Angeklagter wollte sein Mutter durch Tod "erlösen"
Der 26-Jährige hat die Frau nach sieben Jahren im Wachkoma getötet
Braunschweig (dapd). Er wollte seine seit sieben Jahren im Wachkoma liegende Mutter durch den Tod "erlösen". Für die Tat, die nach seiner Überzeugung ganz im Sinne des Opfers geschah, muss sich seit Mittwoch ein 26-Jähriger vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die Frau Anfang des Jahres in einem Pflegeheim mit einem Handtuch erstickt zu haben. Die Mutter hatte seit einem Reitunfall in Italien im Jahr 2004 im Wachkoma gelegen.
.... weiter lesen unter
http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... oesen.html
Frau im Wachkoma sollte durch Tod "erlöst" werden
Moderator: WernerSchell
Sohn tötete Mutter aus Mitgefühl
Sohn tötete Mutter aus Mitgefühl - sie war seit 8 Jahren im Koma
Weil Jan H, seine im Koma liegende Mutter „erlösen“ wollte und am 3. Januar dieses Jahres tötete, muss er sich seit Mittwoch im Landgericht Braunschweig verantworten. Der 26-jährige Hildesheimer hat seiner Mutter (47) die Hand gehalten, ihr eine Kindergeschichte vorgelesen - und dann ihre Beatmungskanüle gezogen und sie zusätzlich erstickt. Er ist überzeugt, dass es ihrem Willen entsprach – eine Patientenverfügung hatte die damals 40Jährige nicht hinterlegt.
Die Komapatientin lag seit einem Reitunfall vor acht Jahren zur „funktionserhaltenden Dauerpflege“ in einem Heim, wurde künstlich beatmet und ernährt. Heimleitung, Arzt und Betreuerin lehnten bei einem Gespräch im März 2011 jede Form der Sterbehilfe - durch Behandlungsabbruch, fälschlicherweise „aktive“ Sterbehilfe genannte - entschieden ab.
Der Angeklagte habe nicht länger ertragen können, seine Mutter in kompletter Hilflosigkeit, röchelnd und mit verkrampften Händen anzusehen und zu wissen, dass er gar nichts dagegen machen könne. Er - der bereits selbst einen Suizidversuch unternommen hatte - habe es nicht fertiggebracht dem Rat anderer zu folgen, seine Mutter doch endlich zu vergessen. Pflegekräfte bezeugten, er sei bei Besuchen „sehr liebevoll“ mit ihr umgegangen.
Der Angeklagte verteidigte seine Tat, er würde es wieder machen. Für das Heim sei seine Mutter nur zahlungskräftige Klientin gewesen, auf die man nicht hätte verzichten wollen. Ein Mensch habe aber "auch ein Recht darauf, in Frieden zu ruhen".
Quellen:
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norde ... Mitgefuehl
http://www.abendblatt.de/region/nieders ... oesen.html
Siehe auch:
http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben
Quelle: Mitteilung vom 02.06.2012
Humanistischer Verband Deutschland - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de
>>> http://www.patientenverfuegung.de
Weil Jan H, seine im Koma liegende Mutter „erlösen“ wollte und am 3. Januar dieses Jahres tötete, muss er sich seit Mittwoch im Landgericht Braunschweig verantworten. Der 26-jährige Hildesheimer hat seiner Mutter (47) die Hand gehalten, ihr eine Kindergeschichte vorgelesen - und dann ihre Beatmungskanüle gezogen und sie zusätzlich erstickt. Er ist überzeugt, dass es ihrem Willen entsprach – eine Patientenverfügung hatte die damals 40Jährige nicht hinterlegt.
Die Komapatientin lag seit einem Reitunfall vor acht Jahren zur „funktionserhaltenden Dauerpflege“ in einem Heim, wurde künstlich beatmet und ernährt. Heimleitung, Arzt und Betreuerin lehnten bei einem Gespräch im März 2011 jede Form der Sterbehilfe - durch Behandlungsabbruch, fälschlicherweise „aktive“ Sterbehilfe genannte - entschieden ab.
Der Angeklagte habe nicht länger ertragen können, seine Mutter in kompletter Hilflosigkeit, röchelnd und mit verkrampften Händen anzusehen und zu wissen, dass er gar nichts dagegen machen könne. Er - der bereits selbst einen Suizidversuch unternommen hatte - habe es nicht fertiggebracht dem Rat anderer zu folgen, seine Mutter doch endlich zu vergessen. Pflegekräfte bezeugten, er sei bei Besuchen „sehr liebevoll“ mit ihr umgegangen.
Der Angeklagte verteidigte seine Tat, er würde es wieder machen. Für das Heim sei seine Mutter nur zahlungskräftige Klientin gewesen, auf die man nicht hätte verzichten wollen. Ein Mensch habe aber "auch ein Recht darauf, in Frieden zu ruhen".
