Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Moderator: WernerSchell
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Ärztlich assistierte Selbsttötung: ...
RUB-Studie zur ärztlich assistierten Selbsttötung: Selten, aber Ärzte wollen kein Verbot
Bochumer Studie zeigt: Ärztlich assistierte Selbsttötung ist in der Praxis selten
Aber: Nur wenige Ärzte unterstützen ein berufsrechtliches Verbot
RUB-Medizinethiker befragten über 700 Ärztinnen und Ärzte
Die Einstellungen gegenüber der aktuell viel diskutierten ärztlich assistierten Selbsttötung sind auch innerhalb der Ärzteschaft unterschiedlich. Ein Verbot befürwortet allerdings nur eine Minderheit von 25% der Ärzte. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (Direktor: Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann) unter Leitung von PD Dr. Jan Schildmann. Die Forscher befragten dafür 734 Ärztinnen und Ärzte.
Es zeigte sich, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist. Häufig werden in der letzten Lebensphase Maßnahmen zur Symptomlinderung und Begrenzung medizinischer Maßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Deutsche Medizinische Wochenschrift veröffentlicht.
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Nur ein Viertel möchte ein berufsrechtliches Verbot
40% der befragten Mediziner können sich vorstellen, unter bestimmten Bedingungen ärztliche Assistenz zur Selbsttötung zu leisten, während sich 42% dies nicht vorstellen können. In der Praxis ist eine ärztlich assistierte Selbsttötung, bei der der Patient die letzte Handlung durchführt, selten. Im Rahmen der Studie wurde nur ein Fall (0,3%) berichtet. Ein berufsrechtliches Verbot der ärztlich assistierten Selbsttötung, wie es vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützt wird, befürworten nur 25% der Befragten. 34% lehnen dies ab und 41% sind unentschieden. „Das vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützte berufsrechtliche Verbot wird nur von einer Minderheit der Ärzte befürwortet“, kommentiert Studienleiter Jan Schildmann das Ergebnis. „Innerhalb der Ärzteschaft gibt es, wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, unterschiedliche Werthaltungen zu kontroversen ethischen Themen. Dieser Wertepluralismus kann nicht durch Mehrheitsentscheidungen geregelt werden“, ergänzt Jochen Vollmann.
Handlungspraxis am Lebensende: nur wenige Fälle „aktiver Sterbehilfe“
403 der befragten Ärzte berichteten, dass sie mindestens einen erwachsenen Patienten betreut hatten, der innerhalb der letzten zwölf Monate gestorben war. Bei 87% dieser Fälle von verstorbenen Patienten wurden symptomlindernde Maßnahmen durchgeführt. Bei mehr als der Hälfte der Patienten (51%) wurde auf eine medizinische Maßnahme verzichtet (sogenannte passive Sterbehilfe) und immerhin 20% der befragten Ärzte berichteten, dass mit diesem Verzicht eine Verkürzung der Lebenszeit beabsichtigt gewesen war. „Entscheidungen über die Durchführung beziehungsweise die Begrenzung medizinischer Maßnahmen sind in der klinischen Praxis nicht nur häufig, sondern werfen vielfach auch ethisch relevante Fragen auf“, kommentiert Jan Schildmann diese Ergebnisse. Die sogenannte aktive Sterbehilfe, also die (strafrechtlich verbotene) Verabreichung einer Substanz mit dem Ziel der Tötung des Patienten wurde in zwei Fällen angegeben (0,6%).
Empirisch-ethische Analysen als Voraussetzungen für die Diskussion
Die Bochumer Forscher konnten die Untersuchung mit Unterstützung von nur fünf der 17 Landesärztekammern durchführen. „Die fehlende Kooperation der Mehrheit der Landesärztekammern ist sehr bedauerlich und behindert die wissenschaftliche Forschung in diesem wichtigen Bereich“, kritisiert Jochen Vollmann. „Gerade in ethisch und gesellschaftlich kontroversen Fragen wie der Handlungspraxis am Lebensende können empirische Forschungsergebnisse einen wichtigen Beitrag zu einer informierten ethischen und politischen Diskussion leisten“, betont Jan Schildmann.
Forschungsförderung
Die empirische Untersuchung ist Bestandteil klinisch-ethischer Forschungsvorhaben im Rahmen der durch das NRW-Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung geförderten NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ (Leiter: PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A.).
Titelaufnahme
Schildmann J, Dahmen B, Vollmann J.: Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende. Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland. Deutsche Medizinische Wochenschrift. DOI 10.1055/s-0034-1387410
Weitere Informationen
PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A., Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum, Malakowturm, Markstr. 258a, 44799 Bochum, Tel.: 0234/32-23394, E-Mail: jan.schildmann@rub.de, E-Mail: jochen.vollmann@rub.de
Weitere Informationen:
http://www.rub.de/malakow - Homepage des Instituts
Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2014
Meike Drießen Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum
http://idw-online.de/de/news615949
Bochumer Studie zeigt: Ärztlich assistierte Selbsttötung ist in der Praxis selten
Aber: Nur wenige Ärzte unterstützen ein berufsrechtliches Verbot
RUB-Medizinethiker befragten über 700 Ärztinnen und Ärzte
Die Einstellungen gegenüber der aktuell viel diskutierten ärztlich assistierten Selbsttötung sind auch innerhalb der Ärzteschaft unterschiedlich. Ein Verbot befürwortet allerdings nur eine Minderheit von 25% der Ärzte. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (Direktor: Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann) unter Leitung von PD Dr. Jan Schildmann. Die Forscher befragten dafür 734 Ärztinnen und Ärzte.
Es zeigte sich, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist. Häufig werden in der letzten Lebensphase Maßnahmen zur Symptomlinderung und Begrenzung medizinischer Maßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Deutsche Medizinische Wochenschrift veröffentlicht.
