Gericht erlaubt Ärzten, schwerstkrankes Baby sterben zu lassen
LONDON. Das Oberste Gericht von London hat am 7. Oktober 2004 Ärzten in einem Krankenhaus von Portsmouth erlaubt, gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern ein schwer krankes frühgeborenes Baby sterben zu lassen, falls sein Gesundheitszustand sich deutlich verschlechtern und die Atmung aussetzen sollte. Vergeblich hatten die Eltern den Richter gedrängt, ihre inzwischen elf Monate alte Tochter nicht aufzugeben, hieß es aus Justizkreisen. In einer Erklärung ihres Anwalts äußerten sich die Eltern empört über die Entscheidung des Richters. Dennoch wollten sie die Entscheidung nicht anfechten.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=17831
Schwerstkrankes Baby darf sterben
Moderator: WernerSchell
Interesse eines einwilligungsunfähigen Menschen ?
<< ... Die kleine Charlotte kam drei Monate zu früh auf die Welt und war bei ihrer Geburt 13 Zentimenter groß und wog 450 Gramm. Ihre Atmung und ihr Nervensystem sind schwer gestört.
Sie lebt in einer Plastikbox und wird mit Sauerstoff versorgt. Bereits drei Mal musste sie wiederbelebt werden. Ärzte hatten argumentiert, sie würde weder ihre Kindheit überleben noch je das Krankenhaus verlassen können. >> (Quelle: Tagesspiegel vom 9.10.)
Kommentar (von Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands):
Es grenzt schon an ein klinisches Wunder, dass das Baby überhaupt überleben konnte. Diese Medizintechnik ist es, welches das gesellschaftliche Vermögen zur ethische Beurteilung immer wieder überfordert und diese von einem ins andere Extrem schwanken lässt. Gleichzeitig werden uns die Grenzen einer Ethik vor Augen geführt, die sich ausschließlich auf die "Patientenautonomie" meint begründen zu können.
In einem hochemotionalen, einzigartigen Prozess stand in London nunmehr die Ethikauffassung der Ärzte gegen den Willen des Elternpaars, Mrs. und Mr. Wyatts zur gerichtlichen Entscheidung. Diese begründeten ihre Liebe u.a. mit der Verantwortung und Pflicht als Christen, das Leben ihrer Tochter erhalten zu müssen. Gegenüber der „Daily Mail“ erklärten sie: „Wir konnten sie einfach nicht sterben lassen, solange noch die geringste Hoffnung“ besteht. Auch bezeichneten sie ihre Tochter als „Kämpferin“, die man auf keinen Fall vorzeitig aufgeben dürfe und die „noch nicht bereit zu sterben“ sei - Motive, welche auch aus der Sterbebegleitung und der Hospizbewegung bekannt sind.
Nun entschied der High Court „im Interesse des Babys“ – für die Ärzte. Diese hatten sich geweigert, an dem schwerkranken Kind weitere Wiederbelebungsversuche vornehmen, weil diese „sinnlos und grausam“ wären.
Zwar hört man immer wieder von christlichen Sterbebegleitern und „Lebensschutz“-Ethikern, dass man keinesfalls für ein Überleben um jeden Preis eintrete, sondern für ein natürliches Sterben in Würde. Dies scheint sich in einer immer schärfer geführten Debatte um den Schutz von einwilligungsunfähigen Patienten jedoch als reine Augenwischerei zu entpuppen – wird im konkreten Entscheidungsfall doch stets für die Ausschöpfung zur Verfügung stehenden medizintechnischer Mittel plädiert!
Neben der Sterbehilfe gilt Vertretern des "Lebensschutzes" auch der Begriff des Interesses als gesellschaftlicn gefährlich und entschieden zu bekämpfen: Weil damit angeblich einer gefühlskalten und grausamen Fremdbewertung Vorschub geleistet würde.
Man wird fragen dürfen, ob es im Sinne einer Verpflichtung zum Leben nicht genau umgekehrt sein könnte. Und vergessen wir nicht: vor 20 Jahren galt auch die neue Pflegetechnik der PEG-Ernährungssonde, die heute zur normalen Regelversorgung geworden ist, bei einem Dauerkoma-Patienten noch fast wie ein Wunder.
Hintergründe zum Fall unter:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=281
Siehe auch : Der Preis des Überlebens todkranker Kinder, unter http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=272
Oder beide Meldungen über :
http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm
Sie lebt in einer Plastikbox und wird mit Sauerstoff versorgt. Bereits drei Mal musste sie wiederbelebt werden. Ärzte hatten argumentiert, sie würde weder ihre Kindheit überleben noch je das Krankenhaus verlassen können. >> (Quelle: Tagesspiegel vom 9.10.)
Kommentar (von Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands):
Es grenzt schon an ein klinisches Wunder, dass das Baby überhaupt überleben konnte. Diese Medizintechnik ist es, welches das gesellschaftliche Vermögen zur ethische Beurteilung immer wieder überfordert und diese von einem ins andere Extrem schwanken lässt. Gleichzeitig werden uns die Grenzen einer Ethik vor Augen geführt, die sich ausschließlich auf die "Patientenautonomie" meint begründen zu können.
In einem hochemotionalen, einzigartigen Prozess stand in London nunmehr die Ethikauffassung der Ärzte gegen den Willen des Elternpaars, Mrs. und Mr. Wyatts zur gerichtlichen Entscheidung. Diese begründeten ihre Liebe u.a. mit der Verantwortung und Pflicht als Christen, das Leben ihrer Tochter erhalten zu müssen. Gegenüber der „Daily Mail“ erklärten sie: „Wir konnten sie einfach nicht sterben lassen, solange noch die geringste Hoffnung“ besteht. Auch bezeichneten sie ihre Tochter als „Kämpferin“, die man auf keinen Fall vorzeitig aufgeben dürfe und die „noch nicht bereit zu sterben“ sei - Motive, welche auch aus der Sterbebegleitung und der Hospizbewegung bekannt sind.
Nun entschied der High Court „im Interesse des Babys“ – für die Ärzte. Diese hatten sich geweigert, an dem schwerkranken Kind weitere Wiederbelebungsversuche vornehmen, weil diese „sinnlos und grausam“ wären.
Zwar hört man immer wieder von christlichen Sterbebegleitern und „Lebensschutz“-Ethikern, dass man keinesfalls für ein Überleben um jeden Preis eintrete, sondern für ein natürliches Sterben in Würde. Dies scheint sich in einer immer schärfer geführten Debatte um den Schutz von einwilligungsunfähigen Patienten jedoch als reine Augenwischerei zu entpuppen – wird im konkreten Entscheidungsfall doch stets für die Ausschöpfung zur Verfügung stehenden medizintechnischer Mittel plädiert!
Neben der Sterbehilfe gilt Vertretern des "Lebensschutzes" auch der Begriff des Interesses als gesellschaftlicn gefährlich und entschieden zu bekämpfen: Weil damit angeblich einer gefühlskalten und grausamen Fremdbewertung Vorschub geleistet würde.
Man wird fragen dürfen, ob es im Sinne einer Verpflichtung zum Leben nicht genau umgekehrt sein könnte. Und vergessen wir nicht: vor 20 Jahren galt auch die neue Pflegetechnik der PEG-Ernährungssonde, die heute zur normalen Regelversorgung geworden ist, bei einem Dauerkoma-Patienten noch fast wie ein Wunder.
Hintergründe zum Fall unter:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=281
Siehe auch : Der Preis des Überlebens todkranker Kinder, unter http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=272
Oder beide Meldungen über :
http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm