Altersblindheit: AOK-Vertrag ist für Patienten eine Mogelpackung
AOK Baden-Württemberg untergräbt Arzt-Patienten-Verhältnis
Berlin (ots) - Die Altersabhängige Makula-Degeneration (AMD) ist die häufigste Augenerkrankung in Deutschland, allein 50.000 Bundesbürger erkranken jährlich an der sogenannten "feuchten" AMD, die unbehandelt schnell zur Erblindung führen kann. In den Jahren
2006 und 2007 wurden die Medikamente Macugen und Lucentis zugelassen, die in den Augapfel gespritzt werden (Intravitreale operative Medikamentenapplikation - IVOM). Sie können die feuchte AMD zwar nicht heilen, aber in den meisten Fällen das Fortschreiten verhindern oder verlangsamen.
Seit dem 1. Mai 2012 wird Augenärzten ein IVOM-Vertrag der AOK Baden-Württemberg angeboten (www.qmbw.de/vertraege). Die Krux: Der Vertrag belohnt es, wenn das wesentlich billigere Medikament Avastin verwendet wird, das für die Augenheilkunde nicht zugelassen ist. So kann ein Arzt beispielsweise aufs Jahr gerechnet mit einem Bonus von knapp 30.000 Euro rechnen, wenn er monatlich 35 Injektionen bei AOK-Patienten durchführt und dabei auf die beiden zugelassenen Medikamente verzichtet. Fällt die Entscheidung auf Avastin, profitiert also der Arzt.
Der Patient dagegen hat von der Entscheidung für das nicht zugelassene Avastin keinen Vorteil, im Gegenteil: Er verzichtet nicht nur auf die Produkthaftung des Herstellers, sondern erklärt sich zudem ausdrücklich damit einverstanden, dass "bestimmte Nebenwirkungen" häufiger auftreten können und voraussichtlich mehr Spritzen notwendig sind. So steht es zumindest in der Muster-Einwilligungserklärung, die den Vertragsärzten zur Verfügung gestellt wird. Einen Hinweis auf die Bonus-Regelung sucht man darin vergeblich.
Nach Ansicht der Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Renate Reymann, ist die zuständige Aufsichtsbehörde gefragt: "Das baden-württembergische Sozialministerium kann nicht einfach zuschauen, wie hier versucht wird, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu untergraben!"
Der IVOM-Vertrag stößt in eine "Abrechnungslücke", denn bisher konnten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband nicht auf eine Abrechnungsziffer für die Intravitreale Medikamentenapplikation einigen. Mehr Infos zum Konflikt um die AMD-Therapie und Tipps für Patienten unter http://www.dbsv.org/makula
Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2012 Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV
Pressekontakt: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) Volker Lenk Pressesprecher Tel. 030 / 28 53 87-140 Fax 030 / 28 53 87-200 E-Mail v.lenk@dbsv.org
Altersblindheit: AOK-Vertrag eine Mogelpackung ?
Moderator: WernerSchell
Altersblindheit: AOK-Vertrag eine Mogelpackung ?
Zuletzt geändert von Presse am 31.08.2012, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
Altersblindheit: AOK-Vertrag eine Mogelpackung
Altersblindheit: "Dieser AOK-Vertrag ist für Patienten eine Mogelpackung"
Aachen (ots) - Mit einem vertraglich zugesicherten, finanziellen Bonus will die AOK Baden-Württemberg Augenärzte belohnen, wenn diese von Altersblindheit bedrohte Patienten aus rein ökonomischen Gründen mit einem nicht zugelassenen Medikament behandeln, obwohl zugelassene Therapien zur Verfügung stehen. Die Patienten werden über diese Bonus-Regelung jedoch nicht informiert. Ein entsprechender Facharzt-Vertrag, der zur Zeit im Sozialministerium von Baden-Württemberg geprüft wird, ist daher nach Auffassung der Selbsthilfeorganisation PRO RETINA Deutschland e.V. eine Mogelpackung. Er ist sozialrechtswidrig, setzt Ärzte und Patienten unter Druck und beschädigt vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
ALLE DOKUMENTE ZU DIESER PRESSE-INFORMATION FINDEN SIE HIER:
http://www.pro-retina.de/aok-vertrag
Menschen mit der Augenerkrankung Altersabhängige Makula-Degeneration (AMD) dürften die klein gedruckte Schrift des 2-seitigen Merkblattes der AOK Baden-Württemberg kaum entziffern können. Weil sich in ihrer Netzhaut an der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) Flüssigkeit ansammelt und die Sehzellen zerstört, ist dadurch die Lesefähigkeit bei der so genannten feuchten Form der AMD als erstes beeinträchtigt. Spätestens dann muss die Behandlung umgehend beginnen, um den weiteren Verlust der Sehkraft zu stoppen.
