Neuregelungen im Asylrecht - Zuwanderung gestalten
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Abschiebungen: Streit um ärztliche Atteste
Ärzte Zeitung vom 26.09.2016:
Abschiebungen: Streit um ärztliche Atteste
Ärztliche Gutachter stehen in Abschiebeverfahren oft zwischen den Fronten. Die Bundesregierung wirft ihnen vor,
Abschiebungen mit Gefälligkeitsattesten zu verhindern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=919 ... nge&n=5248
Abschiebungen: Streit um ärztliche Atteste
Ärztliche Gutachter stehen in Abschiebeverfahren oft zwischen den Fronten. Die Bundesregierung wirft ihnen vor,
Abschiebungen mit Gefälligkeitsattesten zu verhindern.
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Maas droht Facebook und Co. mit Sanktionen
Hass-Kriminalität: Maas droht Facebook und Co. mit Sanktionen
Bundesjustizminister Heiko Maas hat den Betreibern großer Internetportale und sozialer Netzwerke mit einer neuen EU-Richtlinie gedroht,
um Hass-Kriminalität im Netz besser verhindern und verfolgen zu können.
Quelle: Hannoversche Allgemeine
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D ... Sanktionen
Anmerkung:
Dem BJM sollte auch klar sein, dass wir ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben.
Dies darf nicht deshalb eingeschränkt werden, weil so manche kritische Wortmeldung
der Regierung nicht passt.
Bundesjustizminister Heiko Maas hat den Betreibern großer Internetportale und sozialer Netzwerke mit einer neuen EU-Richtlinie gedroht,
um Hass-Kriminalität im Netz besser verhindern und verfolgen zu können.
Quelle: Hannoversche Allgemeine
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D ... Sanktionen
Anmerkung:
Dem BJM sollte auch klar sein, dass wir ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben.
Dies darf nicht deshalb eingeschränkt werden, weil so manche kritische Wortmeldung
der Regierung nicht passt.
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Ehen von Minderjährigen - Kindeswohl ...
Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen
Berlin - Anlässlich der laufenden Diskussion um Rechtsänderungen zu Ehen von Minderjährigen, die im Ausland geschlossen worden sind, empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass jeder Einzelfall geprüft und auf Grundlage des Kindeswohls entschieden werden sollte.
Eine pauschale Unwirksamkeit kann im Einzelfall zu problematischen Situationen für die Minderjährigen führen. Bei Kindern ab 14 Jahren gilt es daher, den Einzelfall zu betrachten und jeweils individuell das Kindeswohl abzuwägen. Würden die Ehen generell für unwirksam erklärt, würde das bedeuten, dass sie nie bestanden haben. Damit gingen alle Rechte verloren, die sich aus einer Ehe für die Eheleute und für die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben. Die Minderjährigen hätten keine Unterhaltsansprüche, Kinder würden ohne anerkannten Vater ihren Erbanspruch verlieren und als illegitim angesehen. Damit wären die verheirateten Minderjährigen und die Kinder ins soziale Abseits gedrängt und eine Rückkehr in die Heimatländer könnte unmöglich werden.
Aus dem richtigen menschenrechtlichen Ziel einer weltweiten Ehemündigkeit ab 18 Jahren lässt sich nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass Staaten Ehen von Minderjährigen, die nach ihrem Heimatrecht wirksam geschlossen sind, aus menschenrechtlichen Gründen ausnahmslos als unwirksam behandeln sollen. Ein Eintreten gegen Ehen von Minderjährigen weltweit steht nicht im Widerspruch zu einem differenzierten Herangehen an bereits geschlossene Ehen in Deutschland.
Ein Verbot in Deutschland von Minderjährigen-Ehen, die im Ausland geschlossen worden sind, verhindert die Eheschließungen im Herkunftsland nicht. Dazu müssten die Ursachen in diesen Ländern bekämpft werden.
Minderjährige heiraten beispielsweise vermehrt vor der Flucht, da sie auf Schutz vor sexuellem Missbrauch während der Flucht hoffen.
Das Kindeswohl der Betroffenen muss das Leitprinzip für die Entscheidung sein, wie mit der einzelnen, bereits bestehenden Ehe umzugehen ist. Das Institut empfiehlt daher, das Kindeswohl als Kriterium der Entscheidung des Familiengerichts über die Aufhebung der Ehemündigkeit zu stärken.
Heute tagt die Bund-Länder-AG im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Sie erarbeitet derzeit einen Regelungsvorschlag. Sie prüft auf Anregung der Justizministerkonferenz der Länder, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Zudem soll geprüft werden, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht.
Weitere Informationen:
Positionspapier "Ehen von Minderjährigen: das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen". Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.
19.10.2016 (Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte ... f09f7bfe88 )
Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2016
Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359 - 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de (Link:
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de )
Berlin - Anlässlich der laufenden Diskussion um Rechtsänderungen zu Ehen von Minderjährigen, die im Ausland geschlossen worden sind, empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass jeder Einzelfall geprüft und auf Grundlage des Kindeswohls entschieden werden sollte.
Eine pauschale Unwirksamkeit kann im Einzelfall zu problematischen Situationen für die Minderjährigen führen. Bei Kindern ab 14 Jahren gilt es daher, den Einzelfall zu betrachten und jeweils individuell das Kindeswohl abzuwägen. Würden die Ehen generell für unwirksam erklärt, würde das bedeuten, dass sie nie bestanden haben. Damit gingen alle Rechte verloren, die sich aus einer Ehe für die Eheleute und für die in der Ehe gezeugten Kinder ergeben. Die Minderjährigen hätten keine Unterhaltsansprüche, Kinder würden ohne anerkannten Vater ihren Erbanspruch verlieren und als illegitim angesehen. Damit wären die verheirateten Minderjährigen und die Kinder ins soziale Abseits gedrängt und eine Rückkehr in die Heimatländer könnte unmöglich werden.
Aus dem richtigen menschenrechtlichen Ziel einer weltweiten Ehemündigkeit ab 18 Jahren lässt sich nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass Staaten Ehen von Minderjährigen, die nach ihrem Heimatrecht wirksam geschlossen sind, aus menschenrechtlichen Gründen ausnahmslos als unwirksam behandeln sollen. Ein Eintreten gegen Ehen von Minderjährigen weltweit steht nicht im Widerspruch zu einem differenzierten Herangehen an bereits geschlossene Ehen in Deutschland.
