Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz
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Verfassungswidrige Zustände in der Pflege - TV 15.05.2014
15.05.2014, 20.15 - 21.00 Uhr BR-Fernsehen, quer
Thema u.a.:
Verfassungswidrige Zustände? Pflegenotstand in Deutschland
Die aktuelle Wallraff-Enthüllung zeigt: der Pflegenotstand ist eigentlich kein Notstand, sondern ein Dauerzustand. Das Entsetzen nach den erschreckenden Fernsehaufnahmen ist groß, dabei kritisieren Pflege-Experten die Situation schon seit Jahren. Ein Rechtsanwalt kämpft jetzt auf ungewöhnliche Weise für die Rechte von Heimbewohnern: Er hat beim Bundesverfassungs-gericht Beschwerde eingereicht. Für ihn sind die Zustände in deutschen Heimen grundrechts-widrig. So will er die Regierung zu grundlegenden Reformen des Pflegesystems zwingen.
Näheres zur Verfassungsbeschwerde in diesem Forum unter folgender Adresse:
Verletzungen von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit"
viewtopic.php?f=4&t=20148&hilit=Verfassungsbeschwerde
RA Frey war am 13.05.2014 Gast beim Neusser Pflegetreff > viewtopic.php?t=19125
Das BR-Fernsehen - quer - hat bei diesem Treff Aufnahmen für den oa. Beitrag gemacht.
Thema u.a.:
Verfassungswidrige Zustände? Pflegenotstand in Deutschland
Die aktuelle Wallraff-Enthüllung zeigt: der Pflegenotstand ist eigentlich kein Notstand, sondern ein Dauerzustand. Das Entsetzen nach den erschreckenden Fernsehaufnahmen ist groß, dabei kritisieren Pflege-Experten die Situation schon seit Jahren. Ein Rechtsanwalt kämpft jetzt auf ungewöhnliche Weise für die Rechte von Heimbewohnern: Er hat beim Bundesverfassungs-gericht Beschwerde eingereicht. Für ihn sind die Zustände in deutschen Heimen grundrechts-widrig. So will er die Regierung zu grundlegenden Reformen des Pflegesystems zwingen.
Näheres zur Verfassungsbeschwerde in diesem Forum unter folgender Adresse:
Verletzungen von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit"
viewtopic.php?f=4&t=20148&hilit=Verfassungsbeschwerde
RA Frey war am 13.05.2014 Gast beim Neusser Pflegetreff > viewtopic.php?t=19125
Das BR-Fernsehen - quer - hat bei diesem Treff Aufnahmen für den oa. Beitrag gemacht.
Merkel: VdK soll Pflege-Klage bleiben lassen
Merkel: VdK soll Pflege-Klage bleiben lassen
Der VdK will eine bessere Pflege einklagen. Kanzlerin Merkel hat jetzt den Sozialverband aufgefordert,
die Verfassungsklage zu unterlassen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=860 ... ege&n=3473
Der VdK will eine bessere Pflege einklagen. Kanzlerin Merkel hat jetzt den Sozialverband aufgefordert,
die Verfassungsklage zu unterlassen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=860 ... ege&n=3473
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Pflegenotstand und die Reformerfordernisse
Pflegenotstand und die Reformerfordernisse
Das anlässlich des Pflegetreffs am 13.05.2014 Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php
Das anlässlich des Pflegetreffs am 13.05.2014 Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php
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Pflegetreff .... "Pflege-Ausnahmezustand"
Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 brachte die Pflege-Reformnotwendigkeiten auf den Punkt
Neuss-Erfttal befand sich wegen des Interesses am Thema im "Pflege-Ausnahmezustand"
Weitere Hinweise und Verweis auf Filmbeitrag des BR-Fernsehens
> viewtopic.php?f=3&t=20431&p=80375#p80375
Neuss-Erfttal befand sich wegen des Interesses am Thema im "Pflege-Ausnahmezustand"
Weitere Hinweise und Verweis auf Filmbeitrag des BR-Fernsehens
> viewtopic.php?f=3&t=20431&p=80375#p80375
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Mehr Personal und weniger Pillen - die einfache Botschaft
Mehr Pflegepersonal in den Pflegeeinrichtungen – weniger Psychopharmaka
"Psychopharmaka in der Altenpflege - Spaziergang statt Pille." - So lautet der Titel eines Beitrages in der "Süddeutschen" - > viewtopic.php?f=6&t=20477 Dazu ergibt sich u.a.:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht die Arzneimittelversorgung der älteren Menschen, u.a. auch die Gabe von Psychopharmaka in den Pflegeeinrichtungen, seit Jahren kritisch an und hat erreicht, dass sich u.a. die Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss mit dem Thema befasst und am 04.06.2014 Handlungsempfehlungen beschlossen hat. Unabhängig von vielfältigen Bemühungen, die Gabe von Psychopharmaka einzuschränken, wird auch an dieser Stelle noch einmal auf die "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" - nachlesbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf / viewtopic.php?f=3&t=20429 - verwiesen. Darin sind die Hauptursachen für zahlreiche Fehlentwicklungen in den Pflegesystemen näher ausgeführt. Es wird vor allem die Auflösung des Pflegenotstandes eingefordert. Die einfache Botschaft lautet: Ohne mehr Pflegepersonal wird es keine bessere Pflege geben können! Es muss nicht - wieder einmal - nach irgendwelchen Projekten und Verfahrenswegen gesucht werden. Der Pflegenotstand ist die Hauptursache. Es fragt sich, wann endlich die Verantwortlichen dies kapieren! - Bei der Arzneimittelversorgung tragen im Übrigen die Ärzte eine große Verantwortung. Denn die Verordnung der Arzneimittel erfolgt allein durch Ärzte. Sie haben es daher auch vorrangig in der Hand, die Gabe von Psychopharmaka durch die Zurückführung entsprechender Verordnungen einzuschränken. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Dazu ein passender Text: "Pflegekräfte wollen eine gute Pflege abliefern, werden aber permanent daran gehindert, weil ihnen die Zeit dafür fehlt. Das Pflegepersonal, das kann man drehen und wenden wie man will, ist überall zu knapp bemessen. Und das hat Folgen. Wer als Pflegekraft seine Pflichten ordentlich erledigen will, muss immer Abstriche machen und sich im Zweifel auf das Notwendigste beschränken. Das führt aber schnell zu Beanstandungen bzw. zu dem, was viele Neunmalkluge als Mängel bezeichnen. Pflegekräfte werden auch gerne von solchen Leuten für diejenigen HeimbewohnerInnen verantwortlich gemacht, die scheinbar unbeachtet oder unversorgt herumsitzen. Dann wird auch noch behauptet, die Pflege würde diese Personen mit Pillen voll dröhnen. Eine völlige Verkennung der Situation. Wie schon gesagt, es fehlt die Zuwendungszeit an allen Ecken und Enden. Und Pillen können / dürfen nur vom Pflegepersonal verabreicht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Wer sich also über zu viele Pillen für ältere Menschen aufregt, muss die Ärzte in die Pflicht nehmen. - Das musste so noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden." (Texteinstellung von Cornelia unter folgender Adresse: > viewtopic.php?f=6&t=17490&p=80891#p80891 )
Quelle: https://www.facebook.com/werner.schell.7
"Psychopharmaka in der Altenpflege - Spaziergang statt Pille." - So lautet der Titel eines Beitrages in der "Süddeutschen" - > viewtopic.php?f=6&t=20477 Dazu ergibt sich u.a.:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht die Arzneimittelversorgung der älteren Menschen, u.a. auch die Gabe von Psychopharmaka in den Pflegeeinrichtungen, seit Jahren kritisch an und hat erreicht, dass sich u.a. die Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss mit dem Thema befasst und am 04.06.2014 Handlungsempfehlungen beschlossen hat. Unabhängig von vielfältigen Bemühungen, die Gabe von Psychopharmaka einzuschränken, wird auch an dieser Stelle noch einmal auf die "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" - nachlesbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf / viewtopic.php?f=3&t=20429 - verwiesen. Darin sind die Hauptursachen für zahlreiche Fehlentwicklungen in den Pflegesystemen näher ausgeführt. Es wird vor allem die Auflösung des Pflegenotstandes eingefordert. Die einfache Botschaft lautet: Ohne mehr Pflegepersonal wird es keine bessere Pflege geben können! Es muss nicht - wieder einmal - nach irgendwelchen Projekten und Verfahrenswegen gesucht werden. Der Pflegenotstand ist die Hauptursache. Es fragt sich, wann endlich die Verantwortlichen dies kapieren! - Bei der Arzneimittelversorgung tragen im Übrigen die Ärzte eine große Verantwortung. Denn die Verordnung der Arzneimittel erfolgt allein durch Ärzte. Sie haben es daher auch vorrangig in der Hand, die Gabe von Psychopharmaka durch die Zurückführung entsprechender Verordnungen einzuschränken. - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Dazu ein passender Text: "Pflegekräfte wollen eine gute Pflege abliefern, werden aber permanent daran gehindert, weil ihnen die Zeit dafür fehlt. Das Pflegepersonal, das kann man drehen und wenden wie man will, ist überall zu knapp bemessen. Und das hat Folgen. Wer als Pflegekraft seine Pflichten ordentlich erledigen will, muss immer Abstriche machen und sich im Zweifel auf das Notwendigste beschränken. Das führt aber schnell zu Beanstandungen bzw. zu dem, was viele Neunmalkluge als Mängel bezeichnen. Pflegekräfte werden auch gerne von solchen Leuten für diejenigen HeimbewohnerInnen verantwortlich gemacht, die scheinbar unbeachtet oder unversorgt herumsitzen. Dann wird auch noch behauptet, die Pflege würde diese Personen mit Pillen voll dröhnen. Eine völlige Verkennung der Situation. Wie schon gesagt, es fehlt die Zuwendungszeit an allen Ecken und Enden. Und Pillen können / dürfen nur vom Pflegepersonal verabreicht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Wer sich also über zu viele Pillen für ältere Menschen aufregt, muss die Ärzte in die Pflicht nehmen. - Das musste so noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden." (Texteinstellung von Cornelia unter folgender Adresse: > viewtopic.php?f=6&t=17490&p=80891#p80891 )
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Pflegemissstände - Was ist zu tun ? ... Lösungsansätze
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20450
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
04.07.2014
An die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
das 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf. - Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben: Die geplante Pflegereform wird uns nicht weiter bringen. Tatsache ist, dass die Gesetzesinitiative keinen einzigen Pflegemangel in den Einrichtungen auflösen wird. An "kleinen Schräubchen drehen" und hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ("Taschengeld für alle" - ähnlich dem PNG von 2012), ist nicht die Lösung. Wir brauchen z.B. in den Einrichtungen eindeutig mehr Pflege(fach)personal. Billigkräfte mit unzureichender Qualifizierung lösen nicht die Probleme. In den Einrichtungen sind überwiegend die schwerst pflegebedürftigen Menschen - und die brauchen mehr Fachpflege und keine Freizeitgestalter. Bezüglich der Pflege-Reformerfordernisse hatten wir den Bundesgesundheitsminister Gröhe bei unserem Pflegetreff am 13.05.2014 und haben ihm ein Papier mit Reformanforderungen übergeben. Nur die darin aufgezeigten Veränderungen werden die Pflege-Rahmenbedingungen wirkungsvoll verändern können.
Das erwähnte Papier finden Sie mit Anschreiben unter folgenden Adressen: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf bzw.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Es erscheint geboten, im Rahmen der anstehenden Beratungen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung in den entscheidenenden Punkten zu verändern / zu verbessern. Die jetzt vorliegende Initiative der Regierung reicht hinten und vorne nicht (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20450 ).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Facebook: https://www.facebook.com/werner.schell.7
viewtopic.php?f=4&t=20450
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
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04.07.2014
An die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
das 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf. - Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben: Die geplante Pflegereform wird uns nicht weiter bringen. Tatsache ist, dass die Gesetzesinitiative keinen einzigen Pflegemangel in den Einrichtungen auflösen wird. An "kleinen Schräubchen drehen" und hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ("Taschengeld für alle" - ähnlich dem PNG von 2012), ist nicht die Lösung. Wir brauchen z.B. in den Einrichtungen eindeutig mehr Pflege(fach)personal. Billigkräfte mit unzureichender Qualifizierung lösen nicht die Probleme. In den Einrichtungen sind überwiegend die schwerst pflegebedürftigen Menschen - und die brauchen mehr Fachpflege und keine Freizeitgestalter. Bezüglich der Pflege-Reformerfordernisse hatten wir den Bundesgesundheitsminister Gröhe bei unserem Pflegetreff am 13.05.2014 und haben ihm ein Papier mit Reformanforderungen übergeben. Nur die darin aufgezeigten Veränderungen werden die Pflege-Rahmenbedingungen wirkungsvoll verändern können.
Das erwähnte Papier finden Sie mit Anschreiben unter folgenden Adressen: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf bzw.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Es erscheint geboten, im Rahmen der anstehenden Beratungen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung in den entscheidenenden Punkten zu verändern / zu verbessern. Die jetzt vorliegende Initiative der Regierung reicht hinten und vorne nicht (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20450 ).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Gewalt in der Pflege vorbeugen
Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=19229&p=81172#p81172
Gewalt in der Pflege vorbeugen / Neues Onlineportal der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet umfassende Hilfs- und Informationsangebote, um Krisenfälle in der Pflege zu vermeiden.
Berlin (ots) - Gewalt in der Pflege tritt häufig auf - und kann Gepflegte wie Pflegende treffen. Doch viele Krisenfälle könnten verhindert werden, wenn die Beteiligten das notwendige Wissen hätten, um eskalierende Pflegesituationen zu vermeiden. Allerdings gibt es deutschlandweit keine zentrale, überregionale Informationsstelle zum Thema, die sowohl Pflegebedürftige, pflegende Angehörige als auch Pflegefachkräfte gleichermaßen anspricht. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ein Internetportal zur Gewaltprävention entwickelt, das erstmals fundierte Informationen, Entlastungsmöglichkeiten, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten Krisentelefonen für alle Beteiligten in der Pflege bietet.
Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter. Dazu zählen sowohl Beschimpfungen, entwürdigende Umgangsweisen, Vernachlässigungen aber auch körperliche Übergriffe. Das neue ZQP-Portal liefert Zahlen und Fakten darüber, in welcher Art und Häufigkeit Gewalt in der Pflege vorkommt und wodurch sie entstehen kann. Daneben werden die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema auf der Webseite verständlich und übersichtlich aufbereitet. "Der Aufklärungsbedarf zum Thema Gewalt in der Pflege ist immens. Knapp zwei Drittel der Deutschen wissen überhaupt nicht, wohin sie sich bei konkretem Bedarf wenden können. Deshalb benötigen wir mehr zentrale Informations- und Beratungsangebote wie das neue Portal, die ein frühzeitiges Erkennen und die Intervention bei derartigen Krisenfällen ermöglichen", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Gewalt und Aggressionen können in vielen Fällen auch das Ergebnis von Überlastung und Überforderung sein. Dies betrifft vor allem pflegende Angehörige, die oftmals Verpflichtungen in Familie, Beruf und Pflege nebeneinander wahrnehmen müssen. "Damit pflegende Angehörige gar nicht erst an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen, bietet das Portal auch eine umfassende Übersicht zu Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten", betont Suhr. Präventiv wirken kann auch ein persönlicher Notfallplan, der zum Download auf der Webseite bereit steht. Dieser erinnert in akuten Krisensituationen daran, welches Verhalten und welcher Ansprechpartner helfen können.
Zudem wird auf dem Portal immer die Servicenummer eines aktuell verfügbaren Krisentelefons angezeigt. Damit kann 24 Stunden, sieben Tage die Woche, eine erreichbare Notrufnummer gefunden werden. "Für diejenigen, die Gewalt erfahren oder gewalttätig handeln, ist es schwierig, sich jemandem anzuvertrauen und über ihre persönlichen Gewalterfahrungen zu sprechen. Mit einer anonymen Krisenhotline haben Hilfesuchende jederzeit und an jedem Ort die Möglichkeit, Unterstützung zu finden", so Suhr. Zusätzlich können Ratsuchende auf eine bundesweite Übersicht zu spezialisierten Beratungsangeboten zugreifen.
Gefördert wurde das Portal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Initiative für das Onlineangebot geht zurück auf die gemeinsame Veranstaltung "Pflege ohne Zwang bei Menschen mit Demenz" von ZQP und BMFSFJ im November 2013, bei der sowohl die Relevanz als auch der dringend bestehende Informationsbedarf des Themas deutlich wurden.
Das neue Portal finden Sie unter http://www.pflege-gewalt.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2014 Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege
Pressekontakt: Torben Lenz
Tel: 030 275 93 95 - 15
E-Mail: torben.lenz@zqp.de
viewtopic.php?f=3&t=19229&p=81172#p81172
Gewalt in der Pflege vorbeugen / Neues Onlineportal der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet umfassende Hilfs- und Informationsangebote, um Krisenfälle in der Pflege zu vermeiden.
Berlin (ots) - Gewalt in der Pflege tritt häufig auf - und kann Gepflegte wie Pflegende treffen. Doch viele Krisenfälle könnten verhindert werden, wenn die Beteiligten das notwendige Wissen hätten, um eskalierende Pflegesituationen zu vermeiden. Allerdings gibt es deutschlandweit keine zentrale, überregionale Informationsstelle zum Thema, die sowohl Pflegebedürftige, pflegende Angehörige als auch Pflegefachkräfte gleichermaßen anspricht. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ein Internetportal zur Gewaltprävention entwickelt, das erstmals fundierte Informationen, Entlastungsmöglichkeiten, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten Krisentelefonen für alle Beteiligten in der Pflege bietet.
Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter. Dazu zählen sowohl Beschimpfungen, entwürdigende Umgangsweisen, Vernachlässigungen aber auch körperliche Übergriffe. Das neue ZQP-Portal liefert Zahlen und Fakten darüber, in welcher Art und Häufigkeit Gewalt in der Pflege vorkommt und wodurch sie entstehen kann. Daneben werden die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema auf der Webseite verständlich und übersichtlich aufbereitet. "Der Aufklärungsbedarf zum Thema Gewalt in der Pflege ist immens. Knapp zwei Drittel der Deutschen wissen überhaupt nicht, wohin sie sich bei konkretem Bedarf wenden können. Deshalb benötigen wir mehr zentrale Informations- und Beratungsangebote wie das neue Portal, die ein frühzeitiges Erkennen und die Intervention bei derartigen Krisenfällen ermöglichen", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Gewalt und Aggressionen können in vielen Fällen auch das Ergebnis von Überlastung und Überforderung sein. Dies betrifft vor allem pflegende Angehörige, die oftmals Verpflichtungen in Familie, Beruf und Pflege nebeneinander wahrnehmen müssen. "Damit pflegende Angehörige gar nicht erst an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen, bietet das Portal auch eine umfassende Übersicht zu Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten", betont Suhr. Präventiv wirken kann auch ein persönlicher Notfallplan, der zum Download auf der Webseite bereit steht. Dieser erinnert in akuten Krisensituationen daran, welches Verhalten und welcher Ansprechpartner helfen können.
Zudem wird auf dem Portal immer die Servicenummer eines aktuell verfügbaren Krisentelefons angezeigt. Damit kann 24 Stunden, sieben Tage die Woche, eine erreichbare Notrufnummer gefunden werden. "Für diejenigen, die Gewalt erfahren oder gewalttätig handeln, ist es schwierig, sich jemandem anzuvertrauen und über ihre persönlichen Gewalterfahrungen zu sprechen. Mit einer anonymen Krisenhotline haben Hilfesuchende jederzeit und an jedem Ort die Möglichkeit, Unterstützung zu finden", so Suhr. Zusätzlich können Ratsuchende auf eine bundesweite Übersicht zu spezialisierten Beratungsangeboten zugreifen.
