Dürfen alle Pflegenden mitentscheiden, ob sie eine Pflegekammer brauchen? / bpa mahnt repräsentative Befragung und die Beteiligung der Altenpflege in Sachen Pflegekammer an
Kiel (ots) - Das Land Schleswig-Holstein plant die Einführung einer Pflegekammer. Trotzdem oder gerade deshalb führt die Landesregierung eine Meinungsumfrage unter Pflegefachkräften durch, von deren Ergebnis sie nach Bekunden der Ministerin die Entscheidung abhängig machen will.
Zu den Aufgaben einer Kammer für Pflegende gehört der Erlass beruflicher Richtlinien und Vorschriften, die Registrierung der Berufsangehörigen, die Überwachung der Fort- und Weiterbildungsverpflichtung und die Aufstellung und Kontrolle von Qualitätskriterien oder Standards. Entsprechend gestalten sich auch die Pflichten der Pflegenden gegenüber der Kammer, an die sie durch eine Zwangsmitgliedschaft gebunden werden. Neben einem monatlichen Beitrag, der von allen Kräften zu zahlen wäre und bei circa 12 Euro liegen soll, unterliegen die Pflegekräfte einer Meldepflicht bei allen Adressänderungen und müssen bestimmte Fortbildungen absolvieren. Pflichtverstöße kann die Kammer disziplinarisch verfolgen - und gegebenenfalls sogar die Berufserlaubnis aberkennen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.V.
hält die Einrichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein für unnütz und fühlt sich von den Pflegenden in dieser Ansicht bestätigt:
Bereits in den ersten Tagen erhielt die bpa-Landesgeschäftsstelle eine Vielzahl von Rückmeldungen gegen die Schaffung einer Kammer.
Zeitgleich mit der Erhebung durch das Land eruiert der bpa ebenfalls die Meinung der Pflegenden. Gern hätte er den Erhebungsbogen wie die Landesregierung gestaltet; dieser ist allerdings nicht zugänglich. So bleibt ungewiss, ob die Regierung nach einem klaren Ja oder Nein zur Pflegekammer fragt. Wie sensibel das Thema ist, zeigen die Ergebnisse aus Niedersachsen. Dort sprach sich die deutliche Mehrheit der Pflegenden, die nach der Zwangsmitgliedschaft und der verpflichtenden Beitragszahlung gefragt wurden, gegen die Kammer aus.
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Christa Steinhauer sieht die Pflegekammer als Mogelpackung an: "Die Pflegekammer verursacht Spesenkosten für ihre Zwangsmitglieder, bietet ihnen jedoch nicht einmal die sonst in Kammern übliche Altersvorsorge", kritisiert sie.
"In Schleswig-Holstein gibt es, wie beispielsweise auch in Bayern, verbändeüberreifend eine kritische Haltung zur Schaffung einer Kammer, denn sie löst weder die Probleme wie den Fachkräftemangel und die künftige Finanzierung in der Pflege, noch verbessert sie die Situation des Berufsstandes", so Christa Steinhauer weiter.
Der bpa in Schleswig-Holstein fürchtet für die Pflegeeinrichtungen im Land eine weitere unnötige Bürokratie und sieht die Pflegenden vor zusätzliche Belastungen gestellt. Diese Einschätzung teilt auch Christina Kaleve, Vorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Altenpflege e.V. (DBVA): "Die dringlichsten Probleme in der Pflege wie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Pflege und gute Arbeitsbedingungen kann eine Pflegekammer nicht lösen."
Die vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene repräsentative Befragung ausgewählter Pflegekräfte findet noch bis Ende August statt. Ebenfalls bis Ende August läuft die seitens des bpa durchgeführte Befragung. Die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.07.2013 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Katja Claus, Leiterin der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0431/7801762
Pflegekammer in Rheinland-Pfalz?
