Sterbehilfe – Vortrag am 15.7.2004 in Dormagen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe – Vortrag am 15.7.2004 in Dormagen

Beitrag von WernerSchell » 13.07.2004, 12:03

Sterbehilfe – Vortrag am 15.7.2004 in Dormagen

Patientenselbstbestimmung - auch am Ende des Lebens:
Die Patientenverfügung und andere vorsorgliche Erklärungen – Thema einer Vortragsveranstaltung am 15.7.2004

Die Debatte über (aktive) Sterbehilfe wird immer intensiver geführt. Vor einigen Wochen wurde ein Bericht der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ beim BMJ (siehe u.a. http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1086818525 ) vorgelegt (siehe auch Bericht der NGZ vom 13.7.2004 „Inge Meysels Tod belebt Debatte um Sterbehilfe“).
In einem Vortrag am 15.07.2004, 19.00 Uhr, wird zum Thema informiert.
Ort: Patientenbüro der Notgemeinschaft Medizingeschädigter in NRW e.V. im Bürgerhaus Zons, Schloßstraße 37, 41541 Dormagen. Ansprechpartnerin: Vorsitzende Frau Gisela Bartz, Telefon 02133/46753.
Referent: Werner Schell, Harffer Str. 59, 41469 Neuss

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Hinweise zum Thema:
Am 4.5.2004 hat die Bundesärztekammer ihre (erstmals 1998 formulierten) „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ in neuer Fassung vorgelegt und damit für die Ärzteschaft aktuelle Handlungsempfehlungen herausgegeben. Diese Grundsätze und zuvor ergangene Gerichtsentscheidungen (u.a. des Bundesgerichtshofes) zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit haben heftige Diskussionen um das Thema in Gang gebracht. Belebt werden die Diskussionen immer wieder durch die gesetzlichen Regelungen, die in einigen Nachbarländern (z.B. Niederlande) aktive Sterbehilfe erlauben. Daraufhin wurden Forderungen erhoben, auch in der Bundesrepublik Deutschland in ähnlicher Weise gesetzliche Vorgaben herauszubringen. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Verfügungen vorzusorgen. Vor wenigen Tagen hat nun eine Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" beim Bundesjustizministerium Empfehlungen für bundesdeutsche Gesetzesänderungen der Öffentlichkeit vorgelegt.

Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!

Referent ist der in Neuss-Erfttal wohnende Lehrbeauftragte der Katholischen Fachhochschule in Köln und Buchautor Werner Schell. Er wird auf das gesamte Spektrum der Patientenselbstbestimmung eingehen und dabei ausreichend Möglichkeiten lassen, über konkrete Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer zu diskutieren.

Werner Schell ist ein Kenner des Rechtsgebietes und hat hierzu u.a. eine Veröffentlichung vorgelegt.
Das Buch von Werner Schell trägt den Titel „Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen (Statements)“ und ist im Brigitte Kunz Verlag (eine Buchreihe der Schlüterschen, Hannover) erschienen (392 Seiten. 3. Auflage 2002. ISBN 3-87706-729-8. 22,90 Euro). Der Autor verbindet mit der Vorstellung der zusammengetragenen Texte die Hoffnung, dass die Leserinnen und Leser ihr Wissen um den rechtlichen und ethischen Werterahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe erweitern können, um dann sachverständig in der Lage zu sein, ihr eigenes Handeln in die richtigen Bahnen zu lenken. Im Sinne des „roten Fadens“ der vom Autor vorgestellten Texte heißt dies kurz und bündig: Jedem muss ein menschenwürdiges Sterben unter Beachtung der Werteordnung des Grundgesetzes ermöglicht werden. Sterbebegleitung: Ja. Aktive Sterbehilfe: Nein!

Der Referent ist auch mit einer eigenen Internet-Adresse bundesweit bekannt (http://www.wernerschell.de). Unter dieser Adresse ist der von den Kirchen vorgelegte Text einer „Christlichen Patientenverfügung“ vollständig abrufbar.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gast

Verfügungen von Patienten

Beitrag von Gast » 14.07.2004, 11:53

Verfügungen von Patienten

Rhein-Kreis Neuss (-wi) Eine Patientenverfügung ist für viele Menschen noch ein Buch mit sieben Siegel. Um das von vielen als unangenehm eingestufte Thema verständlich erklären zu können, hat die Notgemeinschaft Medizingeschädigter in Nordrhein-Westfalen für morgen, 19 Uhr, einen Vortragsabend im Bürgerhaus in Zons organisiert. Der Dormagener Verein, der kreisweit arbeitet und intensiv über eine Namensänderung nachdenkt, konnte Werner Schell aus Neuss als Referent gewinnen. Der Buchautor und Lehrbeauftragter der Katholischen Fachhochschule Köln wird an dem Abend auf das Spektrum der Patientenselbstbestimmung eingehen und dabei Möglichkeiten lassen, über konkrete Fragen mit den Anwesenden zu diskutieren, zum Beispiel: „Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe Dritter bedürfen?“

Quelle: Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) vom 14. Juli 2004 (Rubrik Rhein-Kreis Neuss)

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