Gefördert wurde das Portal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Initiative für das Onlineangebot geht zurück auf die gemeinsame Veranstaltung "Pflege ohne Zwang bei Menschen mit Demenz" von ZQP und BMFSFJ im November 2013, bei der sowohl die Relevanz als auch der dringend bestehende Informationsbedarf des Themas deutlich wurden.
Das neue Portal finden Sie unter http://www.pflege-gewalt.de.
Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2014 Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege
Pressekontakt: Torben Lenz
Tel: 030 275 93 95 - 15
E-Mail: torben.lenz@zqp.de
Wallraff-Enthüllungen: Kündigung eines Pflegedienstes
Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=20412
Nach Wallraff-Enthüllungen: Fristlose Kündigung eines Pflegedienstes durch Sozialsenator bleibt wirksam
Sozialgericht lehnt Eilrechtsschutz ab. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen abgewartet werden.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2014 (S 212 SO 1647/14 ER):(Externer Link) Nach Aufdeckung von betrügerischen Praktiken eines Pflegedienstes aus Berlin-Schöneberg in der RTL-Sendung „Team Wallraff – Reporter Undercover“ (5. Mai 2014) kündigte der Berliner Sozialsenator die mit dem Pflegedienst geschlossene Leistungsvereinbarung im Juni fristlos. Den hiergegen gerichteten Antrag auf Eilrechtsschutz lehnte das Sozialgericht per Beschluss wegen fehlender Dringlichkeit ab. Die Kündigung verursache nur einen relativ geringen finanziellen Schaden. Dem Pflegedienst könne zugemutet werden, den Ausgang der parallel erhobenen Klage abzuwarten. Auch das Ergebnis der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen sei abzuwarten.
Für die TV-Dokumentation gab sich Günter Wallraff als gesunder Rentner aus, der als Sozialhilfeempfänger Hilfe im Haushalt benötige. Bei einem Besuch in seiner Wohnung zeigte die Geschäftsführerin des Pflegedienstes ihm und seiner angeblichen Tochter, mit welchen schauspielerischen Tricks er einen Schlaganfallpatienten mimen könne. Zugleich versorgte sie ihn unter anderem mit einem Rollator, Windeln und einer Urinflasche. Ziel war es, bei der Pflegebedarfsfeststellung des Sozialamtes möglichst umfangreiche Hilfeleistungen bewilligt zu bekommen. Als Belohnung sollte Wallraff davon 25 % für sich behalten dürfen.
Aufgrund dieses und drei weiterer ähnlicher Fälle kündigte die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Antragsgegner) mit Schreiben vom 11. Juni 2014 die mit der Pflegedienst-GmbH (Antragstellerin) geschlossene Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Haushilfe und Hauspflege fristlos. Die Antragstellerin habe zulasten des Landes Berlin in erheblichem Umfang und zumindest grobfahrlässig nicht erbrachte Leistungen abgerechnet. Sie sei als unzuverlässig zu bewerten. Eine Fortführung des Vertrags sei nicht zumutbar.
Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 17. Juni 2014 an das Sozialgericht Berlin. Bei der Kündigung handele es sich um eine Überraschungsentscheidung. Der Antragsgegner versuche, sie kalt zu stellen. Ihr drohe die wirtschaftliche Vernichtung. Ohne vertragliche Grundlage sei es ihr nicht möglich, Leistungen zu erbringen und abzurechnen.
Durch Beschluss vom 8. Juli 2014 hat die Vorsitzende der 212. Kammer des Sozialgerichts Berlin den Antrag zurückgewiesen. Es gebe keine Eilbedürftigkeit. Die Kündigung betreffe nur den kleinen Teilbereich der nach § 75 Abs. 3 SGB XII (zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung) erbrachten Haushilfe und Hauspflege, zum Beispiel psychosoziale Betreuung, Maniküre, Haarwäsche. Dieser Bereich mache nur 2,5 % des monatlichen Umsatzvolumens aus. Eine wirtschaftliche Schieflage drohe damit nicht. Die Antragstellerin sei vielmehr auch weiterhin als Pflegedienst zugelassen. Andere Versorgungsverträge seien bisher nicht gekündigt. Die Durchführung eines Prüfungsverfahrens obliege insoweit den Landesverbänden der Pflegekasse.
Vor diesem Hintergrund könne im Eilverfahren dahingestellt bleiben, ob die Einwände der Antragstellerin in der Sache berechtigt seien. Diese Beurteilung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Dafür seien auch die vom Bezirksamt Mitte veranlassten strafrechtlichen Ermittlungen abzuwarten.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Er kann von der Antragstellerin mit der Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.
Anmerkung der Pressestelle:
Den Großteil ihrer Leistungen rechnen die Pflegedienste in der Regel mit den Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung ab. Vergleichbar einer Teilkaskoversicherung deckt die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) jedoch meist nicht den ganzen Pflegebedarf ab. Für die nicht versicherten Leistungen müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Sofern ihr Einkommen und ihr Vermögen hierfür nicht ausreichen, springen die Sozialämter ein. In einer gesonderten Pflegebedarfsfeststellung machen sie sich selbst ein Bild von den benötigten Hilfen.
Zur Lage am Sozialgericht:
2013 war das vierte Jahr in Folge, in dem das SG Berlin mehr als 40.000 Neueingänge zu bewältigen hatte. Zurzeit erreichen die Klagen das Sozialgericht Berlin im 14-Minuten-Takt: Monatlich kommen rund 3.200 neue hinzu. 4 % davon betreffen (wie der oben geschilderte Fall) die Sozialhilfe. Das Hauptproblem heißt weiterhin Hartz IV (ca. 60 % aller Fälle): Anfang Mai ging allein am SG Berlin das 200.000. Verfahren im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein. Immer noch klagt alle 22 Minuten ein Berliner gegen sein Jobcenter. Jeden Monat treffen rund 2000 neue SGB II-Verfahren ein. Rund ¼ davon sind Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, also Eilverfahren. Erhebliche Sorgen bereitet das Anwachsen des Aktenberges: Es gibt immer mehr unerledigte Verfahren, und sie werden immer älter. Rund 42.500 Fälle (aus allen Rechtsgebieten) warten auf ihre Bearbeitung – das Jahrespensum aller 129 Richterinnen und Richter.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2017
Senatskanzlei Berlin
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
Telefon: (030) 9026 – 2411
Telefax: (030) 9026 – 2417
E-Mail: presse-information@senatskanzlei.berlin.de
http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 98419.html
viewtopic.php?f=7&t=20412
Nach Wallraff-Enthüllungen: Fristlose Kündigung eines Pflegedienstes durch Sozialsenator bleibt wirksam
Sozialgericht lehnt Eilrechtsschutz ab. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen abgewartet werden.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2014 (S 212 SO 1647/14 ER):(Externer Link) Nach Aufdeckung von betrügerischen Praktiken eines Pflegedienstes aus Berlin-Schöneberg in der RTL-Sendung „Team Wallraff – Reporter Undercover“ (5. Mai 2014) kündigte der Berliner Sozialsenator die mit dem Pflegedienst geschlossene Leistungsvereinbarung im Juni fristlos. Den hiergegen gerichteten Antrag auf Eilrechtsschutz lehnte das Sozialgericht per Beschluss wegen fehlender Dringlichkeit ab. Die Kündigung verursache nur einen relativ geringen finanziellen Schaden. Dem Pflegedienst könne zugemutet werden, den Ausgang der parallel erhobenen Klage abzuwarten. Auch das Ergebnis der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen sei abzuwarten.
Für die TV-Dokumentation gab sich Günter Wallraff als gesunder Rentner aus, der als Sozialhilfeempfänger Hilfe im Haushalt benötige. Bei einem Besuch in seiner Wohnung zeigte die Geschäftsführerin des Pflegedienstes ihm und seiner angeblichen Tochter, mit welchen schauspielerischen Tricks er einen Schlaganfallpatienten mimen könne. Zugleich versorgte sie ihn unter anderem mit einem Rollator, Windeln und einer Urinflasche. Ziel war es, bei der Pflegebedarfsfeststellung des Sozialamtes möglichst umfangreiche Hilfeleistungen bewilligt zu bekommen. Als Belohnung sollte Wallraff davon 25 % für sich behalten dürfen.
Aufgrund dieses und drei weiterer ähnlicher Fälle kündigte die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Antragsgegner) mit Schreiben vom 11. Juni 2014 die mit der Pflegedienst-GmbH (Antragstellerin) geschlossene Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Haushilfe und Hauspflege fristlos. Die Antragstellerin habe zulasten des Landes Berlin in erheblichem Umfang und zumindest grobfahrlässig nicht erbrachte Leistungen abgerechnet. Sie sei als unzuverlässig zu bewerten. Eine Fortführung des Vertrags sei nicht zumutbar.
Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 17. Juni 2014 an das Sozialgericht Berlin. Bei der Kündigung handele es sich um eine Überraschungsentscheidung. Der Antragsgegner versuche, sie kalt zu stellen. Ihr drohe die wirtschaftliche Vernichtung. Ohne vertragliche Grundlage sei es ihr nicht möglich, Leistungen zu erbringen und abzurechnen.
Durch Beschluss vom 8. Juli 2014 hat die Vorsitzende der 212. Kammer des Sozialgerichts Berlin den Antrag zurückgewiesen. Es gebe keine Eilbedürftigkeit. Die Kündigung betreffe nur den kleinen Teilbereich der nach § 75 Abs. 3 SGB XII (zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung) erbrachten Haushilfe und Hauspflege, zum Beispiel psychosoziale Betreuung, Maniküre, Haarwäsche. Dieser Bereich mache nur 2,5 % des monatlichen Umsatzvolumens aus. Eine wirtschaftliche Schieflage drohe damit nicht. Die Antragstellerin sei vielmehr auch weiterhin als Pflegedienst zugelassen. Andere Versorgungsverträge seien bisher nicht gekündigt. Die Durchführung eines Prüfungsverfahrens obliege insoweit den Landesverbänden der Pflegekasse.
Vor diesem Hintergrund könne im Eilverfahren dahingestellt bleiben, ob die Einwände der Antragstellerin in der Sache berechtigt seien. Diese Beurteilung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Dafür seien auch die vom Bezirksamt Mitte veranlassten strafrechtlichen Ermittlungen abzuwarten.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Er kann von der Antragstellerin mit der Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.
Anmerkung der Pressestelle:
Den Großteil ihrer Leistungen rechnen die Pflegedienste in der Regel mit den Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung ab. Vergleichbar einer Teilkaskoversicherung deckt die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) jedoch meist nicht den ganzen Pflegebedarf ab. Für die nicht versicherten Leistungen müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen. Sofern ihr Einkommen und ihr Vermögen hierfür nicht ausreichen, springen die Sozialämter ein. In einer gesonderten Pflegebedarfsfeststellung machen sie sich selbst ein Bild von den benötigten Hilfen.
Zur Lage am Sozialgericht:
2013 war das vierte Jahr in Folge, in dem das SG Berlin mehr als 40.000 Neueingänge zu bewältigen hatte. Zurzeit erreichen die Klagen das Sozialgericht Berlin im 14-Minuten-Takt: Monatlich kommen rund 3.200 neue hinzu. 4 % davon betreffen (wie der oben geschilderte Fall) die Sozialhilfe. Das Hauptproblem heißt weiterhin Hartz IV (ca. 60 % aller Fälle): Anfang Mai ging allein am SG Berlin das 200.000. Verfahren im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein. Immer noch klagt alle 22 Minuten ein Berliner gegen sein Jobcenter. Jeden Monat treffen rund 2000 neue SGB II-Verfahren ein. Rund ¼ davon sind Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, also Eilverfahren. Erhebliche Sorgen bereitet das Anwachsen des Aktenberges: Es gibt immer mehr unerledigte Verfahren, und sie werden immer älter. Rund 42.500 Fälle (aus allen Rechtsgebieten) warten auf ihre Bearbeitung – das Jahrespensum aller 129 Richterinnen und Richter.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2017
Senatskanzlei Berlin
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Pflegerin wegen Gewalt gegen Altenheimbewohnerin verurteilt
WAZ - 11.07.2014
Berufungsprozess
Pflegerin wegen Gewalt gegen Altenheimbewohnerin verurteilt
Duisburg. - Das Duisburger Landgericht hat in zweiter Instanz das Urteil gegen eine 53-jährige Altenpflegerin wegen Körperverletzung bestätigt.
2012 hatte sie eine blinde Seniorin mit der flachen Hand geschlagen. Die Tat war von einer Zeugin in einem Spiegel beobachtet worden.
… (weiter lesen unter ) …. http://www.derwesten.de/staedte/duisbur ... 84115.html
Berufungsprozess
Pflegerin wegen Gewalt gegen Altenheimbewohnerin verurteilt
Duisburg. - Das Duisburger Landgericht hat in zweiter Instanz das Urteil gegen eine 53-jährige Altenpflegerin wegen Körperverletzung bestätigt.
2012 hatte sie eine blinde Seniorin mit der flachen Hand geschlagen. Die Tat war von einer Zeugin in einem Spiegel beobachtet worden.
… (weiter lesen unter ) …. http://www.derwesten.de/staedte/duisbur ... 84115.html
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Mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern erforderlich
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
23.07.2014
Pflegereform – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wirbt für mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern
Die Pflege - Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung!
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, und Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
beim Pflegetreff am 13.05.2015 in Neuss-Erfttal
Der Neusser Pflegetreff hat sich am 13.05.2014 in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und weit über 300 Gästen intensiv mit den Pflegesystemen befasst und mit Hilfe von hochkarätigen Podiumsgästen verdeutlichen können, dass eine bessere Pflege nur gelingen kann, wenn aufgrund entsprechender politischer Entscheidungen mehr Pflegekräfte an die Pflegebetten gebracht werden können. Die vielfach erwartete gute Pflege erfordert mehr Zuwendung durch ausreichend qualifiziertes Personal. So einfach kann die Reformbotschaft sein!
Um die insoweit zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten, wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein über 80 Seiten umfassendes Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" übergeben. Dieses Papier, auch im Internet abrufbar (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ), hat den Bundesgesundheitsminister offensichtlich mehr als beeindruckt und ihm Veranlassung gegeben, ein weiterführendes Fachgespräch in seinem Ministerium anzuregen. Dieses Gespräch konnte Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, am 08.07.2014 in der Hauptstelle des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn mit der Abteilungsleiterin IV, Frau Kraushaar, bzw. dem Unterabteilungsleiter 4, Herrn Dr. Schölkopf, führen. Werner Schell wurde von der Pflegedirektorin des Lukaskrankenhauses Neuss, Frau Andrea Albrecht, begleitet und unterstützt.
In dem zweistündigen Gespräch hatte Werner Schell nochmals Gelegenheit, seine Sicht der Dinge, wie eine Pflegereform 2014 gelingen kann, vorzutragen. Dabei wurde u.a. ausgeführt, dass die vielfältigen Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem zweifelsfrei auf zu geringe Pflegepersonalausstattungen zurückzuführen sind. Die Stellenschlüssel für die Pflegeheime sind regional unterschiedlich und völlig unzureichend vereinbart. Für die Kliniken gibt es überhaupt keine zwingenden Stellenschlüssel. Die seit Jahren beklagten Mängel beruhen in erster Linie darauf, dass nicht genügend pflegewissenschaftliche angemessene Pflege organisiert werden kann. Die Zuwendung zu den Menschen kommt klar zu kurz! Hierin ist der Hauptgrund für die immer wieder beschriebenen Pflegemängel zu sehen. Die anstehende Reform der Pflegesysteme erfordert daher vielfältige Erwägungen und muss sich nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk auf Schwerpunkte konzentrieren. Mit Rücksicht auf den näher beschriebenen Pflegenotstand muss eine ausreichende Gestellung von Pflegefachpersonal gewährleistet werden. Nur so kann die allseits für erforderlich erachtete Zuwendung organisiert werden. Alle anderen Reformmaßnahmen haben nachrangig zu erfolgen. „Geld pflegt nicht“. In diesem Sinne wird auch weiterhin gegenüber dem Parlament zu argumentieren sein.
Diese Sicht notwendiger Reformmaßnahmen wurde eindrucksvoll von der Pflegedirektorin Andrea Albrecht unterstützt. Sie konnte anhand ihrer jahrelangen Erfahrungen als Führungskraft - seit Jahren als Pflegedienstleiterin im Lukaskrankenhaus Neuss tätig - deutlich machen, wie sich die pflegerische Situation seit Einführung des Abrechnungssystems nach Fallpauschalen verändert hat und immer weniger Pflegezeiten für immer mehr schwer kranke Patienten zur Verfügung stehen. Frau Albrecht sieht auch die Notwendigkeit, vieles auf Landesebene anzustoßen. „Die Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege muss attraktiver werden. Schon jetzt fehlen uns die Fachkräfte“, so Frau Albrecht weiter.
Der (21.) Pflegetreff wird sich am 22.10.2014, 16.00 - 18.00 Uhr, im Jugendzentrum "Kontakt Erfttal" (großer Saal), Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal, erneut mit Fragen einer patientengerechten Palliativversorgung und Hospizarbeit befassen (Näheres im Forum unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20451 ). Es wird dann u.a. erneut darzustellen sein, dass eine angemessene Pflege von schwer kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen nur mit mehr Pflegekräften ermöglicht werden kann. Der (22.) Pflegetreff wird sich Anfang 2015 ebenfalls dem Pflegenotstand und den Reformerfordernissen zuwenden.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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Die Pflege - Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung!
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, und Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
beim Pflegetreff am 13.05.2015 in Neuss-Erfttal
Der Neusser Pflegetreff hat sich am 13.05.2014 in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und weit über 300 Gästen intensiv mit den Pflegesystemen befasst und mit Hilfe von hochkarätigen Podiumsgästen verdeutlichen können, dass eine bessere Pflege nur gelingen kann, wenn aufgrund entsprechender politischer Entscheidungen mehr Pflegekräfte an die Pflegebetten gebracht werden können. Die vielfach erwartete gute Pflege erfordert mehr Zuwendung durch ausreichend qualifiziertes Personal. So einfach kann die Reformbotschaft sein!
Um die insoweit zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten, wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein über 80 Seiten umfassendes Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" übergeben. Dieses Papier, auch im Internet abrufbar (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ), hat den Bundesgesundheitsminister offensichtlich mehr als beeindruckt und ihm Veranlassung gegeben, ein weiterführendes Fachgespräch in seinem Ministerium anzuregen. Dieses Gespräch konnte Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, am 08.07.2014 in der Hauptstelle des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn mit der Abteilungsleiterin IV, Frau Kraushaar, bzw. dem Unterabteilungsleiter 4, Herrn Dr. Schölkopf, führen. Werner Schell wurde von der Pflegedirektorin des Lukaskrankenhauses Neuss, Frau Andrea Albrecht, begleitet und unterstützt.
In dem zweistündigen Gespräch hatte Werner Schell nochmals Gelegenheit, seine Sicht der Dinge, wie eine Pflegereform 2014 gelingen kann, vorzutragen. Dabei wurde u.a. ausgeführt, dass die vielfältigen Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem zweifelsfrei auf zu geringe Pflegepersonalausstattungen zurückzuführen sind. Die Stellenschlüssel für die Pflegeheime sind regional unterschiedlich und völlig unzureichend vereinbart. Für die Kliniken gibt es überhaupt keine zwingenden Stellenschlüssel. Die seit Jahren beklagten Mängel beruhen in erster Linie darauf, dass nicht genügend pflegewissenschaftliche angemessene Pflege organisiert werden kann. Die Zuwendung zu den Menschen kommt klar zu kurz! Hierin ist der Hauptgrund für die immer wieder beschriebenen Pflegemängel zu sehen. Die anstehende Reform der Pflegesysteme erfordert daher vielfältige Erwägungen und muss sich nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk auf Schwerpunkte konzentrieren. Mit Rücksicht auf den näher beschriebenen Pflegenotstand muss eine ausreichende Gestellung von Pflegefachpersonal gewährleistet werden. Nur so kann die allseits für erforderlich erachtete Zuwendung organisiert werden. Alle anderen Reformmaßnahmen haben nachrangig zu erfolgen. „Geld pflegt nicht“. In diesem Sinne wird auch weiterhin gegenüber dem Parlament zu argumentieren sein.
