Ausbildungskosten: Private Pflegeanbieter fordern bundesweite Umlage
Berlin (dpa). Der private Arbeitgeberverband Pflege hat eine bundesweit einheitliche Finanzierungsregelung bei der Ausbildung gefordert. Derzeit gebe es einen Flickenteppich wie im Mittelalter, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitgeberverbands Pflege, Friedhelm Fiedler, am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa. Ausbildungsbetriebe würden benachteiligt, da sie höhere Kosten tragen müssten. Nach den Vorstellungen der Arbeitgeber sollen diese Ausbildungskosten gleichmäßig auf alle Betreuungseinrichtungen verteilt werden. So wäre es möglich, mehr Fachkräfte auszubilden.
"Ein Ausbildungsplatz kostet über drei Jahre hinweg 150.000 Euro", betonte Fiedler. "Kleine Einrichtungen oder ambulante Dienste können das nicht erwirtschaften. Mit einer bundesweit einheitlichen Umlage würden die Kosten gerechter verteilt." Derzeit gibt es nach Angaben Fiedlers rund 45.000 Lehrstellen in den 25.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Dadurch entstehen rechnerisch Ausbildungskosten von mehr als zwei Milliarden Euro im Jahr. "In einer ähnlichen Größenordnung müsste auch der Umlagetopf sein", meinte Fiedler. Auch die Pflegekassen müssten sich an den Kosten beteiligen.
Mehr zu den Forderungen des privaten Arbeitgeberverbandes Pflege lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.
Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2011
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Ausbildungskosten - bundesweite Umlage gefordert
Moderator: WernerSchell
Erhöhung der Ausbildungsplätze wohl kaum zu erwarten
Es fehlt die Fairness auch bei diesem Instrument der Ausbildungsfinanzierung. Die sog. Ausbildungsumlage ist derzeit lediglich eine verschleierte Kostenerhöhung für die Pflegebedürftigen, animiert keinen Betrieb, selbst auszubilden, wenn er dies nicht schon vom Konzept her will. Warum? Fakten auf eine reale Situation bei möglichen 17 Kunden bezogen in 2011:
1. Umlage pro Kunden/Berechnungstag € 0,90: 17 Kunden x 365 Tage = mögliche 6205 Berechnungstage x € 0,90 = € 5.584,50 + Verwaltungskosten € 28,06 = € 5.612,56 Dies ist die Berechnungsgrundlage in Baden-Württemberg, dieser Betrag wird eingefordert.
2. Da der Kostenträger von einer durchschnittlichen Belegung von nur 95 % ausgeht (Abwesenheit durch Krankenhaus, Urlaub, Nichtbelegung nach Sterbefall) reduzieren sich in der Praxis die Belegungstage von 6205 Berechnungstagen auf 5.895 (5.894,75) Tage. 5.895 Berechnungstage x € 0,90= € 5.305,50. Somit entstehen dem nicht ausbildenden und dem ausbildenden Betrieb bei der Erhebung der Umlage Kosten in Höhe von € 307,06.
3. Für Betriebe, die nicht ausbilden ist diese Umlage lediglich ein durchlaufender Posten mit Zinsertrag. Sie wird vom Kunden erhoben und nach einer Zinsphase zu einem Stichtag an die Verwaltungsstelle weitergeleitet. Wo ist also für diese Betriebe der Anreiz, auszubilden? Kostenfaktor sind hier lediglich € 307,06.
4. Für Betriebe, die ausbilden, wird diese Umlage zu einem zusätzlichen Kostenfaktor.
a) Erstattung für Ausbildungskosten aus der Ausbildungsumlage beträgt maximal 1/3 der Ausbildungskosten für einen Auszubildenden. Diese Kosten belaufen sich in diesem realen Fall im 3. Ausbildungsjahr auf € 14.433,84.
b)Somit werden max. € 4.811,28 der Ausbildungskosten aus der Ausbildungsumlage refinanziert.
c) Der ausbildende Betrieb hat somit Gesamtkosten im Jahr für die Ausbildung eines einzigen Auszubildenden:
Ausbildungskosten von € 9.622,56 sowie die
Zusatzkosten aus der Ausbildungsumlage in Höhe von ca. € 307,06 = insgesamt € 9.929,62 aufzubringen, die nicht refinanziert werden.
Ich betrachte diese Praxis als eine eklatante Benachteiligung der ausbildenden Betriebe. Für nicht ausbildende Betriebe besteht also überhaupt kein Anreiz, Ausbildungen anzubieten.