http://www.pro-retina.de/dateien/aok-me ... ienten.pdf
http://ots.de/EF0zD
"Um die Versorgung von Patienten mit AMD und anderen Augenerkrankungen zu optimieren", lobt sich die AOK Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung, wollen die Krankenkasse und die operativ tätigen Augenärzte und Kliniken in Baden-Württemberg durch einen Facharztvertrag "gemeinsam eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige, wirksame Versorgung für die Erkrankung der feuchten Altersabhängigen Makula-Degeneration und weiterer Erkrankungsbilder am Auge schaffen."
"In der Tat muss die Versorgung von AMD-Patienten hierzulande dringend verbessert werden", erklärt Ute Palm, stellvertretende Vorsitzende von PRO RETINA Deutschland e.V., einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit degenerativen Netzhauterkrankungen. "Doch dieser Vertrag der AOK Baden Württemberg", so Palm weiter, "ist für Patientinnen und Patienten eine Mogelpackung."
Die AOK erschwert diesen nämlich nicht nur, die Vorteile und rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrages zu entziffern. Sie verschweigt ihnen vor allem einen ganz wesentlichen Passus: Hinter dem Monstersatz "Rationaler Pharmakotherapiezuschlag je IVOM des Abrechnungsmonats bei Erreichen des jeweiligen Schwellenwerts der Arzneimittelausgaben" verbirgt sich ein Bonus für Ärzte, der diesen ein bestimmtes Verordnungsverhalten versüßt. Massive finanzielle Anreize sollen die Ärzte bei mehreren Augenerkrankungen veranlassen, kostengünstige Substanzen einzusetzen, die für die jeweilige Indikation allerdings nicht zugelassen sind, obwohl zugelassene Medikamente verfügbar sind.
http://www.pro-retina.de/dateien/ivom-v ... mplett.pdf
Solche Konstruktionen können die Arzt-Patienten-Beziehung massiv beeinträchtigen. Darin ist sich PRO RETINA Deutschland e.V. nicht nur mit anderen Patientenorganisationen, etwa dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband oder dem Deutschen Diabetiker Bund, sondern auch mit ärztlichen Standesverbänden einig. Der Patient kann sich nicht mehr sicher sein, ob der Arzt seine Therapie-Empfehlung aus medizinischen oder ökonomischen Gründen ausspricht. Schließlich droht ihm die Kündigung des Vertrages, wenn seine durchschnittlichen Arzneimittelkosten pro Injektionsbehandlung um 25 Prozent über dem Durchschnitt der Vertragsärzte liegen. Zwar werde der Patient in die Therapie-entscheidung eingebunden, doch lehre die Erfahrung, weiß Palm, dass die meisten Patienten diese lieber dem Arzt ihres Vertrauens überlassen. Spritzt der Arzt das nicht zugelassene, aber billigere Medikament, wird er belohnt: bei 1.200 Spritzen pro Jahr, was große Praxen und Kliniken erreichen, winken dann 84.000 Euro zusätzlich. http://ots.de/httJu
"Offenkundig geht auch die AOK selbst davon aus, dass ohne finanziellen Anreiz und aus rein medizinischen Erwägungen die Ärzte wahrscheinlich anders entscheiden würden - sonst wäre der Bonus unnötig", kritisiert Palm.
Im Musterblatt des ärztlichen Aufklärungsbogens für die Behandlung der feuchten AMD sind zwei Medikamente aufgeführt, die in das erkrankte Auge gespritzt werden können. Die Wirkstoffe sind nicht identisch, können aber die Sehfähigkeit vergleichbar erhalten oder sogar verbessern. Allerdings ist nur der Wirkstoff Ranibizumab
(Handelsname: Lucentis) nach entsprechenden klinischen Prüfungen von den Gesundheitsbehörden zugelassen. Nicht für die Augenheilkunde, sondern ausschließlich als Krebsmedikament zugelassen ist hingegen Bevacizumab (Avastin). Über diesen steht im Merkblatt, dass "weniger Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit vorliegen" und "sich rechtliche Konsequenzen aus der Off-label-Behandlung, also der Therapie außerhalb der zugelassenen Indikation ergeben". Dazu gehört etwa die fehlende Produkthaftung des Herstellers. Verursacht der Wirkstoff Komplikationen und Nebenwirkungen, haftet nicht die Pharmafirma, sondern der behandelnde Arzt. Außerdem heißt es: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Nebenwirkungen unter Avastin häufiger auftreten. Außerdem muss mit einer etwas höheren Injektionsfrequenz gerechnet werden."
http://www.pro-retina.de/dateien/aufkla ... orlage.pdf
"Wir fragen uns ernsthaft, warum sich Patientinnen und Patienten freiwillig einem solchen Risiko aussetzen sollten", sagt Ute Palm.