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Nur ein Viertel möchte ein berufsrechtliches Verbot
40% der befragten Mediziner können sich vorstellen, unter bestimmten Bedingungen ärztliche Assistenz zur Selbsttötung zu leisten, während sich 42% dies nicht vorstellen können. In der Praxis ist eine ärztlich assistierte Selbsttötung, bei der der Patient die letzte Handlung durchführt, selten. Im Rahmen der Studie wurde nur ein Fall (0,3%) berichtet. Ein berufsrechtliches Verbot der ärztlich assistierten Selbsttötung, wie es vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützt wird, befürworten nur 25% der Befragten. 34% lehnen dies ab und 41% sind unentschieden. „Das vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützte berufsrechtliche Verbot wird nur von einer Minderheit der Ärzte befürwortet“, kommentiert Studienleiter Jan Schildmann das Ergebnis. „Innerhalb der Ärzteschaft gibt es, wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, unterschiedliche Werthaltungen zu kontroversen ethischen Themen. Dieser Wertepluralismus kann nicht durch Mehrheitsentscheidungen geregelt werden“, ergänzt Jochen Vollmann.
Handlungspraxis am Lebensende: nur wenige Fälle „aktiver Sterbehilfe“
403 der befragten Ärzte berichteten, dass sie mindestens einen erwachsenen Patienten betreut hatten, der innerhalb der letzten zwölf Monate gestorben war. Bei 87% dieser Fälle von verstorbenen Patienten wurden symptomlindernde Maßnahmen durchgeführt. Bei mehr als der Hälfte der Patienten (51%) wurde auf eine medizinische Maßnahme verzichtet (sogenannte passive Sterbehilfe) und immerhin 20% der befragten Ärzte berichteten, dass mit diesem Verzicht eine Verkürzung der Lebenszeit beabsichtigt gewesen war. „Entscheidungen über die Durchführung beziehungsweise die Begrenzung medizinischer Maßnahmen sind in der klinischen Praxis nicht nur häufig, sondern werfen vielfach auch ethisch relevante Fragen auf“, kommentiert Jan Schildmann diese Ergebnisse. Die sogenannte aktive Sterbehilfe, also die (strafrechtlich verbotene) Verabreichung einer Substanz mit dem Ziel der Tötung des Patienten wurde in zwei Fällen angegeben (0,6%).
Empirisch-ethische Analysen als Voraussetzungen für die Diskussion
Die Bochumer Forscher konnten die Untersuchung mit Unterstützung von nur fünf der 17 Landesärztekammern durchführen. „Die fehlende Kooperation der Mehrheit der Landesärztekammern ist sehr bedauerlich und behindert die wissenschaftliche Forschung in diesem wichtigen Bereich“, kritisiert Jochen Vollmann. „Gerade in ethisch und gesellschaftlich kontroversen Fragen wie der Handlungspraxis am Lebensende können empirische Forschungsergebnisse einen wichtigen Beitrag zu einer informierten ethischen und politischen Diskussion leisten“, betont Jan Schildmann.
Forschungsförderung
Die empirische Untersuchung ist Bestandteil klinisch-ethischer Forschungsvorhaben im Rahmen der durch das NRW-Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung geförderten NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ (Leiter: PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A.).
Titelaufnahme
Schildmann J, Dahmen B, Vollmann J.: Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende. Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland. Deutsche Medizinische Wochenschrift. DOI 10.1055/s-0034-1387410
Weitere Informationen
PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A., Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum, Malakowturm, Markstr. 258a, 44799 Bochum, Tel.: 0234/32-23394, E-Mail: jan.schildmann@rub.de, E-Mail: jochen.vollmann@rub.de
Weitere Informationen:
http://www.rub.de/malakow - Homepage des Instituts
Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2014
Meike Drießen Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum
http://idw-online.de/de/news615949
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Ärztlich assistierte Selbsttötung ...
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab
fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Zur ausführlichen Pressemitteilung
https://www.thieme.de/de/presse/assisti ... -66263.htm
(Pressemitteilung ist auch unten angefügt)
J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014; Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410
+++
Pressemitteilung:
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab
fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Bei einer ärztlich assistierten Selbsttötung stellt der Arzt dem Patienten ein tödliches Medikament zur Verfügung. Den letzten Schritt zum Suizid vollzieht der Patient jedoch selbst.
Die Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung ist kein Gegenstand des deutschen Strafgesetzbuchs, allerdings schafften verschiedenen Gerichtsurteile in der Vergangenheit bei Ärzten Verunsicherung. Auch berufsrechtlich ist die Situation nicht eindeutig. Der Deutsche Ärztetag hat zwar 2011 ein Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung in die Musterberufsordnung aufgenommen. Einige Landesärztekammern, wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, haben das strikte Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung jedoch nicht in Berufsordnungen umgesetzt.
Vor diesem strafrechtlich und berufsrechtlich unklaren Hintergrund, sind Umfragen zur ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende wichtig und, wie die Studie zeigt, nicht einfach durchzuführen. Das Forscherteam um Dr. Schildmann von der Ruhr-Universität Bochum hatte das Studienprotokoll und den Fragebogen allen 17 Landesärztekammern mit der Bitte um Kooperation bei der Stichprobenziehung vorgelegt. Jedoch nur die Ärztekammern Westfalen-Lippe, Nordrhein, Saarland, Sachsen und Thüringen, also fünf, stimmten einer Zusammenarbeit zu. Sechs Landesärztekammern lehnten zum Bedauern des Forschungsteams eine Kooperation ab. Als Gründe gaben sie unter anderem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sowie Inhalt und Methode der geplanten Studie an. Sechs weitere Landesärztekammern antworteten gar nicht auf die wiederholten schriftlichen Anfragen. Diese methodische Limitation muss bei der Interpretation berücksichtigt werden, gibt der Leiter der NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ zu bedenken.
Die Antworten zur Handlungspraxis zeigen, dass Ärzte sehr unterschiedlich auf die Bitten ihrer Patienten reagieren. Fast 87 Prozent der 403 befragten Ärzte, die einen erwachsenen Patienten betreuten, der in den letzten 12 Monaten verstorben war, verordneten Mittel zur Symptomlinderung. Etwa die Hälfte verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen. Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung gingen die Ansichten weit auseinander: Rund 34 Prozent lehnten das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung ab, ein Viertel der Befragten befürwortete es und gut 41 Prozent waren unentschieden. Jeder Fünfte war bereits um eine assistierte Selbsttötung gebeten worden. Etwa 40 Prozent meinten, dass sie sich dies auch unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnten. Die Studie belegt zudem, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist – nur in einem der 403 untersuchten Fälle, also bei 0,3 Prozent, wurde davon berichtet.
