Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl dieses Thema in diesem Forum schon desöftern diskutiert wurde, scheint es keine eindeutige Regelung zugeben das Waschen im Nachtdient verbietet. Hier íst auch der Gesetzgeber gefragt diesem unmenschlichen Handln ein Riegel vor zusetzen. Eine ungestörte Nachtruhe dient der Genesung des Patienten und dem wohlbefinden des Bewohners in einer Pflegeeinrichtung.
Hingegen erschien mir bei der letzten Diskussionsrunde, des es nur Spekulationen gibt, aber keine Rechtlichen Handhabungen.
Mit freundlichen Grüßen
R.Koep
Waschen im Nachtdienst
Moderator: WernerSchell
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Nächtliches Waschen ist Verstoß gegen die Menschenwürde
Hallo R.Koep,
welcher Mensch wäscht sich in der Nacht aus organisatorischen Gründen und legt sich dann wieder hin, um auf das Frühstück zu waschen? Niemand, solch ein Handeln ist völlig abwegig.
In einigen Heimen wird den Bewohnern aber das Waschen gegen ihren Willen zur Nachtzeit verordnet, allein, weil das organisatorisch passt.
Dass ist menschenunwürdig und bedarf eigentlich keiner einfach-gesetzlichen Regelung. Ein solches Vorgehen gegenüber den Bewohner ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und ist damit verfassungswidrig, Art. 1 und 2 Grundgesetz. Die Verfassung ist unmittelbar geltendes Recht!!
Es muss nicht alles exakt geregelt sein. Wer mit gesundem Menschenverstand und dann noch mit Kenntnissen über unser Grundgesetz in der Altenpflege unterwegs ist, weiß, dass nächtliches Waschen auf keinen Fall zu akzeptieren ist.
Hat denn ernstlich jemand nach einer Rechtsgrundlage gefragt???
Gruß
Herbert Kunst
PS. siehe auch unter
viewtopic.php?t=3783&highlight=waschen
welcher Mensch wäscht sich in der Nacht aus organisatorischen Gründen und legt sich dann wieder hin, um auf das Frühstück zu waschen? Niemand, solch ein Handeln ist völlig abwegig.
In einigen Heimen wird den Bewohnern aber das Waschen gegen ihren Willen zur Nachtzeit verordnet, allein, weil das organisatorisch passt.
Dass ist menschenunwürdig und bedarf eigentlich keiner einfach-gesetzlichen Regelung. Ein solches Vorgehen gegenüber den Bewohner ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und ist damit verfassungswidrig, Art. 1 und 2 Grundgesetz. Die Verfassung ist unmittelbar geltendes Recht!!
Es muss nicht alles exakt geregelt sein. Wer mit gesundem Menschenverstand und dann noch mit Kenntnissen über unser Grundgesetz in der Altenpflege unterwegs ist, weiß, dass nächtliches Waschen auf keinen Fall zu akzeptieren ist.
Hat denn ernstlich jemand nach einer Rechtsgrundlage gefragt???
Gruß
Herbert Kunst
PS. siehe auch unter
viewtopic.php?t=3783&highlight=waschen
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"
Buchtipp!
Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) u.a.:
Referenzmodelle
Qualitätsverbesserung in der vollstationären Pflege
Leitfaden zur praktischen Umsetzung des Referenzkonzepts
(einschließlich Abschlussbericht und Qualitätsmaßstäbe)
Näheres hier:
http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... elle_5.pdf
Die Veröffentlichung befasst sich u.a. mit folgendem Thema:
6.54 Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"
Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) u.a.:
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Leitfaden zur praktischen Umsetzung des Referenzkonzepts
(einschließlich Abschlussbericht und Qualitätsmaßstäbe)
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Die Veröffentlichung befasst sich u.a. mit folgendem Thema:
6.54 Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"
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Waschen im Nachtdienst - nicht vertretbar
Waschen zur nächtlichen Zeit wird in stationären Pflegeeinrichtungen gelegentlich oder öfter (?) praktiziert, weil es letztlich darum gehen soll, das Personal optimal einzusetzen. Solche organisatorischen Erwägungen dürfen aber nicht zu Lasten der betroffenen BewohnerInnen gehen. Wer will denn schon ernstlich zur Nachtzeit gewaschen werden ?suripeter hat geschrieben:echt warum ist das so?
Lb. Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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"Pflege artis" ist geschuldet!
Vgl. dazu den Bericht des Monats, KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen:
Bewohner werden im Nachtdienst gewaschen
Pflegenden wird aufgetragen mehrere Bewohner während des Nachtdienstes zu waschen.
>>> https://www.kritische-ereignisse.de/ber ... /1108.html <<<
Dort findet sich u.a. auch eine Stellungnahme des KDA nebst weiterführender Literatur.
Im Übrigen gilt es, nicht bei jedem Pflichtenverstoß einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ zu rügen. Der inflationäre Gebrauch führt lediglich dazu, dass die „Würde des Menschen“ langsam aber sicher zur „Sonntagsfloskel“ abgewertet wird.
Bewohner werden im Nachtdienst gewaschen
Pflegenden wird aufgetragen mehrere Bewohner während des Nachtdienstes zu waschen.
>>> https://www.kritische-ereignisse.de/ber ... /1108.html <<<
Dort findet sich u.a. auch eine Stellungnahme des KDA nebst weiterführender Literatur.
Im Übrigen gilt es, nicht bei jedem Pflichtenverstoß einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ zu rügen. Der inflationäre Gebrauch führt lediglich dazu, dass die „Würde des Menschen“ langsam aber sicher zur „Sonntagsfloskel“ abgewertet wird.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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"Pflege artis" ist geschuldet!
Dem stimme ich gerne zu. Denn es wird, auch in den Medien, inflationsartig von Verstößen gegen die Menschenwürde berichtet. Tatsache ist natürlich, dass es vielfach solche Verstöße gibt. Aber muss immer den Einzelfall im Auge haben.Lutz Barth hat geschrieben: .... Im Übrigen gilt es, nicht bei jedem Pflichtenverstoß einen „Verstoß gegen die Menschenwürde“ zu rügen. Der inflationäre Gebrauch führt lediglich dazu, dass die „Würde des Menschen“ langsam aber sicher zur „Sonntagsfloskel“ abgewertet wird. ....
S.M.
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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