Ein Verbot in Deutschland von Minderjährigen-Ehen, die im Ausland geschlossen worden sind, verhindert die Eheschließungen im Herkunftsland nicht. Dazu müssten die Ursachen in diesen Ländern bekämpft werden.
Minderjährige heiraten beispielsweise vermehrt vor der Flucht, da sie auf Schutz vor sexuellem Missbrauch während der Flucht hoffen.
Das Kindeswohl der Betroffenen muss das Leitprinzip für die Entscheidung sein, wie mit der einzelnen, bereits bestehenden Ehe umzugehen ist. Das Institut empfiehlt daher, das Kindeswohl als Kriterium der Entscheidung des Familiengerichts über die Aufhebung der Ehemündigkeit zu stärken.
Heute tagt die Bund-Länder-AG im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Sie erarbeitet derzeit einen Regelungsvorschlag. Sie prüft auf Anregung der Justizministerkonferenz der Länder, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Zudem soll geprüft werden, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht.
Weitere Informationen:
Positionspapier "Ehen von Minderjährigen: das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen". Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.
19.10.2016 (Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte ... f09f7bfe88 )
Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2016
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Ausländische Patienten - Viele offene Rechnungen
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20789&p=95011#p95011
Rheinische Post - Bericht vom 12.11.2016:
Ausländische Patienten zahlen oft ihre Klinik-Rechnungen nicht
Düsseldorf (ots) - Immer mehr Kliniken in Deutschland bleiben offenbar auf den Kosten für Behandlungen sitzen. Probleme gibt es nach Angaben der Krankenhausgesellschaft besonders mit illegalen Flüchtlingen, Personen, die als Asylbewerber registriert sind oder einen Antrag gestellt haben, und EU-Bürgern, die nicht krankenversichert sind. "Sie verschwinden einfach, ohne zu bezahlen", sagte der NRW-Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Lothar Kratz, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Dadurch sei den Kliniken in Deutschland allein im vergangenen Jahr ein finanzieller Schaden von mindestens 150 Millionen Euro entstanden, sagte Kratz. "Allein bei Flüchtlingen und Asylbewerbern bestehen aus dem Jahr 2015 Außenstände in Höhe von 50 Millionen Euro. Und für dieses Jahr ist die Summe schon jetzt so hoch", betonte Kratz. Bei den Personengruppen der Kriegsversehrten und zahlungsunfähigen EU-Bürger seien es ebenfalls jeweils 50 Millionen Euro, die nicht beglichen worden seien.
Die Krankenhausverbände fordern die Bundesregierung deshalb auf, eine Lösung für das Problem zu finden. "Wir brauchen einen bundesweiten Hilfsfonds, aus dem die Verluste beglichen werden", sagte Kratz "Rheinischen Post". Die Gelder dafür dürften aber nicht aus dem ambulanten und stationären Bereich kommen.
Quelle: Rheinische Post - Pressekontakt: Redaktion Telefon: (0211) 505-2621
Anmerkung:
Die grenzenlose Flüchtlingspolitik zeigt einmal mehr, welche Fehlentwicklungen daraus erwachsen.
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Rheinische Post - Bericht vom 12.11.2016:
Ausländische Patienten zahlen oft ihre Klinik-Rechnungen nicht
Düsseldorf (ots) - Immer mehr Kliniken in Deutschland bleiben offenbar auf den Kosten für Behandlungen sitzen. Probleme gibt es nach Angaben der Krankenhausgesellschaft besonders mit illegalen Flüchtlingen, Personen, die als Asylbewerber registriert sind oder einen Antrag gestellt haben, und EU-Bürgern, die nicht krankenversichert sind. "Sie verschwinden einfach, ohne zu bezahlen", sagte der NRW-Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Lothar Kratz, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Dadurch sei den Kliniken in Deutschland allein im vergangenen Jahr ein finanzieller Schaden von mindestens 150 Millionen Euro entstanden, sagte Kratz. "Allein bei Flüchtlingen und Asylbewerbern bestehen aus dem Jahr 2015 Außenstände in Höhe von 50 Millionen Euro. Und für dieses Jahr ist die Summe schon jetzt so hoch", betonte Kratz. Bei den Personengruppen der Kriegsversehrten und zahlungsunfähigen EU-Bürger seien es ebenfalls jeweils 50 Millionen Euro, die nicht beglichen worden seien.
Die Krankenhausverbände fordern die Bundesregierung deshalb auf, eine Lösung für das Problem zu finden. "Wir brauchen einen bundesweiten Hilfsfonds, aus dem die Verluste beglichen werden", sagte Kratz "Rheinischen Post". Die Gelder dafür dürften aber nicht aus dem ambulanten und stationären Bereich kommen.
Quelle: Rheinische Post - Pressekontakt: Redaktion Telefon: (0211) 505-2621
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Die grenzenlose Flüchtlingspolitik zeigt einmal mehr, welche Fehlentwicklungen daraus erwachsen.
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Asylsuchende aus Maghreb-Staaten
Asylsuchende aus Maghreb-Staaten
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/STO) Um Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10298 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810298.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10120 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810120.pdf ). Danach haben von Januar 2016 bis einschließlich September 2016 insgesamt 2.699 algerische Staatsangehörige einen Asylerstantrag gestellt sowie 3.139 Marokkaner und 698 Menschen aus Tunesien.
Als asylberechtigt anerkannt wurde den Angaben zufolge in diesem Zeitraum ein algerischer Antragsteller, während 26 Algeriern die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, 21 subsidiären Schutz erhielten und bei 51 ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote betrug 2,3 Prozent. Daneben wurden laut Vorlage 62,2 Prozent der Anträge algerischer Asylsuchender abgelehnt, während es bei 35,5 Prozent der Fälle zu sonstigen Verfahrenserledigungen kam. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden im laufenden Jahr bis einschließlich September 209 algerische Staatsangehörige ab- und 45 zurückgeschoben, während 187 freiwillig ausreisten.
Von marokkanischen Antragstellern wurden im ersten bis einschließlich dritten Quartal dieses Jahres laut Bundesregierung vier als Asylberechtigte und 59 als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, während 20 subsidiären Schutz zugesprochen bekamen und bei 40 ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote lag hier der Antwort zufolge bei 3,3 Prozent. In 64,1 Prozent der Fälle kam es laut Vorlage zu Ablehnungen und in 32,6 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Die Zahl der Abschiebungen marokkanischer Staatsbürger in den ersten neun Monaten dieses Jahres wird darin mit 172 angegeben, die der Zurückschiebungen mit 71 und die der freiwilligen Ausreisen mit 273.
