Sterbehilfe: große Unsicherheit - Thesen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Pat.Verf. Newsletter

Sterbehilfe: große Unsicherheit - Thesen

Beitrag von Pat.Verf. Newsletter » 27.04.2004, 01:37

Sterbehilfe: große Unsicherheit - Thesen

Justizminister von Rh.-Pfalz (FDP) stellt Kommissions-Ergebnisse zur Sterbehilfe vor  

Unter Leitung des Justizministers von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin (FDP) hat die Bioethik-Kommission des Landes ihre umfangreichen Beratungen zum Thema Sterbehilfe abgeschlossen. Die Thesen und Empfehlungen des Gremiums, welches mit Juristen, Ärzten und Wissenschaftlern besetzt ist, sollen der Landesregierung am Dienstag (27.4.2004) vorgelegt werden.

Wie Mertin vorab mitteilte, herrscht sowohl bei den Bürgern als auch bei den behandelnden Ärzten große Unsicherheit über die Sterbehilfe. Dies sei bei den Beratungen in insgesamt 23 Sitzungen sehr deutlich geworden. Die entscheidenden Fragen lauten Mertins Angaben zufolge: Wie weit geht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten? Hat die ärztliche Behandlungspflicht ihre Grenzen, und was geschieht, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann? Deshalb müsse geklärt werden, wie mit Patientenverfügungen über die Art der Behandlung bei todbringenden Krankheiten umgegangen werden sollte. Allerdings sei es nicht möglich, "alle Sachverhalte trennscharf zu regeln und ein für alle Mal Klarheit zu schaffen", erklärte der Minister.

Mehr:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm

Gast

Kein Zeitdruck, Sterbehilfe-Debatte intensivieren

Beitrag von Gast » 28.04.2004, 16:29

Was erklären Bundestagsabgeordnete?
Presseerklärung von Michael Kauch (FDP), Mitglied der Enquete-Kommisson Ethik und Recht der modernen Medizin von heute, 28.4.:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/aktuell.htm

Gast

Aktive Sterbehilfe in Extremfällen ?

Beitrag von Gast » 01.05.2004, 21:47

Mainzer Justizminister für bindende Patientenverfügungen und Sterbehilfe in Extremfällen
Samstag 1. Mai 2004, (Im Wortlaut aus Yahoo-Nachrichten / AP)

<< München (AP) Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hält in Extremfällen aktive Sterbehilfe für gerechtfertigt. Es gebe Hinweise, dass Ärzte heute schon dem Verlangen von Patienten nachkämen, sie vor einem entwürdigenden Todeskampf zu bewahren, sagte der FDP-Politiker in einem Interview des Nachrichtenmagazins FOCUS. "Hier sollten wir den Medizinern die Angst nehmen, für eine solche Entscheidung strafrechtlich und standesrechtlich belangt zu werden", sagte Mertin.

Der Minister nahm Bezug auf die Arbeit der rheinland-pfälzischen Ethik-Kommission, die 29 Thesen zu einem selbst bestimmten Sterben aufgestellt habe und damit einen gesellschaftlichen Diskussionsprozess in Gang setzen wolle. "Wir wollen ausdrücklich keine Euthanasie und keine holländischen Verhältnisse", sagte der Minister. Er beklagte jedoch, dass immer häufiger Gerichte angerufen würden, um zu klären, was im Interesse der sterbenden Patienten liege.

Laut Mertin will die Kommission erreichen, dass Patientenverfügungen bindend werden. Er riet dazu, vor dem Aufsetzen einer Patientenverfügung einen Arzt zu konsultieren und "den eigenen Willen sehr konkret" niederzulegen, wenn man im Endstadium keine lebensverlängernden Eingriffe wünsche. Bei Wachkoma-Patienten sollte man irgendwann die Apparate abschalten dürfen, wenn Anzeichen dafür existierten, dass der Patient eine unendliche Verlängerung seines Leidens nicht gewollt hätte, zitierte FOCUS den Minister.>>

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 1.5.2004

Gast

Bestehendes Recht umsetzen

Beitrag von Gast » 03.05.2004, 17:57

Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Justizminister Mertin

Berlin. "Es ist erschütternd zu sehen, mit welcher Arroganz der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin behauptet, er könne eine bessere Gesetzeslage schaffen als die Niederländer. Das ist wirklichkeitsfremde Überheblichkeit in Reinkultur", so Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Mertin hatte als Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Ethikkommission eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe gefordert. Er hatte sich zwar von der Legalisierung aktiver Sterbehilfe distanziert. Der Justizminister sprach in diesem Zusammenhang aber davon, dass unter gewissen Umständen aktive Sterbehilfe bei unerträglichem Leiden eines Patienten straffrei werden müsse. "Mit welcher Berechtigung behaupten deutsche Politiker, sie könnten ein präziseres Euthanasiegesetz schaffen als der niederländische Gesetzgeber?", so Brysch.