"Wir hoffen, dass die Parteien, welche die Landesregierung in Baden Württemberg tragen und sich auf Bundesebene stets lautstark für die Rechte von Patientinnen und Patienten einsetzen, diese Rechte auch durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben."
Über PRO RETINA Deutschland e.V.:
Die PRO RETINA Deutschland e.V. - Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen - wurde 1977 von Betroffenen und deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit mehr als 60 Regionalgruppen und mehr als 6.000 Mitgliedern. Sie bietet Informationen und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Um einen Beitrag zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert sich PRO RETINA Deutschland e.V. auch in der Forschungsförderung.
http://www.pro-retina.de
Über die feuchte Altersabhängige Makula-Degeneration: In Deutschland erkranken pro Jahr schätzungsweise 50.000 zumeist ältere Patienten an der feuchten Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD).
Die Erkrankung ist die häufigste Ursache für Altersblindheit in westlichen Industrienationen. Den Betroffenen droht binnen kurzer Zeit der Verlust der Sehkraft, wenn nicht umgehend eine Therapie eingeleitet wird.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2012 Pro Retina Deutschland e.V.
Pressekontakt: Barbara Ritzert
ProScience Communications - Die Agentur für Wissenschaftskommunikation GmbH Andechser Weg 17 • 82343 Pöcking
Fon: +49 8157 9397-0 • e-mail: ritzert@proscience-com.de
Aachen (ots) - Mit einem vertraglich zugesicherten, finanziellen Bonus will die AOK Baden-Württemberg Augenärzte belohnen, wenn diese von Altersblindheit bedrohte Patienten aus rein ökonomischen Gründen mit einem nicht zugelassenen Medikament behandeln, obwohl zugelassene Therapien zur Verfügung stehen. Die Patienten werden über diese Bonus-Regelung jedoch nicht informiert. Ein entsprechender Facharzt-Vertrag, der zur Zeit im Sozialministerium von Baden-Württemberg geprüft wird, ist daher nach Auffassung der Selbsthilfeorganisation PRO RETINA Deutschland e.V. eine Mogelpackung. Er ist sozialrechtswidrig, setzt Ärzte und Patienten unter Druck und beschädigt vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
ALLE DOKUMENTE ZU DIESER PRESSE-INFORMATION FINDEN SIE HIER:
http://www.pro-retina.de/aok-vertrag
Menschen mit der Augenerkrankung Altersabhängige Makula-Degeneration (AMD) dürften die klein gedruckte Schrift des 2-seitigen Merkblattes der AOK Baden-Württemberg kaum entziffern können. Weil sich in ihrer Netzhaut an der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) Flüssigkeit ansammelt und die Sehzellen zerstört, ist dadurch die Lesefähigkeit bei der so genannten feuchten Form der AMD als erstes beeinträchtigt. Spätestens dann muss die Behandlung umgehend beginnen, um den weiteren Verlust der Sehkraft zu stoppen.
http://www.pro-retina.de/dateien/aok-me ... ienten.pdf
http://ots.de/EF0zD
"Um die Versorgung von Patienten mit AMD und anderen Augenerkrankungen zu optimieren", lobt sich die AOK Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung, wollen die Krankenkasse und die operativ tätigen Augenärzte und Kliniken in Baden-Württemberg durch einen Facharztvertrag "gemeinsam eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige, wirksame Versorgung für die Erkrankung der feuchten Altersabhängigen Makula-Degeneration und weiterer Erkrankungsbilder am Auge schaffen."
"In der Tat muss die Versorgung von AMD-Patienten hierzulande dringend verbessert werden", erklärt Ute Palm, stellvertretende Vorsitzende von PRO RETINA Deutschland e.V., einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit degenerativen Netzhauterkrankungen. "Doch dieser Vertrag der AOK Baden Württemberg", so Palm weiter, "ist für Patientinnen und Patienten eine Mogelpackung."