Bei tunesischen Antragstellern gab es den Angaben zufolge in der Zeit von Anfang Januar bis Ende September 2016 keine Anerkennung als Asylberechtigte, während acht als Flüchtlinge anerkannt wurden, einer subsidiären Schutz erhielt und bei zwei ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote beläuft sich laut Vorlage auf 0,9 Prozent. Bei 57,4 Prozent kam es danach zu Ablehnungen und bei 41,7 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Wie der Antwort zudem zu entnehmen ist, wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres 124 tunesische Staatsbürger ab- und 17 zurückgeschoben, während 150 freiwillig ausreisten.
Quelle: Mitteilung vom 17.11.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/STO) Um Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10298 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810298.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10120 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810120.pdf ). Danach haben von Januar 2016 bis einschließlich September 2016 insgesamt 2.699 algerische Staatsangehörige einen Asylerstantrag gestellt sowie 3.139 Marokkaner und 698 Menschen aus Tunesien.
Als asylberechtigt anerkannt wurde den Angaben zufolge in diesem Zeitraum ein algerischer Antragsteller, während 26 Algeriern die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, 21 subsidiären Schutz erhielten und bei 51 ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote betrug 2,3 Prozent. Daneben wurden laut Vorlage 62,2 Prozent der Anträge algerischer Asylsuchender abgelehnt, während es bei 35,5 Prozent der Fälle zu sonstigen Verfahrenserledigungen kam. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden im laufenden Jahr bis einschließlich September 209 algerische Staatsangehörige ab- und 45 zurückgeschoben, während 187 freiwillig ausreisten.
Von marokkanischen Antragstellern wurden im ersten bis einschließlich dritten Quartal dieses Jahres laut Bundesregierung vier als Asylberechtigte und 59 als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, während 20 subsidiären Schutz zugesprochen bekamen und bei 40 ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote lag hier der Antwort zufolge bei 3,3 Prozent. In 64,1 Prozent der Fälle kam es laut Vorlage zu Ablehnungen und in 32,6 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Die Zahl der Abschiebungen marokkanischer Staatsbürger in den ersten neun Monaten dieses Jahres wird darin mit 172 angegeben, die der Zurückschiebungen mit 71 und die der freiwilligen Ausreisen mit 273.
Bei tunesischen Antragstellern gab es den Angaben zufolge in der Zeit von Anfang Januar bis Ende September 2016 keine Anerkennung als Asylberechtigte, während acht als Flüchtlinge anerkannt wurden, einer subsidiären Schutz erhielt und bei zwei ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote beläuft sich laut Vorlage auf 0,9 Prozent. Bei 57,4 Prozent kam es danach zu Ablehnungen und bei 41,7 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Wie der Antwort zudem zu entnehmen ist, wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres 124 tunesische Staatsbürger ab- und 17 zurückgeschoben, während 150 freiwillig ausreisten.
Quelle: Mitteilung vom 17.11.2016
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Asylentscheidungen bei Afghanen
Asylentscheidungen bei Afghanen
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Zeitraum von Januar bis einschließlich September dieses Jahres über 25.588 Asylanträge von Afghanen entschieden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10336 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810336.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10006 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810006.pdf ) hervor. Danach kam es bei den genannten Entscheidungen in 67 Fällen zu Anerkennungen als Asylberechtigte und in 5.358 zur Anerkennungen als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. In 2.154 Fällen wurde den Angaben zufolge subsidiärer Schutz gewährt und in 4.438 ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraf 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Zu Ablehnungen kam es laut Vorlage in 10.929 Fällen und zu sonstigen Verfahrenseinstellungen in 2.642.
Quelle: Mitteilung vom 24.11.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Zeitraum von Januar bis einschließlich September dieses Jahres über 25.588 Asylanträge von Afghanen entschieden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10336 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810336.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10006 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810006.pdf ) hervor. Danach kam es bei den genannten Entscheidungen in 67 Fällen zu Anerkennungen als Asylberechtigte und in 5.358 zur Anerkennungen als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. In 2.154 Fällen wurde den Angaben zufolge subsidiärer Schutz gewährt und in 4.438 ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraf 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Zu Ablehnungen kam es laut Vorlage in 10.929 Fällen und zu sonstigen Verfahrenseinstellungen in 2.642.
Quelle: Mitteilung vom 24.11.2016
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Prävention vor gewaltbereitem Islamismus
Prävention vor gewaltbereitem Islamismus
Inneres/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine "bundesweite Präventionsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus". In einem Antrag (18/10477 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810477.pdf ) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Konzept für die Entwicklung einer solchen Strategie zu erarbeiten. Zu den Eckpunkten soll dabei der Vorlage zufolge die Einrichtung eines bundesweiten Präventionszentrums gehören, zu dessen Aufgaben neben der Erarbeitung der Strategie die Begleitung und Koordination ihrer Implementierung als auch ihre Evaluation und nachfolgende Fortentwicklung zählen soll. Die Strategie entwickeln sollen laut Antrag zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure "gemeinsam und auf gleicher Augenhöhe".
Ferner sollen unter anderem nach den Vorstellungen der Fraktion Bund und Länder die muslimischen Verbände und Moscheegemeinden "ermutigen oder gegebenenfalls dabei unterstützen, zu evaluieren, ob sie wirklich in der Lage sind, Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen beziehungsweise ob sie allein imstande sind, adäquate und nachhaltige Gegenstrategien zu entwickeln". Auch sollten Bund und Länder helfen, die Voraussetzungen zu schaffen für die Einführung eines bedarfsgerechten Angebots für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht, der den Schülern die Reflexion des eigenen religiösen Selbst- und Weltverständnisses ermöglicht. Ebenso sollten Bund und Länder bei der Schaffung der Voraussetzungen für den Aufbau einer kompetenten muslimischen Gefängnisseelsorge helfen sowie für die Unterstützung von "Initiativen in Richtung einer demokratischen muslimischen Jugendarbeit".