Diese Sicht notwendiger Reformmaßnahmen wurde eindrucksvoll von der Pflegedirektorin Andrea Albrecht unterstützt. Sie konnte anhand ihrer jahrelangen Erfahrungen als Führungskraft - seit Jahren als Pflegedienstleiterin im Lukaskrankenhaus Neuss tätig - deutlich machen, wie sich die pflegerische Situation seit Einführung des Abrechnungssystems nach Fallpauschalen verändert hat und immer weniger Pflegezeiten für immer mehr schwer kranke Patienten zur Verfügung stehen. Frau Albrecht sieht auch die Notwendigkeit, vieles auf Landesebene anzustoßen. „Die Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege muss attraktiver werden. Schon jetzt fehlen uns die Fachkräfte“, so Frau Albrecht weiter.
Der (21.) Pflegetreff wird sich am 22.10.2014, 16.00 - 18.00 Uhr, im Jugendzentrum "Kontakt Erfttal" (großer Saal), Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal, erneut mit Fragen einer patientengerechten Palliativversorgung und Hospizarbeit befassen (Näheres im Forum unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20451 ). Es wird dann u.a. erneut darzustellen sein, dass eine angemessene Pflege von schwer kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen nur mit mehr Pflegekräften ermöglicht werden kann. Der (22.) Pflegetreff wird sich Anfang 2015 ebenfalls dem Pflegenotstand und den Reformerfordernissen zuwenden.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Die meisten Heime arbeiten ordentlich
Die Badische Zeitung berichtet heute über ein Interview wegen der Verfassungsklage für würdige Pflege des VdK:
Interview - Verfassungsklage für würdige Pflege – was sagt ein Experte?
"Die meisten Heime arbeiten ordentlich", sagt Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld. Ein Interview über die Verfassungsklage für würdige Pflege.
BERLIN. Die große Mehrheit der Bewohner von Pflegeheimen wird aus Sicht von Klaus Wingenfeld zufriedenstellend versorgt. Die Verfassungsklage des Vdk auf eine würdige Pflege habe mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Mit Wingenfeld, der das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld leitet, sprach Bernhard Walker.
BZ: Der Sozialverband Vdk will mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht eine menschenwürdige Pflege in Deutschland durchsetzen. Wie beurteilen Sie diese Absicht?
Wingenfeld: Sich für eine gute Pflege einzusetzen ist natürlich ehrenwert. Aber ich habe mir das Gutachten angeschaut, auf das sich die Klage stützt. Dort wird der Eindruck erweckt, als sei die Versorgung von Heimbewohnern in Deutschland eine einzige Katastrophe. Das hat auch viel Echo in den Medien gefunden. Nur sieht die Wirklichkeit in den Pflegeheimen doch etwas anders aus
… (mehr) …. . http://www.badische-zeitung.de/nachrich ... in-experte
Meine Meinung dazu:
Prof Wingenfeld ist zuzustimmen, dass es ehrenwert ist, sich für gute Pflege einzusetzen. Aber der VdK veranstaltet jetzt eine Szenario, dass wohl eher mit einer PR-Maßnahme zur Mitgliedergewinnung zu tun hat. Seit dem 09.01.2014 gibt es bereits eine Verfassungsbeschwerde von RA Frey aus München. Ich denke, dass dieses Verfahren reicht, um eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht in Gang zu bringen. - Bessere Pflege-Rahmenbedingungen muss, so wird von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren ausgeführt, der Gesetzgeber gestalten. Und dazu braucht es Argumente und Überzeugungskraft. Insoweit sollte sich der VdK stark machen und sich mit anderen, z.B. auch mit Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, verbünden.
Rauel Kombüchen
Interview - Verfassungsklage für würdige Pflege – was sagt ein Experte?
"Die meisten Heime arbeiten ordentlich", sagt Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld. Ein Interview über die Verfassungsklage für würdige Pflege.
BERLIN. Die große Mehrheit der Bewohner von Pflegeheimen wird aus Sicht von Klaus Wingenfeld zufriedenstellend versorgt. Die Verfassungsklage des Vdk auf eine würdige Pflege habe mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Mit Wingenfeld, der das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld leitet, sprach Bernhard Walker.
BZ: Der Sozialverband Vdk will mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht eine menschenwürdige Pflege in Deutschland durchsetzen. Wie beurteilen Sie diese Absicht?
Wingenfeld: Sich für eine gute Pflege einzusetzen ist natürlich ehrenwert. Aber ich habe mir das Gutachten angeschaut, auf das sich die Klage stützt. Dort wird der Eindruck erweckt, als sei die Versorgung von Heimbewohnern in Deutschland eine einzige Katastrophe. Das hat auch viel Echo in den Medien gefunden. Nur sieht die Wirklichkeit in den Pflegeheimen doch etwas anders aus
… (mehr) …. . http://www.badische-zeitung.de/nachrich ... in-experte
Meine Meinung dazu:
Prof Wingenfeld ist zuzustimmen, dass es ehrenwert ist, sich für gute Pflege einzusetzen. Aber der VdK veranstaltet jetzt eine Szenario, dass wohl eher mit einer PR-Maßnahme zur Mitgliedergewinnung zu tun hat. Seit dem 09.01.2014 gibt es bereits eine Verfassungsbeschwerde von RA Frey aus München. Ich denke, dass dieses Verfahren reicht, um eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht in Gang zu bringen. - Bessere Pflege-Rahmenbedingungen muss, so wird von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren ausgeführt, der Gesetzgeber gestalten. Und dazu braucht es Argumente und Überzeugungskraft. Insoweit sollte sich der VdK stark machen und sich mit anderen, z.B. auch mit Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, verbünden.
Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
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Pflegenotstand und die Reformerfordernisse
Pflegenotstand und die Reformerfordernisse
Das anlässlich des Pflegetreffs am 13.05.2014 Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php
Weitere Informationen zum Pflegetreff u.a. unter:
viewtopic.php?t=19125
viewtopic.php?f=3&t=20431
Siehe auch:
Initiative Angehörigen Stammtisch Franken informiert unter > http://angehoerigen-stammtisch-franken. ... h-was.html
Das anlässlich des Pflegetreffs am 13.05.2014 Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php
Weitere Informationen zum Pflegetreff u.a. unter:
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1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20450
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
04.07.2014
An die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
das 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf. - Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben: Die geplante Pflegereform wird uns nicht weiter bringen. Tatsache ist, dass die Gesetzesinitiative keinen einzigen Pflegemangel in den Einrichtungen auflösen wird. An "kleinen Schräubchen drehen" und hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ("Taschengeld für alle" - ähnlich dem PNG von 2012), ist nicht die Lösung. Wir brauchen z.B. in den Einrichtungen eindeutig mehr Pflege(fach)personal. Billigkräfte mit unzureichender Qualifizierung lösen nicht die Probleme. In den Einrichtungen sind überwiegend die schwerst pflegebedürftigen Menschen - und die brauchen mehr Fachpflege und keine Freizeitgestalter. Bezüglich der Pflege-Reformerfordernisse hatten wir den Bundesgesundheitsminister Gröhe bei unserem Pflegetreff am 13.05.2014 und haben ihm ein Papier mit Reformanforderungen übergeben. Nur die darin aufgezeigten Veränderungen werden die Pflege-Rahmenbedingungen wirkungsvoll verändern können.
Das erwähnte Papier finden Sie mit Anschreiben unter folgenden Adressen: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf bzw.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Es erscheint geboten, im Rahmen der anstehenden Beratungen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung in den entscheidenden Punkten zu verändern / zu verbessern. Die jetzt vorliegende Initiative der Regierung reicht hinten und vorne nicht (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20450 ).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Facebook: https://www.facebook.com/werner.schell.7
viewtopic.php?f=4&t=20450
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Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
das 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf. - Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben: Die geplante Pflegereform wird uns nicht weiter bringen. Tatsache ist, dass die Gesetzesinitiative keinen einzigen Pflegemangel in den Einrichtungen auflösen wird. An "kleinen Schräubchen drehen" und hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ("Taschengeld für alle" - ähnlich dem PNG von 2012), ist nicht die Lösung. Wir brauchen z.B. in den Einrichtungen eindeutig mehr Pflege(fach)personal. Billigkräfte mit unzureichender Qualifizierung lösen nicht die Probleme. In den Einrichtungen sind überwiegend die schwerst pflegebedürftigen Menschen - und die brauchen mehr Fachpflege und keine Freizeitgestalter. Bezüglich der Pflege-Reformerfordernisse hatten wir den Bundesgesundheitsminister Gröhe bei unserem Pflegetreff am 13.05.2014 und haben ihm ein Papier mit Reformanforderungen übergeben. Nur die darin aufgezeigten Veränderungen werden die Pflege-Rahmenbedingungen wirkungsvoll verändern können.
Das erwähnte Papier finden Sie mit Anschreiben unter folgenden Adressen: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf bzw.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Es erscheint geboten, im Rahmen der anstehenden Beratungen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung in den entscheidenden Punkten zu verändern / zu verbessern. Die jetzt vorliegende Initiative der Regierung reicht hinten und vorne nicht (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20450 ).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Pflegereform 2014 muss Pflegenotstand auflösen !
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Pflegereform – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wirbt für mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern
Die Pflege - Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung!
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, und Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
beim Pflegetreff am 13.05.2015 in Neuss-Erfttal
Der Neusser Pflegetreff hat sich am 13.05.2014 in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und weit über 300 Gästen intensiv mit den Pflegesystemen befasst und mit Hilfe von hochkarätigen Podiumsgästen verdeutlichen können, dass eine bessere Pflege nur gelingen kann, wenn aufgrund entsprechender politischer Entscheidungen mehr Pflegekräfte an die Pflegebetten gebracht werden können. Die vielfach erwartete gute Pflege erfordert mehr Zuwendung durch ausreichend qualifiziertes Personal. So einfach kann die Reformbotschaft sein!
Um die insoweit zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten, wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein über 80 Seiten umfassendes Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" übergeben. Dieses Papier, auch im Internet abrufbar (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ), hat den Bundesgesundheitsminister offensichtlich mehr als beeindruckt und ihm Veranlassung gegeben, ein weiterführendes Fachgespräch in seinem Ministerium anzuregen. Dieses Gespräch konnte Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, am 08.07.2014 in der Hauptstelle des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn mit der Abteilungsleiterin IV, Frau Kraushaar, bzw. dem Unterabteilungsleiter 4, Herrn Dr. Schölkopf, führen. Werner Schell wurde von der Pflegedirektorin des Lukaskrankenhauses Neuss, Frau Andrea Albrecht, begleitet und unterstützt.
In dem zweistündigen Gespräch hatte Werner Schell nochmals Gelegenheit, seine Sicht der Dinge, wie eine Pflegereform 2014 gelingen kann, vorzutragen. Dabei wurde u.a. ausgeführt, dass die vielfältigen Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem zweifelsfrei auf zu geringe Pflegepersonalausstattungen zurückzuführen sind. Die Stellenschlüssel für die Pflegeheime sind regional unterschiedlich und völlig unzureichend vereinbart. Für die Kliniken gibt es überhaupt keine zwingenden Stellenschlüssel. Die seit Jahren beklagten Mängel beruhen in erster Linie darauf, dass nicht genügend pflegewissenschaftliche angemessene Pflege organisiert werden kann. Die Zuwendung zu den Menschen kommt klar zu kurz! Hierin ist der Hauptgrund für die immer wieder beschriebenen Pflegemängel zu sehen. Die anstehende Reform der Pflegesysteme erfordert daher vielfältige Erwägungen und muss sich nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk auf Schwerpunkte konzentrieren. Mit Rücksicht auf den näher beschriebenen Pflegenotstand muss eine ausreichende Gestellung von Pflegefachpersonal gewährleistet werden. Nur so kann die allseits für erforderlich erachtete Zuwendung organisiert werden. Alle anderen Reformmaßnahmen haben nachrangig zu erfolgen. „Geld pflegt nicht“. In diesem Sinne wird auch weiterhin gegenüber dem Parlament zu argumentieren sein.
Diese Sicht notwendiger Reformmaßnahmen wurde eindrucksvoll von der Pflegedirektorin Andrea Albrecht unterstützt. Sie konnte anhand ihrer jahrelangen Erfahrungen als Führungskraft - seit Jahren als Pflegedienstleiterin im Lukaskrankenhaus Neuss tätig - deutlich machen, wie sich die pflegerische Situation seit Einführung des Abrechnungssystems nach Fallpauschalen verändert hat und immer weniger Pflegezeiten für immer mehr schwer kranke Patienten zur Verfügung stehen. Frau Albrecht sieht auch die Notwendigkeit, vieles auf Landesebene anzustoßen. „Die Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege muss attraktiver werden. Schon jetzt fehlen uns die Fachkräfte“, so Frau Albrecht weiter.
Der (21.) Pflegetreff wird sich am 22.10.2014, 16.00 - 18.00 Uhr, im Jugendzentrum "Kontakt Erfttal" (großer Saal), Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal, erneut mit Fragen einer patientengerechten Palliativversorgung und Hospizarbeit befassen (Näheres im Forum unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20451 ). Es wird dann u.a. erneut darzustellen sein, dass eine angemessene Pflege von schwer kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen nur mit mehr Pflegekräften ermöglicht werden kann. Der (22.) Pflegetreff wird sich Anfang 2015 ebenfalls dem Pflegenotstand und den Reformerfordernissen zuwenden.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
23.07.2014
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Die Pflege - Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung!
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, und Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
beim Pflegetreff am 13.05.2015 in Neuss-Erfttal
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Um die insoweit zu treffenden Entscheidungen vorzubereiten, wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein über 80 Seiten umfassendes Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" übergeben. Dieses Papier, auch im Internet abrufbar (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ), hat den Bundesgesundheitsminister offensichtlich mehr als beeindruckt und ihm Veranlassung gegeben, ein weiterführendes Fachgespräch in seinem Ministerium anzuregen. Dieses Gespräch konnte Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, am 08.07.2014 in der Hauptstelle des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn mit der Abteilungsleiterin IV, Frau Kraushaar, bzw. dem Unterabteilungsleiter 4, Herrn Dr. Schölkopf, führen. Werner Schell wurde von der Pflegedirektorin des Lukaskrankenhauses Neuss, Frau Andrea Albrecht, begleitet und unterstützt.
In dem zweistündigen Gespräch hatte Werner Schell nochmals Gelegenheit, seine Sicht der Dinge, wie eine Pflegereform 2014 gelingen kann, vorzutragen. Dabei wurde u.a. ausgeführt, dass die vielfältigen Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem zweifelsfrei auf zu geringe Pflegepersonalausstattungen zurückzuführen sind. Die Stellenschlüssel für die Pflegeheime sind regional unterschiedlich und völlig unzureichend vereinbart. Für die Kliniken gibt es überhaupt keine zwingenden Stellenschlüssel. Die seit Jahren beklagten Mängel beruhen in erster Linie darauf, dass nicht genügend pflegewissenschaftliche angemessene Pflege organisiert werden kann. Die Zuwendung zu den Menschen kommt klar zu kurz! Hierin ist der Hauptgrund für die immer wieder beschriebenen Pflegemängel zu sehen. Die anstehende Reform der Pflegesysteme erfordert daher vielfältige Erwägungen und muss sich nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk auf Schwerpunkte konzentrieren. Mit Rücksicht auf den näher beschriebenen Pflegenotstand muss eine ausreichende Gestellung von Pflegefachpersonal gewährleistet werden. Nur so kann die allseits für erforderlich erachtete Zuwendung organisiert werden. Alle anderen Reformmaßnahmen haben nachrangig zu erfolgen. „Geld pflegt nicht“. In diesem Sinne wird auch weiterhin gegenüber dem Parlament zu argumentieren sein.
Diese Sicht notwendiger Reformmaßnahmen wurde eindrucksvoll von der Pflegedirektorin Andrea Albrecht unterstützt. Sie konnte anhand ihrer jahrelangen Erfahrungen als Führungskraft - seit Jahren als Pflegedienstleiterin im Lukaskrankenhaus Neuss tätig - deutlich machen, wie sich die pflegerische Situation seit Einführung des Abrechnungssystems nach Fallpauschalen verändert hat und immer weniger Pflegezeiten für immer mehr schwer kranke Patienten zur Verfügung stehen. Frau Albrecht sieht auch die Notwendigkeit, vieles auf Landesebene anzustoßen. „Die Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege muss attraktiver werden. Schon jetzt fehlen uns die Fachkräfte“, so Frau Albrecht weiter.
Der (21.) Pflegetreff wird sich am 22.10.2014, 16.00 - 18.00 Uhr, im Jugendzentrum "Kontakt Erfttal" (großer Saal), Bedburger Straße 57, 41469 Neuss-Erfttal, erneut mit Fragen einer patientengerechten Palliativversorgung und Hospizarbeit befassen (Näheres im Forum unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20451 ). Es wird dann u.a. erneut darzustellen sein, dass eine angemessene Pflege von schwer kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen nur mit mehr Pflegekräften ermöglicht werden kann. Der (22.) Pflegetreff wird sich Anfang 2015 ebenfalls dem Pflegenotstand und den Reformerfordernissen zuwenden.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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Verfassungsbeschwerde von Armin Rieger vom 17.08.2014
Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=20582
>>>
Verfassungsbeschwerde Armin Rieger vom 17.08.2014 (Text unten angefügt) und Medienberichte:
Augsburg
Für bessere Bedingungen: Heimchef zieht vors Verfassungsgericht
Heimleiter Armin Rieger will bessere Bedingungen in der Pflege einklagen. Denn er sagt: „Ich verletze Menschenrechte“.
Von Ute Krogull
Die Argumentation: Weil der Staat seit Jahren Missständen in deutschen Pflegeeinrichtungen tatenlos zuschaue, vernachlässige er seine Schutzpflicht gegenüber Pflegebedürftigen. Deren Rechte würden in vielerlei Hinsicht verletzt – zum Beispiel das auf Würde, auf Gleichheit, auf körperliche Unversehrtheit. In seinem Schreiben, das er gestern abschickte, führt Rieger zahlreiche Beispiele an. So müssen wegen Personalüberlastung Bewohner immer wieder warten, bis sie zur Toilette gebracht werden und bis ihnen Essen eingegeben wird. In Urlaubs- oder Krankheitszeiten sei es unmöglich, immobile Senioren ständig vorschriftsgemäß zu drehen. Die Folge: erhöhte Dekubitus-Gefahr, also Wundliegen. Rieger: „Eine Haftung als Heim muss daher ausgeschlossen werden, da es schlicht unmöglich ist, mit dem vorgegebenen Personal und den Mitteln die Vorschriften einzuhalten.“
Er weist seit Jahren auf Pflegemängel hin
Ursache sei der zu niedrig angesetzte Pflegeschlüssel. .... (weiter lesen unter) ....
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... ign=buffer
Aus Forum: viewtopic.php?f=4&t=18666
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Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Die Pflege-Rahmenbedingungen sind unzureichend. Darauf weist Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren hin und fordert entsprechende Reformmaßnahmen. Folgerichtig wurde beim Pflegetreff am 13.05.2014 in Neuss-Erfttal mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe genau dieser Reformbedarf angesprochen und in einem umfangreichen Statement näher beschrieben.
