Siehe auch die Texteinstellungen vom 16. und 17.02.2014 (siehe weiter unten)!
Zwangsmedikation – zwei Gerichtsentscheidungen
Leitsätze:
Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführende stationäre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik allein zu dem Zweck, dem Betreuten zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht nach § 1906 Abs. 2 i.V.m. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 1904 genehmigungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 11.10.2000 - XII ZB 69/00, BGHZ 145, 297 = MDR 2001, 216 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888).
Beschluss des OLG Bremen vom 25.10.2005 -4 W 20/05 -
Die zum Zweck einer - gegen den Willen des Betroffenen vorzunehmenden - Zwangsmedikation angeordnete Unterbringung des Betroffenen kann nach Maßgabe des § 1906 Abs. 1 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigt werden, wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht (Aufgabe der Rechtsprechung des ThürOLG vom 05.02.2002 = RuP 2003, 29).
Beschluss des Thüringer OLG vom 30.11.2005 -9 W 627/05 - 9 W 657/05 –
Zwangsmedikation – Rechtsprechung sorgt für Klarheit
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Unterbringung
Unterbringung
Einige interessante Informationsquellen:
1. Recht auf "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208)(1).
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 058,%20208
2. Eine ambulante Zwangsbehandlung ist nicht erlaubt (BGH Beschluss XII ZB 69/ 00)(2).
http://lexetius.com/2000,2337
3. Eine drohende Verfestigung einer Erkrankung rechtfertigt eine Zwangsbehandlung aber nicht (BVerfG Beschluss 2 BvR 2270/ 96 (3)
http://lexetius.com/2002/4/1509
4. BGH Beschluss XII ZB 236/ 05 zur stationären Zwangsbehandlung (4)
http://lexetius.com/2006,324
5. Broschüre des Bundesjustizministeriums (pdf-Datei 532 kb)
http://www.bmj.de/media/archive/1184.pdf
6. BGH Grundsatzenscheidung zur Patientenverfügung XII ZB 236/ 05
http://dejure.org/gesetze/BGB/1896.html
Einige interessante Informationsquellen:
1. Recht auf "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208)(1).
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 058,%20208
2. Eine ambulante Zwangsbehandlung ist nicht erlaubt (BGH Beschluss XII ZB 69/ 00)(2).
http://lexetius.com/2000,2337
3. Eine drohende Verfestigung einer Erkrankung rechtfertigt eine Zwangsbehandlung aber nicht (BVerfG Beschluss 2 BvR 2270/ 96 (3)
http://lexetius.com/2002/4/1509
4. BGH Beschluss XII ZB 236/ 05 zur stationären Zwangsbehandlung (4)
http://lexetius.com/2006,324
5. Broschüre des Bundesjustizministeriums (pdf-Datei 532 kb)
http://www.bmj.de/media/archive/1184.pdf
6. BGH Grundsatzenscheidung zur Patientenverfügung XII ZB 236/ 05
http://dejure.org/gesetze/BGB/1896.html
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Zwangsmedikation & Unterbringung
Eine Unterbringungsgenehmigung ist nicht gerechtfertigt, wenn diese nur der Zwangsmedikation dient
Das Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in einer offenen Abteilung der Einrichtung einer erforderlichen - auch zwangsweisen - Behandlung mit Medikamenten zu unterziehen.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 23.01.2008 - Az: XII ZB 185/07 -
Das Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in einer offenen Abteilung der Einrichtung einer erforderlichen - auch zwangsweisen - Behandlung mit Medikamenten zu unterziehen.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 23.01.2008 - Az: XII ZB 185/07 -
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
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Zwangsmedikation nicht genehmigungsfähig
AG Ludwigsburg Beschluss vom 30.1.2012, 8 XVII 58/2012; 8 XVII 58/12
Tenor