Quelle: Mitteilung vom 30.11.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Inneres/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine "bundesweite Präventionsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus". In einem Antrag (18/10477 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810477.pdf ) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Konzept für die Entwicklung einer solchen Strategie zu erarbeiten. Zu den Eckpunkten soll dabei der Vorlage zufolge die Einrichtung eines bundesweiten Präventionszentrums gehören, zu dessen Aufgaben neben der Erarbeitung der Strategie die Begleitung und Koordination ihrer Implementierung als auch ihre Evaluation und nachfolgende Fortentwicklung zählen soll. Die Strategie entwickeln sollen laut Antrag zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure "gemeinsam und auf gleicher Augenhöhe".
Ferner sollen unter anderem nach den Vorstellungen der Fraktion Bund und Länder die muslimischen Verbände und Moscheegemeinden "ermutigen oder gegebenenfalls dabei unterstützen, zu evaluieren, ob sie wirklich in der Lage sind, Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen beziehungsweise ob sie allein imstande sind, adäquate und nachhaltige Gegenstrategien zu entwickeln". Auch sollten Bund und Länder helfen, die Voraussetzungen zu schaffen für die Einführung eines bedarfsgerechten Angebots für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht, der den Schülern die Reflexion des eigenen religiösen Selbst- und Weltverständnisses ermöglicht. Ebenso sollten Bund und Länder bei der Schaffung der Voraussetzungen für den Aufbau einer kompetenten muslimischen Gefängnisseelsorge helfen sowie für die Unterstützung von "Initiativen in Richtung einer demokratischen muslimischen Jugendarbeit".
Quelle: Mitteilung vom 30.11.2016
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Ohne Willkommens-Kultur hätten wir viele Probleme nicht
Die rheinische Post berichtete am 13.12.2016:
Stoiber im TV-Talk "Hart aber Fair"
"Ohne Willkommens-Kultur hätten wir viele Probleme nicht"
Wahrheiten offener aussprechen und aus Fehlern lernen – zur Bilanz eines "Schock-Jahres" geben sich Frank Plasbergs Gäste analytisch.
Stoiber spricht von einer "tektonischen Verschiebung der Parteienlandschaft".
Von Julica Jungehülsing
... (weiter lesen unter) http://www.rp-online.de/panorama/fernse ... -1.6461640
Stoiber im TV-Talk "Hart aber Fair"
"Ohne Willkommens-Kultur hätten wir viele Probleme nicht"
Wahrheiten offener aussprechen und aus Fehlern lernen – zur Bilanz eines "Schock-Jahres" geben sich Frank Plasbergs Gäste analytisch.
Stoiber spricht von einer "tektonischen Verschiebung der Parteienlandschaft".
Von Julica Jungehülsing
... (weiter lesen unter) http://www.rp-online.de/panorama/fernse ... -1.6461640
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Menschenrechtslage in Deutschland
Menschenrechtslage in Deutschland
Menschenrechte/Unterrichtung
Berlin: (hib/AHE) Mit der Entscheidung der Bundesregierung von September 2015, syrische Flüchtlinge nicht in andere EU-Länder zurückzuschicken, als das europäische Asylsystem versagt hat, sei Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht geworden. So heißt es im "Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland", der erstmals vom Deutschen Institut für Menschenrechte als Unterrichtung (18/10615 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810615.pdf ) vorgelegt worden ist und über den am Freitag das Bundestagsplenum debattieren wird.
Seit Herbst 2015 sei Deutschland von einer "überwältigenden Hilfsbereitschaft und Willkommenskultur" geprägt gewesen, heißt es in dem Bericht mit Blick auf den Berichtszeitraum Anfang 2015 bis Juli 2016. Der Blick auf gesetzgeberische Reaktionen auf die hohe Anzahl an Schutzsuchenden zeige hingegen ein uneinheitliches Bild. "Einerseits wurden Zugänge eröffnet und bürokratische Hürden abgebaut, etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder zum Teil mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge, andererseits wurden zahlreiche restriktive Maßnahmen ergriffen, die menschenrechtlich problematisch sind: zum Beispiel die Verlängerung der Residenzpflicht, die Einschränkung des Familiennachzugs, die Einstufung weiterer Länder als 'sichere Herkunftsstaaten', Leistungskürzungen, Beschäftigungsverbote oder die Einschränkung des Abschiebungsschutzes aus gesundheitlichen Gründen."
Verbesserungsbedarf sehen die Autoren des Berichtes unter anderem bei der strafrechtlichen Verfolgung von Hasskriminalität, bei der angemessenen Unterbringung von Flüchtlingen, ihrer Gesundheitsversorgung, der Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Menschen unter ihnen sowie beim fehlenden Schulzugang für Flüchtlingskinder in einer Reihe von Bundesländern. Kritisiert wird zudem ein im Berichtszeitraum nicht hinreichendes Angebot an Integrationskursen sowie die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte: "Damit wird das grund- und menschenrechtlich verbriefte Recht auf Familienleben erheblich eingeschränkt, obwohl die Betroffenen wegen ihrer Schutzbedürftigkeit und der unabsehbaren Länge ihres Aufenthalts mit in Deutschland anerkannten Flüchtlingen vergleichbar sind."
Ein weiteres Thema des Berichts ist der Ausschluss von rund 85.000 Menschen mit Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht per Gesetz. "Dass die menschenrechtlich unter Umständen gebotene, praktische Unterstützung bei der Stimmabgabe zu Manipulation und Missbrauch durch Dritte genutzt werden kann, rechtfertigt keine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen", machen die Autoren des Berichtes deutlich. Andernfalls würde ihnen zum Schutz ihres Rechts das Recht selbst aberkannt. "Die bestehenden strafrechtlichen Sanktionen gewährleisten auch für sie - und das höchstpersönlich Recht, zu wählen und gewählt zu werden -, hinreichenden Schutz."
Licht und Schatten konstatiert der Bericht außerdem bei den Plänen der Bundesregierung, Unternehmen bei ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in die Pflicht zu nehmen. Der Entwurf für einen entsprechenden Nationalen Aktionsplan (NAP) sei in Teilen und im Vergleich zu anderen EU-Nachbarn durchaus als "ambitioniert" zu bezeichnen. Hervorgehoben wird etwa das Ziel, 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 dazu zu bewegen, Elemente einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung in ihre unternehmensinternen Prozesse zu integrieren. Der Bericht lobt die Formulierung dieser Erwartung an deutsche Unternehmen und auch die "Androhung zukünftiger Regelungen 'bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen', sollten freiwillige scheitern". Moniert wird aber, dass versäumt wurde, börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern zur Darstellung ihrer NAP-Umsetzung zu verpflichten. "Zu bedauern ist außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen Rechtssystem geben soll." Hier bleibe der deutsche NAP-Entwurf wesentlich hinter Aktionsplänen anderer Länder wie beispielsweise Finnland oder Schweden zurück.
