Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bringen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ins Kabinett
Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit werden jetzt besser miteinander verzahnt und gemeinsam weiterentwickelt: Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Auch wird künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten.
"Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren die Doppelbelastung von Beruf und Pflege. Ich möchte jene, die sich um ihre pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern, besser unterstützen. Denn die Pflege von älteren Menschen wird oft noch nicht hinreichend berücksichtigt, wenn wir von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen", sagte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig.
Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den berechtigten Anspruch, Privatleben und Arbeit in Einklang zu bringen. Wir können es uns vor dem Hintergrund zunehmender Fachkräfteengpässe nicht leisten, dass diese Menschen vom Arbeitsmarkt abgehängt werden. Heutzutage muss beides möglich sein. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen schaffen wir die nötigen Freiräume."
In Deutschland leben derzeit rund 2,63 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden 1,85 Millionen ambulant versorgt. Rund zwei Drittel der ambulant versorgten Pflegebedürftigen werden schon heute ausschließlich durch Angehörige versorgt.
Zehntägige Freistellung von der Arbeit für akute Pflegesituation
Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung für diese Zeit sicherzustellen. Für die bis zu
10 Arbeitstage besteht erstmals ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.
Pflegezeit
Beschäftigte, die für maximal sechs Monate ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder teilweise reduzieren, erhalten nun für diese Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen zur besseren Bewältigung ihres Lebensunterhaltes. Das Darlehen muss nach dem Ende der Freistellung zurückgezahlt werden. Beschäftigte können künftig auch ihre minderjährigen pflegebedürftigen Kinder in einer außerhäuslichen Umgebung betreuen sowie ihre nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten.
Familienpflegezeit
Künftig haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf teilweise Freistellung bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen für längstens 24 Monate. Beschäftigte haben ebenfalls einen Anspruch auf bis zu 24 Monate Freistellung, für die auch außerhäuslich stattfindende Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes.
Der Kündigungsschutz gilt - wie schon bisher bei der Pflegezeit - von der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung.
Beschäftigte, die die bis zu 24-monatige Freistellung in Anspruch nehmen, haben in dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA). Die Mehrausgaben des Bundes für die Bereitstellung der zinslosen Darlehen sowie für die Absicherung des Kreditausfallrisikos werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getragen.
Vorgesehen ist ferner eine Härtefallregelung. Hiernach kann das Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben auf Antrag zur Vermeidung einer besonderen Härte für die Beschäftigten die Rückzahlung des Darlehens stunden; darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines teilweisen Darlehenserlasses oder einem Erlöschen der Darlehensschuld.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
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Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet am 14.10.2014:
Zehn Tage bezahlte Auszeit für Pflege
Berlin. Oft passiert es von einem Tag auf den anderen. Ein Sturz, ein Schlaganfall - und plötzlich ist der Pflegefall da. Auch für die Angehörigen beginnt meist eine schwere Zeit. Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen können.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4593663
heute.de berichtet:
Pflege von Angehörigen Schwesig: Beruf und Pflege besser vereinbaren
Für Berufstätige soll es einfacher werden, Angehörige zu pflegen. Das Kabinett will am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Demnach wird es eine zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit geben sowie die Möglichkeit, teilweise aus dem Job auszusteigen.
Bundesfamilienministerin Schwesig nannte nun Einzelheiten zu dem Gesetz, das am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. Demnach soll es eine zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit geben sowie die Möglichkeit, sechs Monate ganz und insgesamt 24 Monate teilweise aus dem Job auszusteigen.
… (weiter lesen unter) …
http://www.heute.de/koalition-will-zehn ... 24034.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... enderungen
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... nstausfall
Siehe auch unter:
Pflegezeit: Koalition will zehn Tage bezahlte Pflege einführen
… (weiter) …
http://www.tagesschau.de/inland/koaliti ... t-101.html
http://www.ruhrnachrichten.de/nachricht ... 62,2510321
http://www.stern.de/news2/aktuell/angeh ... 45312.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... nstausfall
http://www.mdr.de/nachrichten/gesetz-be ... it100.html
https://aktuell.evangelisch.de/artikel/ ... gezeit-vor
http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/12421 ... hland_welt
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ege&n=3798
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Weitere Texte zu den bisherigen Regelungen im Forum unter:
viewtopic.php?f=4&t=20671&hilit=Pflegezeit
viewtopic.php?f=5&t=20455&hilit=Pflegezeit
viewtopic.php?f=4&t=19888&hilit=Pflegezeit
viewtopic.php?f=4&t=16016&hilit=Pflegezeit
Die Lokalzeit Düsseldorf berichtete am 05.1.2013:
Pflege aus Liebe - die Angehörigenpflege
Beiträge der Lokalzeit Düsseldorf, WDR-Fernsehen
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4
- Wochenthema Pflege: Helfen aus Liebe [03:15 min]
- TALK 1: Belastung durch Pflege [02:00 min]
- Wochenthema Pflege: Pro und Contra Pflegezeit [02:30 min]
- TALK 2: Für und Wider Pflegezeit [02:00 min]