Siehe dazu: Pflegenotstand - Thema beim Pflegetreff in Neuss am 13.05.2014 - Erfttal im "Ausnahmezustand". - Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, übergab dem Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe ein Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014."
Anschreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 an den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Statement vom 13.05.2014 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Siehe auch in diesem Forum unter
> viewtopic.php?f=3&t=20429
> viewtopic.php?f=3&t=19846
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 20.08.2014 bei Facebook gepostet:
Der Pflegenotstand muss in der anstehenden Pflegereform aufgelöst werden. Ansonsten bleiben uns die seit Jahren beschriebenen Pflegemängel erhalten. Die Verfassungsbeschwerden (Frey, Rieger) können hilfreich sein, die Pflegenot zu verdeutlichen. Entschieden über die Pflegereform wird aber im Deutschen Bundestag. Daher wird sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk genau dort weiterhin mit guten Argumenten für eine deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel und damit für mehr Pflegekräfte einsetzen.
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=19846
In einem Statement vom 15.05.2014 wurde alles kurz zusammen gefasst: Mehr Pflegepersonal = bessere Pflege! - Interview mit Werner Schell beim JHC 2014
> https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ
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Armin Rieger
Schnurbeinstr. 9 a
86391 Stadtbergen
Armin Rieger,
An das
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Stadtbergen, den 18. 07.2014
V e r f a s s u n g s b e s c h w e r d e
von Armin Rieger,
wegen Verletzung der Schutzpflicht des Deutschen Staates gegenüber pflegebedürftigen Menschen durch Untätigkeit und Billigung von Missständen in der stationären Pflege, durch welche die im Deutschen Grundgesetz garantierten Grundrechte der Pflegebedürftigen missachtet werden.
Die Beschwerde gründet sich auf die Verletzung der folgenden Artikel:
Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Abs. 3 „Bindung der Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung“
Art. 2 Abs. 1 „Freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2 Abs. 2 „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
Art. 12 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 „Freie Berufsausübung“
Art. 13 „Unverletzlichkeit der Wohnung“
Art. 19 Abs. 2 „Ein Grundrecht darf nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Art. 20 Abs. 3 „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung ... gebunden.“
Art. 33 Abs. 1 „Jeder Deutsche hat in jedem Land die gleichen staatsbürgerlichen Rechte“
B e g r ü n d u n g :
Ich bin selbst Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Haus Marie GmbH, einem auf Gerontopsychiatrie spezialisierten Pflegeheim. Das Pflegeheim wurde im Oktober 1998 eröffnet und ich fungierte zunächst nur als stiller Teilhaber und Investor. Bis dahin hatte ich mit Pflegeheimen nichts zu tun. Nach dem ich dann nach einiger Zeit feststellen musste, dass das Haus Marie zu den schwarzen Schafen in der Branche zählte, habe ich den damaligen Betreiber gekündigt und zusammen mit meinem jetzigen Teilhaber und der jetzigen Heimleiterin die Führung des Pflegeheimes übernommen. Trotz aller Bemühungen und der Bereitschaft mehr Personal zu beschäftigen als von den Kassen gefordert, ist es aber nicht möglich, die Pflege zu gewährleisten, die alte und pflegebedürftige Menschen verdienen. Bereits hier muss ich erwähnen, dass ich den gleichen Versorgungsvertrag habe wie die anderen Heime. Die den Heimen zustehenden Mittel und der vorgegebene Personalschlüssel lassen eine menschenwürdige Pflege nicht zu. Obwohl das Pflegepersonal in fast allen Heimen am Limit arbeitet, ist es nicht möglich die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Vielmehr sind, trotz aller Bemühungen und trotz des freiwilligen Einsatzes von mehr Personal als gefordert, Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Wenn das zur Verfügung stehende Personal bereits am Rande der Belastbarkeit arbeitet und bereits mit der Pflege von pflegebedürftigen Menschen überlastet ist, dann müssen Bewohner eben immer wieder warten bis sie zur Toilette gebracht werden und bis ihnen als schwerstpflegebedürftigen Menschen das Essen eingegeben wird. Das ist leider auch in meinem Heim nicht zu vermeiden. Vor allem in den Urlaubszeiten oder bei einer Erkältungswelle stehen auch bei mir für 33 Bewohner nur 2 Pflegekräfte zur Verfügung. Dass damit nicht annähernd eine menschenwürdige Pflege möglich ist, braucht wohl nicht weiter erläutert werden. In solchen Zeiten ist es z. B. schlicht unmöglich immobile Bewohner ständig vorschriftsgemäß zu drehen, wodurch die Gefahr der Entstehung eines Dekubitus im höchsten Maße gegeben ist. Eine Haftung als Heim muss daher ausgeschlossen werden, da es schlicht unmöglich ist, mit dem vorgegebenen Personal und den Mitteln die Vorschriften einzuhalten.
In den deutschen Pflegeheimen kommt es deshalb aufgrund der derzeit gegebenen Bedingungen immer wieder zu Pflegeskandalen. Entgegen den Behauptungen der in der Pflege tätigen Träger, handelt es sich dabei nicht um Einzelfälle "Schwarzer Schafe", sondern vielmehr um alltägliche Verletzungen der Würde von auf Pflege angewiesenen Menschen. Das fängt bei kleinen Dingen wie Hilfeleistungen bei Toilettengängen an, zu denen wegen fehlenden Personals keine Zeit ist, und gipfelt in massiven Misshandlungen. Reine vorsätzliche Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen, wie z. B. Schläge, ist zwar tatsächlich die Ausnahme, aber auch diese gibt es leider viel zu oft, und die Dunkelziffer solcher Gewaltdelikte ist wohl recht hoch anzusiedeln.
Beweis: Masterarbeit von Andres Rohrmair bei der Deutschen Hochschule
der Polizei mit dem Titel "Gewalt gegen pflegebedürftige
Senioren" Anlage 1
Eigene Feststellungen
Unter anderem wird in dieser Masterarbeit eine von der Volkswagen-Stiftung in Auftrag gegebene, nicht veröffentlichte Studie zitiert. Weiter wurden von Herrn Rohrmaier verschiedene Interviews mit Kriminalbeamten, MDK-Mitarbeitern sowie Heim- und Pflegedienstleitungen geführt. Das Ergebnis der Masterarbeit zeigt, dass Gewalt in der Pflege keine Ausnahme ist, und dabei sogar noch von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss.
Als weiteren Nachweis für Gewalt und Misshandlung in der Pflege könnten viele Pressemeldungen angeführt werden. Darauf wird aber in dieser Verfassungsbeschwerde verzichtet, da diese tagtäglichen Meldungen als bekannt vorausgesetzt werden.
Es soll jedoch auf die jüngsten Aufdeckungen des Enthüllungsjournalisten Wallraff, die auf dem Sender RTL ausgestrahlt wurden, hingewiesen werden.
Weiter dürfen auch die Recherchen und Berichte von Herrn Claus Fussek als Beweis für skandalöse Bedingungen in der Pflege angeführt werden.
Beweis: Buch mit Titel "Im Netz der Pflegemafia" von Claus Fussek und
Gottlob Schober, Bertelsmannverlag
Buch mit Titel "Es ist genug" von Claus Fussek und Gottlob
Schober, Knaur-Verlag
. Abgezockt und totgepflegt von . Breitscheidel, Markus, Econ
2005.
Auch Frau Dr. jur. Susanne Moritz stellt in ihrer Doktorarbeit fest, dass in den Medien gehäuft von menschenunwürdigen und untragbaren Zuständen in den Pflegeheimen berichtet wird. Geschildert werden neben einer völlig unzureichenden pflegerischen Versorgung der Heimbewohner auch erhebliche Gewaltanwendungen gegenüber Pflegebedürftigen. Die Missstände sind laut Frau Dr. Moritz empirisch belegbar.
Beweis: Dissertation von Frau Dr. jur. Susanne Moritz, falls nötig wird diese
in Anlage nachgereicht
Thesenpapier zur Dissertation Anlage
Als Hauptursache für den Pflegenotstand und die daraus resultierenden Pflegemängel, sowie das Fehlverhalten von Pflegekräften, bis hin zu strafrechtlich relevanten Misshandlungen, werden von allen Seiten folgende Punkte genannt:
- Personalmangel bzw. -defizite
- Zeitdruck
- psychische Belastungen, vor allem im Umgang mit demenziell veränderten
Menschen
- schwere physische Arbeit
- geringe Bezahlung
- mangelnde Anerkennung durch
a) Gesellschaft und
b) Heimleitung
Dass der derzeitige Personalschlüssel nicht annähernd ausreicht um eine menschenwürdige Pflege zu gewährleisten, lässt sich u. a. aus einer Studie der Universität Bielefeld - Institut für Pflegewissenschaft Forschungsgesellschaft für Gerontologie e. V. - mit dem Titel "Pflegebedarf und Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen" belegen. Die Studie, welche in der Pflege unter dem Namen "NRW-Studie" bekannt wurde, ist auf Initiative des Landespflegeausschusses vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben worden.
Vom Altenpfleger, Herrn Thorsten Meier, wurde diese Studie bezüglich der Personalsituation ausgewertet. Das Ergebnis dieser Studie in Bezug auf die tatsächlich vorhandene Zeit für die Durchführung der Pflege ist niederschmetternd.
An dieser Stelle muss noch angeführt werden, dass die Pflegebedürftigen derzeit vom MDK geprüft werden, und zur Genehmigung einer Pflegestufe der Mensch im Minutentakt gemessen wird, was bereits als menschenunwürdiges Prozedere anzusehen ist. Aufgrund des dabei festgestellten Zeitaufwands durch einen MDK-Gutachter, wird dann eine der drei vorhandenen Pflegestufen genehmigt. Nach der Pflegestufe bemisst sich dann die von der Pflegekasse zu entrichtende Geldleistung. Auf die Abhängigkeit des MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) und der Pflegekassen wird später noch genauer eingegangen.
Herr Meier hat sich die Mühe gemacht und die vom MDK für die Vergabe einer Pflegestufe zugrunde gelegten Zeitkorridore mit dem Ergebnis der NRW-Studie verglichen. Dabei kam er zu folgendem Ergebnis:
Ergebnis der NRW Studie MDK Richtlinien Durchschnitt
Pflegestufe 1 55,3 Minuten Pflegestufe 1 45 - 119 Minuten 83 Minuten
Pflegestufe 2 87,2 Minuten Pflegestufe 2 120 - 239 Minuten 180 Minuten
Pflegestufe 3 107,7 Minuten Pflegestufe 3 ab 240 Minuten > 240 Minuten
Die Studie zeigt, dass lediglich in Pflegestufe 1 die Mindestzeit von 45 Minuten eingehalten werden kann, aber bereits die Durchschnittszeit von 85 Minuten deutlich unterschritten wird. Bei Pflegestufe 3 kann nicht einmal die Hälfte der vom MDK geforderten Pflegezeiten eingehalten werden.
Beweis: Studie der Universität Bielefeld „Pflegebedarf und
Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen“. Anlage
Ausarbeitung zur Personalsituation von Thorsten Meier auf
Grundlage der NRW-Studie Anlage
Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese Studie bereits vor mehreren Jahren erstellt wurde. Zwischenzeitlich hat sich die Situation im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Personal noch verschlechtert. Geschuldet ist diese Verschlechterung der Tatsache, dass die Dokumentation inzwischen nicht mehr nachvollziehbare Formen angenommen hat. Außerdem werden Patienten aus den Krankenhäusern seit Einführung der DRG (Diagnosis Related Groups, zu Deutsch „Diagnosebezogene Fallgruppen“) wesentlich früher entlassen, was zur Folge hat, dass Pflegeeinrichtungen jetzt auch noch Behandlungstätigkeiten übernehmen müssen, die früher in den Krankenhäusern geleistet wurden.
Die Politik weist die Schuldfrage des zu niedrigen Personalschlüssels zwar richtigerweise von sich und verweist darauf, dass die Träger den Personalschlüssel selbst mit den Pflegekassen verhandeln. Hier kommt dann meist die Selbstverwaltung der Pflege als eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialsystems ins Spiel.
Die Kranken- und Pflegekassen als Träger der gesetzlichen Versicherungen sind nach Art. 87 Abs. 2 GG rechtskräftige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Organe des Bundes und der Länder. Sie haben nach § 29 SGB IV und § 4 SGB V das Recht auf Selbstverwaltung. In den vergangenen Jahren hat sich dieses Recht auf Selbstverwaltung zu einer Mentalität der Selbstbedienung gewandelt. Diese unkontrollierte Selbstverwaltung hat dazu geführt, dass die ausgehandelten Verträge zwischen den Kassen und den Leistungserbringern, sprich den großen Trägern (sowohl den caritativen christlichen, wohltätigen, als auch den privaten und börsennotierten Trägern), nicht mehr dafür sorgen, dass den Pflegebedürftigen bestmögliche Pflege zu Gute kommt, sondern dass sich die Träger mit den von den Pflegekassen geleisteten Pflegesätzen die Taschen füllen. Die Tatsache, dass sich zwischenzeitlich mehrere börsennotierte Träger auf dem Pflegemarkt tummeln und etabliert haben, zeigt, dass in der Pflege noch richtig Geld verdient werden kann.
Während in der Industrie nur mit guten Produkten und guter Arbeit Gewinne erzielt werden, ist es in der Pflege genau umgekehrt. Gute Pflege kostet Geld, während mit schlechter Pflege Geld verdient werden kann.
Aber selbst wenn man gewillt ist, die vertraglich zur Verfügung stehenden Mittel optimal einzusetzen, dann reicht der aktuelle Personalschlüssel bei weitem nicht aus. Bei den Pflegesatzverhandlungen wird eben seitens der Bezirke und der Kassen nicht mehr Personal bewilligt. Als kleines Heim steht man dem machtlos gegenüber. Die großen Träger hätten die Macht die Verhandlungen anders zu gestalten. Da aber mit den jetzigen Verträgen trotz Personalmangels viel Geld verdient wird, hat sich in den letzten Jahren dahingehend nichts verändert. Und obwohl allseits bekannt ist, dass mit dem jetzigen Personalschlüssel eine menschenwürdige Pflege einfach nicht möglich ist, schaut die Politik tatenlos zu und verweist immer wieder auf die Selbstverwaltung.
Ein Heim, welches freiwillig mehr Personal beschäftigt wird so teuer, dass es sich auf dem Markt nicht mehr behaupten kann oder es gerät in die roten Zahlen.
Dies ist auch ein Problem bei den Pflegesatzverhandlungen. Wenn ein Träger bei den Verhandlungen höhere Kosten geltend macht, als ihm bei diesen Pflegesatzverhandlungen zugestanden werden, um eine bessere Pflege zu gewährleisten, dann steht ihm der Weg zur Schlichtungsstelle und den Gerichten frei. Bei erfolgreicher Klage würden sich die Heimkosten aber so verteuern, dass sich die auf Pflege angewiesenen Menschen solch ein Heim nicht mehr leisten können. Pflegebedürftige Bewohner würden sich ein Heim aussuchen, welches im bezahlbaren Rahmen Pflege anbietet und ein zu teures Heim würde aus Konkurrenzgründen vom Markt verschwinden, da der Anteil, den die Kassen bezahlen, immer gleich bleibt. Auch deshalb versuchen die Heimträger die Kosten im vergleichbaren Rahmen zu halten und anderweitig Kosten zu sparen.
Am meisten Geld wird dabei mit Einsparungen beim Personal erzielt. So werden oft billige Hilfskräfte, sogenannte „Präsenzkräfte“, eingesetzt. Diese Personen, die von der Pflege keine Ahnung haben müssen, werden im Personalschlüssel vom MDK jedoch anerkannt.
Richtig Geld wird jedoch mit Einsparungen in der Hauswirtschaft und Küche bzw. beim Essen verdient. Es gibt nur einen nachprüfbaren, mit den Kassen verhandelten Personalschlüssel für die Pflege. Was die Hauswirtschaft anbelangt, so ist unter Art. 3 PfleWoqG - Qualitätsanforderung an den Betrieb - Abs. 2 Ziff. 6 vorgeschrieben:
„Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung haben sicherzustellen, dass die hauswirtschaftliche Versorgung zur Verfügung gestellt oder vorgehalten sowie eine angemessene Qualität der sozialen Betreuung, des Wohnens und der Verpflegung gewährleistet werden.“
Diese Formulierung lässt dem Träger genügend Spielraum, um bei der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Kosten der Pflegebedürftigen zu sparen. In Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, welche besagt, dass bei Nacht nur eine Fachkraft anwesend sein muss, ist dem Missbrauch zur Gewinnoptimierung Tür und Tor geöffnet.
So gibt es Heime, die nachts für 60-80 Bewohner nur eine einzige Fachkraft vorhalten. Dies wiederum hat zur Folge, dass tagsüber mehr Pflegepersonal zur Verfügung steht. Das Pflegepersonal wird aber nicht zum Wohl der Pflegebedürftigen eingesetzt, sondern die nun zusätzlich anwesenden Pfleger und Pflegerinnen müssen hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. Mangels eines eigenen Kochs müssen Pflegekräfte das Frühstück und das Abendessen vorbereiten und verteilen. Mangels genügend Hauswirtschaftspersonals müssen Pflegekräfte auch noch waschen und putzen. Das dadurch eingesparte Hauswirtschaftspersonal sichert den großen Trägern mit tausenden Bewohnern, verteilt auf mehrere große Heime in ganz Deutschland, satte Gewinne.
Das Essen für die Bewohner wird oftmals von einem Cateringservice oder einer Großküche angeliefert. Dabei steht jedem Bewohner eine genau zugeteilte Portion zur Verfügung. Ob das Essen schmeckt und ob es dem Bewohner reicht, um satt zu werden, spielt keine Rolle. Ein Nachschlag ist oft nicht möglich. Dies spart Zeit und Geld. In keinem Gefängnis würde man es sich erlauben, die Insassen so abzuspeisen.
Die Besetzung der Nachtschicht mit nur einer Pflegekraft oder nicht ausreichenden Pflegekräften für große Heime stellt darüber hinaus auch noch den Tatbestand der „Gefährlichen Pflege“ dar.
Der Begriff „gefährliche Pflege“ wird von Kontrollorganen und Gutachtern dann verwendet, wenn eine Gefährdung für einzelne Personen oder einen gesamten betreuten Personenkreis besteht, die ursächlich in der pflegerischen Versorgung zu sehen ist.
Eine Gefährdung liegt bei nur einer Pflegekraft schon auf der Hand. Sollte es bei Nacht zu einem Notfall kommen, so ist diese eine Kraft gebunden, und eine Versorgung der weiteren Bewohner ist nicht mehr möglich. Umlagerungen, Toilettengänge, Kontrollgänge usw. können nicht mehr erledigt werden. Das kann bei einem weiteren Notfall schlimmstenfalls zum Tode führen, da mangels einer weiteren Pflegekraft ein zweiter Notfall erst gar nicht mehr erkannt wird. Der Notruf weiterer Bewohner geht somit ins Leere. Eine einigermaßen vernünftige Versorgung ist nur gewährleistet, wenn nachts für je 20 Bewohner eine Pflegekraft anwesend ist, mindestens jedoch immer zwei Pflegekräfte, unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Es kann auch nicht angehen, dass eine Pflegekraft für mehrere Stationen, verteilt auf verschiedene Stockwerke und Gänge, zuständig ist.
Bei nur einer Pflegekraft bei Nacht kommt auch noch dazu, dass die Bewohner schon in den Abendstunden, vor Beginn der Nachtschicht ins Bett gebracht werden müssen. Heime, in denen bereits zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr damit begonnen wird, die Bewohner bettfertig zu machen und spätestens bis 21.00 die Mehrzahl der Bewohner im Bett liegen muss, sind leider keine Ausnahme.