Quelle: Mitteilung vom 14.12.2016
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Menschenrechte/Unterrichtung
Berlin: (hib/AHE) Mit der Entscheidung der Bundesregierung von September 2015, syrische Flüchtlinge nicht in andere EU-Länder zurückzuschicken, als das europäische Asylsystem versagt hat, sei Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht geworden. So heißt es im "Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland", der erstmals vom Deutschen Institut für Menschenrechte als Unterrichtung (18/10615 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810615.pdf ) vorgelegt worden ist und über den am Freitag das Bundestagsplenum debattieren wird.
Seit Herbst 2015 sei Deutschland von einer "überwältigenden Hilfsbereitschaft und Willkommenskultur" geprägt gewesen, heißt es in dem Bericht mit Blick auf den Berichtszeitraum Anfang 2015 bis Juli 2016. Der Blick auf gesetzgeberische Reaktionen auf die hohe Anzahl an Schutzsuchenden zeige hingegen ein uneinheitliches Bild. "Einerseits wurden Zugänge eröffnet und bürokratische Hürden abgebaut, etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder zum Teil mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge, andererseits wurden zahlreiche restriktive Maßnahmen ergriffen, die menschenrechtlich problematisch sind: zum Beispiel die Verlängerung der Residenzpflicht, die Einschränkung des Familiennachzugs, die Einstufung weiterer Länder als 'sichere Herkunftsstaaten', Leistungskürzungen, Beschäftigungsverbote oder die Einschränkung des Abschiebungsschutzes aus gesundheitlichen Gründen."
Verbesserungsbedarf sehen die Autoren des Berichtes unter anderem bei der strafrechtlichen Verfolgung von Hasskriminalität, bei der angemessenen Unterbringung von Flüchtlingen, ihrer Gesundheitsversorgung, der Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Menschen unter ihnen sowie beim fehlenden Schulzugang für Flüchtlingskinder in einer Reihe von Bundesländern. Kritisiert wird zudem ein im Berichtszeitraum nicht hinreichendes Angebot an Integrationskursen sowie die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte: "Damit wird das grund- und menschenrechtlich verbriefte Recht auf Familienleben erheblich eingeschränkt, obwohl die Betroffenen wegen ihrer Schutzbedürftigkeit und der unabsehbaren Länge ihres Aufenthalts mit in Deutschland anerkannten Flüchtlingen vergleichbar sind."
Ein weiteres Thema des Berichts ist der Ausschluss von rund 85.000 Menschen mit Behinderung vom aktiven und passiven Wahlrecht per Gesetz. "Dass die menschenrechtlich unter Umständen gebotene, praktische Unterstützung bei der Stimmabgabe zu Manipulation und Missbrauch durch Dritte genutzt werden kann, rechtfertigt keine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen", machen die Autoren des Berichtes deutlich. Andernfalls würde ihnen zum Schutz ihres Rechts das Recht selbst aberkannt. "Die bestehenden strafrechtlichen Sanktionen gewährleisten auch für sie - und das höchstpersönlich Recht, zu wählen und gewählt zu werden -, hinreichenden Schutz."
Licht und Schatten konstatiert der Bericht außerdem bei den Plänen der Bundesregierung, Unternehmen bei ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in die Pflicht zu nehmen. Der Entwurf für einen entsprechenden Nationalen Aktionsplan (NAP) sei in Teilen und im Vergleich zu anderen EU-Nachbarn durchaus als "ambitioniert" zu bezeichnen. Hervorgehoben wird etwa das Ziel, 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 dazu zu bewegen, Elemente einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung in ihre unternehmensinternen Prozesse zu integrieren. Der Bericht lobt die Formulierung dieser Erwartung an deutsche Unternehmen und auch die "Androhung zukünftiger Regelungen 'bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen', sollten freiwillige scheitern". Moniert wird aber, dass versäumt wurde, börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern zur Darstellung ihrer NAP-Umsetzung zu verpflichten. "Zu bedauern ist außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen Rechtssystem geben soll." Hier bleibe der deutsche NAP-Entwurf wesentlich hinter Aktionsplänen anderer Länder wie beispielsweise Finnland oder Schweden zurück.
Quelle: Mitteilung vom 14.12.2016
Deutscher Bundestag
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Düstere Zukunft ...
Am 20.01.2016 bei Facebook gepostet:
"Selbst Menschen, denen es subjektiv gut geht,
beschleicht das Gefühl, dass die Zukunft düsterer aussehen wird."
Dorothee Krings im Beitrag "Leben in der Abstiegsgesellschaft" (Rheinische Post vom 19.12.2016).
>>> viewtopic.php?f=4&t=21907
"Selbst Menschen, denen es subjektiv gut geht,
beschleicht das Gefühl, dass die Zukunft düsterer aussehen wird."
Dorothee Krings im Beitrag "Leben in der Abstiegsgesellschaft" (Rheinische Post vom 19.12.2016).
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Asylstatistik für das Jahr 2016
Asylstatistik für das Jahr 2016
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 2.120 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 254.016 Flüchtlingsschutz und 153.700 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 24.084 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/11262 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811262.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10930 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810930.pdf ) weiter hervorgeht. Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 62,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 288.992 Fällen vor dem Irak mit 48.152 und Afghanistan mit 38.090.
Quelle: Mitteilung vom 02.03.2017
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Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 2.120 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 254.016 Flüchtlingsschutz und 153.700 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 24.084 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/11262 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811262.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10930 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810930.pdf ) weiter hervorgeht. Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 62,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 288.992 Fällen vor dem Irak mit 48.152 und Afghanistan mit 38.090.
Quelle: Mitteilung vom 02.03.2017
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"Deklaration für die Meinungsfreiheit"
Debatte um #Hatespeech: "Deklaration für die Meinungsfreiheit" gegen Gesetz von Heiko Maas
Schränkt das von Justizminister Maas geplante Gesetz gegen Hassrede im Internet die Meinungsfreiheit ein? Wirtschaftsverbände, Netzpolitiker, Bürgerrechtler und Juristen sehen diese Gefahr.