Solange die Ausbildungsumlage nicht zu einem Kostenfaktor für nichtausbildende Betriebe und zu einer wesentlichen Entlastung für ausbildende Betriebe wird, ist eine Erhöhung der Ausbildungsplätze wohl kaum zu erwarten.
1. Umlage pro Kunden/Berechnungstag € 0,90: 17 Kunden x 365 Tage = mögliche 6205 Berechnungstage x € 0,90 = € 5.584,50 + Verwaltungskosten € 28,06 = € 5.612,56 Dies ist die Berechnungsgrundlage in Baden-Württemberg, dieser Betrag wird eingefordert.
2. Da der Kostenträger von einer durchschnittlichen Belegung von nur 95 % ausgeht (Abwesenheit durch Krankenhaus, Urlaub, Nichtbelegung nach Sterbefall) reduzieren sich in der Praxis die Belegungstage von 6205 Berechnungstagen auf 5.895 (5.894,75) Tage. 5.895 Berechnungstage x € 0,90= € 5.305,50. Somit entstehen dem nicht ausbildenden und dem ausbildenden Betrieb bei der Erhebung der Umlage Kosten in Höhe von € 307,06.
3. Für Betriebe, die nicht ausbilden ist diese Umlage lediglich ein durchlaufender Posten mit Zinsertrag. Sie wird vom Kunden erhoben und nach einer Zinsphase zu einem Stichtag an die Verwaltungsstelle weitergeleitet. Wo ist also für diese Betriebe der Anreiz, auszubilden? Kostenfaktor sind hier lediglich € 307,06.
4. Für Betriebe, die ausbilden, wird diese Umlage zu einem zusätzlichen Kostenfaktor.
a) Erstattung für Ausbildungskosten aus der Ausbildungsumlage beträgt maximal 1/3 der Ausbildungskosten für einen Auszubildenden. Diese Kosten belaufen sich in diesem realen Fall im 3. Ausbildungsjahr auf € 14.433,84.
b)Somit werden max. € 4.811,28 der Ausbildungskosten aus der Ausbildungsumlage refinanziert.
c) Der ausbildende Betrieb hat somit Gesamtkosten im Jahr für die Ausbildung eines einzigen Auszubildenden:
Ausbildungskosten von € 9.622,56 sowie die
Zusatzkosten aus der Ausbildungsumlage in Höhe von ca. € 307,06 = insgesamt € 9.929,62 aufzubringen, die nicht refinanziert werden.
Ich betrachte diese Praxis als eine eklatante Benachteiligung der ausbildenden Betriebe. Für nicht ausbildende Betriebe besteht also überhaupt kein Anreiz, Ausbildungen anzubieten.
Solange die Ausbildungsumlage nicht zu einem Kostenfaktor für nichtausbildende Betriebe und zu einer wesentlichen Entlastung für ausbildende Betriebe wird, ist eine Erhöhung der Ausbildungsplätze wohl kaum zu erwarten.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
Rückenwind für die Ausbildungsumlage in der Pflege
Ministerin Steffens:
Rückenwind für die Ausbildungsumlage in der Pflege
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Die Umlagefinanzierung in der Pflegeausbildung muss kommen - in dieser Einschätzung sieht sich Ministerin Barbara Steffens durch Stellungnahmen aller Verbände im Rahmen einer heute (12.10.2011) im Landtag erfolgten Anhörung bestätigt. "Ich bin sehr froh, dass alle Beteiligten von den Gewerkschaften über die freie Wohlfahrtspflege bis hin zu den privaten Trägern unser Vorhaben einer Ausbildungsumlage nachdrücklich unterstützen. Allen ist klar, dass wir das Problem des Fachkräftemangels nur gemeinsam lösen können. Und wenn wir nicht schnellstmöglich handeln, ist der Weg in einen Pflegenotstand unumkehrbar."
Ab 2012 will die Landesregierung die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Wer bisher nicht ausbildet, wird dies voraussichtlich ändern, wenn er auf jeden Fall für Ausbildung bezahlen muss. Das Land wird für die zusätzlichen Auszubildenden die Finanzierung der Fachseminarplätze übernehmen. Ab dem nächsten Jahr sollen bis zu 1500 Seminarplätze zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Altenpflegeschülerinnen und -schüler in der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.
Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflegestunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet.