Diese Vorgehensweise hat wiederum zur Folge, dass die Bewohner in der Nacht aufwachen, weil sie bereits ausgeschlafen sind. Das Aufstehen kann nur mit dem Einsatz von Schlafmitteln oder anderer Medikamente verhindert werden. Unter strafrechtlicher Würdigung stellt sich hier die Frage, in wie weit diese Eingabe von Medikamenten zur Verhinderung des Aufstehens eine rechtswidrige Freiheitsberaubung darstellt.
Gemeinsame Unterbringung geistig fitter Menschen mit geistig verwirrten Bewohnern:
In einer Vielzahl von Heimen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass es keine Trennung zwischen demenziell veränderten oder sonstigen geistig verwirrten Personen und geistig fitten Menschen gibt. So habe ich selbst schon Heime besucht, in denen z. B. auf dem Gang eine immobile, aber geistig fitte Frau saß, und ihr gegenüber eine an Alzheimer erkrankte Frau, die ohne Pause ständig unverständliche Laute von sich gegeben hat. Dies mitzuerleben, mit dem Gedanken, dass man selbst einmal als hilflose pflegebedürftige Person derart untergebracht wird, lässt Suizidgedanken aufkommen. Eine derartige Verwahrung ist „Psychofolter“ für geistig rege Menschen und würde in keinem Gefängnis hingenommen werden. Amnesty International würde Sturm laufen angesichts solcher Zustände. In vielen Pflegeheimen ist eine derartige Verwahrung gang und gäbe. Von einer Pflegerin wurde mir dann anlässlich einer Schulung gesagt, die geistig fitten Menschen könnten sich, wenn es ihnen zu viel wird, auf ihr Zimmer zurückziehen. Ihnen bleibt somit, zynisch betrachtet, die großzügige Wahl zwischen „Psychofolter“ und „Einzelhaft“.
Recht auf angemessene Ernährung:
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Ernährung – auch in einem Pflegeheim. Viele Heime habe aber nicht einmal eine eigene Küche. Diese kostet auch Geld. Deshalb lassen sich viele Heime von einem Catering-Service beliefern. Ob den Bewohnern das Essen schmeckt oder ob sie satt werden, wird dabei nicht gefragt. Hauptsache es ist billig.
In Heimen, in denen es keinen eigenen Koch gibt, müssen dann auch noch die Pflegekräfte das Frühstück und das Abendessen zubereiten. Das wiederum braucht Zeit, die dann in der Pflege fehlt. Dabei ist eine angemessene Ernährung Bestandteil der Heimverträge.
Außerdem sollte jeder Heimbewohner, vorausgesetzt es stehen keine gesundheitlichen Gründe dagegen, so viel zu essen bekommen, bis er/sie satt ist. Die Realität sieht leider anders aus. In vielen Heimen bekommen die Bewohner vorgefertigte Essensportionen, die schön unter einem großen Plastikdeckel versteckt verabreicht werden. Ein Nachschlag bei nicht ausreichender Portion ist schon aus logistischen Gründen nicht möglich. In Heimen, die sich das Essen vorportioniert anliefern lassen, erklärt es sich von selbst, dass kein Nachschlag möglich ist. In großen Heimen, in denen die Küche irgendwo im Keller oder sonst zentral installiert ist, haben die Pflegekräfte nicht die Zeit, für einzelne Bewohner noch mehr von einer Beilage oder Hauptmahlzeit zu holen. Dies geht nur mit einem „Schöpfsystem“ direkt beim Bewohner.
Dass in einem reichen Land wie Deutschland alte pflegebedürftige Menschen nicht genügend zu essen bekommen, oder jeden Morgen nur mit Toastbroten abgespeist werden, ist schlichtweg ein untragbarer Zustand und ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Beweis: Beobachtungen vor Ort in verschiedenen Heimen
Recht auf selbstständige Benutzung des Gartens:
Jeder Strafgefangene hat das Recht auf eine Stunde Hofgang am Tag – nicht so die pflegebedürftigen Menschen. Viele Heime haben eine sogenannte "Beschützende Abteilung" in den oberen Stockwerken. Dort werden Menschen mit Demenz und ähnlichen Krankheitsbildern untergebracht, für welche vom Vormundschaftsgericht ein Unterbringungsbeschluss vorliegt. De facto werden Menschen in solchen Heimen nicht beschützt, sondern schlichtweg weggesperrt. Ein täglicher Aufenthalt im Garten, so es das Wetter erlaubt, ist nicht möglich, da das entsprechende Stockwerk von den zum Teil verwirrten Bewohnern nicht verlassen werden kann. Die Personalsituation lässt es in solchen Heimen auch nicht zu, dass Bewohner unter Aufsicht einen Garten benutzen können. Dazu fehlt das Personal.
Dabei wird gerade bei gerontopsychiatrisch veränderten Menschen ein erhöhter Bewegungsdrang festgestellt. Mehr Bewegung führt dazu, dass solche Menschen weniger Psychopharmaka benötigen. Es leuchtet wohl jedem Laien ein, dass Menschen die nur immer tagein tagaus denselben Gang auf und ablaufen können, nach kurzer Zeit Aggressionen entwickeln. Diese führen wiederum dazu, dass solche Bewohner unter Einsatz von entsprechenden Medikamenten ruhig gestellt werden müssen, damit ein einigermaßen reibungsloser Tagesablauf gewährleistet werden kann. Heimen, die die selbstständige Benutzung eines Gartens nicht gewährleisten können, sollte die Aufnahme von demenziell veränderten Bewohnern untersagt werden.
Einsatz von Psychopharmaka und ähnlichen Medikamenten:
Menschen mit Demenz und ähnlichen Krankheitssyndromen entwickeln meist eine erhöhte Weglauftendenz. In offenen Heimen, welche sich nicht auf demenziell veränderte Menschen spezialisiert haben, muss für Bewohner ohne Unterbringungsbeschluss die Möglichkeit bestehen, das Heim jederzeit verlassen zu können. In solchen Heimen besteht dadurch das Problem, dass auch geistig verwirrte Menschen diese Häuser verlassen können, obwohl aufgrund ihres Verwirrtheitszustandes bei selbstständigem Verlassen eine erhöhte Selbstgefährdung bzw. die Gefahr besteht, dass der Bewohner nicht mehr zurückfindet und hilflos umherirrt.
Dieses Problem wird in solchen Heim dann damit gelöst, dass verwirrte, weglaufgefährdete Bewohner mittels Psychopharmaka ruhiggestellt werden. Solch ein Einsatz von Medikamenten stellt rechtlich gesehen eine nicht durch einen Richter genehmigte Freiheitsberaubung dar. Das Ruhigstellen eines Bewohners mittels Medikamenten ist eine fixierungsähnliche Maßnahme, und bedarf eigentlich einer richterlichen Genehmigung. Diese wird aber in der Regel dadurch umgangen, dass der Zustand des Bewohners dem behandelnden Arzt, welcher solche Medikamente verordnet, in entsprechender Weise geschildert wird, oder noch schlimmer, der Arzt und das Heim zusammenspielen.
Die Folgen solcher Handlungen und Verabreichung von unnötigen Psychopharmaka sind die Sedierung der Bewohner bis hin zur Immobilität und Bettlägerigkeit. Das aber völlig paradoxe an dieser Vorgehensweise ist, dass solche Heime dann auch noch mit der besser bezahlten Pflegestufe 3 für diese Bewohner belohnt werden. Eine Überprüfung der Notwendigkeit solcher Medikamente findet in der Regel nicht statt, da sowohl die Heimaufsicht als auch der MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) die Richtigkeit ärztlicher Indikationen voraussetzen und deshalb nicht überprüfen.
Als Beweis kann ich einen Fall anführen, den ich selbst erlebt habe. Eine neue Bewohnerin wurde vor ihrem Einzug in unser Heim als immobil und bettlägerig angekündigt. Die Bewohnerin konnte nur mittels eines Rollstuhls das Bett verlassen und ihr musste das Essen eingegeben werden. Bereits schon nach wenigen Tagen entwickelte sich die besagte Bewohnerin zu einer unserer mobilsten Personen im Heim. Sie konnte, nachdem die überflüssige Verabreichung der sedierenden Psychopharmaka abgesetzt wurde, selbstständig in den Garten gehen usw. Diese Bewohnerin war vorher in einem offenen Heim untergebracht, in welchem nicht die Möglichkeit gegeben war, verwirrte Bewohner sicher unterzubringen. Da aber jeder nicht belegte Heimplatz einen Einnahmeverlust von mindesten 3.000,00 Euro im Monat darstellt, versuchen Heime, die nicht für die Pflege demenziell veränderter Menschen geeignet sind, diese unter Einsatz von Psychopharmaka weiter behalten zu können.
Beweis: Artikel in der Augsburger Allgemeinen vom 28. Juni 2014 über die Initiative des Amtsgerichts München zu weniger Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen
Beweis: eigene Feststellung
Heimkotrollen durch Heimaufsicht und MDK (Medizinischer Dienst der Kassen):
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der pflegebedürftigen Menschen jährliche Kontrollen durch den MDK und durch die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht) und im Folgenden FQA genannt, angeordnet. Diese Kontrollen sind aber nicht einmal im Ansatz dazu geeignet, Missstände in der Pflege aufzudecken, was mehrere Gründe hat.
Zunächst einmal ist eine gleichwertige Prüfung aller Heime schon deshalb nicht möglich, da in der jeweiligen Pflegestufe pro Heim immer drei Personen geprüft werden. Bei derzeit drei Pflegestufen werden immer neun Bewohner geprüft. Dies hat zur Folge, dass kleine Heime intensiver geprüft werden als große Heime. Bei einem Heim mit 30 Bewohnern werden 30% aller Bewohner geprüft, bei einem großen mit 300 Bewohnern nur 3%. Die Bewohner, welche dann geprüft werden, werden nach dem Losprinzip ausgewählt. Dass bei einer Überprüfung von nur 3% aller Bewohner eine Aussage über die Qualität der Pflege nicht ansatzweise getroffen werden kann, braucht wohl nicht mehr weiter erläutert werden. Das Aufdecken von Missständen unterliegt somit dem Zufallsprinzip. Außerdem ist es möglich, dass Bewohner, die unter Pflegschaft stehen, und an denen Misshandlungen u. ä. festgestellt werden könnten, der Überprüfung durch den MDK oder die Heimaufsicht entzogen werden. Wenn sich diese Bewohner auf den Zimmern aufhalten, ist für eine Begutachtung eine Einverständniserklärung notwendig. Dazu ist es notwendig, dass die gesetzlichen Betreuer telefonisch erreicht werden, um ihr Einverständnis zur Überprüfung zu erklären. Dass es ein leichtes ist, diese Betreuer nicht zu erreichen und somit Missstände vor den Prüfern zu verstecken, liegt auf der Hand.
Was einer weiteren neutralen Prüfung entgegensteht, ist die Tatsache, dass die FQAs bei den Kommunen bzw. Landratsämtern angesiedelt sind. Da viele Städte selbst als Heimbetreiber auftreten, wie z. B. der München-Stift oder der Eigenbetrieb in Augsburg, ist die Situation entstanden, dass städtische Prüfer die städtischen Heime prüfen. Man stelle sich zum Vergleich vor, die Automobilbranche hätte die Möglichkeit, ihre eigenen Autos zu überprüfen. Dann hätten wir auch in diesem Bereich keine neutrale, sichere Prüfung bezüglich der Verkehrssicherheit. Das Interesse läge dann nicht auf höherer Verkehrssicherheit, sondern auf besser Außendarstellung, um höhere Verkaufszahlen zu gewährleisten. In der Pflege ist dieses Vorgehen jedoch übliche Praxis. Die Folge ist, dass auch nichtstädtische Heime nur aus Gründen der Gleichbehandlung, und um einem Aufschrei der anderen Träger vorzubeugen, auch nur oberflächlich geprüft werden. Die Skandale, welche an die Öffentlichkeit gelangt sind, wurden auch nicht von den Prüforganen festgestellt, sondern von Pflegern oder Betroffenen öffentlich gemacht.
Ähnlich verhält es sich mit dem MDK. Wie der Name „Medizinischer Dienst der Kassen“ schon erahnen lässt, ist der MDK auch keine unabhängige Instanz, sondern arbeitet im Auftrag der Pflegekassen. Die Kassen wiederum wollen gar nicht über die Realität in den Heimen informiert werden, denn: die Dokumentation der realen Situation in der Pflege würde bedeuten, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Dies wiederum hätte zur Folge, dass seitens der Kassen und der Politik zum einen Geld in die Hand genommen werden muss, welches zum Teil nicht vorhanden ist, und dass die Gesetze und Vorschriften im Bereich der Pflege so verändert werden müssten, dass der zu pflegende Mensch im Vordergrund steht und nicht das Gewinnstreben der Kassen.
Jeder weiß zwischenzeitlich, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen zwischen den Kassen und den Heimbetreibern mit dem jetzigen Personalschlüssel nicht ansatzweise erfüllt werden können (siehe NRW-Studie).
Jeder weiß, dass täglich Leistungen seitens der Pflegekräfte abgezeichnet oder dokumentiert werden, welche nicht geleistet werden können. Das ist leider Alltag. Eine Leistung abzuzeichnen oder zu dokumentieren, die nie stattgefunden hat, stellt jedoch den Straftatbestand der Urkundenfälschung und des Betruges dar, worüber sich die Pflegekräfte meist nicht im Klaren sind. Aber die Betreiber, die Heim- und Pflegedienstleitungen, die Kassen, die FQA, der MDK, die Politik und alle Beteiligten wissen es. Doch es wird systematisch weggeschaut. Würden diese Straftaten seitens der Staatsanwaltschaften verfolgt, wie es unsere Gesetzgebung und das in Deutschland herrschende Legislativprinzip vorsieht, dann hätten wir zusätzlich zur Pflege auch noch bei den Staatsanwaltschaften ein Personalproblem.
Als einfaches Beispiel kann hier die Besetzung eine Nachtschicht mit nur einer Pflegekraft für 60-80 Bewohner angeführt werden. Bei 60 Bewohnern hat eine Pflegkraft bei einer 8-Stunden-Schicht pro Bewohner acht Minuten zur Verfügung. Zieht man von diesen acht Minuten dann noch die Zeit ab, in der dokumentiert wird, und dann noch die in großen Heimen oft langen Wege, dann kann man sich ohne groß zu rechnen oder zu prüfen ausmalen, wie viel Pflege tatsächlich stattfindet. In dieser kurzen Zeit ist es unmöglich, inkontinenten Bewohnern frische Einlagen oder Windeln anzuziehen, und diese vorher entsprechend sauber zu machen. Dafür gibt es dann auch eine 3-Liter-Windel, welche die Bewohner dann die ganze Nacht tragen müssen, und sich in ihren Ausscheidungen die ganze Nacht wälzen müssen. Überprüft man aber die Dokumentation, so sind alle Leistungen abgezeichnet.
Ob die dokumentierten Leistungen tatsächlich erbracht wurden, bzw. erbracht werden konnten, wird von keiner Stelle überprüft. Es hat sich in der Pflege ein System des systematischen Betrugs und der Fälschung etabliert – und das mit Wissen und Wollen der Kassen, der Träger und auch des Staates. Dabei können die Missstände in den Pflegeheimen bei richtiger Prüfung ganz leicht nachgewiesen werden, wie der vorerwähnte Bericht des Investigationsjournalisten Wallraff gezeigt hat.
Aber anstatt gegen das vorgenannte System vorzugehen, wurde mit der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär - dem sogenannten Pflege-TÜV - ein Instrument installiert, welches schlechte Pflege mit guten Noten belohnt. Dieser Pflege-TÜV ist Betrug am Verbraucher bzw. Verbrauchertäuschung. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass die Fragen von den Trägerorganisationen selbst erarbeitet wurden. Man stelle sich vor, dass Abiturienten die Abiturfragen selbst gestalten dürfen. Dann gäbe es auch nur noch Einser-Abiturienten.
Die Fragen des Transparenzberichtes sind unterteilt in bewohnerbezogene Fragen und einrichtungsbezogene Fragen. Bei den bewohnerbezogenen Fragen werden die Bewohner geprüft, wobei in erster Linie diejenigen Punkte in die Benotung einfließen, die in der Dokumentation niedergeschireben sind.
So wird z. B. das Essen nur anhand eines Speiseplans in Schriftgröße 14 in Augenhöhe mit einer „Eins“ bewertet. Ob das Essen tatsächlich schmeckt, ob es ausreichend ist, ob frisch gekocht wird, interessiert niemanden.
Was jedoch noch schlimmer, bzw. mehr als skandalös ist, ist die Tatsache, dass gravierende Pflegmängel bei richtiger Dokumentation auch noch mit einer „Eins“ belohnt werden. Dies kann anhand eines Dekubitus, welcher mit wenigen Ausnahmen nur durch falsche oder schlechte Pflege entsteht, verdeutlicht werden.
So werden in den Transparenzrichtlinien zum Dekubitus folgende Fragen gestellt:
„Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?“
Antwort:
„Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Nachweis der Risikoeinschätzung über die Pflegedokumentation erbracht wird.“
An dieser Stelle sei nur noch erwähnt, dass in größeren Einrichtungen Personen eingestellt sind, die sich ausschließlich um die richtige Dokumentation kümmern. Solche Personen sind im Personalschlüssel beinhaltet und fehlen somit in der eigentlichen Pflege. Beim Pflege-TÜV ist aber leider eine gute Dokumentation wichtiger als gute und liebevolle Pflege.
An Charakterlosigkeit und Menschenverachtung kaum zu überbieten sind dann die weiteren Fragen. Frage 3 lautet:
„Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus dokumentiert?“
Frage 4:
„Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus?“
Frage 5:
„Basieren die Maßnahmen zur ‚Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?“
Frage 6:
„Werden Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (z.B. Wunddokumentation) ausgewertet, ggf. der Arzt informiert und die Maßnahmen angepasst?“
Dass ein Dekubitus oder die chronische Wunde in der Regel durch einen Pflegefehler entstanden ist, interessiert hier keinen.
Die Fragen drei bis fünf ermöglichen es nun, dass ein Pflegefehler, wenn dessen Behandlung und Beobachtung in entsprechender Form dokumentiert werden, mit eine „1“ in den jeweiligen Fragen belohnt werden.
Als weiteres Beispiel kann der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen angeführt werden So wird gefragt:
„Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft?“
Ausfüllanleitung:
Die Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Ggf. sind entsprechende Maßnahmen ein-zuleiten, z. B. solche mit geringeren freiheitseinschränkenden Effekten. Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und vom Pflegezustand des Bewohners und ggf. einer Verfahrensanweisung der stationären Pflegeeinrichtung.
Die Überprüfung der Notwendigkeit von freiheitseinschränkenden Maßnahmen wird anhand der Pflegedokumentation (oder an anderer Stelle) und durch Inaugenscheinnahme geprüft. Sofern Zweifel an der Beurteilung des Kriteriums bestehen, werden ergänzende Informationen des Pflegepersonals eingeholt und die Bewohner befragt.
Das bedeutet, dass ich bei entsprechender Dokumentation, vor allem bei Bewohnern mit Demenz, freiheitsentziehende Maßnahmen rechtfertigen kann, die zur Erleichterung in der Pflege beitragen, jedoch eigentlich nicht notwendig wären. Und dafür bekommen die Heime dann als Belohnung eine „1“.