J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014, Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410
fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Zur ausführlichen Pressemitteilung
https://www.thieme.de/de/presse/assisti ... -66263.htm
(Pressemitteilung ist auch unten angefügt)
J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014; Online erschienen am 01.12.2014
DOI: 10.1055/s-0034-1387410
+++
Pressemitteilung:
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Ärzte lehnen berufsrechtliches Verbot mehrheitlich ab
fzm, Stuttgart, Dezember 2014 – Die meisten Ärzte in Deutschland verschreiben sterbenden Menschen Mittel zur Schmerz- und Symptomlinderung, auch wenn diese den Tod gegebenenfalls beschleunigen. Umfrageergebnissen zufolge, die aktuell in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) zu lesen sind, können sich viele Ärzte vorstellen, an einer „ärztlich assistierten Selbsttötung“ mitzuwirken. Erfahrungen mit dieser Form der Sterbehilfe hatten jedoch nur wenige.
Bei einer ärztlich assistierten Selbsttötung stellt der Arzt dem Patienten ein tödliches Medikament zur Verfügung. Den letzten Schritt zum Suizid vollzieht der Patient jedoch selbst.
Die Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung ist kein Gegenstand des deutschen Strafgesetzbuchs, allerdings schafften verschiedenen Gerichtsurteile in der Vergangenheit bei Ärzten Verunsicherung. Auch berufsrechtlich ist die Situation nicht eindeutig. Der Deutsche Ärztetag hat zwar 2011 ein Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung in die Musterberufsordnung aufgenommen. Einige Landesärztekammern, wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, haben das strikte Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung jedoch nicht in Berufsordnungen umgesetzt.
Vor diesem strafrechtlich und berufsrechtlich unklaren Hintergrund, sind Umfragen zur ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende wichtig und, wie die Studie zeigt, nicht einfach durchzuführen. Das Forscherteam um Dr. Schildmann von der Ruhr-Universität Bochum hatte das Studienprotokoll und den Fragebogen allen 17 Landesärztekammern mit der Bitte um Kooperation bei der Stichprobenziehung vorgelegt. Jedoch nur die Ärztekammern Westfalen-Lippe, Nordrhein, Saarland, Sachsen und Thüringen, also fünf, stimmten einer Zusammenarbeit zu. Sechs Landesärztekammern lehnten zum Bedauern des Forschungsteams eine Kooperation ab. Als Gründe gaben sie unter anderem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sowie Inhalt und Methode der geplanten Studie an. Sechs weitere Landesärztekammern antworteten gar nicht auf die wiederholten schriftlichen Anfragen. Diese methodische Limitation muss bei der Interpretation berücksichtigt werden, gibt der Leiter der NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ zu bedenken.
Die Antworten zur Handlungspraxis zeigen, dass Ärzte sehr unterschiedlich auf die Bitten ihrer Patienten reagieren. Fast 87 Prozent der 403 befragten Ärzte, die einen erwachsenen Patienten betreuten, der in den letzten 12 Monaten verstorben war, verordneten Mittel zur Symptomlinderung. Etwa die Hälfte verzichtet auf lebensverlängernde Maßnahmen. Bei der ärztlich assistierten Selbsttötung gingen die Ansichten weit auseinander: Rund 34 Prozent lehnten das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Assistenz zur Selbsttötung ab, ein Viertel der Befragten befürwortete es und gut 41 Prozent waren unentschieden. Jeder Fünfte war bereits um eine assistierte Selbsttötung gebeten worden. Etwa 40 Prozent meinten, dass sie sich dies auch unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnten. Die Studie belegt zudem, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist – nur in einem der 403 untersuchten Fälle, also bei 0,3 Prozent, wurde davon berichtet.
J. Schildmann et al.:
Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014, Online erschienen am 01.12.2014
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Töten ist keine ärztliche Aufgabe
Deutsches Ärzteblatt:
Kammerpräsidenten erklären einstimmig: „Töten ist keine ärztliche Aufgabe“
Die Präsidenten aller Landesärztekammern stellten heute in Berlin gemeinsam und geschlossen klar, dass die Tötung von Patienten, auch wenn sie auf deren Verlangen
erfolgen würde, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... he-Aufgabe
Kammerpräsidenten erklären einstimmig: „Töten ist keine ärztliche Aufgabe“
Die Präsidenten aller Landesärztekammern stellten heute in Berlin gemeinsam und geschlossen klar, dass die Tötung von Patienten, auch wenn sie auf deren Verlangen
erfolgen würde, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... he-Aufgabe
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Ethikrat warnt vor Gefahren eines "Sterbehilfegesetzes"
Assistierter Suizid: Ethikrat warnt vor Gefahren eines "Sterbehilfegesetzes"
Der Deutsche Ethikrat hat Stellung zur Sterbehilfe bezogen. In Fragen des ärztlichen Berufsrechts hat das Gremium
eine gänzlich andere Haltung als die Ärztekammern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ung&n=3939
Zu den Ad-hoc-Empfehlung
Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen
Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt
gesetzliche Stärkung der Suizidprävention
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/emp ... ihilfe.pdf
Der Deutsche Ethikrat hat Stellung zur Sterbehilfe bezogen. In Fragen des ärztlichen Berufsrechts hat das Gremium
eine gänzlich andere Haltung als die Ärztekammern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ung&n=3939
Zu den Ad-hoc-Empfehlung
Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen
Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt
gesetzliche Stärkung der Suizidprävention
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/emp ... ihilfe.pdf
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Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall
"Je näher Befragte dem Leiden Sterbender sind,
desto größer ist ihre Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall."
Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichen Befragung von Palliativmedizinern in NRW.
Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 29.12.2014
Berichte dazu wie folgt:
Rheinische Post / NGZ - 29. Dezember 2014 | 06.51 Uhr
Debatte um Sterbehilfe - Viele Ärzte für assistierten Suizid
Berlin. Entgegen der offiziellen Meinung von Ärzteverbänden wünschen sich Palliativmediziner eine offene Diskussion in der Sterbehilfe-Debatte.
Von Gregor Mayntz
Ärzte, Schwestern und Pfleger wollen offenbar im Extremfall Sterbenden beim Suizid helfen. Eine bislang unveröffentlichte Umfrage unter 274 Palliativmedizinern in Nordrhein-Westfalen
kommt zu dem Ergebnis, dass das von den Fachverbänden offiziell vertretene Verbot jeder Sterbehilfe durch Ärzte von der Basis nicht geteilt werde.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4765026
Würdelose Krankheiten
Palliativmedizin, so sagt der Name, beschirmt; einem Sterbenden wirft sie einen Mantel über - den Mantel der Zuwendung, damit der Kranke sein Sterben bewusster, erträglicher, würdiger erlebt.
Vom Team erfordert Palliativmedizin eine 24-stündige Humanität. Und wenn morgens ein Patient stirbt, ist sein Bett schon bald von einem neuen Patienten belegt.
Von Wolfram Goertz
… (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/politik/wuerdel ... -1.4765114
desto größer ist ihre Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall."
Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichen Befragung von Palliativmedizinern in NRW.
Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 29.12.2014
Berichte dazu wie folgt:
Rheinische Post / NGZ - 29. Dezember 2014 | 06.51 Uhr
Debatte um Sterbehilfe - Viele Ärzte für assistierten Suizid
Berlin. Entgegen der offiziellen Meinung von Ärzteverbänden wünschen sich Palliativmediziner eine offene Diskussion in der Sterbehilfe-Debatte.
Von Gregor Mayntz
Ärzte, Schwestern und Pfleger wollen offenbar im Extremfall Sterbenden beim Suizid helfen. Eine bislang unveröffentlichte Umfrage unter 274 Palliativmedizinern in Nordrhein-Westfalen
kommt zu dem Ergebnis, dass das von den Fachverbänden offiziell vertretene Verbot jeder Sterbehilfe durch Ärzte von der Basis nicht geteilt werde.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4765026
Würdelose Krankheiten
Palliativmedizin, so sagt der Name, beschirmt; einem Sterbenden wirft sie einen Mantel über - den Mantel der Zuwendung, damit der Kranke sein Sterben bewusster, erträglicher, würdiger erlebt.
Vom Team erfordert Palliativmedizin eine 24-stündige Humanität. Und wenn morgens ein Patient stirbt, ist sein Bett schon bald von einem neuen Patienten belegt.
Von Wolfram Goertz
… (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/politik/wuerdel ... -1.4765114
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Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten
Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten! - „Die Defizite des Umsetzungsstandes der Palliativversorgung sind so groß, dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist“ = Lesen Sie dazu die Einbecker Empfehlungen (von 10/2014) mit Kommentierung > viewtopic.php?f=2&t=20869 - Zu der konkreten Hospizarbeit in Neuss informieren wir am 28.01.2015, 14.30 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Näheres > viewtopic.php?f=7&t=20743
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Assistierter Suizid unnötig
Mit effektiver Schmerz- und Palliativmedizin wird assistierter Suizid unnötig / Klares Statement gegen die Sterbehilfe
Frankfurt (ots) - In einer aktuellen Umfrage unter Ärzten in den Niederlanden haben 85 Prozent der Befragten den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen befürwortet, rund 30 Prozent stimmten der Beihilfe zum Suizid bei einer Demenzerkrankung zu. Auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), die es als eine ihrer Aufgabe sieht, für Menschen am Lebensende einen menschenwürdigen Umgang zu etablieren, diskutierte dieses brisante Thema im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages, u. a. mit dem Theologen Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Das Ergebnis: Ein klares Statement für eine effektive Schmerz- und Palliativmedizin, die den assistierten Suizid überflüssig werden lässt.
Die Themen assistierter Suizid und Sterbehilfe sind regelmäßig Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es u. a. um die Frage, den ärztlich assistierten Suizid auch in Deutschland gesetzlich zu regeln. Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten der Niederlande, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hat ergeben, dass 85 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen und 82 Prozent bei anderen physischen Erkrankungen befürworten. 34 bzw. 40 Prozent der Ärzte sprachen sich außerdem für den assistierten Suizid bei Demenzpatienten im Früh- bzw. Spätstadium aus. Auch bei Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, halten 24 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid für richtig.
Nach Ansicht von Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, macht aber die effektive Umsetzung schmerzmedizinischer und palliativmedizinischer Optionen den assistierten Suizid überflüssig. Eine Ursache für die hohe Anzahl der Befürworter sieht er darin, dass sowohl Ärzte als auch Patienten zu wenig über die Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin wissen.
Müller-Schwefe plädiert daher für mehr Aufklärung und eine bessere Ausbildung von Medizinstudierenden in der Schmerzmedizin.
Auch Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sieht in der aktuellen Diskussion die Gefahr, dass künftig "aktiv lebensverkürzende Maßnahmen als normal hingenommen werden, um mögliches Leiden zu lindern". Das Wissen um die hospizlich-palliativen Möglichkeiten sei dagegen kaum verbreitet. Die Deutsche PalliativStiftung wolle dieses Wissen daher jedem zugänglich machen, um die Chance zu haben, Wünsche und Vorstellungen über das eigene Sterben zu formulieren. Wenn es Schwerstkranken möglich sei, durch gute Symptombehandlung noch am Leben teilzunehmen, sei das für ihn "Sterbehilfe" im besten Sinn.
Verantwortung für das Lebensende heißt medizinische und seelsorgerische Betreuung
Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im Zusammenhang mit der Krebserkrankung seiner Frau aktuell häufig in Diskussionen zum Thema Sterbehilfe involviert, sprach sich beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag ebenso klar gegen Sterbehilfe im Sinne von "Tötung auf Verlangen" aus: "Ein Mensch gehört nicht sich selbst und auch nicht einem anderen Menschen, der über ihn verfügen könnte, sondern Gott, der alles Leben geschaffen hat. Das gilt auch für den Tod."