Die AOK erschwert diesen nämlich nicht nur, die Vorteile und rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrages zu entziffern. Sie verschweigt ihnen vor allem einen ganz wesentlichen Passus: Hinter dem Monstersatz "Rationaler Pharmakotherapiezuschlag je IVOM des Abrechnungsmonats bei Erreichen des jeweiligen Schwellenwerts der Arzneimittelausgaben" verbirgt sich ein Bonus für Ärzte, der diesen ein bestimmtes Verordnungsverhalten versüßt. Massive finanzielle Anreize sollen die Ärzte bei mehreren Augenerkrankungen veranlassen, kostengünstige Substanzen einzusetzen, die für die jeweilige Indikation allerdings nicht zugelassen sind, obwohl zugelassene Medikamente verfügbar sind.
http://www.pro-retina.de/dateien/ivom-v ... mplett.pdf
Solche Konstruktionen können die Arzt-Patienten-Beziehung massiv beeinträchtigen. Darin ist sich PRO RETINA Deutschland e.V. nicht nur mit anderen Patientenorganisationen, etwa dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband oder dem Deutschen Diabetiker Bund, sondern auch mit ärztlichen Standesverbänden einig. Der Patient kann sich nicht mehr sicher sein, ob der Arzt seine Therapie-Empfehlung aus medizinischen oder ökonomischen Gründen ausspricht. Schließlich droht ihm die Kündigung des Vertrages, wenn seine durchschnittlichen Arzneimittelkosten pro Injektionsbehandlung um 25 Prozent über dem Durchschnitt der Vertragsärzte liegen. Zwar werde der Patient in die Therapie-entscheidung eingebunden, doch lehre die Erfahrung, weiß Palm, dass die meisten Patienten diese lieber dem Arzt ihres Vertrauens überlassen. Spritzt der Arzt das nicht zugelassene, aber billigere Medikament, wird er belohnt: bei 1.200 Spritzen pro Jahr, was große Praxen und Kliniken erreichen, winken dann 84.000 Euro zusätzlich. http://ots.de/httJu
"Offenkundig geht auch die AOK selbst davon aus, dass ohne finanziellen Anreiz und aus rein medizinischen Erwägungen die Ärzte wahrscheinlich anders entscheiden würden - sonst wäre der Bonus unnötig", kritisiert Palm.
Im Musterblatt des ärztlichen Aufklärungsbogens für die Behandlung der feuchten AMD sind zwei Medikamente aufgeführt, die in das erkrankte Auge gespritzt werden können. Die Wirkstoffe sind nicht identisch, können aber die Sehfähigkeit vergleichbar erhalten oder sogar verbessern. Allerdings ist nur der Wirkstoff Ranibizumab
(Handelsname: Lucentis) nach entsprechenden klinischen Prüfungen von den Gesundheitsbehörden zugelassen. Nicht für die Augenheilkunde, sondern ausschließlich als Krebsmedikament zugelassen ist hingegen Bevacizumab (Avastin). Über diesen steht im Merkblatt, dass "weniger Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit vorliegen" und "sich rechtliche Konsequenzen aus der Off-label-Behandlung, also der Therapie außerhalb der zugelassenen Indikation ergeben". Dazu gehört etwa die fehlende Produkthaftung des Herstellers. Verursacht der Wirkstoff Komplikationen und Nebenwirkungen, haftet nicht die Pharmafirma, sondern der behandelnde Arzt. Außerdem heißt es: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Nebenwirkungen unter Avastin häufiger auftreten. Außerdem muss mit einer etwas höheren Injektionsfrequenz gerechnet werden."
http://www.pro-retina.de/dateien/aufkla ... orlage.pdf
"Wir fragen uns ernsthaft, warum sich Patientinnen und Patienten freiwillig einem solchen Risiko aussetzen sollten", sagt Ute Palm.
"Wir hoffen, dass die Parteien, welche die Landesregierung in Baden Württemberg tragen und sich auf Bundesebene stets lautstark für die Rechte von Patientinnen und Patienten einsetzen, diese Rechte auch durchsetzen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben."
Über PRO RETINA Deutschland e.V.:
Die PRO RETINA Deutschland e.V. - Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen - wurde 1977 von Betroffenen und deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit mehr als 60 Regionalgruppen und mehr als 6.000 Mitgliedern. Sie bietet Informationen und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Um einen Beitrag zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert sich PRO RETINA Deutschland e.V. auch in der Forschungsförderung.
http://www.pro-retina.de
Über die feuchte Altersabhängige Makula-Degeneration: In Deutschland erkranken pro Jahr schätzungsweise 50.000 zumeist ältere Patienten an der feuchten Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD).