Diese Möglichkeiten hier trotz schlechter Pflege eine gute Note mit entsprechender Dokumentation zu bekommen, ziehen sich durch wie ein roter Faden. Bei den bewohnerbezogenen Fragen muss tatsächlich laufend die Dokumentation zeitnah ergänzt bzw. erneuert werden. Das führt dazu, dass, wie bereits erwähnt, Einrichtungen besonders geschultes Personal einsetzen, welches hauptsächlich darauf schaut, dass die Dokumentation den Prüfkriterien angepasst ist. Diese Vorgehensweise hat dann zur Folge, dass schlechte Pflege bei guter Dokumentation vom Pflege-TÜV belohnt wird, wogegen gute Pflege bei nicht ausreichender Dokumentation mit einer schlechten Note bestraft wird. Dies führt dann dazu, dass noch mehr Augenmerk auf die Dokumentation gelegt wird und die eigentliche Pflege vernachlässigt wird, was wiederum zu einem Verlust der Achtung der Menschenwürde führt.
Beweis: Pflege-Transparenzvereinbarung stationär
Was die Verletzung der Menschenrechte in der Pflege anbelangt, so könnten noch eine Vielzahl von Beispielen angeführt werden. Sollten dem Gericht die hier vorliegenden Schilderungen nicht ausreichen, so kann ich gerne weitere Menschenrechtsverletzungen anführen und belegen. Ich denke aber, dass bereits diese beispielhaften Schilderungen deutlich zeigen, dass der Deutsche Staat seine Schutzpflicht gegenüber pflegebedürftigen Menschen in sträflicher Weise verletzt.
Um dem Leben von pflegebedürftigen Menschen die im Art. 1 Grundgesetz garantierte Würde wieder zurückzugeben stelle ich folgende Forderungen:
1. Es ist dafür zu sorgen, dass der Mindestpersonalschlüssel so angehoben wird, dass jederzeit gewährleistet werden kann, dass pflegebedürftigen Menschen eine würdevolle Pflege geboten werden kann. Nur so wird einer ständigen Überlastung der Pfleger und Pflegerinnen vorgebeugt, welche teilweise dazu führt, dass Misshandlungen gewollt oder ungewollt im Alltag passieren.
2. Für je 20 Bewohner muss eine Pflegekraft anwesend sein. Es müssen jedoch unabhängig von der Anzahl der Bewohner rund um die Uhr mindestens zwei Pflegekräfte anwesend sein. Bei dem jetzigen Personaleinsatz sind Verletzungen der Aufsichtspflicht unumgänglich.
3. Ebenso fordere ich eine sofortige Abschaffung der Pflegestufen in der jetzigen Form, welche eine menschenwürdige Pflege verhindern. Demenziell veränderte Menschen brauchen unabhängig ihres körperlichen Zustandes mehr Pflege und somit mehr Einsatz von Pflegepersonal.
4. Darüber hinaus muss eine Festanstellung von ausreichend Hauswirtschaftspersonal erfolgen. Diesbezüglich soll ein Nachweis ähnlich dem des Pflegepersonals geführt werden, um einen Missbrauch von Pflegepersonal als Putzkraft oder Hilfskoch zur Gewinnoptimierung zu verhindern. Studien belegen, dass gerade demenziell veränderte Menschen immer von den gleichen Personen gepflegt werden. Beim Saubermachen der Zimmer betreten fremde Menschen den Wohn- und Intimbereich der Bewohner. Es kann daher nicht angehen, dass ständig wechselnde Personen von billigen Fremdfirmen, welche teilweise nicht einmal der deutschen Sprache mächtig sind, in den Privatbereich der pflegebedürftigen Menschen eindringen.
5. Die Heimbewohner haben ein Recht auf frisch zubereitetes Essen. Es muss zudem gewährleistet werden, dass beim Essen jederzeit ein Nachschlag möglich ist. Deshalb ist das Essen den Bewohnern in einer Art Schöpfsystem zu verabreichen.
6. Jeder Bewohner hat das Recht, bei entsprechender Witterung, den Garten zu benutzen. Bei jedem Strafgefangenen ist das ein verpflichtendes Recht. Dieses Recht muss auch jedem alten pflegebedürftigen Menschen zugestanden werden. Heime, welche dies nicht gewährleisten können, ist die Aufnahme immobiler und auch demenziell veränderter Menschen zu untersagen.
7. Demenziell veränderte Menschen dürfen nur in einem speziell für diesen Personenkreis geeigneten Heim untergebracht werden.
8. Bei Menschen mit Demenz ist die Medikation gesondert zu überprüfen, um Missbrauch zur Erleichterung der Pflege zu verhindern. Ein Ruhigstellen mit Medikamenten, damit der betroffene Personenkreis das Heim nicht verlassen kann, stellt eine strafbewährte Freiheitsberaubung und Körperverletzung dar.
9. Es muss eine strikte Trennung zwischen geistig fitten Menschen und geistig verwirrten Menschen erfolgen. Amnesty International würde Sturm laufen, würden ähnliche Verhältnisse in einem Gefängnis stattfinden. Geistig fitte Menschen zusammen mit dementen Menschen auf der gleichen Station unterzubringen ist nichts anderes als „Psychofolter“ übelster Art.
10. Der Einsatz einer unabhängigen Prüfstelle muss gewährleistet werden. Es muss eine Prüfinstanz ins Leben gerufen werden, die die tatsächlichen Gegebenheiten in den Heimen prüft, und unabhängig von Lobbyismus Mängel und Versäumnisse – sowohl der Heime und deren Träger, als auch der Kassen und der Politik – aufzeigt.
11. Bei der Selbstverwaltung müssen die Rahmenbedingung so verändert werden, dass zunächst einmal die gute Pflege im Vordergrund steht. Diese Vorgaben müssen so eng gesteckt werden, dass Investoren nur noch mit guter Pflege Geld verdienen. Derzeit werden die Träger aber nur mit schlechter Pflege finanziell belohnt.
Wie bereits am Anfang geschildert, bin ich selbst Mitinhaber und somit Träger eines Pflegeheimes bin. Dort fungiere ich als Geschäftsführer. Obwohl wir hier im Haus Marie in Augsburg mehr Pflegepersonal als vorgeschrieben beschäftigen, und obwohl wir einen eigenen Koch und entsprechendes Hauswirtschaftpersonal fest angestellt haben, ist es uns leider nicht möglich, die uns anvertrauten Bewohner so zu pflegen, wie es sein sollte, und wie ich es in dieser Verfassungsbeschwerde fordere. Trotz des optimalen Einsatzes von Personal und Pflegehilfsmitteln kommt es vor, dass Bewohner warten müssen, bis sie zur Toilette gebracht werden. Ebenso müssen manchmal Bewohner warten, bis das Essen eingegeben wird. Eine einigermaßen menschenwürdige Pflege ist nur deshalb möglich, weil das Pflegepersonal ständig am Limit arbeitet und deshalb ständig überlastet ist. Deshalb sind Menschenrechtsverletzungen auch mit den besten Absichten und bei größtmöglichem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu vermeiden. In guten Heimen ist Pflege maximal eine Mangelverwaltung möglich, und es kann bestenfalls darauf geachtet werden, dass möglichst wenige Menschenrechtsverletzungen vorkommen.
So sieht der Alltag in deutschen Pflegeheimen aus. Dies wird zwar von verschiedenen Heimleitungen und Trägern bestritten. Die Frage, wie mit dem jetzigen Personalschlüssel die geforderten Pflegeleistungen erbracht werden können, kann jedoch keiner beantworten. Hier muss noch erwähnt werden, dass seitens des MDK eine duale Prüfung stattfindet. Diese ist zwar immer noch nicht ausreichend, aber anhand der dualen Prüfung werden in den Heimen Mängel aufgezeigt, die im sogenannten Pflege-TÜV nicht erscheinen. So bestehen bei Heimen, die mit einer glatten "Eins" benotet wurden, oft erhebliche Mängel, die aber nur im nicht veröffentlichen Prüfbericht stehen.
Unter diesen Voraussetzungen stellt sich immer wieder die Frage, sich ganz aus der Pflege zurückzuziehen. Hier poche ich aber auf das Grundrecht auf Ausübung meines jetzigen Berufes. Die Vorgaben seitens der Entscheidungsträger sind jedoch so schlecht, dass kein Heimleiter, keine Pflegekraft und kein Träger diesen Beruf unter ethischen Gesichtspunkten vernünftig ausüben können. Deshalb ist der Staat gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind diese Missstände abzustellen.
Fakt ist: Ein Heim ohne Mängel gibt es nicht.
Fakt ist: Aufgrund der nicht ausreichenden Personaldecke sind in allen Heimen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung.
Fakt ist: Schlechte Pflege zahlt sich wirtschaftlich aus.
Fakt ist: Der deutsche Staat schaut diesem Treiben tatenlos zu und kommt seiner Schutzpflicht gegenüber alten pflegebedürftigen Bewohnern nicht nach.
Aus den vorgenannten Gründen muss der deutsche Staat dazu verpflichtet werden, die pflegebedürftigen Menschen zu schützen.
Armin Rieger
viewtopic.php?f=3&t=20582
>>>
Verfassungsbeschwerde Armin Rieger vom 17.08.2014 (Text unten angefügt) und Medienberichte:
Augsburg
Für bessere Bedingungen: Heimchef zieht vors Verfassungsgericht
Heimleiter Armin Rieger will bessere Bedingungen in der Pflege einklagen. Denn er sagt: „Ich verletze Menschenrechte“.
Von Ute Krogull
Die Argumentation: Weil der Staat seit Jahren Missständen in deutschen Pflegeeinrichtungen tatenlos zuschaue, vernachlässige er seine Schutzpflicht gegenüber Pflegebedürftigen. Deren Rechte würden in vielerlei Hinsicht verletzt – zum Beispiel das auf Würde, auf Gleichheit, auf körperliche Unversehrtheit. In seinem Schreiben, das er gestern abschickte, führt Rieger zahlreiche Beispiele an. So müssen wegen Personalüberlastung Bewohner immer wieder warten, bis sie zur Toilette gebracht werden und bis ihnen Essen eingegeben wird. In Urlaubs- oder Krankheitszeiten sei es unmöglich, immobile Senioren ständig vorschriftsgemäß zu drehen. Die Folge: erhöhte Dekubitus-Gefahr, also Wundliegen. Rieger: „Eine Haftung als Heim muss daher ausgeschlossen werden, da es schlicht unmöglich ist, mit dem vorgegebenen Personal und den Mitteln die Vorschriften einzuhalten.“
Er weist seit Jahren auf Pflegemängel hin
Ursache sei der zu niedrig angesetzte Pflegeschlüssel. .... (weiter lesen unter) ....
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... ign=buffer
Aus Forum: viewtopic.php?f=4&t=18666
+++
Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Die Pflege-Rahmenbedingungen sind unzureichend. Darauf weist Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren hin und fordert entsprechende Reformmaßnahmen. Folgerichtig wurde beim Pflegetreff am 13.05.2014 in Neuss-Erfttal mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe genau dieser Reformbedarf angesprochen und in einem umfangreichen Statement näher beschrieben.
Siehe dazu: Pflegenotstand - Thema beim Pflegetreff in Neuss am 13.05.2014 - Erfttal im "Ausnahmezustand". - Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, übergab dem Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe ein Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014."
Anschreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 an den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Statement vom 13.05.2014 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Siehe auch in diesem Forum unter
> viewtopic.php?f=3&t=20429
> viewtopic.php?f=3&t=19846
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 20.08.2014 bei Facebook gepostet:
Der Pflegenotstand muss in der anstehenden Pflegereform aufgelöst werden. Ansonsten bleiben uns die seit Jahren beschriebenen Pflegemängel erhalten. Die Verfassungsbeschwerden (Frey, Rieger) können hilfreich sein, die Pflegenot zu verdeutlichen. Entschieden über die Pflegereform wird aber im Deutschen Bundestag. Daher wird sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk genau dort weiterhin mit guten Argumenten für eine deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel und damit für mehr Pflegekräfte einsetzen.
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=19846
In einem Statement vom 15.05.2014 wurde alles kurz zusammen gefasst: Mehr Pflegepersonal = bessere Pflege! - Interview mit Werner Schell beim JHC 2014
> https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ
+++ >>>>>
Armin Rieger
Schnurbeinstr. 9 a
86391 Stadtbergen
Armin Rieger,
An das
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Stadtbergen, den 18. 07.2014
V e r f a s s u n g s b e s c h w e r d e
von Armin Rieger,
wegen Verletzung der Schutzpflicht des Deutschen Staates gegenüber pflegebedürftigen Menschen durch Untätigkeit und Billigung von Missständen in der stationären Pflege, durch welche die im Deutschen Grundgesetz garantierten Grundrechte der Pflegebedürftigen missachtet werden.
Die Beschwerde gründet sich auf die Verletzung der folgenden Artikel:
Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Abs. 3 „Bindung der Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung“
Art. 2 Abs. 1 „Freie Entfaltung der Persönlichkeit Art. 2 Abs. 2 „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
Art. 12 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 „Freie Berufsausübung“
Art. 13 „Unverletzlichkeit der Wohnung“
Art. 19 Abs. 2 „Ein Grundrecht darf nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Art. 20 Abs. 3 „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung ... gebunden.“
Art. 33 Abs. 1 „Jeder Deutsche hat in jedem Land die gleichen staatsbürgerlichen Rechte“
B e g r ü n d u n g :
Ich bin selbst Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Haus Marie GmbH, einem auf Gerontopsychiatrie spezialisierten Pflegeheim. Das Pflegeheim wurde im Oktober 1998 eröffnet und ich fungierte zunächst nur als stiller Teilhaber und Investor. Bis dahin hatte ich mit Pflegeheimen nichts zu tun. Nach dem ich dann nach einiger Zeit feststellen musste, dass das Haus Marie zu den schwarzen Schafen in der Branche zählte, habe ich den damaligen Betreiber gekündigt und zusammen mit meinem jetzigen Teilhaber und der jetzigen Heimleiterin die Führung des Pflegeheimes übernommen. Trotz aller Bemühungen und der Bereitschaft mehr Personal zu beschäftigen als von den Kassen gefordert, ist es aber nicht möglich, die Pflege zu gewährleisten, die alte und pflegebedürftige Menschen verdienen. Bereits hier muss ich erwähnen, dass ich den gleichen Versorgungsvertrag habe wie die anderen Heime. Die den Heimen zustehenden Mittel und der vorgegebene Personalschlüssel lassen eine menschenwürdige Pflege nicht zu. Obwohl das Pflegepersonal in fast allen Heimen am Limit arbeitet, ist es nicht möglich die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Vielmehr sind, trotz aller Bemühungen und trotz des freiwilligen Einsatzes von mehr Personal als gefordert, Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Wenn das zur Verfügung stehende Personal bereits am Rande der Belastbarkeit arbeitet und bereits mit der Pflege von pflegebedürftigen Menschen überlastet ist, dann müssen Bewohner eben immer wieder warten bis sie zur Toilette gebracht werden und bis ihnen als schwerstpflegebedürftigen Menschen das Essen eingegeben wird. Das ist leider auch in meinem Heim nicht zu vermeiden. Vor allem in den Urlaubszeiten oder bei einer Erkältungswelle stehen auch bei mir für 33 Bewohner nur 2 Pflegekräfte zur Verfügung. Dass damit nicht annähernd eine menschenwürdige Pflege möglich ist, braucht wohl nicht weiter erläutert werden. In solchen Zeiten ist es z. B. schlicht unmöglich immobile Bewohner ständig vorschriftsgemäß zu drehen, wodurch die Gefahr der Entstehung eines Dekubitus im höchsten Maße gegeben ist. Eine Haftung als Heim muss daher ausgeschlossen werden, da es schlicht unmöglich ist, mit dem vorgegebenen Personal und den Mitteln die Vorschriften einzuhalten.
In den deutschen Pflegeheimen kommt es deshalb aufgrund der derzeit gegebenen Bedingungen immer wieder zu Pflegeskandalen. Entgegen den Behauptungen der in der Pflege tätigen Träger, handelt es sich dabei nicht um Einzelfälle "Schwarzer Schafe", sondern vielmehr um alltägliche Verletzungen der Würde von auf Pflege angewiesenen Menschen. Das fängt bei kleinen Dingen wie Hilfeleistungen bei Toilettengängen an, zu denen wegen fehlenden Personals keine Zeit ist, und gipfelt in massiven Misshandlungen. Reine vorsätzliche Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen, wie z. B. Schläge, ist zwar tatsächlich die Ausnahme, aber auch diese gibt es leider viel zu oft, und die Dunkelziffer solcher Gewaltdelikte ist wohl recht hoch anzusiedeln.
Beweis: Masterarbeit von Andres Rohrmair bei der Deutschen Hochschule
der Polizei mit dem Titel "Gewalt gegen pflegebedürftige
Senioren" Anlage 1
Eigene Feststellungen
Unter anderem wird in dieser Masterarbeit eine von der Volkswagen-Stiftung in Auftrag gegebene, nicht veröffentlichte Studie zitiert. Weiter wurden von Herrn Rohrmaier verschiedene Interviews mit Kriminalbeamten, MDK-Mitarbeitern sowie Heim- und Pflegedienstleitungen geführt. Das Ergebnis der Masterarbeit zeigt, dass Gewalt in der Pflege keine Ausnahme ist, und dabei sogar noch von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss.
Als weiteren Nachweis für Gewalt und Misshandlung in der Pflege könnten viele Pressemeldungen angeführt werden. Darauf wird aber in dieser Verfassungsbeschwerde verzichtet, da diese tagtäglichen Meldungen als bekannt vorausgesetzt werden.
Es soll jedoch auf die jüngsten Aufdeckungen des Enthüllungsjournalisten Wallraff, die auf dem Sender RTL ausgestrahlt wurden, hingewiesen werden.
Weiter dürfen auch die Recherchen und Berichte von Herrn Claus Fussek als Beweis für skandalöse Bedingungen in der Pflege angeführt werden.
Beweis: Buch mit Titel "Im Netz der Pflegemafia" von Claus Fussek und
Gottlob Schober, Bertelsmannverlag
Buch mit Titel "Es ist genug" von Claus Fussek und Gottlob
Schober, Knaur-Verlag
. Abgezockt und totgepflegt von . Breitscheidel, Markus, Econ
2005.
Auch Frau Dr. jur. Susanne Moritz stellt in ihrer Doktorarbeit fest, dass in den Medien gehäuft von menschenunwürdigen und untragbaren Zuständen in den Pflegeheimen berichtet wird. Geschildert werden neben einer völlig unzureichenden pflegerischen Versorgung der Heimbewohner auch erhebliche Gewaltanwendungen gegenüber Pflegebedürftigen. Die Missstände sind laut Frau Dr. Moritz empirisch belegbar.
Beweis: Dissertation von Frau Dr. jur. Susanne Moritz, falls nötig wird diese
in Anlage nachgereicht
Thesenpapier zur Dissertation Anlage
Als Hauptursache für den Pflegenotstand und die daraus resultierenden Pflegemängel, sowie das Fehlverhalten von Pflegekräften, bis hin zu strafrechtlich relevanten Misshandlungen, werden von allen Seiten folgende Punkte genannt:
- Personalmangel bzw. -defizite
- Zeitdruck
- psychische Belastungen, vor allem im Umgang mit demenziell veränderten
Menschen
- schwere physische Arbeit
- geringe Bezahlung
- mangelnde Anerkennung durch
a) Gesellschaft und
b) Heimleitung
Dass der derzeitige Personalschlüssel nicht annähernd ausreicht um eine menschenwürdige Pflege zu gewährleisten, lässt sich u. a. aus einer Studie der Universität Bielefeld - Institut für Pflegewissenschaft Forschungsgesellschaft für Gerontologie e. V. - mit dem Titel "Pflegebedarf und Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen" belegen. Die Studie, welche in der Pflege unter dem Namen "NRW-Studie" bekannt wurde, ist auf Initiative des Landespflegeausschusses vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben worden.