Bestehendes Recht muss umgesetzt werden

"Die bestehende Gesetzeslage ist völlig ausreichend. Das Problem ist, dass niemand den Unterschied zwischen Töten und Begleiten kennt", so Brysch. Besonders die juristische Terminologie in der Sterbehilfethematik verwirre Politiker, Ärzte, Patienten und Journalisten. "Wir dürfen nicht fragen: ist es indirekte, aktive oder passive Sterbehilfe. Sondern wir müssen fragen: Was ist die Motivation des Arztes? Befindet sich der Patient im Sterbeprozess? Und vor allem: Was will der Patient? Und wenn er sich nicht äußern kann: Hat er das in einer verbindlichen Patientenverfügung abgefasst?", sagt Brysch.
Zuzustimmen sei dagegen der Forderung, dass Patienten vorrangig natürlich ernährt werden. Eine PEG-Sonde solle erst dann gelegt werden, wenn eine ärztliche Indikation bestehe und der Patient eingewilligt habe. "Ich frage mich allerdings, wie Mertin das finanziell umsetzen will. Bereits heute wird jede zweite PEG-Sonde gelegt, weil das Pflegepersonal keine Zeit hat, Essen zu verabreichen. Ich bin gespannt, ob Mertin ein innovatives Ethikprogramm für Pflegeheime auf die Beine stellt, um seine Thesen Wirklichkeit werden zu lassen. Sonst bleibt sein Papier Makulatur."

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 3.5.2004
Bei Fragen und Interviewwünschen:
Iris Schlemmer, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 030 / 2 84 44 84-2
Mob.: 0171 / 78 67 893

Gast

Sterbehilfe – Grenzen klar regeln

Beitrag von Gast » 03.05.2004, 22:47

Sterbehilfe – Grenzen klar regeln
Mainzer Justizminister: Grenzen klar regeln /
Kritik von Kirchen und Politik

Evangelischer Pressedienst vom 3.5.2004 (Auszüge im Wortlaut):

<<Düsseldorf/Mainz (epd). Die Evangelische Kirche im Rheinland hat den Vorstoß der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz, aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen, vehement zurückgewiesen. Präses Nikolaus Schneider erklärte am Freitag in Düsseldorf, mit dieser Forderung öffne die Kommission Tor und Tür zur aktiven Sterbehilfe. Damit sei ein Dammbruch zu befürchten. "Das können wir nicht akzeptieren." Die Bioethik-Kommission empfiehlt eine Straffreiheit für aktive Sterbehilfe in extremen Ausnahmefällen.
Generell jedoch solle die aktive Sterbehilfe, die gezielte Tötung eines Menschen auf dessen ausdrückliches Verlangen, verboten bleiben, sagte der Vorsitzende, der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Freitag in Mainz. Dort stellte er einen 160-Seiten starken Bericht zur Sterbehilfe und Sterbebegleitung vor.
Weiter empfiehlt die Kommission eine gesetzliche Regelung, dass eine vorab formulierte Patientenverfügung bindende Kraft für Betreuer, Ärzte und Gerichte haben soll. Bei einem Patienten im Wachkoma solle die Behandlung abgebrochen werden dürfen, wenn der Patient dies zuvor ausdrücklich erklärt habe. Auch der Wille eines Sterbenskranken zur Selbsttötung soll nach Mertins Darstellung respektiert werden. In diesem Fall solle es keine strafbewehrte Pflicht zur Rettung geben.>>

Wormser Zeitung vom 3.5.2004 (Auszüge im Wortlaut):

<< "Sterbehilfe in Ausnahmefällen straffrei"
Kritik an Vorstoß der Bioethik-Kommission/Mainzer Minister: "Grenzen klar regeln"

Von Klaus Mümpfer
Grundsätzlich lehnt die Kommission die aktive Sterbehilfe ab. Nur in Ausnahmefällen könne von einer Bestrafung der an sich "rechtswidrigen und schuldhaften Tat" abgesehen werden - nämlich wenn ein entwürdigender Todeskampf verhindert werden soll, erklärte Mertin.
Bei den Kirchen stieß der Vorstoß auf Ablehnung. ...