Moderator: WernerSchell
Errichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz
Arbeitgeberverband Pflege klagt auf Aufnahme in die Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz
Berlin (ots) - Der Arbeitgeberverband Pflege wird in dieser Woche beim Verwaltungsgericht in Mainz eine Klageschrift gegen die Landesregierung Rheinland-Pfalz einreichen. Vertreten läßt sich der Verband durch die Kanzlei für Verwaltungsrecht Jeromin & Kerkmann, aus Andernach. Grund der Klage ist, daß der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer den Arbeitgeberverband Pflege von der Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer ausgeschlossen hatte. Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege, in Berlin: "Der rheinland-pfälzische Sozialminister Schweitzer stellt, offensichtlich ohne eine rechtliche Grundlage vorzuweisen, eine handverlesene Gründungskonferenz zusammen, bei der wir als Arbeitgebervertreter der Altenpflege keine Berücksichtigung gefunden haben. Da vorauszusehen ist, daß die Arbeitgeberseite durch die Gründung einer Pflegekammer massiv bürokratisch und letztendlich auch finanziell belastet würde, lassen wir nun durch das Mainzer Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Besetzung dieses Gremiums überprüfen und klagen auf Aufnahme in die Gründungskonferenz. Dies auch vor dem Hintergrund, daß der größte Teil der privatwirtschaftlich geführten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz, durch Mitgliedsunternehmen von uns betrieben werden". Die mit dem Sozialministerium Rheinland-Pfalz geführten Gespräche hatten, so der Verband, zu keinem Ergebnis geführt.
"Kritiker einer Pflegekammer sollen von den Gesprächen ausgeschlossen werden. Dagegen werden wir nun vorgehen. Die Richter des Mainzer Verwaltungsgerichtes werden zu überprüfen haben, ob ein Gremium dieser Art überhaupt rechtlich legitimiert ist Mitspracherechte bei Gesetzgebungsverfahren wahrzunehmen, so Thomas Greiner.
Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflegezusammengeschlossen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 7.500 Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.
www.arbeitgeberverband-pflege.de
Quelle: Pressemitteilung vom 28.10.2013 Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Pressekontakt: Steffen Ritter - Pressesprecher
Tel. 030 / 67 80 63 7-0
Fax 030 / 67 80 63 7-22
Mobil: +49 (0)160- 15 31 796
E-Mail: presse@arbeitgeberverband-pflege.de
www.arbeitgeberverband-pflege.de
Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Berlin (ots) - Der Arbeitgeberverband Pflege wird in dieser Woche beim Verwaltungsgericht in Mainz eine Klageschrift gegen die Landesregierung Rheinland-Pfalz einreichen. Vertreten läßt sich der Verband durch die Kanzlei für Verwaltungsrecht Jeromin & Kerkmann, aus Andernach. Grund der Klage ist, daß der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer den Arbeitgeberverband Pflege von der Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer ausgeschlossen hatte. Dazu Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverband Pflege, in Berlin: "Der rheinland-pfälzische Sozialminister Schweitzer stellt, offensichtlich ohne eine rechtliche Grundlage vorzuweisen, eine handverlesene Gründungskonferenz zusammen, bei der wir als Arbeitgebervertreter der Altenpflege keine Berücksichtigung gefunden haben. Da vorauszusehen ist, daß die Arbeitgeberseite durch die Gründung einer Pflegekammer massiv bürokratisch und letztendlich auch finanziell belastet würde, lassen wir nun durch das Mainzer Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Besetzung dieses Gremiums überprüfen und klagen auf Aufnahme in die Gründungskonferenz. Dies auch vor dem Hintergrund, daß der größte Teil der privatwirtschaftlich geführten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz, durch Mitgliedsunternehmen von uns betrieben werden". Die mit dem Sozialministerium Rheinland-Pfalz geführten Gespräche hatten, so der Verband, zu keinem Ergebnis geführt.