"Die Umlage ist ein wichtiger Schritt, aber sie kann nur ein Baustein gegen den Fachkräftemangel sein", betonte Ministerin Steffens. Weitere wichtige Bausteine seien die Einführung einer gemeinsamen Kranken- und Altenpflegeausbildung, die Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler, eine Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen, eine Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanagements in den Pflegeeinrichtungen.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2011
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
Rückenwind für die Ausbildungsumlage in der Pflege
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Die Umlagefinanzierung in der Pflegeausbildung muss kommen - in dieser Einschätzung sieht sich Ministerin Barbara Steffens durch Stellungnahmen aller Verbände im Rahmen einer heute (12.10.2011) im Landtag erfolgten Anhörung bestätigt. "Ich bin sehr froh, dass alle Beteiligten von den Gewerkschaften über die freie Wohlfahrtspflege bis hin zu den privaten Trägern unser Vorhaben einer Ausbildungsumlage nachdrücklich unterstützen. Allen ist klar, dass wir das Problem des Fachkräftemangels nur gemeinsam lösen können. Und wenn wir nicht schnellstmöglich handeln, ist der Weg in einen Pflegenotstand unumkehrbar."
Ab 2012 will die Landesregierung die Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung einführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege zu erhöhen. Wer bisher nicht ausbildet, wird dies voraussichtlich ändern, wenn er auf jeden Fall für Ausbildung bezahlen muss. Das Land wird für die zusätzlichen Auszubildenden die Finanzierung der Fachseminarplätze übernehmen. Ab dem nächsten Jahr sollen bis zu 1500 Seminarplätze zusätzlich gefördert werden. Derzeit befinden sich in NRW rund 11.800 Altenpflegeschülerinnen und -schüler in der dreijährigen Altenpflegefachkraftausbildung. Das Land finanziert die Ausbildungen in der Pflege mit 34,7 Millionen Euro im Jahr 2011.
Ziel der Rechtsverordnung ist, dass ab Januar 2012 alle Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entsprechend ihrer Größe (Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte/betreute Personen/geleistete Pflegestunden) in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Wer ausbildet, bekommt die Ausbildungsvergütung vollständig aus dem Fonds erstattet.
"Die Umlage ist ein wichtiger Schritt, aber sie kann nur ein Baustein gegen den Fachkräftemangel sein", betonte Ministerin Steffens. Weitere wichtige Bausteine seien die Einführung einer gemeinsamen Kranken- und Altenpflegeausbildung, die Erhöhung der Ausbildungserfolgsquoten durch ausbildungsbegleitende Hilfen für schwächere Schülerinnen und Schüler, eine Vereinfachung des Berufsanerkennungsverfahrens in den Gesundheits- und Pflegeberufen, eine Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe auch durch eine akademische Ausbildung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Personalmanagements in den Pflegeeinrichtungen.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2011
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
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Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe
CAREkonkret hat in ihrer Ausgabe vom 27.07.2012 über die Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe („Verwaltungsgericht Arnsberg; Widerspruch gegen Umlage hat aufschiebende Wirkung – Bringt Gerichtsentscheid Umlage in NRW ins Wanken?“) berichtet und gleichzeitig zur Meinungsäußerung animiert. Dem hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk entsprochen und den nachfolgenden Text an die Redaktion übermittelt:
Statement (Meinungsäußerung):
Umlageverfahren für die Altenpflegeausbildung sind aus der Sicht von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk problematisch. Vernünftiger wäre eine umfassende Finanzierung der Pflegeausbildung – Kranken- und Gesundheitspflege / Kinderkrankenpflege / Altenpflege - über die Kranken- und Pflegekassen oder über Steuermittel. Damit wären die entsprechenden Qualifizierungskosten allen Versicherten bzw. Steuerzahlern auferlegt. Dies wäre deshalb gerecht, weil breite Bevölkerungsschichten von der gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Qualifizierung der Pflegekräfte profitieren. Im Übrigen könnte der bürokratische Aufwand von Umlageverfahren minimiert werden.