Die Erkrankung ist die häufigste Ursache für Altersblindheit in westlichen Industrienationen. Den Betroffenen droht binnen kurzer Zeit der Verlust der Sehkraft, wenn nicht umgehend eine Therapie eingeleitet wird.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2012 Pro Retina Deutschland e.V.
Pressekontakt: Barbara Ritzert
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Qualität und Patientensicherheit in den Mittelpunkt
AOK Baden-Württemberg: IVOM-Vertrag stellt Qualität und Patientensicherheit in den Mittelpunkt
Stuttgart (ots) - Als unverständliche Kritik, die nur in die Karten der Pharmaindustrie spielt, bezeichnet die AOK Baden-Württemberg die Aussagen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und der Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen (Pro Retina e.V.) gegen den sogenannten IVOM-Vertrag.
"Die Patientensicherheit ist für die AOK höchstes Gebot und wird durch den Vertrag in besonderer Weise sichergestellt. Davon können sich auch die beiden Organisationen gerne ein direktes Bild machen.
Wir sind zu einem intensiven fachlichen Informationsaustausch jederzeit bereit", so der Sprecher der AOK Baden-Württemberg, Kurt Wesselsky, in Stuttgart.
Mit dem Vertrag stelle die AOK eine Behandlung ausschließlich durch besonders qualifizierte Augenärzte sicher. Eine umfassende Beratung und Betreuung der Patienten stehe im Mittelpunkt. Mit der QMBW GmbH (Qualitätsmanagement Gesellschaft Baden-Württemberg) habe die AOK einen Vertragspartner, der alle Fachkenntnisse umfassend mitbringe und jederzeit dafür stehe, eine hochsichere und wirksame Versorgung der Patienten zu garantieren. So könnten Akutfälle noch am selben Tag durch einen qualifizierten Ophthalmochirurgen behandelt werden.
Neben der Qualität der Behandlung profitierten die Patienten auch davon, dass sie nicht mehr aus eigener Tasche in Vorleistung treten müssen. Laut AOK-Sprecher fällt das hierbei übliche bürokratisch-aufwändige Verfahren der Kostenerstattung weg. Die gesamte Behandlung wird zu hundert Prozent direkt von der AOK übernommen.
Mehr Informationen zum IVOM-Vertrag im Internet:
http://ots.de/DhNXT
Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2012 AOK Baden-Württemberg
Pressekontakt: Pressestelle der
AOK Baden-Württemberg
Telefon: 0711 2593-229
E-Mail: presse@bw.aok.de
Stuttgart (ots) - Als unverständliche Kritik, die nur in die Karten der Pharmaindustrie spielt, bezeichnet die AOK Baden-Württemberg die Aussagen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und der Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen (Pro Retina e.V.) gegen den sogenannten IVOM-Vertrag.
"Die Patientensicherheit ist für die AOK höchstes Gebot und wird durch den Vertrag in besonderer Weise sichergestellt. Davon können sich auch die beiden Organisationen gerne ein direktes Bild machen.
Wir sind zu einem intensiven fachlichen Informationsaustausch jederzeit bereit", so der Sprecher der AOK Baden-Württemberg, Kurt Wesselsky, in Stuttgart.
Mit dem Vertrag stelle die AOK eine Behandlung ausschließlich durch besonders qualifizierte Augenärzte sicher. Eine umfassende Beratung und Betreuung der Patienten stehe im Mittelpunkt. Mit der QMBW GmbH (Qualitätsmanagement Gesellschaft Baden-Württemberg) habe die AOK einen Vertragspartner, der alle Fachkenntnisse umfassend mitbringe und jederzeit dafür stehe, eine hochsichere und wirksame Versorgung der Patienten zu garantieren. So könnten Akutfälle noch am selben Tag durch einen qualifizierten Ophthalmochirurgen behandelt werden.
Neben der Qualität der Behandlung profitierten die Patienten auch davon, dass sie nicht mehr aus eigener Tasche in Vorleistung treten müssen. Laut AOK-Sprecher fällt das hierbei übliche bürokratisch-aufwändige Verfahren der Kostenerstattung weg. Die gesamte Behandlung wird zu hundert Prozent direkt von der AOK übernommen.
Mehr Informationen zum IVOM-Vertrag im Internet:
http://ots.de/DhNXT
Quelle: Pressemitteilung vom 30.08.2012 AOK Baden-Württemberg
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AOK Baden-Württemberg
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