Patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung

Beitrag von Service » 06.06.2012, 06:24

Patientenvertreter fordern patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung

Gutachten belegt Handlungsbedarf und zeigt Lösungswege auf

Eine patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung fordern die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um Fehl-, Über- und Unterversorgung wirksam abzubauen. Grundlage soll der tatsächliche Bedarf der betroffenen Bevölkerung sein. Heute wird die erforderliche Zahl der Ärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl einer Region festgelegt, unabhängig davon wie alt, arm oder krank die Menschen sind. Dass eine patientenorientiertere Planung nötig und möglich ist, belegt ein Gutachten des IGES-Instituts, das die Patientenvertreter heute vorgestellt haben. Um die Vorschläge umzusetzen, müsste der G-BA die Bedarfsplanungsrichtlinie entsprechend ändern. Darüber hinaus fordern die Patientenvertreter mehr Beteiligungsrechte.
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http://www.vzbv.de/9650.htm

Quelle: Mitteilung vom 05.06.2012
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