Rechtzeitige Aufklärung für Patienten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Gast

Rechtzeitige Aufklärung für Patienten

Beitrag von Gast » 01.08.2003, 16:07

Rechtzeitige Aufklärung für Patienten jetzt möglich!
Deutsche Gesundheitshilfe bietet neuartiges Aufklärungssystem an.

Wer in Deutschland operiert werden soll oder wem eine schwerwiegende Untersuchung bevorsteht, muss aufgeklärt werden. Ausführlich und vor allem rechtzeitig!
Bisher erhielten Patienten oftmals erst im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Aufklärungsgespräches - und somit erst während des Klinikaufenthaltes - Informationen über den geplanten Eingriff.

„Leider häufig sehr spät“, so Alexander Bernhard, Generalsekretär der Deutschen Gesundheitshilfe. „Nur eine frühzeitige Aufklärung über Vor- und Nachteile, Nutzen und Risiken sowie alle etwaigen gesundheitlichen Folgen einer Operation oder Untersuchung, kann die Grundlage für eine freie und wohl überlegte Entscheidung des Patienten sein“.

Erstmalig und exklusiv wird der Öffentlichkeit nun von der Deutschen Gesundheitshilfe ein Aufklärungssystem zur Verfügung gestellt, das bisher allein in Kliniken eingesetzt wurde:
Über 530 unterschiedliche Aufklärungsbögen zu allen wichtigen Operationen und Untersuchungen - auch seltene und seltenste Eingriffe. Für ausländische Mitbürger bereits in vielen Sprachen.
In kurzer Beschreibung, klar verständlicher Sprache und prägnanter bildlicher Darstellung erfahren Patienten alles, was sie wissen müssen. Chancen und Nutzen eines Eingriffes - aber auch die damit verbundenen Risiken.

Ein Kompetenzgremium von über 160 Fachärzten und namhaften Medizinrechtlern garantiert für wissenschaftliche Sicherheit und Aktualität auf höchstem Niveau. Durch ständige Kontrolle und regelmäßige redaktionelle Überarbeitung der Aufklärungsbögen wird sichergestellt, dass jede neue medizinische Erkenntnis dem Patienten und seiner Therapie zugute kommen kann.
Somit ist es Patienten, denen eine Einweisung in das Krankenhaus bevorsteht oder jenen, die einen Klinikaufenthalt planen, möglich, sich bereits im Vorfeld einer Operation oder Untersuchung rechtzeitig und ausreichend über alle wichtigen Fragen zu informieren. Frei von emotionaler Belastung. Ohne Termindruck.

Seit Jahren von Politik, Gesellschaft und Ärzten gefordert - jetzt umgesetzt!
Auch aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes zur Stärkung der Patientenrechte wird hiermit in besonderer Weise Rechnung getragen.

Die bisher bundesweit ausschließlich in den Krankenhäusern verwendeten Aufklärungsbögen werden seit nahezu 20 Jahren von der Deutschen Gesundheitshilfe gefördert und finden jährlich bei mehr als 15 Millionen Eingriffen Anwendung.
Im Rahmen dieses bundesweit neuen und damit einzigartigen Aufklärungsprojektes der Deutschen Gesundheitshilfe steht einer umfassenden und frühzeitigen Patientenaufklärung nichts mehr im Wege.

Ab 15. August 2003 können die Aufklärungsbögen bei der Deutschen Gesundheitshilfe zu jeder Tag- und Nachtzeit über htp://www.gesundheitshilfe.de oder http://www.aufklaerungsboegen.de abgerufen werden.

Durch ein intelligentes Suchsystem wird es jedem Patienten ermöglicht, den für ihn „passenden“ Aufklärungsbogen zu finden.
Wer über keinen Internetzugang verfügt, muss deshalb natürlich nicht auf seinen Aufklärungsbogen verzichten. In Kürze können die Bögen auch direkt bei der Bundesgeschäftsstelle der Deutschen Gesundheitshilfe angefordert werden.


Quelle: Pressemitteilung vom 1.8.2003
Deutsche Gesundheitshilfe e.V.
Hausener Weg 61 - 60489 Frankfurt/Main
Postfach 94 03 03 - 60461 Frankfurt/Main
Tel: +49-(0)69-78 00 42 - Fax: +49-(0)69-78 77 00
Mail: presse@gesundheitshilfe.de
Mail: gesundheitshilfe@t-online.de
Internet: www.gesundheitshilfe.de
Presse-Ansprechpartner: Patrick Heinz ( erreichbar unter 0172-68 46 388 )

Gast

Aufklärung im persönlichen Gespräch

Beitrag von Gast » 26.08.2003, 18:05

Nicht nur Aufklärungsbögen sind von Bedeutung! Aufklärung muss zwingend in einem persönlichen Gespräch stattfinden. Das hat die Rechtsprechung in vielen Entscheidungen herausgestellt.
Siehe auch den nachfolgenden Text - unter "Pflichten gegenüber Patienten" bereits in diesem Forum auffindbar.

Auszug aus der (Muster-)berufsordnung:
Pflichten gegenüber Patienten

§ 8 Aufklärungspflicht
Zur Behandlung bedarf der Arzt der Einwilligung des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.

Antworten