Ablehnend äußerte sich auch der rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Christoph Böhr: "Die Äußerungen zur Selbsttötung als Ausdruck von Selbstbestimmung sind so nicht haltbar." Der Bericht der Kommission liefere keine sachliche Grundlage in der Diskussion um Sterbehilfe. Die Grünen im Landtag äußerten sich "kritisch" und sprachen sich wie Böhr für einen Ausbau der Sterbebegleitung aus.
Mertin verwies auf Beispiele der aktuellen Rechtssprechung. Schon heute könnten Gerichte "in extremen Ausnahmefällen wegen eines übergesetzlichen Notstandes" einen Freispruch begründen. Allerdings komme es nicht in Frage, stellte Mertin klar, dass Tötung auf Verlangen - wie etwa in den Niederlanden - generell straffrei bleibe.
... (Es müsse) "bei allen Überlegungen zur Sterbehilfe und Sterbebegleitung immer das Recht der Patienten im Mittelpunkt stehen, über das eigene Leben und eigene Sterben im Rahmen des rechtlich Zulässigen selbst bestimmen zu können", sagte Mertin als Vorsitzender der Kommission.>>

Die Bundesärztekammer hat angekündigt, morgen in Berlin ihre neu überarbeiteten Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vorzustellen.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 3.5.2004

Gast

Ausnahmen bei Sterbehilfe ? Viel Kritik !

Beitrag von Gast » 07.05.2004, 12:01

Viel Kritik: Rheinland-pfaelzische Bioethik-Kommission fuer Ausnahmen bei Sterbehilfe

Mainz (ALfA). Aktive Sterbehilfe soll nach Ansicht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz in Ausnahmefaellen straffrei sein, grundsaetzlich aber verboten bleiben. Das berichten "Die Welt" (Ausgabe vom 5. Mai 2004), der "Suedwestrundfunk", das "Wiesbadener Tagblatt" (Online-Ausgaben vom 3. Mai) sowie der Evangelische Pressedienst "epd" (30. April 2004). Justizminister Herbert Mertin (FDP) habe bei der Vorstellung der Empfehlungen der Kommission erlaeutert, dass dann von einer Bestrafung der an sich "rechtswidrigen und schuldhaften Tat" abgesehen werden solle, wenn ein "entwuerdigender Todeskampf" verhindert werden koenne. Weiter empfehle die Kommission eine gesetzliche Regelung, dass eine vorab formulierte Patientenverfuegung bindende Kraft fuer Betreuer, Aerzte und Gerichte haben solle. Bei einem Patienten im Wachkoma solle die Behandlung abgebrochen werden duerfen, wenn der Patient dies zuvor ausdruecklich gewuenscht habe. Auch der Wille eines Sterbenskranken zur Selbsttoetung solle respektiert werden. In diesem Fall solle es keine strafbewehrte Pflicht zur Rettung geben.

Unterdessen hat der rheinland-pfaelzische Ministerpraesident Kurt Beck (SPD) laut "Suedwestrundfunk" die Plaene der Kommission abgelehnt. Diese Position mache sich die Regierung nicht zu eigen. Man habe Bedenken, dass die Tuer zur aktiven Sterbehilfe endgueltig geoeffnet werden koennte, so Beck. Der Ministerpraesident habe erklaert, er sei dicht an der Haltung der Kirchen, die sich deutlich gegen den Vorstoss der Bioethik-Kommission ausgesprochen hatten. Wie das "Wiesbadener Tagblatt" berichtet, hat der Trierer Bischof Reinhard Marx erklaert, die Plaene duerften aus Sicht der christlichen Ethik unter keinen Umstaenden toleriert werden. Auch die Evangelische Kirche im Rheinland hat laut "epd" den Vorstoss vehement zurueckgewiesen. Praeses Nikolaus Schneider habe betont, mit dieser Forderung oeffne die Kommission Tor und Tuer zur aktiven Sterbehilfe. Damit sei ein Dammbruch zu befuerchten. "Das koennen wir nicht akzeptieren", zitiert der "epd" Schneider. Ebenfalls eine klare Absage hat der Praesident der Bundesaerztekammer, Joerg-Dietrich Hoppe, der Empfehlung erteilt. "Auch in extremen Faellen koennen wir aktive Sterbehilfe nicht akzeptieren", zitiert "Die Welt" Hoppe. Eine wie von der Kommission empfohlene Aenderung des Strafgesetzbuches wuerde den "Durchbruch" bringen, habe Hoppe gewarnt.

Mehr dazu: http://www.welt.de; http://www.swr.de; http://www.wiesbadener-tagblatt.de; http://www.epd.de

Quelle: ALfA-Newsletter vom 06.05.2004

Gast

Evang. Sozialethiker verteidigt Kommission

Beitrag von Gast » 08.05.2004, 01:54

Evangelischer Sozialethiker verteidigt Vorstoß der Bio-Ethikkommission Rheinland-Pfalz, Ärzte nicht ausnahmslos bestrafen zu müssen, die sich in Extremfällen der gezielten Sterbehilfe auf Verlangen schuldig gemacht haben.

