte Darstellung für die Praxis
- objektive Darstellung, die sich an den Patienten und den Behandelnden gleichermaßen richtet
- Checklisten für einen schnellen Überblick
Zur Autorin
Prof. Dr. Ute Walter ist als Fachanwältin und langjährig tätige Rechtsanwältin Expertin auf dem Gebiet des Medizinrechts. Zudem betreut sie Studierende im Rahmen ihres Lehrauftrages an der Universität Regensburg im Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht.
Zielgruppe
Für Patienten, Krankenhäuser, Ärzte und deren Verbände; aber auch Rechtsanwälte und Richter, die sich einen schnellen Überblick über die Neuerungen im Patientenrecht verschaffen wollen.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.beck-shop.de/Walter-neue-Pat ... t=12554867
Patientenrechte: Neuer Anlauf für den Fonds
Patientenrechte: Neuer Anlauf für den Fonds
Das Gesetz für mehr Patientenrechte ist bereits Alltag - ohne einen Härtefallfonds zur Entschädigung.
Jetzt gibt es einen neuen Anlauf für den Hilfetopf. Bloß was das Ganze kosten soll, kann niemand sagen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... etz&n=2936
Deutsches Ärzteblatt:
Hamburg regt Modellversuch für einen Härtefallfonds an
Als im Februar 2013 nach jahrelangen Diskussionen das Patientenrechtegesetz endlich in Kraft getreten war,
schien das Thema erst einmal ad acta gelegt, die Erleichterung groß. Das Gesetz enthält jedoch keine Regelungen zu einem zu einem Entschädigungs- ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... llfonds-an
Patientenentschädigung: Hamburg präsentiert Konzept für einen Härtefallfonds
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... efallfonds
Das Gesetz für mehr Patientenrechte ist bereits Alltag - ohne einen Härtefallfonds zur Entschädigung.
Jetzt gibt es einen neuen Anlauf für den Hilfetopf. Bloß was das Ganze kosten soll, kann niemand sagen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=844 ... etz&n=2936
Deutsches Ärzteblatt:
Hamburg regt Modellversuch für einen Härtefallfonds an
Als im Februar 2013 nach jahrelangen Diskussionen das Patientenrechtegesetz endlich in Kraft getreten war,
schien das Thema erst einmal ad acta gelegt, die Erleichterung groß. Das Gesetz enthält jedoch keine Regelungen zu einem zu einem Entschädigungs- ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... llfonds-an
Patientenentschädigung: Hamburg präsentiert Konzept für einen Härtefallfonds
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... efallfonds
Patientenrechte: Jetzt muss ausgehändigt werden
Patientenrechte: Jetzt muss ausgehändigt werden
Seit dem Patientenrechtegesetz gelten zahlreiche Pflichten zu Aufklärung und Dokumentation. Vieles entspricht der Rechtsprechung.
Doch es gibt auch Neuerungen. Wir zeigen ein Beispiel zur Aushändigung.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=848 ... ung&n=3073
Seit dem Patientenrechtegesetz gelten zahlreiche Pflichten zu Aufklärung und Dokumentation. Vieles entspricht der Rechtsprechung.
Doch es gibt auch Neuerungen. Wir zeigen ein Beispiel zur Aushändigung.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=848 ... ung&n=3073