Verantwortung für das Ende des menschlichen Lebens ziele nach theologischem Verständnis vordringlich auf ärztliche, pflegerische und seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen sowie auf den Ausbau und die Qualifizierung der palliativen Medizin und Versorgung ab. Tötung auf Verlangen sowie ärztlich assistierten Suizid lehne er ab, die Begleitung eines Suizidanten in "Extremsituationen" könne dagegen Ausdruck von Liebe oder Nächstenliebe sein. Ob für solche Grenzbereiche gesetzliche Regelungen sinnvoll seien, scheine ihm zweifelhaft.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2015 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Pressekontakt: http://www.schmerz-und-palliativtag.de
Frankfurt (ots) - In einer aktuellen Umfrage unter Ärzten in den Niederlanden haben 85 Prozent der Befragten den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen befürwortet, rund 30 Prozent stimmten der Beihilfe zum Suizid bei einer Demenzerkrankung zu. Auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), die es als eine ihrer Aufgabe sieht, für Menschen am Lebensende einen menschenwürdigen Umgang zu etablieren, diskutierte dieses brisante Thema im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages, u. a. mit dem Theologen Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Das Ergebnis: Ein klares Statement für eine effektive Schmerz- und Palliativmedizin, die den assistierten Suizid überflüssig werden lässt.
Die Themen assistierter Suizid und Sterbehilfe sind regelmäßig Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es u. a. um die Frage, den ärztlich assistierten Suizid auch in Deutschland gesetzlich zu regeln. Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten der Niederlande, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hat ergeben, dass 85 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen und 82 Prozent bei anderen physischen Erkrankungen befürworten. 34 bzw. 40 Prozent der Ärzte sprachen sich außerdem für den assistierten Suizid bei Demenzpatienten im Früh- bzw. Spätstadium aus. Auch bei Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, halten 24 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid für richtig.
Nach Ansicht von Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, macht aber die effektive Umsetzung schmerzmedizinischer und palliativmedizinischer Optionen den assistierten Suizid überflüssig. Eine Ursache für die hohe Anzahl der Befürworter sieht er darin, dass sowohl Ärzte als auch Patienten zu wenig über die Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin wissen.
Müller-Schwefe plädiert daher für mehr Aufklärung und eine bessere Ausbildung von Medizinstudierenden in der Schmerzmedizin.
Auch Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sieht in der aktuellen Diskussion die Gefahr, dass künftig "aktiv lebensverkürzende Maßnahmen als normal hingenommen werden, um mögliches Leiden zu lindern". Das Wissen um die hospizlich-palliativen Möglichkeiten sei dagegen kaum verbreitet. Die Deutsche PalliativStiftung wolle dieses Wissen daher jedem zugänglich machen, um die Chance zu haben, Wünsche und Vorstellungen über das eigene Sterben zu formulieren. Wenn es Schwerstkranken möglich sei, durch gute Symptombehandlung noch am Leben teilzunehmen, sei das für ihn "Sterbehilfe" im besten Sinn.
Verantwortung für das Lebensende heißt medizinische und seelsorgerische Betreuung
Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im Zusammenhang mit der Krebserkrankung seiner Frau aktuell häufig in Diskussionen zum Thema Sterbehilfe involviert, sprach sich beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag ebenso klar gegen Sterbehilfe im Sinne von "Tötung auf Verlangen" aus: "Ein Mensch gehört nicht sich selbst und auch nicht einem anderen Menschen, der über ihn verfügen könnte, sondern Gott, der alles Leben geschaffen hat. Das gilt auch für den Tod."
Verantwortung für das Ende des menschlichen Lebens ziele nach theologischem Verständnis vordringlich auf ärztliche, pflegerische und seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen sowie auf den Ausbau und die Qualifizierung der palliativen Medizin und Versorgung ab. Tötung auf Verlangen sowie ärztlich assistierten Suizid lehne er ab, die Begleitung eines Suizidanten in "Extremsituationen" könne dagegen Ausdruck von Liebe oder Nächstenliebe sein. Ob für solche Grenzbereiche gesetzliche Regelungen sinnvoll seien, scheine ihm zweifelhaft.
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2015 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Pressekontakt: http://www.schmerz-und-palliativtag.de
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Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung
Ärzte Zeitung vom 16.04.2015
Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung
135 Strafrechtsexperten haben in die Diskussion über Sterbehilfe eingegriffen und warnen davor,
den bisherigen Rechtsrahmen zu verschärfen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=883 ... ung&n=4164
Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung
135 Strafrechtsexperten haben in die Diskussion über Sterbehilfe eingegriffen und warnen davor,
den bisherigen Rechtsrahmen zu verschärfen.
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Bundesrichter spricht sich für aktive Sterbehilfe aus
Ärzte Zeitung vom 24.04.2015:
Tötung auf Verlangen: Bundesrichter spricht sich für aktive Sterbehilfe aus
Strafrechtler debattieren anders als Politiker und Ärzte: Das wurde bei einer Diskussion in Berlin deutlich.
Fünf Strafrechtler setzten sich dabei für viel Freiheit bei der Sterbehilfe ein. Selbst die Tötung auf Verlangen war dabei kein Tabu.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=884 ... ung&n=4181
Tötung auf Verlangen: Bundesrichter spricht sich für aktive Sterbehilfe aus
Strafrechtler debattieren anders als Politiker und Ärzte: Das wurde bei einer Diskussion in Berlin deutlich.
Fünf Strafrechtler setzten sich dabei für viel Freiheit bei der Sterbehilfe ein. Selbst die Tötung auf Verlangen war dabei kein Tabu.