Quelle: Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/politik/deba ... 58306.html
Schränkt das von Justizminister Maas geplante Gesetz gegen Hassrede im Internet die Meinungsfreiheit ein? Wirtschaftsverbände, Netzpolitiker, Bürgerrechtler und Juristen sehen diese Gefahr.
Quelle: Tagesspiegel
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Meinungsfreiheit
Am 16.06.2017 bei Facebook gepostet:
Facebook wehrt sich gegen das sog. Facebook-Gesetz:
Im Streit mit Justizminister Heiko Maas fordert das Unternehmen,
auf das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verzichten. - Dazu passend und nachdenklich:
„Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“ - Voltaire
> >>> viewtopic.php?f=6&t=19700&p=98233#p98233
Facebook wehrt sich gegen das sog. Facebook-Gesetz:
Im Streit mit Justizminister Heiko Maas fordert das Unternehmen,
auf das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verzichten. - Dazu passend und nachdenklich:
„Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“ - Voltaire
> >>> viewtopic.php?f=6&t=19700&p=98233#p98233
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EuGH - Durchwinken von Flüchtlingen verboten
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 86/17
Luxemburg, den 26. Juli 2017
Urteile in den Rechtssachen C-490/16, A.S./Republika Slovenija,
und C-646/16, Khadija Jafari und Zainab Jafari
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen zuständig, die seine Grenze während der Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 in großer Zahl überschritten haben
Diese Personen haben nämlich die Außengrenze von Kroatien im Sinne der Dublin-III-Verordnung illegal überschritten
… (weiter lesen unter ) …. https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0086de.pdf
Weitere Mitteilungen des EuGH:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0087de.pdf
https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0088de.pdf
+++
zeit.de - 26.07.2017:
Dublin-III-Verordnung: Europäischer Gerichtshof lehnt Ausnahmen von EU-Asylrecht ab
Während der Flüchtlingskrise sind viele Migranten nach ihrer Ankunft im EU-Land Kroatien weitergereist. Trotz der Umstände war das nicht erlaubt, urteilte der EuGH.
… (WEITER LESEN UNTER) … HTTP://WWW.ZEIT.DE/POLITIK/AUSLAND/2017 ... -2015-EUGH
+++
süddeutsche.de 26. Juli 2017:
Urteil zu Flüchtlingspolitik EuGH: Massenfluchtbewegung ändert nichts an EU-Asylzuständigkeiten
• Der Europäische Gerichtshof hat sich heute mit Grundsatzfragen der EU-Flüchtlingspolitik befasst.
• Einem Urteil der Luxemburger Richter zufolge gelten die europäischen Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren auch trotz der Ausnahmesituation im Sommer 2015. Mitgliedsstaaten wie Deutschland dürfen aber freiwillig Asylanträge prfüen, für die sie eigentlich nicht zuständig wären.
• Außerdem wurde ein Gutachten vorgelegt: Danach müssen sich auch Ungarn und die Slowakei an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen.
…. (WEITER LESEN UNTER) …. HTTP://WWW.SUEDDEUTSCHE.DE/POLITIK/URTE ... -1.3603753
+++
WELT.DE - 26.07.2017:
EUGH-URTEIL
Die Rechtslage hat ein Problem mit der Flüchtlingslage
Von Sascha Lehnartz
Das neuerliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat keinerlei Klarheit geschaffen über die Dublin-Regelung. Gilt sie noch oder wird sie von Europa und den Flüchtlingen ständig ausgesetzt?
…
Es ist ein Urteil, das nebenbei auch klärt, dass Länder in humanitären Ausnahmesituationen durchaus Flüchtende hereinlassen dürfen – wie dies Deutschland im September 2015 getan hat.
Dies als Bestätigung für Angela Merkels Flüchtlingspolitik zu deuten, wie es manche bereits versuchen, ist etwas gewagt. Das Urteil ist eher ein Indiz, dass die Rechtslage widersprüchlich ist. Und nur noch mit Mühe mit der Weltlage in Einklang zu bringen.
… (weiter lesen unter) … https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... slage.html
+++
tagesschau.de - 26.07.2017
EuGH-Urteil zum EU-Asylrecht Prüfstand für Merkels Flüchtlingspolitik
Wir schaffen das", so hieß Merkels Credo 2015 - aber war die Willkommenspolitik der Kanzlerin rechtmäßig? Die Richter des EuGH urteilen heute über die mögliche Missachtung des Dublin-Abkommens durch Deutschland.
Von Karin Bensch, ARD-Studio Brüssel
… (WEITER LESEN UNTER) … HTTPS://WWW.TAGESSCHAU.DE/AUSLAND/EUGH- ... K-101.HTML
+++
tagesspiegel.de
Urteil zu Dublin-III-Verordnung : "Durchwinken" von Flüchtlingen verboten - was der EuGH entschieden hat
Der EuGH hat entschieden, dass die „Dublin-Verordnung“ auch in Ausnahmesituationen gilt. Kroatien hätte ankommende Flüchtlinge nicht Richtung Deutschland weiterschicken dürfen.
von Markus Grabitz und Albrecht Meier
… (weiter lesen unter) … http://www.tagesspiegel.de/politik/urte ... 11006.html
+++
cicero.de -
EuGH-Urteil zu Flüchtlingspolitk
- Merkel im Recht oder nicht?
VON CICERO-REDAKTION am 26. Juli 2017
Der europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil darüber gefällt, wo Flüchtlinge in der EU ihren Asylantrag stellen müssen. Davon ist auch die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel betroffen. Doch die Interpretationen des Urteils gehen auseinander. Wir veröffentlichen den Originaltext
... (weiter lesen unter) ... http://cicero.de/aussenpolitik/eughurte ... oder-nicht
+++
Rheinische Post vom 27.07.2017:
Europäischer Gerichtshof
Kanzlerin Merkel handelte in Flüchtlingskrise legal
Berlin. Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass das Asylrecht in Europa zwar auch in Krisenzeiten gilt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Aufnahme von Flüchtlingen 2015 nicht gegen die Regelung verstoßen.