Komletter Beitrag:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=215

Gast

Die DAMMBRUCH schreien ....

Beitrag von Gast » 12.05.2004, 11:04

Die DAMMBRUCH schreien – Stimmen von BürgerInnen

Offener Brief einer PV-Newsletter-Abonnentin an Präses Schneider aus Rheinland-Pfalz, welcher jeden Sterbehilfe-Vorstoß „vehement“ als Dammbruch zurückgewiesen hat
(Siehe Archivmeldung vom 3.5.2004 unter http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm )
Sehr geehrter Herr Präses Schneider,
Sie gebrauchen in Ihrem Statement gegen den Vorstoß der Rheinland-pfälzischen Bioethikkommission zur Sterbehilfe das Bild vom Dammbruch.
Ich frage Sie, vor wem der Damm schützen soll? Das kann doch nur der Souverän sein, die BürgerInnen, die WählerInnen, die ihre Würde nicht länger antasten lassen wollen. Die es nicht länger zulassen wollen, dass ihnen ihre Selbstbestimmung vorenthalten wird unter dem Vorwand, man wolle ihre Würde nicht antasten lassen. Und es sind die, die ihr Sterben vor Augen haben, die den Gedanken an ihn nicht länger verdrängen wollen. Es sind die, die denen, die DAMMBRUCH schreien, einiges an Lebenserfahrung voraus haben, aber noch nicht dement sind und noch nicht vollgstopft mit Sedativa.
Der Damm ist kein Damm für die Ethik, sondern ein Damm gegen die Demokratie!
Ich frage Sie, welcher Zustand vor dem Souverän geschützt werden soll. Die Unterversorgung in den Heimen mit zu wenig Personal? Die Überversorgung mit Psychopharmaka, Magensonde und Pampers? Und das schon für Außenstehende unerträgliche Leid mit den Dekubiti?
Sie sagen. "Das können wir nicht zulassen." Ich frage Sie, wer in diesem Fall WIR ist und ich frage Sie, was das DAS ist. Als Demokrat dürften Sie nicht gegen eine parlamentarische Entscheidungsfindung sein, wenn eine beachtliche Zahl von BürgerInnen sie wünscht. Und da Sie von Dammbruch sprechen, müssen Sie von einer beachtlichen Zahl von BürgerInnen ausgehen. Wenn Sie mit WIR die Kirchen meinen, dann wären deren Stimmen in(!) einem Entscheidungsprozess gefragt, aber nicht vorher, insofern damit eine Entscheidungsfindung verhindert werden soll.
Soweit ich weiß, äußern sich belgische und niederländische Kirchenvertreter ganz anders in diesem Bereich.
Der Kampf für die passive und für die indirekte Sterbehilfe ist der beste Schutz gegen die aktive Sterbehilfe; aber dazu müssten erst einmal parlamentarisch die Grenzen ausdiskutiert sein.
Mit freundlichem Gruß
Edith Höltmann (71)

Und an Politiker/innen, die zur Wahl stehen, wendet sich Frau Höltmann mit folgendem Text:

Sehr geehrte ....
ich weiß nicht, ob Sie auf meinem Wahlschein stehen werden (ich wohne in München), aber ich möchte wissen, ob ich Sie wählen würde. Ich habe mich entschlossen, bei allen Wahlen nur noch KandidatInnen zu wählen, die versprechen, sich für die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen einzusetzen und für eine breite Diskussion über die Sterbehilfe. Um das noch einmal deutlich zu sagen: Ich erwarte nicht, dass eine Abgeordnete für bzw. gegen eine Gesetzesvorlage stimmt, sondern dass sie sich dafür stark macht, dass über Sterbehilfe debattiert und entschieden wird.
Mit freundlichem Gruß
Edith Höltmann

Herr oder Frau Topping schrieb uns (bezogen auf ihren vorangegangenen offenen Brief***)

WOW !!! Bravo Frau Edith Höltmann - und Hochachtung !!
Wenn sich die von uns bezahlten "Volksvertreter" bzw. "Kirchenvertreter" darum kümmern würden, wofür sie bezahlt werden und sich auch selbst an bestehende Gesetze halten würden anstatt Auslegungen und Definitionen für bereits festgelegte Gesetzestexte aus ihren grauen Zellen zu kratzen, hätte ich und mit mir sehr, sehr viele BürgerInnen sehr viel mehr Vertrauen in Recht und Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Topping

*** nachzulesen unter http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm , Meldung vom 3.5.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.5.2004

Walter_Boss

Passive Sterbehilfe bald straffrei?