Der Antrag der Betreuerin auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Zwangsmedikation bei der Betroffenen G. R., geb. 00.00.1979, wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
Text des Beschlusses unter:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=15302
Tenor
Der Antrag der Betreuerin auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Zwangsmedikation bei der Betroffenen G. R., geb. 00.00.1979, wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
Text des Beschlusses unter:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=15302
Zwangsmedikation von psychisch Kranken
Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla, Leipzig
Zwangsmedikation von psychisch Kranken
Im „Betreuungsrechtsherbst 2012“ jagten sich verschiedene Gesetzgebungsprojekte im materiellen und prozessualen Betreuungsrecht - eines davon veränderte auch § 1906 BGB. Veranlasst durch die 2008 verabschiedete Konvention der Vereinten Nati-onen über die Rechte von Personen mit Behinderungen und durch die aktuelle Recht-sprechung des BVerfG, die theoretische Gebäude hat einstürzen lassen, hat der Ge-setzgeber § 1906 BGB um einige Vorschriften erweitert, die die von einem rechtlichen Betreuer veranlasste Zwangsbehandlung von psychisch kranken Personen betreffen. Diese Einführung skizziert den Anwendungsbereich der Regel, erklärt die Voraus-setzungen, unter denen eine Zwangsbehandlung rechtlich zulässig ist und umreißt kurz die prozessualen Anforderungen, die dabei eingehalten werden müssen.
... (weiter lesen unter) .... http://www.humboldt-forum-recht.de/deut ... index.html
Zwangsmedikation von psychisch Kranken
Im „Betreuungsrechtsherbst 2012“ jagten sich verschiedene Gesetzgebungsprojekte im materiellen und prozessualen Betreuungsrecht - eines davon veränderte auch § 1906 BGB. Veranlasst durch die 2008 verabschiedete Konvention der Vereinten Nati-onen über die Rechte von Personen mit Behinderungen und durch die aktuelle Recht-sprechung des BVerfG, die theoretische Gebäude hat einstürzen lassen, hat der Ge-setzgeber § 1906 BGB um einige Vorschriften erweitert, die die von einem rechtlichen Betreuer veranlasste Zwangsbehandlung von psychisch kranken Personen betreffen. Diese Einführung skizziert den Anwendungsbereich der Regel, erklärt die Voraus-setzungen, unter denen eine Zwangsbehandlung rechtlich zulässig ist und umreißt kurz die prozessualen Anforderungen, die dabei eingehalten werden müssen.
... (weiter lesen unter) .... http://www.humboldt-forum-recht.de/deut ... index.html
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Zwangsmedikation – Rechtsprechung sorgt für Klarheit
Hallo, die Postings am Anfang beziehen sich auf teilweise nicht mehr aktuelle Gerichtsurteile! Es hat inzwischen weitere, und zwar höchstrichterliche Urteile und vor einem Jahr bekanntlich eine Gesetzes-Novellierung zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung gegeben. Aktuell ist dagegen der Artikel von Herrn Schmidt-Recla.
Rudolf Winzen
Rudolf Winzen
Rudolf Winzen
ZENIT Verlag
Lindwurmstr. 199
80337 München
Tel. (089) 74 66 59 77
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Zwangsmedikation – Rechtsprechung sorgt für Klarheit
Sehr geehrter Herr Winzen,Rudolf Winzen hat geschrieben:Hallo, die Postings am Anfang beziehen sich auf teilweise nicht mehr aktuelle Gerichtsurteile!
Es hat inzwischen weitere, und zwar höchstrichterliche Urteile und vor einem Jahr bekanntlich eine Gesetzes-Novellierung
zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung gegeben. Aktuell ist dagegen der Artikel von Herrn Schmidt-Recla.
Rudolf Winzen
danke. Ich habe oben einen Hinweis eingestellt. Im Übrigen habe den Beitrag zur Zwangsmedikation nochmals gesondert ins Forum eingestellt ->
viewtopic.php?f=2&t=20238
Viele Grüße
Werner Schell