Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht
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WernerSchell
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von WernerSchell » 01.07.2016, 07:11
Am 01.07.2016 bei Facebook gepostet:
Ärzte sind in einem Haftungsstreit bei OP ohne Einwilligung in der Pflicht, mutmaßliches korrektes Handeln zu beweisen (= Umkehr der Beweislast). So urteilte der BUNDESGERICHTSHOF am 22.03.2016 - VI ZR 467/14 - > viewtopic.php?f=2&t=21686 Die Entscheidung verdeutlicht, dass es auch im Interesse der Ärzteschaft liegt, das Patientenselbstbestimmungsrecht uneingeschränkt zu achten (Art. 2 GG; § 630d BGB)! Solche Forderungen werden zwar von der Ärzteschaft oftmals kritisch gesehen (> viewtopic.php?f=2&t=21676 ), sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Das Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist mit guten und stets aktuellen Infos dabei! > index.php

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WernerSchell
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von WernerSchell » 11.10.2016, 06:16
Ärzte Zeitung vom 11.10.2016:
Hygiene: Hinweise der Patienten sind ernst zu nehmen
In Sachen Hygiene ist die Haftung heikel: Verweist ein Krankenhauspatient auf besondere Risiken, denen er seines Erachtens nach ausgesetzt ist,
kann sich infolgedessen die Beweislast für einen Hygienemangel zu Lasten der Klinik umkehren.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=920 ... cht&n=5278