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Sterbehilfe-Debatte: Die Ängste der Deutschen
Sterbehilfe-Debatte: Die Ängste der Deutschen
Hannover (ots) - Die Legalisierung von ärztlich assistiertem Suizid setzt Menschen unter Druck, ihr Leben vorzeitig zu beenden. Diese Befürchtung teilen laut einer am Dienstag in Hannover vorgestellten Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts (SI) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowohl Gegner als auch Befürworter der Beihilfe zur Selbsttötung. Demnach erwartet eine deutliche Mehrheit der Deutschen (60,8 Prozent), dass die Zahl der Menschen, die ihr Leben vorzeitig beenden wollen, um nicht zur Belastung für die Familie zu werden, durch eine Legalisierung ärztlicher Suizidbeihilfe steigen wird. "Diejenigen, die voraussagen, eine mögliche Legalisierung könne einen Dammbruch zur Folge haben, werden durch diese Werte gestützt", so Gerhard Wegner, Leiter des SI.
Umso dringlicher sei es, die tatsächlichen Gründe für die in Umfragen immer wieder deutliche Mehrheit der Befürworter von Sterbehilfe zu erforschen. "Zwar spielt der Wunsch nach Selbstbestimmung bei den Befürwortern der Sterbehilfe offensichtlich eine gewichtige Rolle", so Wegner, "im Hintergrund steht aber eine Vielzahl an unterschiedlichen Ängsten."
Bei Fragen nach den Ängsten im Blick auf das eigene Sterben zeigte sich, dass Ängste vor einem langen Sterbeprozess (61,8 Prozent) vor starken Schmerzen oder schwerer Atemnot (60,1 Prozent) am weitesten verbreitet sind. Hierzu zählt auch die Sorge, den eigenen Angehörigen zur Last zu fallen (53,8 Prozent). Die Ängste vor dem eigenen Sterben sinken mit zunehmendem Alter: Für die Gruppe der mindestens 80-Jährigen spielen die Ängste die geringste Rolle.
Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm warb angesichts der Ergebnisse der Studie dafür, über die Möglichkeiten aufzuklären, ein Sterben in Würde zu gestalten, ohne Leben vorzeitig zu beenden. "Wer auf neue gesetzliche Optionen zur aktiven Beendigung des Lebens setzt, schwächt unsere vom Schutz des Lebens geprägte Sozialkultur. Das Engagement der christlichen Kirchen für die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland dokumentiert eindrücklich, dass es bessere Alternativen gibt."
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie setzt sich für eine verlässliche Betreuung von alten pflegebedürftigen Menschen am Lebensende ein:
"Insbesondere in stationären Einrichtungen der Altenhilfe muss mehr Geld investiert werden. Eine palliative Versorgung muss überall dort gewährleistet sein, wo Menschen sterben, und nicht nur in spezialisierten Einrichtungen. Nur so können wir den Menschen die Sicherheit geben, keinen langen qualvollen Tod sterben zu müssen."
Anlass der Studie, die EKD und Diakonie in Auftrag gegeben hatten, waren verschiedene Befragungen der vergangenen Monate, die zeigten, dass die Mehrheit der Bundesbürger sich für eine Beihilfe zur Selbsttötung ausspreche. Um den Hintergrund dieser Antworten zu verstehen, wurde nach Erwartungen, Erfahrungen und Einstellungen der Menschen zum Thema Tod und Sterben gefragt, die bisher nicht erforscht wurden. Emnid befragte dazu telefonisch 2.052 Menschen ab
18 Jahren.
Deutschlandweit gibt es rund 300 Palliativstationen in Krankenhäusern. Etwa 50 Prozent sind in christlicher Trägerschaft.
Damit verfügen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin nur rund 15 Prozent der bundesweit etwa 2 000 Krankenhäuser über eine Palliativstation. Stationäre Hospize gibt es derzeit in Deutschland rund 210. Davon sind rund zwei Drittel in christlicher Trägerschaft.
Die SI-Studie ist unter
http://www.ekd.de/download/150512_Ergeb ... terben.pdf im Internet abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.05.2015 EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Pressekontakt: Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
Pressestelle
Stabsstelle Kommunikation
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: presse@ekd.de
Hannover (ots) - Die Legalisierung von ärztlich assistiertem Suizid setzt Menschen unter Druck, ihr Leben vorzeitig zu beenden. Diese Befürchtung teilen laut einer am Dienstag in Hannover vorgestellten Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts (SI) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowohl Gegner als auch Befürworter der Beihilfe zur Selbsttötung. Demnach erwartet eine deutliche Mehrheit der Deutschen (60,8 Prozent), dass die Zahl der Menschen, die ihr Leben vorzeitig beenden wollen, um nicht zur Belastung für die Familie zu werden, durch eine Legalisierung ärztlicher Suizidbeihilfe steigen wird. "Diejenigen, die voraussagen, eine mögliche Legalisierung könne einen Dammbruch zur Folge haben, werden durch diese Werte gestützt", so Gerhard Wegner, Leiter des SI.
Umso dringlicher sei es, die tatsächlichen Gründe für die in Umfragen immer wieder deutliche Mehrheit der Befürworter von Sterbehilfe zu erforschen. "Zwar spielt der Wunsch nach Selbstbestimmung bei den Befürwortern der Sterbehilfe offensichtlich eine gewichtige Rolle", so Wegner, "im Hintergrund steht aber eine Vielzahl an unterschiedlichen Ängsten."
Bei Fragen nach den Ängsten im Blick auf das eigene Sterben zeigte sich, dass Ängste vor einem langen Sterbeprozess (61,8 Prozent) vor starken Schmerzen oder schwerer Atemnot (60,1 Prozent) am weitesten verbreitet sind. Hierzu zählt auch die Sorge, den eigenen Angehörigen zur Last zu fallen (53,8 Prozent). Die Ängste vor dem eigenen Sterben sinken mit zunehmendem Alter: Für die Gruppe der mindestens 80-Jährigen spielen die Ängste die geringste Rolle.
Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm warb angesichts der Ergebnisse der Studie dafür, über die Möglichkeiten aufzuklären, ein Sterben in Würde zu gestalten, ohne Leben vorzeitig zu beenden. "Wer auf neue gesetzliche Optionen zur aktiven Beendigung des Lebens setzt, schwächt unsere vom Schutz des Lebens geprägte Sozialkultur. Das Engagement der christlichen Kirchen für die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland dokumentiert eindrücklich, dass es bessere Alternativen gibt."