Von Eva Quadbeck und Henning Rasche
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil zur Flüchtlingspolitik das Handeln der Bundesregierung im Spätsommer 2015 rückblickend unbeanstandet gelassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass auch bei außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen der Einreisestaat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist. Zugleich betonten sie, dass im "Geiste der Solidarität" auch andere Staaten bei ihnen gestellte Asylanträge prüfen können. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung handelte nach Ansicht der Luxemburger Richter 2015 nicht illegal, als sie die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge in Deutschland aufnahm.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6974108
Quelle: RP - Flüchtlinge auf der Balkanroute im Jahr 2015. FOTO: dpa, ab pro cul
Rheinische Post, 27.07.2017:
Analyse
Was von Dublin übrig bleibt
Luxemburg. Wer für Asylanträge zuständig ist, definiert die komplizierte Dublin-III-Regel. Bei vielen Flüchtlingen müssten demnach eigentlich andere EU-Länder die Anträge prüfen. Bis heute gibt es kein faires Verteilsystem in der Union.
Von Eva Quadbeck und Henning Rasche
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/was-von ... -1.6974101
+++
FDP: EuGH-Urteil bestätigt Rechtsbruch der Bundesregierung in Asylkrise – Merkel übergeht geltendes Recht
Epoch Times26. July 2017 Aktualisiert: 27. Juli 2017 6:24
"Höchstrichterlich bestätigt ist jetzt: Kanzlerin Merkel hat 2015 die europäische Flüchtlingspolitik ruiniert, unsere Nachbarn brüskiert und Deutschland isoliert", so der stellvertretende EU-Parlamentspräsident Lambsdorff gegenüber Medien. Angela Merkel habe sich ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt. Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid habe sie ignoriert, so Lambsdorff.
… (weiter lesen unter) … http://www.epochtimes.de/politik/deutsc ... .html?fb=1
+++
Anmerkung der Moderation:
Das hier vorgestellte und mehrfach kommentierte Urteil des EuGH befasst sich nicht direkt mit der deutschen Flüchtlingspolitik. Es stellt aber die grundsätzliche Pflicht fest, die "Dublin-Verordnung" anzuwenden. Ausnahmemöglichkeiten werden vorsichtig angedeutet. Damit ist aber die bundesdeutsche Willkommenskultur nicht gerechtfertigt. Denn die Kanzlerin hat seinerzeit eine einsame Entscheidung gefasst, Flüchtlinge in großer Zahl unkontrolliert durchzuwinken. Eine parlamentarische Diskussion bzw. Entscheidung gab es insoweit nicht. Aus rechtsstaatlichen Gründen hätte dies aber zwingend erfolgen müssen. Der Amtseid der Kanzlerin gab im Übrigen Anlass genug, die deutschen Interessen zu berücksichtigen. Absolut ungerechtfertigt war ein Durchwinken, wie geschehen, mit der Folge, dass zigtausende, vielleicht sogar hunderttausende Menschen, ohne Pass und ohne regelrechte Überprüfung ins Land gekommen sind. U.a. Wolfgang Bosbach, MdB/CDU, hat dies in aller Deutlichkeit kritisiert. Die sich daraus ergebenen Verwerfungen werden immer deutlicher und werden von einer Mehrheit der Deutschen zunehmend mit großer Sorge gesehen. Anderes formuliert: Die Mehrheit der Deutschen lehnt die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin ab. - Wenn einzelne Medien nun behaupten, die Kanzlerin habe nach der EuGH-Entscheidung legal gehandelt (> http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6974108 ), ist das völlig abwegig und stellt die Rechtssituation auf den Kopf. - Werner Schell
PRESSEMITTEILUNG Nr. 86/17
Luxemburg, den 26. Juli 2017
Urteile in den Rechtssachen C-490/16, A.S./Republika Slovenija,
und C-646/16, Khadija Jafari und Zainab Jafari
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen zuständig, die seine Grenze während der Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 in großer Zahl überschritten haben
Diese Personen haben nämlich die Außengrenze von Kroatien im Sinne der Dublin-III-Verordnung illegal überschritten
… (weiter lesen unter ) …. https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0086de.pdf
Weitere Mitteilungen des EuGH:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0087de.pdf
https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0088de.pdf
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zeit.de - 26.07.2017:
Dublin-III-Verordnung: Europäischer Gerichtshof lehnt Ausnahmen von EU-Asylrecht ab
Während der Flüchtlingskrise sind viele Migranten nach ihrer Ankunft im EU-Land Kroatien weitergereist. Trotz der Umstände war das nicht erlaubt, urteilte der EuGH.
… (WEITER LESEN UNTER) … HTTP://WWW.ZEIT.DE/POLITIK/AUSLAND/2017 ... -2015-EUGH
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süddeutsche.de 26. Juli 2017:
Urteil zu Flüchtlingspolitik EuGH: Massenfluchtbewegung ändert nichts an EU-Asylzuständigkeiten
• Der Europäische Gerichtshof hat sich heute mit Grundsatzfragen der EU-Flüchtlingspolitik befasst.
• Einem Urteil der Luxemburger Richter zufolge gelten die europäischen Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren auch trotz der Ausnahmesituation im Sommer 2015. Mitgliedsstaaten wie Deutschland dürfen aber freiwillig Asylanträge prfüen, für die sie eigentlich nicht zuständig wären.
• Außerdem wurde ein Gutachten vorgelegt: Danach müssen sich auch Ungarn und die Slowakei an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen.
…. (WEITER LESEN UNTER) …. HTTP://WWW.SUEDDEUTSCHE.DE/POLITIK/URTE ... -1.3603753
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WELT.DE - 26.07.2017:
EUGH-URTEIL
Die Rechtslage hat ein Problem mit der Flüchtlingslage
Von Sascha Lehnartz
Das neuerliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat keinerlei Klarheit geschaffen über die Dublin-Regelung. Gilt sie noch oder wird sie von Europa und den Flüchtlingen ständig ausgesetzt?
…
Es ist ein Urteil, das nebenbei auch klärt, dass Länder in humanitären Ausnahmesituationen durchaus Flüchtende hereinlassen dürfen – wie dies Deutschland im September 2015 getan hat.
Dies als Bestätigung für Angela Merkels Flüchtlingspolitik zu deuten, wie es manche bereits versuchen, ist etwas gewagt. Das Urteil ist eher ein Indiz, dass die Rechtslage widersprüchlich ist. Und nur noch mit Mühe mit der Weltlage in Einklang zu bringen.
