Wenig Heimpersonal: Vergütung darf gekürzt werden

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Wenig Heimpersonal: Vergütung darf gekürzt werden

Beitrag von Presse » 14.09.2012, 05:59

Wenig Heimpersonal: Vergütung darf gekürzt werden
Beschäftigt ein Pflegeheim weniger Personal als vereinbart, kann der Vertragspartner Abstriche bei der Vergütung machen.
Regresse sind aber nur zeitnah zulässig, hat das Bundessozialgericht entschieden.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=821 ... ege&n=2199

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