Beitrag von Walter_Boss » 20.05.2004, 11:21

Passive Sterbehilfe bald straffrei? - Veränderung des Strafgesetzbuches geplant

Die passive Sterbehilfe soll in Deutschland offenbar eindeutig straffrei gestellt werden. Um den Verzicht auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen bei Todkranken zu ermöglichen, wolle eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe eine Veränderung des Strafgesetzbuches vorschlagen, berichtet die "Berliner Zeitung". Dieter Lang, Vertreter des Bundesverbands Verbraucherzentrale in der Arbeitsgruppe, sagte dem Blatt, der Artikel 216, der Tötung auf Verlangen und aktive Sterbehilfe als Straftat regelt, solle durch zwei Absätze ergänzt werden. Neben der passiven Sterbehilfe würde dann auch die indirekte Sterbehilfe durch Verabreichung hochdosierter Schmerzmittel straffrei sein. Auch das Betreuungsrecht soll der Zeitung zufolge nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe geändert werden. Wenn sich der Betreuer etwa eines Koma-Patienten für den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen entscheide, würde künftig nicht mehr die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts notwendig sein. Voraussetzung sei aber, dass eine klare, eindeutige Patientenverfügung vorliege. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Ende Juni 2004 vorstellen.

Gast

Gegen aktive Sterbehilfe !

Beitrag von Gast » 21.05.2004, 11:11

PEG-Sondenversorgung – natürliche Ernährung

Mainz. Bekanntlich befinden sich die Katholische Kirche und andere Bewegungen im erklärten Kulturkampf gegen alle Formen der sogenannten „aktiven“ Sterbehilfe. Längst steht damit nicht mehr nur die Tötung auf Verlangen, sondern auch die in Deutschland straffreie Suizidhilfe auf dem Index. Doch damit nicht genug. Ist es ein Zeichen dafür, dass die entschiedenen Sterbehilfegegner mit dem Rücken zur Wand zu stehen? Wie dem auch sei, seit April 2004 wird jetzt auch der Mehrheitskonsens bei der „passiven“ Sterbehilfe aufgekündigt. Als Mitglied der Bioethikkomission Rheinland-Pfalz hat Prof. Dr. Reiter, Moraltheologe an der Universität Mainz, folgendes Sondervotum zum Abschlussbericht vom 23.4.04 abgegeben:

Entgegen der Mehrheitsmeinung (nicht nur der Kommissionsmitglieder, sondern nahezu aller medizinischen und ethischen Experten) betont Reiter u.a., die PEG-Sondenversorgung sei auch bei Dauerkomapatienten eine Form der „natürlichen“, nicht der „künstlichen“ Ernährung:
"Johannes Paul II. rechnet die künstliche Ernährung zu den natürlichen Mitteln der Lebenserhaltung und bezeichnet ihre Anwendung deshalb als normal und als moralisch verpflichtend (vgl. Ansprache an die Teilnehmer am Internationalen Fachkongress zum Thema `Lebenserhaltende Behandlungen und vegetativer Zustand: Wissenschaftliche Fortschritte und ethische Dilemmata´ am 20. März 2004). ... Es ist daher zu fragen, ob überhaupt mit Bestimmtheit etwas über den Zustand der Wachkoma-Patienten gesagt werden kann... Kein neues Gesetz kann mitmenschliche Hilfe und personale Begleitung garantieren ... ." (Reiter, Sondervotum im Abschlussbericht der Bioethikkommission Rheinland-Pfalz, wir berichteten).

Vatikan sagt "Nein"
Sollte man bisher angenommen haben, dass der Vatikan für ein natürliches Sterbenlassen und den Verzicht auf außergewöhnliche lebensverlängernde Maßnahmen bei irreversiblem Bewusstseinsverlust eintritt, so wird man tatsächlich durch das von Reiter angesprochene Papst-Votum eines Besseren belehrt. Siehe im Wortlaut : Vatikan sagt „Nein zu Euthanasie an Patienten im Wachkoma“, Meldung vom 7.4.2004 in unserer Info-Datenbank http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm

Bundesärztekammervertreter schließt sich an
Der „von der Mehrheitsmeinung abweichenden Auffassung“ von Prof. Reiter schließt sich ein weiteres Kommissionsmitglied, Herr Professor Dr. med. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, „ohne Vorbehalt an“ – wie es im Abschlussbericht heißt.