… (weiter lesen unter) … https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... slage.html
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tagesschau.de - 26.07.2017
EuGH-Urteil zum EU-Asylrecht Prüfstand für Merkels Flüchtlingspolitik
Wir schaffen das", so hieß Merkels Credo 2015 - aber war die Willkommenspolitik der Kanzlerin rechtmäßig? Die Richter des EuGH urteilen heute über die mögliche Missachtung des Dublin-Abkommens durch Deutschland.
Von Karin Bensch, ARD-Studio Brüssel
… (WEITER LESEN UNTER) … HTTPS://WWW.TAGESSCHAU.DE/AUSLAND/EUGH- ... K-101.HTML
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tagesspiegel.de
Urteil zu Dublin-III-Verordnung : "Durchwinken" von Flüchtlingen verboten - was der EuGH entschieden hat
Der EuGH hat entschieden, dass die „Dublin-Verordnung“ auch in Ausnahmesituationen gilt. Kroatien hätte ankommende Flüchtlinge nicht Richtung Deutschland weiterschicken dürfen.
von Markus Grabitz und Albrecht Meier
… (weiter lesen unter) … http://www.tagesspiegel.de/politik/urte ... 11006.html
+++
cicero.de -
EuGH-Urteil zu Flüchtlingspolitk
- Merkel im Recht oder nicht?
VON CICERO-REDAKTION am 26. Juli 2017
Der europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil darüber gefällt, wo Flüchtlinge in der EU ihren Asylantrag stellen müssen. Davon ist auch die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel betroffen. Doch die Interpretationen des Urteils gehen auseinander. Wir veröffentlichen den Originaltext
... (weiter lesen unter) ... http://cicero.de/aussenpolitik/eughurte ... oder-nicht
+++
Rheinische Post vom 27.07.2017:
Europäischer Gerichtshof
Kanzlerin Merkel handelte in Flüchtlingskrise legal
Berlin. Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass das Asylrecht in Europa zwar auch in Krisenzeiten gilt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Aufnahme von Flüchtlingen 2015 nicht gegen die Regelung verstoßen.
Von Eva Quadbeck und Henning Rasche
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil zur Flüchtlingspolitik das Handeln der Bundesregierung im Spätsommer 2015 rückblickend unbeanstandet gelassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass auch bei außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen der Einreisestaat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist. Zugleich betonten sie, dass im "Geiste der Solidarität" auch andere Staaten bei ihnen gestellte Asylanträge prüfen können. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung handelte nach Ansicht der Luxemburger Richter 2015 nicht illegal, als sie die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge in Deutschland aufnahm.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6974108
Quelle: RP - Flüchtlinge auf der Balkanroute im Jahr 2015. FOTO: dpa, ab pro cul
Rheinische Post, 27.07.2017:
Analyse
Was von Dublin übrig bleibt
Luxemburg. Wer für Asylanträge zuständig ist, definiert die komplizierte Dublin-III-Regel. Bei vielen Flüchtlingen müssten demnach eigentlich andere EU-Länder die Anträge prüfen. Bis heute gibt es kein faires Verteilsystem in der Union.
Von Eva Quadbeck und Henning Rasche
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FDP: EuGH-Urteil bestätigt Rechtsbruch der Bundesregierung in Asylkrise – Merkel übergeht geltendes Recht
Epoch Times26. July 2017 Aktualisiert: 27. Juli 2017 6:24
"Höchstrichterlich bestätigt ist jetzt: Kanzlerin Merkel hat 2015 die europäische Flüchtlingspolitik ruiniert, unsere Nachbarn brüskiert und Deutschland isoliert", so der stellvertretende EU-Parlamentspräsident Lambsdorff gegenüber Medien. Angela Merkel habe sich ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt. Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid habe sie ignoriert, so Lambsdorff.
… (weiter lesen unter) … http://www.epochtimes.de/politik/deutsc ... .html?fb=1
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Anmerkung der Moderation:
Das hier vorgestellte und mehrfach kommentierte Urteil des EuGH befasst sich nicht direkt mit der deutschen Flüchtlingspolitik. Es stellt aber die grundsätzliche Pflicht fest, die "Dublin-Verordnung" anzuwenden. Ausnahmemöglichkeiten werden vorsichtig angedeutet. Damit ist aber die bundesdeutsche Willkommenskultur nicht gerechtfertigt. Denn die Kanzlerin hat seinerzeit eine einsame Entscheidung gefasst, Flüchtlinge in großer Zahl unkontrolliert durchzuwinken. Eine parlamentarische Diskussion bzw. Entscheidung gab es insoweit nicht. Aus rechtsstaatlichen Gründen hätte dies aber zwingend erfolgen müssen. Der Amtseid der Kanzlerin gab im Übrigen Anlass genug, die deutschen Interessen zu berücksichtigen. Absolut ungerechtfertigt war ein Durchwinken, wie geschehen, mit der Folge, dass zigtausende, vielleicht sogar hunderttausende Menschen, ohne Pass und ohne regelrechte Überprüfung ins Land gekommen sind. U.a. Wolfgang Bosbach, MdB/CDU, hat dies in aller Deutlichkeit kritisiert. Die sich daraus ergebenen Verwerfungen werden immer deutlicher und werden von einer Mehrheit der Deutschen zunehmend mit großer Sorge gesehen. Anderes formuliert: Die Mehrheit der Deutschen lehnt die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin ab. - Wenn einzelne Medien nun behaupten, die Kanzlerin habe nach der EuGH-Entscheidung legal gehandelt (> http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6974108 ), ist das völlig abwegig und stellt die Rechtssituation auf den Kopf. - Werner Schell
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Migration - deutliche Zunahme ...
PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 261 vom 01.08.2017
Bevölkerung mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen
WIESBADEN – Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund erreichte 2016 zum fünften Mal in Folge einen neuen Höchststand. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, hatten im Jahr 2016 rund 18,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 8,5 %. Das ist der stärkste Zuwachs seit Beginn der Messung im Jahr 2005. Der hohe Anstieg ist vor allem auf die hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich der Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.
+++
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
http://www.destatis.de/kontakt
Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund um 8,5 % gestiegen
WIESBADEN – Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund erreichte 2016 zum fünften Mal in Folge einen neuen Höchststand. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, hatten im Jahr 2016 rund 18,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 8,5 %. Das ist der stärkste Zuwachs seit Beginn der Messung im Jahr 2005. Der hohe Anstieg ist vor allem auf die hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich der Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen.
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Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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