Vom Altenpfleger, Herrn Thorsten Meier, wurde diese Studie bezüglich der Personalsituation ausgewertet. Das Ergebnis dieser Studie in Bezug auf die tatsächlich vorhandene Zeit für die Durchführung der Pflege ist niederschmetternd.
An dieser Stelle muss noch angeführt werden, dass die Pflegebedürftigen derzeit vom MDK geprüft werden, und zur Genehmigung einer Pflegestufe der Mensch im Minutentakt gemessen wird, was bereits als menschenunwürdiges Prozedere anzusehen ist. Aufgrund des dabei festgestellten Zeitaufwands durch einen MDK-Gutachter, wird dann eine der drei vorhandenen Pflegestufen genehmigt. Nach der Pflegestufe bemisst sich dann die von der Pflegekasse zu entrichtende Geldleistung. Auf die Abhängigkeit des MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) und der Pflegekassen wird später noch genauer eingegangen.
Herr Meier hat sich die Mühe gemacht und die vom MDK für die Vergabe einer Pflegestufe zugrunde gelegten Zeitkorridore mit dem Ergebnis der NRW-Studie verglichen. Dabei kam er zu folgendem Ergebnis:
Ergebnis der NRW Studie MDK Richtlinien Durchschnitt
Pflegestufe 1 55,3 Minuten Pflegestufe 1 45 - 119 Minuten 83 Minuten
Pflegestufe 2 87,2 Minuten Pflegestufe 2 120 - 239 Minuten 180 Minuten
Pflegestufe 3 107,7 Minuten Pflegestufe 3 ab 240 Minuten > 240 Minuten
Die Studie zeigt, dass lediglich in Pflegestufe 1 die Mindestzeit von 45 Minuten eingehalten werden kann, aber bereits die Durchschnittszeit von 85 Minuten deutlich unterschritten wird. Bei Pflegestufe 3 kann nicht einmal die Hälfte der vom MDK geforderten Pflegezeiten eingehalten werden.
Beweis: Studie der Universität Bielefeld „Pflegebedarf und
Leistungsstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen“. Anlage
Ausarbeitung zur Personalsituation von Thorsten Meier auf
Grundlage der NRW-Studie Anlage
Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese Studie bereits vor mehreren Jahren erstellt wurde. Zwischenzeitlich hat sich die Situation im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Personal noch verschlechtert. Geschuldet ist diese Verschlechterung der Tatsache, dass die Dokumentation inzwischen nicht mehr nachvollziehbare Formen angenommen hat. Außerdem werden Patienten aus den Krankenhäusern seit Einführung der DRG (Diagnosis Related Groups, zu Deutsch „Diagnosebezogene Fallgruppen“) wesentlich früher entlassen, was zur Folge hat, dass Pflegeeinrichtungen jetzt auch noch Behandlungstätigkeiten übernehmen müssen, die früher in den Krankenhäusern geleistet wurden.
Die Politik weist die Schuldfrage des zu niedrigen Personalschlüssels zwar richtigerweise von sich und verweist darauf, dass die Träger den Personalschlüssel selbst mit den Pflegekassen verhandeln. Hier kommt dann meist die Selbstverwaltung der Pflege als eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialsystems ins Spiel.
Die Kranken- und Pflegekassen als Träger der gesetzlichen Versicherungen sind nach Art. 87 Abs. 2 GG rechtskräftige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Organe des Bundes und der Länder. Sie haben nach § 29 SGB IV und § 4 SGB V das Recht auf Selbstverwaltung. In den vergangenen Jahren hat sich dieses Recht auf Selbstverwaltung zu einer Mentalität der Selbstbedienung gewandelt. Diese unkontrollierte Selbstverwaltung hat dazu geführt, dass die ausgehandelten Verträge zwischen den Kassen und den Leistungserbringern, sprich den großen Trägern (sowohl den caritativen christlichen, wohltätigen, als auch den privaten und börsennotierten Trägern), nicht mehr dafür sorgen, dass den Pflegebedürftigen bestmögliche Pflege zu Gute kommt, sondern dass sich die Träger mit den von den Pflegekassen geleisteten Pflegesätzen die Taschen füllen. Die Tatsache, dass sich zwischenzeitlich mehrere börsennotierte Träger auf dem Pflegemarkt tummeln und etabliert haben, zeigt, dass in der Pflege noch richtig Geld verdient werden kann.
Während in der Industrie nur mit guten Produkten und guter Arbeit Gewinne erzielt werden, ist es in der Pflege genau umgekehrt. Gute Pflege kostet Geld, während mit schlechter Pflege Geld verdient werden kann.
Aber selbst wenn man gewillt ist, die vertraglich zur Verfügung stehenden Mittel optimal einzusetzen, dann reicht der aktuelle Personalschlüssel bei weitem nicht aus. Bei den Pflegesatzverhandlungen wird eben seitens der Bezirke und der Kassen nicht mehr Personal bewilligt. Als kleines Heim steht man dem machtlos gegenüber. Die großen Träger hätten die Macht die Verhandlungen anders zu gestalten. Da aber mit den jetzigen Verträgen trotz Personalmangels viel Geld verdient wird, hat sich in den letzten Jahren dahingehend nichts verändert. Und obwohl allseits bekannt ist, dass mit dem jetzigen Personalschlüssel eine menschenwürdige Pflege einfach nicht möglich ist, schaut die Politik tatenlos zu und verweist immer wieder auf die Selbstverwaltung.
Ein Heim, welches freiwillig mehr Personal beschäftigt wird so teuer, dass es sich auf dem Markt nicht mehr behaupten kann oder es gerät in die roten Zahlen.
Dies ist auch ein Problem bei den Pflegesatzverhandlungen. Wenn ein Träger bei den Verhandlungen höhere Kosten geltend macht, als ihm bei diesen Pflegesatzverhandlungen zugestanden werden, um eine bessere Pflege zu gewährleisten, dann steht ihm der Weg zur Schlichtungsstelle und den Gerichten frei. Bei erfolgreicher Klage würden sich die Heimkosten aber so verteuern, dass sich die auf Pflege angewiesenen Menschen solch ein Heim nicht mehr leisten können. Pflegebedürftige Bewohner würden sich ein Heim aussuchen, welches im bezahlbaren Rahmen Pflege anbietet und ein zu teures Heim würde aus Konkurrenzgründen vom Markt verschwinden, da der Anteil, den die Kassen bezahlen, immer gleich bleibt. Auch deshalb versuchen die Heimträger die Kosten im vergleichbaren Rahmen zu halten und anderweitig Kosten zu sparen.
Am meisten Geld wird dabei mit Einsparungen beim Personal erzielt. So werden oft billige Hilfskräfte, sogenannte „Präsenzkräfte“, eingesetzt. Diese Personen, die von der Pflege keine Ahnung haben müssen, werden im Personalschlüssel vom MDK jedoch anerkannt.
Richtig Geld wird jedoch mit Einsparungen in der Hauswirtschaft und Küche bzw. beim Essen verdient. Es gibt nur einen nachprüfbaren, mit den Kassen verhandelten Personalschlüssel für die Pflege. Was die Hauswirtschaft anbelangt, so ist unter Art. 3 PfleWoqG - Qualitätsanforderung an den Betrieb - Abs. 2 Ziff. 6 vorgeschrieben:
„Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung haben sicherzustellen, dass die hauswirtschaftliche Versorgung zur Verfügung gestellt oder vorgehalten sowie eine angemessene Qualität der sozialen Betreuung, des Wohnens und der Verpflegung gewährleistet werden.“
Diese Formulierung lässt dem Träger genügend Spielraum, um bei der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Kosten der Pflegebedürftigen zu sparen. In Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, welche besagt, dass bei Nacht nur eine Fachkraft anwesend sein muss, ist dem Missbrauch zur Gewinnoptimierung Tür und Tor geöffnet.
So gibt es Heime, die nachts für 60-80 Bewohner nur eine einzige Fachkraft vorhalten. Dies wiederum hat zur Folge, dass tagsüber mehr Pflegepersonal zur Verfügung steht. Das Pflegepersonal wird aber nicht zum Wohl der Pflegebedürftigen eingesetzt, sondern die nun zusätzlich anwesenden Pfleger und Pflegerinnen müssen hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. Mangels eines eigenen Kochs müssen Pflegekräfte das Frühstück und das Abendessen vorbereiten und verteilen. Mangels genügend Hauswirtschaftspersonals müssen Pflegekräfte auch noch waschen und putzen. Das dadurch eingesparte Hauswirtschaftspersonal sichert den großen Trägern mit tausenden Bewohnern, verteilt auf mehrere große Heime in ganz Deutschland, satte Gewinne.
Das Essen für die Bewohner wird oftmals von einem Cateringservice oder einer Großküche angeliefert. Dabei steht jedem Bewohner eine genau zugeteilte Portion zur Verfügung. Ob das Essen schmeckt und ob es dem Bewohner reicht, um satt zu werden, spielt keine Rolle. Ein Nachschlag ist oft nicht möglich. Dies spart Zeit und Geld. In keinem Gefängnis würde man es sich erlauben, die Insassen so abzuspeisen.
Die Besetzung der Nachtschicht mit nur einer Pflegekraft oder nicht ausreichenden Pflegekräften für große Heime stellt darüber hinaus auch noch den Tatbestand der „Gefährlichen Pflege“ dar.
Der Begriff „gefährliche Pflege“ wird von Kontrollorganen und Gutachtern dann verwendet, wenn eine Gefährdung für einzelne Personen oder einen gesamten betreuten Personenkreis besteht, die ursächlich in der pflegerischen Versorgung zu sehen ist.
Eine Gefährdung liegt bei nur einer Pflegekraft schon auf der Hand. Sollte es bei Nacht zu einem Notfall kommen, so ist diese eine Kraft gebunden, und eine Versorgung der weiteren Bewohner ist nicht mehr möglich. Umlagerungen, Toilettengänge, Kontrollgänge usw. können nicht mehr erledigt werden. Das kann bei einem weiteren Notfall schlimmstenfalls zum Tode führen, da mangels einer weiteren Pflegekraft ein zweiter Notfall erst gar nicht mehr erkannt wird. Der Notruf weiterer Bewohner geht somit ins Leere. Eine einigermaßen vernünftige Versorgung ist nur gewährleistet, wenn nachts für je 20 Bewohner eine Pflegekraft anwesend ist, mindestens jedoch immer zwei Pflegekräfte, unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Es kann auch nicht angehen, dass eine Pflegekraft für mehrere Stationen, verteilt auf verschiedene Stockwerke und Gänge, zuständig ist.
Bei nur einer Pflegekraft bei Nacht kommt auch noch dazu, dass die Bewohner schon in den Abendstunden, vor Beginn der Nachtschicht ins Bett gebracht werden müssen. Heime, in denen bereits zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr damit begonnen wird, die Bewohner bettfertig zu machen und spätestens bis 21.00 die Mehrzahl der Bewohner im Bett liegen muss, sind leider keine Ausnahme.
Diese Vorgehensweise hat wiederum zur Folge, dass die Bewohner in der Nacht aufwachen, weil sie bereits ausgeschlafen sind. Das Aufstehen kann nur mit dem Einsatz von Schlafmitteln oder anderer Medikamente verhindert werden. Unter strafrechtlicher Würdigung stellt sich hier die Frage, in wie weit diese Eingabe von Medikamenten zur Verhinderung des Aufstehens eine rechtswidrige Freiheitsberaubung darstellt.
Gemeinsame Unterbringung geistig fitter Menschen mit geistig verwirrten Bewohnern:
In einer Vielzahl von Heimen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass es keine Trennung zwischen demenziell veränderten oder sonstigen geistig verwirrten Personen und geistig fitten Menschen gibt. So habe ich selbst schon Heime besucht, in denen z. B. auf dem Gang eine immobile, aber geistig fitte Frau saß, und ihr gegenüber eine an Alzheimer erkrankte Frau, die ohne Pause ständig unverständliche Laute von sich gegeben hat. Dies mitzuerleben, mit dem Gedanken, dass man selbst einmal als hilflose pflegebedürftige Person derart untergebracht wird, lässt Suizidgedanken aufkommen. Eine derartige Verwahrung ist „Psychofolter“ für geistig rege Menschen und würde in keinem Gefängnis hingenommen werden. Amnesty International würde Sturm laufen angesichts solcher Zustände. In vielen Pflegeheimen ist eine derartige Verwahrung gang und gäbe. Von einer Pflegerin wurde mir dann anlässlich einer Schulung gesagt, die geistig fitten Menschen könnten sich, wenn es ihnen zu viel wird, auf ihr Zimmer zurückziehen. Ihnen bleibt somit, zynisch betrachtet, die großzügige Wahl zwischen „Psychofolter“ und „Einzelhaft“.
Recht auf angemessene Ernährung:
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Ernährung – auch in einem Pflegeheim. Viele Heime habe aber nicht einmal eine eigene Küche. Diese kostet auch Geld. Deshalb lassen sich viele Heime von einem Catering-Service beliefern. Ob den Bewohnern das Essen schmeckt oder ob sie satt werden, wird dabei nicht gefragt. Hauptsache es ist billig.
In Heimen, in denen es keinen eigenen Koch gibt, müssen dann auch noch die Pflegekräfte das Frühstück und das Abendessen zubereiten. Das wiederum braucht Zeit, die dann in der Pflege fehlt. Dabei ist eine angemessene Ernährung Bestandteil der Heimverträge.
Außerdem sollte jeder Heimbewohner, vorausgesetzt es stehen keine gesundheitlichen Gründe dagegen, so viel zu essen bekommen, bis er/sie satt ist. Die Realität sieht leider anders aus. In vielen Heimen bekommen die Bewohner vorgefertigte Essensportionen, die schön unter einem großen Plastikdeckel versteckt verabreicht werden. Ein Nachschlag bei nicht ausreichender Portion ist schon aus logistischen Gründen nicht möglich. In Heimen, die sich das Essen vorportioniert anliefern lassen, erklärt es sich von selbst, dass kein Nachschlag möglich ist. In großen Heimen, in denen die Küche irgendwo im Keller oder sonst zentral installiert ist, haben die Pflegekräfte nicht die Zeit, für einzelne Bewohner noch mehr von einer Beilage oder Hauptmahlzeit zu holen. Dies geht nur mit einem „Schöpfsystem“ direkt beim Bewohner.
Dass in einem reichen Land wie Deutschland alte pflegebedürftige Menschen nicht genügend zu essen bekommen, oder jeden Morgen nur mit Toastbroten abgespeist werden, ist schlichtweg ein untragbarer Zustand und ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Beweis: Beobachtungen vor Ort in verschiedenen Heimen
Recht auf selbstständige Benutzung des Gartens:
Jeder Strafgefangene hat das Recht auf eine Stunde Hofgang am Tag – nicht so die pflegebedürftigen Menschen. Viele Heime haben eine sogenannte "Beschützende Abteilung" in den oberen Stockwerken. Dort werden Menschen mit Demenz und ähnlichen Krankheitsbildern untergebracht, für welche vom Vormundschaftsgericht ein Unterbringungsbeschluss vorliegt. De facto werden Menschen in solchen Heimen nicht beschützt, sondern schlichtweg weggesperrt. Ein täglicher Aufenthalt im Garten, so es das Wetter erlaubt, ist nicht möglich, da das entsprechende Stockwerk von den zum Teil verwirrten Bewohnern nicht verlassen werden kann. Die Personalsituation lässt es in solchen Heimen auch nicht zu, dass Bewohner unter Aufsicht einen Garten benutzen können. Dazu fehlt das Personal.
Dabei wird gerade bei gerontopsychiatrisch veränderten Menschen ein erhöhter Bewegungsdrang festgestellt. Mehr Bewegung führt dazu, dass solche Menschen weniger Psychopharmaka benötigen. Es leuchtet wohl jedem Laien ein, dass Menschen die nur immer tagein tagaus denselben Gang auf und ablaufen können, nach kurzer Zeit Aggressionen entwickeln. Diese führen wiederum dazu, dass solche Bewohner unter Einsatz von entsprechenden Medikamenten ruhig gestellt werden müssen, damit ein einigermaßen reibungsloser Tagesablauf gewährleistet werden kann. Heimen, die die selbstständige Benutzung eines Gartens nicht gewährleisten können, sollte die Aufnahme von demenziell veränderten Bewohnern untersagt werden.
Einsatz von Psychopharmaka und ähnlichen Medikamenten:
Menschen mit Demenz und ähnlichen Krankheitssyndromen entwickeln meist eine erhöhte Weglauftendenz. In offenen Heimen, welche sich nicht auf demenziell veränderte Menschen spezialisiert haben, muss für Bewohner ohne Unterbringungsbeschluss die Möglichkeit bestehen, das Heim jederzeit verlassen zu können. In solchen Heimen besteht dadurch das Problem, dass auch geistig verwirrte Menschen diese Häuser verlassen können, obwohl aufgrund ihres Verwirrtheitszustandes bei selbstständigem Verlassen eine erhöhte Selbstgefährdung bzw. die Gefahr besteht, dass der Bewohner nicht mehr zurückfindet und hilflos umherirrt.
Dieses Problem wird in solchen Heim dann damit gelöst, dass verwirrte, weglaufgefährdete Bewohner mittels Psychopharmaka ruhiggestellt werden. Solch ein Einsatz von Medikamenten stellt rechtlich gesehen eine nicht durch einen Richter genehmigte Freiheitsberaubung dar. Das Ruhigstellen eines Bewohners mittels Medikamenten ist eine fixierungsähnliche Maßnahme, und bedarf eigentlich einer richterlichen Genehmigung. Diese wird aber in der Regel dadurch umgangen, dass der Zustand des Bewohners dem behandelnden Arzt, welcher solche Medikamente verordnet, in entsprechender Weise geschildert wird, oder noch schlimmer, der Arzt und das Heim zusammenspielen.
Die Folgen solcher Handlungen und Verabreichung von unnötigen Psychopharmaka sind die Sedierung der Bewohner bis hin zur Immobilität und Bettlägerigkeit. Das aber völlig paradoxe an dieser Vorgehensweise ist, dass solche Heime dann auch noch mit der besser bezahlten Pflegestufe 3 für diese Bewohner belohnt werden. Eine Überprüfung der Notwendigkeit solcher Medikamente findet in der Regel nicht statt, da sowohl die Heimaufsicht als auch der MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) die Richtigkeit ärztlicher Indikationen voraussetzen und deshalb nicht überprüfen.
Als Beweis kann ich einen Fall anführen, den ich selbst erlebt habe. Eine neue Bewohnerin wurde vor ihrem Einzug in unser Heim als immobil und bettlägerig angekündigt. Die Bewohnerin konnte nur mittels eines Rollstuhls das Bett verlassen und ihr musste das Essen eingegeben werden. Bereits schon nach wenigen Tagen entwickelte sich die besagte Bewohnerin zu einer unserer mobilsten Personen im Heim. Sie konnte, nachdem die überflüssige Verabreichung der sedierenden Psychopharmaka abgesetzt wurde, selbstständig in den Garten gehen usw. Diese Bewohnerin war vorher in einem offenen Heim untergebracht, in welchem nicht die Möglichkeit gegeben war, verwirrte Bewohner sicher unterzubringen. Da aber jeder nicht belegte Heimplatz einen Einnahmeverlust von mindesten 3.000,00 Euro im Monat darstellt, versuchen Heime, die nicht für die Pflege demenziell veränderter Menschen geeignet sind, diese unter Einsatz von Psychopharmaka weiter behalten zu können.
