Wenig Heimpersonal: Vergütung darf gekürzt werden
Beschäftigt ein Pflegeheim weniger Personal als vereinbart, kann der Vertragspartner Abstriche bei der Vergütung machen.
Regresse sind aber nur zeitnah zulässig, hat das Bundessozialgericht entschieden.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=821 ... ege&n=2199
Wenig Heimpersonal: Vergütung darf gekürzt werden
Moderator: WernerSchell