Freiburg (http://www.kath.net) vom 13.5.04: Auch die Schweizer Bischofskonferenz stellt Überlegungen an, bisher zulässige Regelungen der Sterbehilfe zu verschärfen und die Straffreiheit bei bestimmten Formen wie der Suizidhilfe umzukehren, d.h. sie würde das Strafgesetz gern der katholischen Ethik "anpassen". Im Zentrum der Kritik stehen die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Wir berichteten darüber (siehe Meldung vom 5.2.2004 „Schweiz: nun auch ärztliche Suizidhilfe“ in unserer Info-Datenbank http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm )

In einer Stellungnahme einer AG der Schweizer Bischofskonferenz heißt es dazu, die Richtlinien der SAMW widersprechen „der Aufforderung zur Palliativpflege, wenn sie die Beihilfe des Arztes zum Suizid legitimieren“.
Es sei nicht nachvollziehbar, wenn man die Beihilfe zum Selbstmord unter dem Vorwand rechtfertige, dass der Arzt „den letzten Akt der zum Tode führenden Handlung“ nicht leistet, sondern ihn dem Patienten überlässt. Man könne sich außerdem nicht auf das gültige Strafgesetz berufen, um auf ethische Normen zu schließen, stellt die AG der Schweizer Bischofskonferenz fest. „Im Gegenteil: Das Gesetz muss sich den Forderungen der Ethik anpassen und nicht umgekehrt.“ (Quelle und Wortlaut siehe in Info-Datenbank a.a.O.)

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 20.5.2004

Gast

Klare Regelung für Sterbehilfe gefordert

Beitrag von Gast » 29.05.2004, 11:07

Mertin fordert rechtliche Regelung von Sterbehilfe

Mainz (ddp-rps). Justizminister Herbert Mertin (FDP) fordert klare gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe und zum Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Ende ihres Lebens. Bei dem Anliegen, menschliches Sterben in Würde zu ermöglichen, komme der Patientenverfügung eine zentrale Rolle zu, sagte Mertin am Freitagabend (28.5.2004) in Mainz. Sie ermögliches es Patienten, selbst zu bestimmen, welche medizinische Behandlung sie am Lebensende wünschen und welche nicht, sagte Mertin.

Unter dem Titel «Ethik und Recht im Dialog - Wann darf ein Mensch sterben?» diskutierten in Mainz Vertreter aus Politik, Kirche, Ärzteschaft und Justizüber unter anderem über das Thema Sterbehilfe. Ausgangspunkt der Veranstaltung war der Ende April vorgelegte Abschlussbereicht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Vorsitz Mertins.

Die Kommission lehnt die Sterbehilfe darin zwar grundsätzlich ab. Jede Tötung auf Verlangen müsse weiterin strafbar sein und gerichtlich geprüft werden, heißt es darin. Allerdings sollte es in «ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen» möglich sein, von einer Bestrafung abzusehen, um einen «entwürdigenden Todeskampf» von Patienten zu verhindern, sagte Mertin am Freitag. Auch dies müsse in einem Gesetz klar geregelt werden. Wenn bei Patienten mit aussichtsloser Prognose im Endstadium ihrer Erkrankung passive oder indirekte Sterbehilfe geleistet werde, müsse dies straffrei bleiben, unterstrich Mertin. Dies habe der Bundesgerichtshof schon vor Jahren so entschieden.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040528/336/41zg5.html

Gast

Sterbehilfe: große Unsicherheit - Thesen

Beitrag von Gast » 29.05.2004, 11:28

Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer:
Nicht nur Vordruck einfach ankreuzen

Die Berliner Zeitung vom 25.5.2004 berichtet in einem umfassenden Beitrag zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, dass das Ausfüllen eines textlich vorgegebenen, allgemeinen Musters in aller Regel keine gute Lösung ist. Der Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer, der zur Zeit den Vorsitz in der vom Bundesjustizministerium eingesetzten AG „Patientenautonomie am Lebensende“ hat, rät in der Zeitung: Auch Vordrucke mit Alternativen zum Ankreuzen (gemeint ist hier v.a. die weitverbreitete „Bayerische Verfügung“ des Bayerischen Staatsministeriums) sollten als Vorlage für einen dann authentisch geschriebenen Text dienen. Kutzer empfiehlt, eine Vorlage „abzuschreiben und nicht nur anzukreuzen“. Dann wisse jeder, „der Betreffende hat nicht nur angekreuzt, sondern er hat sich auch das, was hier niedergeschrieben ist, genau überlegt. Denn nur, wenn der Patient aufgeklärt ist und weiß, was er unterschreibt, bindet das."