"Kritiker einer Pflegekammer sollen von den Gesprächen ausgeschlossen werden. Dagegen werden wir nun vorgehen. Die Richter des Mainzer Verwaltungsgerichtes werden zu überprüfen haben, ob ein Gremium dieser Art überhaupt rechtlich legitimiert ist Mitspracherechte bei Gesetzgebungsverfahren wahrzunehmen, so Thomas Greiner.
Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflegezusammengeschlossen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 7.500 Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.
www.arbeitgeberverband-pflege.de
Quelle: Pressemitteilung vom 28.10.2013 Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Pressekontakt: Steffen Ritter - Pressesprecher
Tel. 030 / 67 80 63 7-0
Fax 030 / 67 80 63 7-22
Mobil: +49 (0)160- 15 31 796
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www.arbeitgeberverband-pflege.de
Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Pflegekammer in Rheinland-Pfalz?
Gründungskonferenz geht online! - Homepage bietet zahlreiche Informationen zur Errichtung der Landespflegekammer und eine detaillierte Veranstaltungsübersicht
Auf der neuen Homepage der Gründungskonferenz können sich alle rheinland-pfälzischen Pflegefachpersonen ab sofort auch über das Internet über den Aufbau ihrer Kammer informieren. Neben umfangreichen Informationen zum Gründungsprozess bietet die neue Internetplattform Auskünfte über die Ziele und Aufgaben der zukünftigen Pflegekammer. Die Besucher der Website erhalten zudem ebenfalls alle Termine der regionalen Informationsveranstaltungen, welche unter dem Motto Gründungskonferenz vor Ort landesweit stattfinden. Die Pflegenden können sich über die Homepage an die Mitglieder der Gründungskonferenz und regionale Ansprechpartner wenden, um offene Fragen direkt zu erörtern.
Darüber hinaus werden die noch erforderlichen Schritte aufgezeigt, die auf dem Weg zur Errichtung der Landespflegekammer notwendig sind und wie sich Pflegende aktiv zur Gestaltung der Kammer einbringen können. Transparent und konkret soll die Arbeit der Gründungskonferenz weiter vonstattengehen. Informationsmaterial, die Veranstaltungen vor Ort und nun auch die neue Homepage bieten eine aktuelle und jederzeit verfügbare Informationsgrundlage.
Weitere Informationen:
http://www.pflegekammer-gruendungskonferenz-rlp.de
Hintergrundinfo zur Gründungskonferenz:
Nach dem positiven Votum der rheinland-pfälzischen Pflegefachpersonen zur Einrichtung einer Pflegekammer im März 2013 hat die Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer unter der Leitung von Schwester M. Basina Kloos, Vorstandsvorsitzende der Marienhaus Stiftung, am 3. Juli 2013 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Stellvertretungen sind Prof. Dr. Peter Mudra, Präsident der Hochschule Ludwigshafen am Rhein; Karola Fuchs, Vorsitzende des Landesfachbereichsvorstands Gesundheit der Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Rheinland-Pfalz und Dr. Markus Mai, stellvertretender Vorsitzender des Dachverbandes der Pflegeorganisationen.
Insgesamt gehören der Gründungskonferenz 19 Mitglieder an. Diese kommen aus der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Altenpflege sowie der Pflegehilfe. Repräsentiert sind weiterhin die Pflegeschulen und die Pflegewissenschaft sowie die Berufsverbände, die Mitarbeitervertretungen und die Gewerkschaften. Als Vertretungen der Einrichtungen, in denen Pflege ausgeübt wird, sind die Krankenhausgesellschaft Rheinland- Pfalz und die PflegeGesellschaft Rheinland- Pfalz Mitglied.
Die Gründungskonferenz dient der Intensivierung des fachpolitischen Dialogs in Abstimmung mit den Pflegeverbänden, Einrichtungsträgern, Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften. Die Konferenz tagt regelmäßig und verfolgt zwei wesentliche Aufgaben: Sie soll zum einen den begonnenen und guten Dialog mit den Pflegenden weiterführen und Ansprechpartnerin sein für alle Fragen rund um die Pflege und Pflegekammer. Zum anderen soll sie alle entstehenden Fragen zur Pflegekammer und zur Kammergründung diskutieren und beantworten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung der Landespflegekammer regelt der Landesgesetzgeber parallel dazu im Rahmen der Novellierung des Heilberufsgesetzes Rheinland- Pfalz.