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie setzt sich für eine verlässliche Betreuung von alten pflegebedürftigen Menschen am Lebensende ein:
"Insbesondere in stationären Einrichtungen der Altenhilfe muss mehr Geld investiert werden. Eine palliative Versorgung muss überall dort gewährleistet sein, wo Menschen sterben, und nicht nur in spezialisierten Einrichtungen. Nur so können wir den Menschen die Sicherheit geben, keinen langen qualvollen Tod sterben zu müssen."
Anlass der Studie, die EKD und Diakonie in Auftrag gegeben hatten, waren verschiedene Befragungen der vergangenen Monate, die zeigten, dass die Mehrheit der Bundesbürger sich für eine Beihilfe zur Selbsttötung ausspreche. Um den Hintergrund dieser Antworten zu verstehen, wurde nach Erwartungen, Erfahrungen und Einstellungen der Menschen zum Thema Tod und Sterben gefragt, die bisher nicht erforscht wurden. Emnid befragte dazu telefonisch 2.052 Menschen ab
18 Jahren.
Deutschlandweit gibt es rund 300 Palliativstationen in Krankenhäusern. Etwa 50 Prozent sind in christlicher Trägerschaft.
Damit verfügen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin nur rund 15 Prozent der bundesweit etwa 2 000 Krankenhäuser über eine Palliativstation. Stationäre Hospize gibt es derzeit in Deutschland rund 210. Davon sind rund zwei Drittel in christlicher Trägerschaft.
Die SI-Studie ist unter
http://www.ekd.de/download/150512_Ergeb ... terben.pdf im Internet abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.05.2015 EKD Evangelische Kirche in Deutschland
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Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“
Dtsch Arztebl 2015; 112(29-30)
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Debatte zu Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171380 ... de-Flecken
Informationen zur Publikation "Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur – Blinde Flecken in der Sterbehilfedebatte"
http://www.hospiz-verlag.de/Publikation ... hp?art=225
Interview der Diakonie mit Ulrich Lilie
http://www.diakonie.de/nachgefragt-blin ... 16365.html
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Debatte zu Suizidbeihilfe: Diakonie verweist auf „blinde Flecken“
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171380 ... de-Flecken
Informationen zur Publikation "Würde, Selbstbestimmung, Sorgekultur – Blinde Flecken in der Sterbehilfedebatte"
http://www.hospiz-verlag.de/Publikation ... hp?art=225
Interview der Diakonie mit Ulrich Lilie
http://www.diakonie.de/nachgefragt-blin ... 16365.html
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Lebensmüdigkeit zunehmend Motiv für Sterbehilfe
Deutsches Ärzteblatt, 11.08.2015:
Lebensmüdigkeit zunehmend Motiv für Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien
Eine „Lebensendeklinik“ aus den Niederlanden führt einer Studie in JAMA Internal Medicine in seltenen Fällen auch bei allgemeiner Lebensmüdigkeit eine Sterbehilfe durch. Auch in Belgien sind zunehmend ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... in-Belgien
Basler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sterbehilfeverein
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ilfeverein
Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe: Viele Unterstützer im Bundestag
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Bundestag
DÄ print: Sterbehilfe versus Suizidbeihilfe: Eine Frage des Gewissens
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171119 ... -Gewissens
Lebensmüdigkeit zunehmend Motiv für Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien
Eine „Lebensendeklinik“ aus den Niederlanden führt einer Studie in JAMA Internal Medicine in seltenen Fällen auch bei allgemeiner Lebensmüdigkeit eine Sterbehilfe durch. Auch in Belgien sind zunehmend ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... in-Belgien
Basler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sterbehilfeverein
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ilfeverein
Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe: Viele Unterstützer im Bundestag
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Bundestag
DÄ print: Sterbehilfe versus Suizidbeihilfe: Eine Frage des Gewissens
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171119 ... -Gewissens
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351
Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
+++
+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
viewtopic.php?f=2&t=21351
Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland
Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Fehlende Lebensperspektive und Angst vor Pflegebedürftigkeit sind häufige Motive
fzm, Stuttgart, Februar 2016 – Für die meisten Menschen, die sich zur Suizidbeihilfe an eine Hilfsorganisation wenden, spielt die Erlösung von Schmerzen und körperlichen Symptomen ihrer Erkrankung nicht die Hauptrolle für den Wunsch auf Selbsttötung. Die Beweggründe sind laut einer Studie in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) oft psychischer Natur und weisen auf gesellschaftliche Probleme hin.
Ein qualvoller Tod am Ende einer Krebserkrankung, das Siechtum im Verlauf/als Folge einer neurologischen Erkrankung wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, die unerträgliche Luftnot von Menschen mit Herz- und Lungenerkrankungen: Die Bilder all jener Betroffenen stehen bei der öffentlichen Debatte um die Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids im Vordergrund. Die Lebenssituation der Menschen, die sich zwischen 2010 und 2013 mit Unterstützung des Vereins „Sterbehilfe Deutschland” (StHD) das Leben genommen haben, sah jedoch häufig anders aus. Dies zeigt eine Untersuchung von Dr. Florian Bruns vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Berliner Charité. Grundlage waren die Angaben in den Berichtsbänden, die der Verein jährlich veröffentlicht, und in denen die Motive der betroffenen Menschen genannt werden.
Nur etwa die Hälfte der Patienten litt unter einer fortgeschrittenen Krebserkrankung, einer neurologischen Erkrankungen, einer Erkrankung der Lungen oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die Studie lässt dabei offen, ob das Leid dieser Patienten mit Mitteln der Palliativmedizin nicht hätte erträglicher gemacht werden können, so dass sie von einem Suizid Abstand genommen hätten.
Unter denen, die sich mit Unterstützung des Vereins das Leben nahmen, litten 23 Prozent unter altersbedingten Erkrankungen. Hierzu zählen laut Dr. Bruns Knochenschwund, Gelenkverschleiß, Sehstörungen oder auch Schwerhörigkeit. Knapp 15 Prozent litten unter psychischen Erkrankungen, rund acht Prozent befanden sich in einem altersentsprechenden körperlichen und seelischen Gesundheitszustand.