Yahoo-Nachrichten vom 28.5.2004:

Grossteil der Bevölkerung ist für Sterbehilfe

Hamburg (AP) Vier von fünf Deutschen (79 Prozent) befürworten Sterbehilfe. Nach einer Emnid-Umfrage der Hamburger Zeitschrift «Auf einen Blick» sprechen sich außerdem 45 Prozent der 1.002 Befragen für den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Todkranken aus. Jeder Dritte (34 Prozent) hält sogar aktive Sterbehilfe für angemessen, um todkranke Menschen auf ihre Bitte hin von den Qualen zu erlösen. Ganz und gar gegen Sterbehilfe sind nur 18 Prozent der Befragten.

Mertin fordert rechtliche Regelung von Sterbehilfe

Mainz (ddp-rps). Justizminister Herbert Mertin (FDP) fordert klare gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe und zum Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Ende ihres Lebens. Bei dem Anliegen, menschliches Sterben in Würde zu ermöglichen, komme der Patientenverfügung eine zentrale Rolle zu, sagte Mertin am Freitagabend in Mainz.
Unter dem Titel «Ethik und Recht im Dialog - Wann darf ein Mensch sterben?» diskutierten in Mainz Vertreter aus Politik, Kirche, Ärzteschaft und Justiz über unter anderem über das Thema Sterbehilfe. Ausgangspunkt der Veranstaltung war der Ende April vorgelegte Abschlussbereicht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Vorsitz Mertins.
(Siehe Meldung vom 7.5.2004 unter http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm )

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 28.5.2004

Gast

Wird Patientenschutz für Schwerstkranke ausgehöhlt

Beitrag von Gast » 08.06.2004, 15:18

Zypries-Kommission höhlt Patientenschutz für Schwerstkranke aus

Dortmund. Die Deutsche Hospiz Stiftung lehnt eine explizit gesetzlich garantierte Straffreiheit von ärztlich assistiertem Suizid und terminaler Sedierung, sowie den erleichterten Abbruch von Behandlungen von Wachkoma-Patienten und dementen Menschen ab. Dies wird voraussichtlich am Donnerstag die Zypries-Kommission "Patientenautonomie am Lebensende" fordern. Dafür soll der Sterbehilfe-Paragraf 216 StGB novelliert werden. In einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch solche Neuregelungen als Paradigmenwechsel. "Straffreiheit zu garantieren und den Patientenschutz für Schwerstkranke auszuhöhlen, ist der Beginn des holländischen Weges. Die Duldung des ärztlich assistierten Suizids ist das Einfallstor für aktive Sterbehilfe", sagt Brysch.
Ausweitung von "terminaler Sedierung" befürchtet
Die Deutsche Hospiz Stiftung stellt klar: Wird die terminale Sedierung explizit straffrei gestellt, würden Ärzte diese vermutlich häufiger und früher einsetzen. Bisher ist die terminale Sedierung in Deutschland die absolut letzte Stufe der Schmerzmedizin, wenn ein leidender Patient gegen jegliche Schmerzmittel resistent ist. Er wird mit Medikamenten völlig ruhig gestellt und ist nahezu bewusstlos. Der Tod ist eine mögliche Nebenfolge. "Es ist notwendig, dass terminale Sedierung der juristisch überprüfbare Ausnahmefall bleibt. Das muss auch den Ärzten klar sein", sagt Brysch. Ebenso sei eine richterliche Überprüfung bei Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen für Menschen erforderlich, die nicht im Sterbeprozess sind, beispielsweise Wachkoma-Patienten und demente Menschen. "Aus der Praxis wissen wir, dass Patienten in ihren Patientenverfügungen vorschnell Behandlungen aussschließen, weil sie Angst haben und schlecht informiert wurden", sagt Brysch. Wichtiger als jede Therapie abzulehn
en, sei es, ganzheitliche professionelle Begleitung einzufordern. So könne möglichst viel Lebensqualität bis zuletzt abgesichert werden, ohne den eigenen Patientenschutz aufzulösen. Der Weg müsse von der Akut-Medizin zur professionellen ganzheitlichen Begleitung führen. Brysch fordert, auf Gesetzesänderungen zu verzichten und bei Neuregelungen die Interessen der Schwerstkranken und Sterbenden zu berücksichtigen: "Ein Rechtsanspruch auf qualitative Sterbegleitung ist wichtiger als ein Rechtsanspruch auf Tötung."

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.