Wichtiger noch erscheint aber die Forderung nach einer Verbesserung der Stellenschlüssel in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die bisherigen Stellendotierungen reichen nicht annähernd aus, um die Pflegeverrichtungen nach dem geforderten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse wahrzunehmen. Ohne deutliche Anhebung der Stellenschlüssel werden die vielfach öffentlich angesprochenen Pflegemängel nicht behoben werden können. Damit die geforderten verbesserten Stellendotierungen nachvollziehbar dargestellt werden können, fordert Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist aufgefordert, sich auf Bundesebene für diesbezügliche Veränderungen einzusetzen. Die anstehenden Beratungen im Bundesrat über das Gesetz zur „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ bieten dazu eine geeignete Plattform.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Statement (Meinungsäußerung):
Umlageverfahren für die Altenpflegeausbildung sind aus der Sicht von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk problematisch. Vernünftiger wäre eine umfassende Finanzierung der Pflegeausbildung – Kranken- und Gesundheitspflege / Kinderkrankenpflege / Altenpflege - über die Kranken- und Pflegekassen oder über Steuermittel. Damit wären die entsprechenden Qualifizierungskosten allen Versicherten bzw. Steuerzahlern auferlegt. Dies wäre deshalb gerecht, weil breite Bevölkerungsschichten von der gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Qualifizierung der Pflegekräfte profitieren. Im Übrigen könnte der bürokratische Aufwand von Umlageverfahren minimiert werden.
Wichtiger noch erscheint aber die Forderung nach einer Verbesserung der Stellenschlüssel in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die bisherigen Stellendotierungen reichen nicht annähernd aus, um die Pflegeverrichtungen nach dem geforderten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse wahrzunehmen. Ohne deutliche Anhebung der Stellenschlüssel werden die vielfach öffentlich angesprochenen Pflegemängel nicht behoben werden können. Damit die geforderten verbesserten Stellendotierungen nachvollziehbar dargestellt werden können, fordert Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist aufgefordert, sich auf Bundesebene für diesbezügliche Veränderungen einzusetzen. Die anstehenden Beratungen im Bundesrat über das Gesetz zur „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ bieten dazu eine geeignete Plattform.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
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Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe

Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Neuss, den 31.07.2012
Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe
Die Zeitschrift „CAREkonkret“, Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege, hat in ihrer Ausgabe vom 27.07.2012 über die Umlage für die Ausbildung in der Altenhilfe („Verwaltungsgericht Arnsberg; Widerspruch gegen Umlage hat aufschiebende Wirkung – Bringt Gerichtsentscheid Umlage in NRW ins Wanken?“) berichtet und gleichzeitig zur Meinungsäußerung animiert. Dem hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk entsprochen und den nachfolgenden Text am 29.07.2012 an die Redaktion übermittelt:
Statement (Meinungsäußerung):
Umlageverfahren für die Altenpflegeausbildung sind aus der Sicht von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk problematisch. Vernünftiger wäre eine umfassende Finanzierung der Pflegeausbildung – Kranken- und Gesundheitspflege / Kinderkrankenpflege / Altenpflege - über die Kranken- und Pflegekassen oder über Steuermittel. Damit wären die entsprechenden Qualifizierungskosten allen Versicherten bzw. Steuerzahlern auferlegt. Dies wäre deshalb gerecht, weil breite Bevölkerungsschichten von der gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Qualifizierung der Pflegekräfte profitieren. Im Übrigen könnte der bürokratische Aufwand von Umlageverfahren minimiert werden.
Wichtiger noch erscheint aber die Forderung nach einer Verbesserung der Stellenschlüssel in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die bisherigen Stellendotierungen reichen nicht annähernd aus, um die Pflegeverrichtungen nach dem geforderten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse wahrzunehmen. Ohne deutliche Anhebung der Stellenschlüssel werden die vielfach öffentlich angesprochenen Pflegemängel nicht behoben werden können. Damit die geforderten verbesserten Stellendotierungen nachvollziehbar dargestellt werden können, fordert Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ist aufgefordert, sich auf Bundesebene für diesbezügliche Veränderungen einzusetzen. Die anstehenden Beratungen im Bundesrat über das Gesetz zur „Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ bieten dazu eine geeignete Plattform.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
http://www.wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Vorstehender Text im Forum unter
viewtopic.php?t=17649
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Zum Thema gibt es zahlreiche Beiträge in diesem Forum. Dort kann ggf. weiter diskutiert werden:
Ausbildungsumlage > Pflege wird für die meisten teurer
viewtopic.php?t=17461&highlight=umlage
Finanzierungssystem der Altenpflegeausbildung
viewtopic.php?t=12623&highlight=umlage
Ausbildungskosten - bundesweite Umlage gefordert
viewtopic.php?t=15388&highlight=umlage
Altenpflegeumlage in Sachsen ist rechtwidrig
viewtopic.php?t=13125&highlight=umlage
Der wesentliche Punkt bei der personellen Fortentwicklung in der Altenpflege sind die unzureichenden Stellenschlüssel. Es muss daher vorrangig darum gehen, den Pflegenotstand aufzulösen (entsprechende Beiträge sind mit „Suchen“ auffindbar).