Die Motivation zum Freitod betraf nur selten rein medizinische Probleme: Unerträgliche körperliche Symptome wie Schmerzen oder Luftnot gaben nur etwa 13 Prozent als Hauptgrund für den Sterbewunsch an. Insgesamt 29 Prozent nannten eine fehlende Lebensperspektive angesichts schwerer Erkrankung als Beweggrund, ohne dass dabei körperliche Symptome im Vordergrund standen. Bei rund 20 Prozent war Lebensmüdigkeit ohne Vorliegen einer schweren Erkrankung Auslöser für den Wunsch, das Leben vorzeitig zu beenden. Bei 24 Prozent war es die Angst vor Pflegebedürftigkeit, die sie bewegte, ihrem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen.
Diese Motive verweisen nach Ansicht von Dr. Bruns auf eine gesellschaftliche Dimension des Problems. Ein würdiger Umgang mit dem Alter, Pflegebedürftigkeit und psychischen Erkrankungen beruhe auf menschlicher Zuwendung, Solidarität und der politischen Bereitschaft, die nötigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen, schreibt der Medizinethiker. Eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung der Selbsttötung sende in diesem Zusammenhang ein fragwürdiges Signal.
F. Bruns, S. Blumenthal, G. Hohendorf:
Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Medizinische Diagnosen und persönliche Motive von 117 Suizidenten
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (4); e32–e37
Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2016
Thieme Kommunikation
in der Thieme Verlagsgruppe
Catrin Hölbling
E-Mail: presse@thieme.de
Alexandra Hofmann
Tel: 0711 8931-318
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: alexandra.hofmann@thieme.de
fzm, Stuttgart, Februar 2016 – Für die meisten Menschen, die sich zur Suizidbeihilfe an eine Hilfsorganisation wenden, spielt die Erlösung von Schmerzen und körperlichen Symptomen ihrer Erkrankung nicht die Hauptrolle für den Wunsch auf Selbsttötung. Die Beweggründe sind laut einer Studie in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) oft psychischer Natur und weisen auf gesellschaftliche Probleme hin.
Ein qualvoller Tod am Ende einer Krebserkrankung, das Siechtum im Verlauf/als Folge einer neurologischen Erkrankung wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, die unerträgliche Luftnot von Menschen mit Herz- und Lungenerkrankungen: Die Bilder all jener Betroffenen stehen bei der öffentlichen Debatte um die Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids im Vordergrund. Die Lebenssituation der Menschen, die sich zwischen 2010 und 2013 mit Unterstützung des Vereins „Sterbehilfe Deutschland” (StHD) das Leben genommen haben, sah jedoch häufig anders aus. Dies zeigt eine Untersuchung von Dr. Florian Bruns vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Berliner Charité. Grundlage waren die Angaben in den Berichtsbänden, die der Verein jährlich veröffentlicht, und in denen die Motive der betroffenen Menschen genannt werden.
Nur etwa die Hälfte der Patienten litt unter einer fortgeschrittenen Krebserkrankung, einer neurologischen Erkrankungen, einer Erkrankung der Lungen oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die Studie lässt dabei offen, ob das Leid dieser Patienten mit Mitteln der Palliativmedizin nicht hätte erträglicher gemacht werden können, so dass sie von einem Suizid Abstand genommen hätten.
Unter denen, die sich mit Unterstützung des Vereins das Leben nahmen, litten 23 Prozent unter altersbedingten Erkrankungen. Hierzu zählen laut Dr. Bruns Knochenschwund, Gelenkverschleiß, Sehstörungen oder auch Schwerhörigkeit. Knapp 15 Prozent litten unter psychischen Erkrankungen, rund acht Prozent befanden sich in einem altersentsprechenden körperlichen und seelischen Gesundheitszustand.
Die Motivation zum Freitod betraf nur selten rein medizinische Probleme: Unerträgliche körperliche Symptome wie Schmerzen oder Luftnot gaben nur etwa 13 Prozent als Hauptgrund für den Sterbewunsch an. Insgesamt 29 Prozent nannten eine fehlende Lebensperspektive angesichts schwerer Erkrankung als Beweggrund, ohne dass dabei körperliche Symptome im Vordergrund standen. Bei rund 20 Prozent war Lebensmüdigkeit ohne Vorliegen einer schweren Erkrankung Auslöser für den Wunsch, das Leben vorzeitig zu beenden. Bei 24 Prozent war es die Angst vor Pflegebedürftigkeit, die sie bewegte, ihrem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen.
Diese Motive verweisen nach Ansicht von Dr. Bruns auf eine gesellschaftliche Dimension des Problems. Ein würdiger Umgang mit dem Alter, Pflegebedürftigkeit und psychischen Erkrankungen beruhe auf menschlicher Zuwendung, Solidarität und der politischen Bereitschaft, die nötigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen, schreibt der Medizinethiker. Eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung der Selbsttötung sende in diesem Zusammenhang ein fragwürdiges Signal.
F. Bruns, S. Blumenthal, G. Hohendorf:
Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Medizinische Diagnosen und persönliche Motive von 117 Suizidenten
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (4); e32–e37
Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2016
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Palliativwegweiser mit vielfältigen Angeboten gestartet
Am 14.10.2016 bei Facebook gepostet:
Zum Deutschen Hospiztag am 14.10.2016 startet die AOK auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser,
mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote
in ihrer Nähe informieren können! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert ebenfalls regelmäßig zum Thema - u.a. mit
Vortragen zur "Patientenautonomie am Lebensende."
>>> viewtopic.php?f=2&t=21835
Zum Deutschen Hospiztag am 14.10.2016 startet die AOK auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser,
mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote
in ihrer Nähe informieren können! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert ebenfalls regelmäßig zum Thema - u.a. mit
Vortragen zur "Patientenautonomie am Lebensende."
>>> viewtopic.php?f=2&t=21835