Bei Fragen und Interviewwünschen:
Jakim Essen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0231/73 80 73-4, Mobil: 0173 / 5 18 29 62
Auf Wunsch faxen wir Ihnen den offenen Brief an Frau Zypries zu.
http://www.hospize.de

Quelle: Pressemitteilung vom 8.6.2004

Gast

Sterbehilfe - Auf Leben und Tod

Beitrag von Gast » 09.06.2004, 11:08

Sterbehilfe in Deutschland
Auf Leben und Tod

Seit Monaten herrscht beträchtliche Aufregung über eine Arbeitsgruppe, die im Auftrag der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe vorbereiten soll. Juristen, Ärzte, Politiker und Kirchen melden sich zu Wort. Dabei ist kaum zu erwarten, dass das Gremium eine Liberalisierung der Sterbehilfe empfehlen wird.

Von Heidrun Graupner

Die Hospiz Stiftung meldete prophylaktisch Protest an: Eine gesetzlich garantierte Straffreiheit für eine ärztlich assistierte Selbsttötung dürfe es nicht geben, heißt es in einem Brief an die Justizministerin.

Am Donnerstag wird es sich zeigen, ob die Furcht der Stiftung berechtigt ist, in Deutschland könnten Sterbehelfer nach Schweizer Vorbild tätig werden. An diesem Tag will Brigitte Zypries (SPD) die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ vorstellen, nach denen Fragen der Sterbehilfe und der Gültigkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden sollen.
...
Weiter unter
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/ ... 154/33121/

Gast

Patientenautonomie am Lebensende

Beitrag von Gast » 09.06.2004, 11:18

Bundesjustizministerin Zypries legt am Donnerstag (10.4.2004) mit Spannung erwarteten Bericht vor

Die Süddeutsche Zeitung vom 9.6.2004 berichtet: Seit Monaten herrscht beträchtliche Aufregung über die Arbeitsgruppe, der Juristen und Ärzte, Vertreter der Regierung und der Kirchen, des Humanistischen Verbandes, der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände angehören. Die Gruppe, so wurde spekuliert, könnte eine Liberalisierung der Sterbehilfe empfehlen. Am Donnerstag wird es sich zeigen, ob die Furcht der Deutschen Hospizstiftung berechtigt ist, in Deutschland könnten bald Suizidhelfer nach Schweizer Vorbild tätig werden. An diesem Tag will Brigitte Zypries (SPD) die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ vorstellen, nach denen Fragen der Sterbehilfe und der Gültigkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden sollen.

In die Diskussion kam Bewegung, als Anfang April der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Stöckel eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative für die Sterbehilfe ankündigte. Im Mai plädierte eine vom Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzte Bioethik-Kommission für Strafbefreiung bei Tötung auf Verlangen in Extremsituationen. Zu bedenken seien - so das auch mit Ärzten besetzte Expertengremium - extreme Ausnahmefälle, in denen auch palliative Maßnahmen Leiden nicht mindern können: Leiden, das von betroffenen Patienten als unerträglich empfunden wird.

Welche Extremsituationen sind gemeint?- fragt die Ärztezeitung Online und antwortet: Die Experten hatten etwa den Fall einer jungen Frau im Blick, deren Krebsleiden dazu geführt hatte, daß sich ihr Gewebe an der Scheide, dem Darm und der Blase, sogar am Damm auflöste, so daß alle innen liegenden Organe nach unten durchfielen. Oder den Fall eines vom Ersticken bedrohten Mannes, der vom Halswirbel abwärts querschnittsgelähmt war. Professor Christian Rittner, früherer Leiter der Rechtsmedizin an der Uni Mainz und Kommissions-Mitglied, berichtete von einem Mann, der von seiner an Multipler Sklerose schwer erkrankten Frau regelrecht zur Sterbehilfe gezwungen worden war. In ohnmächtiger Verzweiflung hatte er mehrmals mit dem Messer zugestochen und sich dann selbst umgebracht.

Extremfälle, die aktive ärztliche Sterbehilfe rechtfertigen könnten? „Nein“ erwidern Ärztekammer-, Kirchen- und Politikvertreter mit lauter Entschiedenheit.

Nach Informationen der Kölner Rundschau vom 7.6. wird nun das vom Bundesjustizministerium eingesetzte Gremium am Donnerstag u. a. vorschlagen, dass vor dem Abschalten lebenserhaltender Maschinen nicht in jedem Fall eine gerichtliche Überprüfung stehen muss. Wenn ein Sterbender, der sich nicht äußern kann, seinen Willen zuvor eindeutig dokumentiert hatte sowie Arzt und Betreuer einig sind, brauche das Vormundschaftgericht nicht mehr eingeschaltet zu werden. Ausgerechnet die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel (SPD), von der man doch meinen könnte, dass ihr das Patientenrecht auf Selbstbestimmung am Herzen liegt, sagt laut Kölner Rundschau dazu: „Ich bin nicht für eine Erleichterung des Verfahrens.“

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 9.6.2004

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