Pressemitteilung der Geschäftsstelle der Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz vom 26.02.2014
Quelle: Mitteilung des DBFK - NL vom 11.03.2014
Auf der neuen Homepage der Gründungskonferenz können sich alle rheinland-pfälzischen Pflegefachpersonen ab sofort auch über das Internet über den Aufbau ihrer Kammer informieren. Neben umfangreichen Informationen zum Gründungsprozess bietet die neue Internetplattform Auskünfte über die Ziele und Aufgaben der zukünftigen Pflegekammer. Die Besucher der Website erhalten zudem ebenfalls alle Termine der regionalen Informationsveranstaltungen, welche unter dem Motto Gründungskonferenz vor Ort landesweit stattfinden. Die Pflegenden können sich über die Homepage an die Mitglieder der Gründungskonferenz und regionale Ansprechpartner wenden, um offene Fragen direkt zu erörtern.
Darüber hinaus werden die noch erforderlichen Schritte aufgezeigt, die auf dem Weg zur Errichtung der Landespflegekammer notwendig sind und wie sich Pflegende aktiv zur Gestaltung der Kammer einbringen können. Transparent und konkret soll die Arbeit der Gründungskonferenz weiter vonstattengehen. Informationsmaterial, die Veranstaltungen vor Ort und nun auch die neue Homepage bieten eine aktuelle und jederzeit verfügbare Informationsgrundlage.
Weitere Informationen:
http://www.pflegekammer-gruendungskonferenz-rlp.de
Hintergrundinfo zur Gründungskonferenz:
Nach dem positiven Votum der rheinland-pfälzischen Pflegefachpersonen zur Einrichtung einer Pflegekammer im März 2013 hat die Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer unter der Leitung von Schwester M. Basina Kloos, Vorstandsvorsitzende der Marienhaus Stiftung, am 3. Juli 2013 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Stellvertretungen sind Prof. Dr. Peter Mudra, Präsident der Hochschule Ludwigshafen am Rhein; Karola Fuchs, Vorsitzende des Landesfachbereichsvorstands Gesundheit der Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Rheinland-Pfalz und Dr. Markus Mai, stellvertretender Vorsitzender des Dachverbandes der Pflegeorganisationen.
Insgesamt gehören der Gründungskonferenz 19 Mitglieder an. Diese kommen aus der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Altenpflege sowie der Pflegehilfe. Repräsentiert sind weiterhin die Pflegeschulen und die Pflegewissenschaft sowie die Berufsverbände, die Mitarbeitervertretungen und die Gewerkschaften. Als Vertretungen der Einrichtungen, in denen Pflege ausgeübt wird, sind die Krankenhausgesellschaft Rheinland- Pfalz und die PflegeGesellschaft Rheinland- Pfalz Mitglied.
Die Gründungskonferenz dient der Intensivierung des fachpolitischen Dialogs in Abstimmung mit den Pflegeverbänden, Einrichtungsträgern, Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften. Die Konferenz tagt regelmäßig und verfolgt zwei wesentliche Aufgaben: Sie soll zum einen den begonnenen und guten Dialog mit den Pflegenden weiterführen und Ansprechpartnerin sein für alle Fragen rund um die Pflege und Pflegekammer. Zum anderen soll sie alle entstehenden Fragen zur Pflegekammer und zur Kammergründung diskutieren und beantworten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung der Landespflegekammer regelt der Landesgesetzgeber parallel dazu im Rahmen der Novellierung des Heilberufsgesetzes Rheinland- Pfalz.
Pressemitteilung der Geschäftsstelle der Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz vom 26.02.2014
Quelle: Mitteilung des DBFK - NL vom 11.03.2014