Beweis: Artikel in der Augsburger Allgemeinen vom 28. Juni 2014 über die Initiative des Amtsgerichts München zu weniger Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen
Beweis: eigene Feststellung
Heimkotrollen durch Heimaufsicht und MDK (Medizinischer Dienst der Kassen):
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der pflegebedürftigen Menschen jährliche Kontrollen durch den MDK und durch die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht) und im Folgenden FQA genannt, angeordnet. Diese Kontrollen sind aber nicht einmal im Ansatz dazu geeignet, Missstände in der Pflege aufzudecken, was mehrere Gründe hat.
Zunächst einmal ist eine gleichwertige Prüfung aller Heime schon deshalb nicht möglich, da in der jeweiligen Pflegestufe pro Heim immer drei Personen geprüft werden. Bei derzeit drei Pflegestufen werden immer neun Bewohner geprüft. Dies hat zur Folge, dass kleine Heime intensiver geprüft werden als große Heime. Bei einem Heim mit 30 Bewohnern werden 30% aller Bewohner geprüft, bei einem großen mit 300 Bewohnern nur 3%. Die Bewohner, welche dann geprüft werden, werden nach dem Losprinzip ausgewählt. Dass bei einer Überprüfung von nur 3% aller Bewohner eine Aussage über die Qualität der Pflege nicht ansatzweise getroffen werden kann, braucht wohl nicht mehr weiter erläutert werden. Das Aufdecken von Missständen unterliegt somit dem Zufallsprinzip. Außerdem ist es möglich, dass Bewohner, die unter Pflegschaft stehen, und an denen Misshandlungen u. ä. festgestellt werden könnten, der Überprüfung durch den MDK oder die Heimaufsicht entzogen werden. Wenn sich diese Bewohner auf den Zimmern aufhalten, ist für eine Begutachtung eine Einverständniserklärung notwendig. Dazu ist es notwendig, dass die gesetzlichen Betreuer telefonisch erreicht werden, um ihr Einverständnis zur Überprüfung zu erklären. Dass es ein leichtes ist, diese Betreuer nicht zu erreichen und somit Missstände vor den Prüfern zu verstecken, liegt auf der Hand.
Was einer weiteren neutralen Prüfung entgegensteht, ist die Tatsache, dass die FQAs bei den Kommunen bzw. Landratsämtern angesiedelt sind. Da viele Städte selbst als Heimbetreiber auftreten, wie z. B. der München-Stift oder der Eigenbetrieb in Augsburg, ist die Situation entstanden, dass städtische Prüfer die städtischen Heime prüfen. Man stelle sich zum Vergleich vor, die Automobilbranche hätte die Möglichkeit, ihre eigenen Autos zu überprüfen. Dann hätten wir auch in diesem Bereich keine neutrale, sichere Prüfung bezüglich der Verkehrssicherheit. Das Interesse läge dann nicht auf höherer Verkehrssicherheit, sondern auf besser Außendarstellung, um höhere Verkaufszahlen zu gewährleisten. In der Pflege ist dieses Vorgehen jedoch übliche Praxis. Die Folge ist, dass auch nichtstädtische Heime nur aus Gründen der Gleichbehandlung, und um einem Aufschrei der anderen Träger vorzubeugen, auch nur oberflächlich geprüft werden. Die Skandale, welche an die Öffentlichkeit gelangt sind, wurden auch nicht von den Prüforganen festgestellt, sondern von Pflegern oder Betroffenen öffentlich gemacht.
Ähnlich verhält es sich mit dem MDK. Wie der Name „Medizinischer Dienst der Kassen“ schon erahnen lässt, ist der MDK auch keine unabhängige Instanz, sondern arbeitet im Auftrag der Pflegekassen. Die Kassen wiederum wollen gar nicht über die Realität in den Heimen informiert werden, denn: die Dokumentation der realen Situation in der Pflege würde bedeuten, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Dies wiederum hätte zur Folge, dass seitens der Kassen und der Politik zum einen Geld in die Hand genommen werden muss, welches zum Teil nicht vorhanden ist, und dass die Gesetze und Vorschriften im Bereich der Pflege so verändert werden müssten, dass der zu pflegende Mensch im Vordergrund steht und nicht das Gewinnstreben der Kassen.
Jeder weiß zwischenzeitlich, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen zwischen den Kassen und den Heimbetreibern mit dem jetzigen Personalschlüssel nicht ansatzweise erfüllt werden können (siehe NRW-Studie).
Jeder weiß, dass täglich Leistungen seitens der Pflegekräfte abgezeichnet oder dokumentiert werden, welche nicht geleistet werden können. Das ist leider Alltag. Eine Leistung abzuzeichnen oder zu dokumentieren, die nie stattgefunden hat, stellt jedoch den Straftatbestand der Urkundenfälschung und des Betruges dar, worüber sich die Pflegekräfte meist nicht im Klaren sind. Aber die Betreiber, die Heim- und Pflegedienstleitungen, die Kassen, die FQA, der MDK, die Politik und alle Beteiligten wissen es. Doch es wird systematisch weggeschaut. Würden diese Straftaten seitens der Staatsanwaltschaften verfolgt, wie es unsere Gesetzgebung und das in Deutschland herrschende Legislativprinzip vorsieht, dann hätten wir zusätzlich zur Pflege auch noch bei den Staatsanwaltschaften ein Personalproblem.
Als einfaches Beispiel kann hier die Besetzung eine Nachtschicht mit nur einer Pflegekraft für 60-80 Bewohner angeführt werden. Bei 60 Bewohnern hat eine Pflegkraft bei einer 8-Stunden-Schicht pro Bewohner acht Minuten zur Verfügung. Zieht man von diesen acht Minuten dann noch die Zeit ab, in der dokumentiert wird, und dann noch die in großen Heimen oft langen Wege, dann kann man sich ohne groß zu rechnen oder zu prüfen ausmalen, wie viel Pflege tatsächlich stattfindet. In dieser kurzen Zeit ist es unmöglich, inkontinenten Bewohnern frische Einlagen oder Windeln anzuziehen, und diese vorher entsprechend sauber zu machen. Dafür gibt es dann auch eine 3-Liter-Windel, welche die Bewohner dann die ganze Nacht tragen müssen, und sich in ihren Ausscheidungen die ganze Nacht wälzen müssen. Überprüft man aber die Dokumentation, so sind alle Leistungen abgezeichnet.
Ob die dokumentierten Leistungen tatsächlich erbracht wurden, bzw. erbracht werden konnten, wird von keiner Stelle überprüft. Es hat sich in der Pflege ein System des systematischen Betrugs und der Fälschung etabliert – und das mit Wissen und Wollen der Kassen, der Träger und auch des Staates. Dabei können die Missstände in den Pflegeheimen bei richtiger Prüfung ganz leicht nachgewiesen werden, wie der vorerwähnte Bericht des Investigationsjournalisten Wallraff gezeigt hat.
Aber anstatt gegen das vorgenannte System vorzugehen, wurde mit der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär - dem sogenannten Pflege-TÜV - ein Instrument installiert, welches schlechte Pflege mit guten Noten belohnt. Dieser Pflege-TÜV ist Betrug am Verbraucher bzw. Verbrauchertäuschung. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass die Fragen von den Trägerorganisationen selbst erarbeitet wurden. Man stelle sich vor, dass Abiturienten die Abiturfragen selbst gestalten dürfen. Dann gäbe es auch nur noch Einser-Abiturienten.
Die Fragen des Transparenzberichtes sind unterteilt in bewohnerbezogene Fragen und einrichtungsbezogene Fragen. Bei den bewohnerbezogenen Fragen werden die Bewohner geprüft, wobei in erster Linie diejenigen Punkte in die Benotung einfließen, die in der Dokumentation niedergeschireben sind.
So wird z. B. das Essen nur anhand eines Speiseplans in Schriftgröße 14 in Augenhöhe mit einer „Eins“ bewertet. Ob das Essen tatsächlich schmeckt, ob es ausreichend ist, ob frisch gekocht wird, interessiert niemanden.
Was jedoch noch schlimmer, bzw. mehr als skandalös ist, ist die Tatsache, dass gravierende Pflegmängel bei richtiger Dokumentation auch noch mit einer „Eins“ belohnt werden. Dies kann anhand eines Dekubitus, welcher mit wenigen Ausnahmen nur durch falsche oder schlechte Pflege entsteht, verdeutlicht werden.
So werden in den Transparenzrichtlinien zum Dekubitus folgende Fragen gestellt:
„Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?“
Antwort:
„Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Nachweis der Risikoeinschätzung über die Pflegedokumentation erbracht wird.“
An dieser Stelle sei nur noch erwähnt, dass in größeren Einrichtungen Personen eingestellt sind, die sich ausschließlich um die richtige Dokumentation kümmern. Solche Personen sind im Personalschlüssel beinhaltet und fehlen somit in der eigentlichen Pflege. Beim Pflege-TÜV ist aber leider eine gute Dokumentation wichtiger als gute und liebevolle Pflege.
An Charakterlosigkeit und Menschenverachtung kaum zu überbieten sind dann die weiteren Fragen. Frage 3 lautet:
„Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus dokumentiert?“
Frage 4:
„Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus?“
Frage 5:
„Basieren die Maßnahmen zur ‚Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?“
Frage 6:
„Werden Nachweise zur Behandlung chronischer Wunden oder des Dekubitus (z.B. Wunddokumentation) ausgewertet, ggf. der Arzt informiert und die Maßnahmen angepasst?“
Dass ein Dekubitus oder die chronische Wunde in der Regel durch einen Pflegefehler entstanden ist, interessiert hier keinen.
Die Fragen drei bis fünf ermöglichen es nun, dass ein Pflegefehler, wenn dessen Behandlung und Beobachtung in entsprechender Form dokumentiert werden, mit eine „1“ in den jeweiligen Fragen belohnt werden.
Als weiteres Beispiel kann der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen angeführt werden So wird gefragt:
„Wird die Notwendigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft?“
Ausfüllanleitung:
Die Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Ggf. sind entsprechende Maßnahmen ein-zuleiten, z. B. solche mit geringeren freiheitseinschränkenden Effekten. Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und vom Pflegezustand des Bewohners und ggf. einer Verfahrensanweisung der stationären Pflegeeinrichtung.
Die Überprüfung der Notwendigkeit von freiheitseinschränkenden Maßnahmen wird anhand der Pflegedokumentation (oder an anderer Stelle) und durch Inaugenscheinnahme geprüft. Sofern Zweifel an der Beurteilung des Kriteriums bestehen, werden ergänzende Informationen des Pflegepersonals eingeholt und die Bewohner befragt.
Das bedeutet, dass ich bei entsprechender Dokumentation, vor allem bei Bewohnern mit Demenz, freiheitsentziehende Maßnahmen rechtfertigen kann, die zur Erleichterung in der Pflege beitragen, jedoch eigentlich nicht notwendig wären. Und dafür bekommen die Heime dann als Belohnung eine „1“.
Diese Möglichkeiten hier trotz schlechter Pflege eine gute Note mit entsprechender Dokumentation zu bekommen, ziehen sich durch wie ein roter Faden. Bei den bewohnerbezogenen Fragen muss tatsächlich laufend die Dokumentation zeitnah ergänzt bzw. erneuert werden. Das führt dazu, dass, wie bereits erwähnt, Einrichtungen besonders geschultes Personal einsetzen, welches hauptsächlich darauf schaut, dass die Dokumentation den Prüfkriterien angepasst ist. Diese Vorgehensweise hat dann zur Folge, dass schlechte Pflege bei guter Dokumentation vom Pflege-TÜV belohnt wird, wogegen gute Pflege bei nicht ausreichender Dokumentation mit einer schlechten Note bestraft wird. Dies führt dann dazu, dass noch mehr Augenmerk auf die Dokumentation gelegt wird und die eigentliche Pflege vernachlässigt wird, was wiederum zu einem Verlust der Achtung der Menschenwürde führt.
Beweis: Pflege-Transparenzvereinbarung stationär
Was die Verletzung der Menschenrechte in der Pflege anbelangt, so könnten noch eine Vielzahl von Beispielen angeführt werden. Sollten dem Gericht die hier vorliegenden Schilderungen nicht ausreichen, so kann ich gerne weitere Menschenrechtsverletzungen anführen und belegen. Ich denke aber, dass bereits diese beispielhaften Schilderungen deutlich zeigen, dass der Deutsche Staat seine Schutzpflicht gegenüber pflegebedürftigen Menschen in sträflicher Weise verletzt.
Um dem Leben von pflegebedürftigen Menschen die im Art. 1 Grundgesetz garantierte Würde wieder zurückzugeben stelle ich folgende Forderungen:
1. Es ist dafür zu sorgen, dass der Mindestpersonalschlüssel so angehoben wird, dass jederzeit gewährleistet werden kann, dass pflegebedürftigen Menschen eine würdevolle Pflege geboten werden kann. Nur so wird einer ständigen Überlastung der Pfleger und Pflegerinnen vorgebeugt, welche teilweise dazu führt, dass Misshandlungen gewollt oder ungewollt im Alltag passieren.
2. Für je 20 Bewohner muss eine Pflegekraft anwesend sein. Es müssen jedoch unabhängig von der Anzahl der Bewohner rund um die Uhr mindestens zwei Pflegekräfte anwesend sein. Bei dem jetzigen Personaleinsatz sind Verletzungen der Aufsichtspflicht unumgänglich.
3. Ebenso fordere ich eine sofortige Abschaffung der Pflegestufen in der jetzigen Form, welche eine menschenwürdige Pflege verhindern. Demenziell veränderte Menschen brauchen unabhängig ihres körperlichen Zustandes mehr Pflege und somit mehr Einsatz von Pflegepersonal.
4. Darüber hinaus muss eine Festanstellung von ausreichend Hauswirtschaftspersonal erfolgen. Diesbezüglich soll ein Nachweis ähnlich dem des Pflegepersonals geführt werden, um einen Missbrauch von Pflegepersonal als Putzkraft oder Hilfskoch zur Gewinnoptimierung zu verhindern. Studien belegen, dass gerade demenziell veränderte Menschen immer von den gleichen Personen gepflegt werden. Beim Saubermachen der Zimmer betreten fremde Menschen den Wohn- und Intimbereich der Bewohner. Es kann daher nicht angehen, dass ständig wechselnde Personen von billigen Fremdfirmen, welche teilweise nicht einmal der deutschen Sprache mächtig sind, in den Privatbereich der pflegebedürftigen Menschen eindringen.
5. Die Heimbewohner haben ein Recht auf frisch zubereitetes Essen. Es muss zudem gewährleistet werden, dass beim Essen jederzeit ein Nachschlag möglich ist. Deshalb ist das Essen den Bewohnern in einer Art Schöpfsystem zu verabreichen.
6. Jeder Bewohner hat das Recht, bei entsprechender Witterung, den Garten zu benutzen. Bei jedem Strafgefangenen ist das ein verpflichtendes Recht. Dieses Recht muss auch jedem alten pflegebedürftigen Menschen zugestanden werden. Heime, welche dies nicht gewährleisten können, ist die Aufnahme immobiler und auch demenziell veränderter Menschen zu untersagen.
7. Demenziell veränderte Menschen dürfen nur in einem speziell für diesen Personenkreis geeigneten Heim untergebracht werden.
8. Bei Menschen mit Demenz ist die Medikation gesondert zu überprüfen, um Missbrauch zur Erleichterung der Pflege zu verhindern. Ein Ruhigstellen mit Medikamenten, damit der betroffene Personenkreis das Heim nicht verlassen kann, stellt eine strafbewährte Freiheitsberaubung und Körperverletzung dar.
9. Es muss eine strikte Trennung zwischen geistig fitten Menschen und geistig verwirrten Menschen erfolgen. Amnesty International würde Sturm laufen, würden ähnliche Verhältnisse in einem Gefängnis stattfinden. Geistig fitte Menschen zusammen mit dementen Menschen auf der gleichen Station unterzubringen ist nichts anderes als „Psychofolter“ übelster Art.
10. Der Einsatz einer unabhängigen Prüfstelle muss gewährleistet werden. Es muss eine Prüfinstanz ins Leben gerufen werden, die die tatsächlichen Gegebenheiten in den Heimen prüft, und unabhängig von Lobbyismus Mängel und Versäumnisse – sowohl der Heime und deren Träger, als auch der Kassen und der Politik – aufzeigt.
11. Bei der Selbstverwaltung müssen die Rahmenbedingung so verändert werden, dass zunächst einmal die gute Pflege im Vordergrund steht. Diese Vorgaben müssen so eng gesteckt werden, dass Investoren nur noch mit guter Pflege Geld verdienen. Derzeit werden die Träger aber nur mit schlechter Pflege finanziell belohnt.
Wie bereits am Anfang geschildert, bin ich selbst Mitinhaber und somit Träger eines Pflegeheimes bin. Dort fungiere ich als Geschäftsführer. Obwohl wir hier im Haus Marie in Augsburg mehr Pflegepersonal als vorgeschrieben beschäftigen, und obwohl wir einen eigenen Koch und entsprechendes Hauswirtschaftpersonal fest angestellt haben, ist es uns leider nicht möglich, die uns anvertrauten Bewohner so zu pflegen, wie es sein sollte, und wie ich es in dieser Verfassungsbeschwerde fordere. Trotz des optimalen Einsatzes von Personal und Pflegehilfsmitteln kommt es vor, dass Bewohner warten müssen, bis sie zur Toilette gebracht werden. Ebenso müssen manchmal Bewohner warten, bis das Essen eingegeben wird. Eine einigermaßen menschenwürdige Pflege ist nur deshalb möglich, weil das Pflegepersonal ständig am Limit arbeitet und deshalb ständig überlastet ist. Deshalb sind Menschenrechtsverletzungen auch mit den besten Absichten und bei größtmöglichem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu vermeiden. In guten Heimen ist Pflege maximal eine Mangelverwaltung möglich, und es kann bestenfalls darauf geachtet werden, dass möglichst wenige Menschenrechtsverletzungen vorkommen.
So sieht der Alltag in deutschen Pflegeheimen aus. Dies wird zwar von verschiedenen Heimleitungen und Trägern bestritten. Die Frage, wie mit dem jetzigen Personalschlüssel die geforderten Pflegeleistungen erbracht werden können, kann jedoch keiner beantworten. Hier muss noch erwähnt werden, dass seitens des MDK eine duale Prüfung stattfindet. Diese ist zwar immer noch nicht ausreichend, aber anhand der dualen Prüfung werden in den Heimen Mängel aufgezeigt, die im sogenannten Pflege-TÜV nicht erscheinen. So bestehen bei Heimen, die mit einer glatten "Eins" benotet wurden, oft erhebliche Mängel, die aber nur im nicht veröffentlichen Prüfbericht stehen.
Unter diesen Voraussetzungen stellt sich immer wieder die Frage, sich ganz aus der Pflege zurückzuziehen. Hier poche ich aber auf das Grundrecht auf Ausübung meines jetzigen Berufes. Die Vorgaben seitens der Entscheidungsträger sind jedoch so schlecht, dass kein Heimleiter, keine Pflegekraft und kein Träger diesen Beruf unter ethischen Gesichtspunkten vernünftig ausüben können. Deshalb ist der Staat gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind diese Missstände abzustellen.
Fakt ist: Ein Heim ohne Mängel gibt es nicht.
Fakt ist: Aufgrund der nicht ausreichenden Personaldecke sind in allen Heimen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung.
Fakt ist: Schlechte Pflege zahlt sich wirtschaftlich aus.
Fakt ist: Der deutsche Staat schaut diesem Treiben tatenlos zu und kommt seiner Schutzpflicht gegenüber alten pflegebedürftigen Bewohnern nicht nach.
Aus den vorgenannten Gründen muss der deutsche Staat dazu verpflichtet werden, die pflegebedürftigen Menschen zu schützen.
Armin Rieger
- Dateianhänge
-
- Rieger_Verfassungsbeschwerde.pdf
- Verfassungsbeschwerde Armin Rieger vom 17.08.2014 - pdf-Datei
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