Quellen:
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norde ... Mitgefuehl
http://www.abendblatt.de/region/nieders ... oesen.html
Siehe auch:
http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben
Quelle: Mitteilung vom 02.06.2012
Humanistischer Verband Deutschland - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
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Sterbehilfe für Mutter: 26-Jähriger muss drei Jahre in Haft
Sterbehilfe für Mutter: 26-Jähriger muss drei Jahre in Haft
Braunschweig (dapd). Nach der Tötung seiner jahrelang im Wachkoma liegenden Mutter muss ein 26 Jahre alter Mann für drei Jahre ins Gefängnis. .... mehr)
http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... -Haft.html
Braunschweig (dapd). Nach der Tötung seiner jahrelang im Wachkoma liegenden Mutter muss ein 26 Jahre alter Mann für drei Jahre ins Gefängnis. .... mehr)
http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... -Haft.html
Sohn heute wegen Tötung verurteilt
Sohn heute wegen Tötung verurteilt - er wollte seine Mutter erlösen
Sohn verurteilt - Wille der Mutter im Koma konnte ohne Patientenverfügung nicht ermittelt werden.
Koma und Gehirnschädigung: Kein automatisches Mitspracherecht von Angehörigen!
Braunschweig. Ein 26-Jähriger ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine seit sieben Jahren im Koma liegende Mutter getötet hat. Kein Fall von Sterbehilfe, stellte das Gericht fest, welches sich allerdings tief bewegt zeigte. Die Patientin hatte sich bei einem Reitunfall irreversible Gehirnverletzungen zugezogen, musste als Pflegeheimbewohnerin künstlich beatmet und ernährt werden.
„Es ist kein Fall von Sterbehilfe“, stellte Richter Polomski klar. Die Frau ( 48 ) habe zwar vollständig ihr Bewusstsein verloren, und die Ärzte seien nicht mehr von einer Besserung ausgegangen. Dennoch hätte sie noch viele Jahre leben können. Auch ein straffreier Behandlungsabbruch, bei dem einer Krankheit ihren Lauf gelassen wird, liege nicht vor…
Die damals 40jährige hatte keine Patientenverfügung abgefasst
„Das Gericht kann nachvollziehen, dass der Sohn glaubte, dass seine Mutter so nicht leben wollte“, sagte Polomski weiter. Da keine Patientenverfügung vorliegt und auch die Befragung von Zeugen keinen verlässlichen Hinweis auf den Willen der Frau gab, blieb unklar, was die 48-Jährige gewollt hätte. „Im Zweifel muss das Leben erhalten bleiben“, betonte er.
Bewährung war möglich - „wäre das falsche Signal“ gewesen
Eine Bewährungsstrafe bei Verurteilung in einem minder schweren Fall von Totschlag war durchaus möglich. Aber "eine Bewährungsstrafe wäre das falsche Signal gewesen“, sagte der Richter. Der Angeklagte habe die Tötung geplant und gewusst, dass er sich strafbar macht. Es hätte auch eine Alternative zur Tötung gegeben - der Angeklagte hatte eine Kanüle aus der Luftröhre seiner Mutter gezogen und sie erstickt - der 26-Jährige hätte einen Antrag auf einen neuen Betreuer seiner Mutter stellen und die Verlegung in ein anderes Heim fordern können - allerdings ohne dazu legitimiert zu sein. Ein Weg ohne allzu große Aussicht auf Erfolg, "mühsam und lang, aber vom Gesetz aus gutem Grund so vorgesehen", meinte der Richter.
Quelle: http://www.dorstenerzeitung.de/nachrich ... 54,1673649
Angehörige wie hier der Sohn haben keinerlei (automatisches) Mitspracherecht gegenüber dem Arzt oder Pflegeheim:
http://www.stern.de/gesundheit/angehoer ... 40002.html
Quelle: Mitteilung vom 12.06.2012
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de
http://www.patientenverfuegung.de
Sohn verurteilt - Wille der Mutter im Koma konnte ohne Patientenverfügung nicht ermittelt werden.
Koma und Gehirnschädigung: Kein automatisches Mitspracherecht von Angehörigen!
Braunschweig. Ein 26-Jähriger ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine seit sieben Jahren im Koma liegende Mutter getötet hat. Kein Fall von Sterbehilfe, stellte das Gericht fest, welches sich allerdings tief bewegt zeigte. Die Patientin hatte sich bei einem Reitunfall irreversible Gehirnverletzungen zugezogen, musste als Pflegeheimbewohnerin künstlich beatmet und ernährt werden.
„Es ist kein Fall von Sterbehilfe“, stellte Richter Polomski klar. Die Frau ( 48 ) habe zwar vollständig ihr Bewusstsein verloren, und die Ärzte seien nicht mehr von einer Besserung ausgegangen. Dennoch hätte sie noch viele Jahre leben können. Auch ein straffreier Behandlungsabbruch, bei dem einer Krankheit ihren Lauf gelassen wird, liege nicht vor…
Die damals 40jährige hatte keine Patientenverfügung abgefasst
„Das Gericht kann nachvollziehen, dass der Sohn glaubte, dass seine Mutter so nicht leben wollte“, sagte Polomski weiter. Da keine Patientenverfügung vorliegt und auch die Befragung von Zeugen keinen verlässlichen Hinweis auf den Willen der Frau gab, blieb unklar, was die 48-Jährige gewollt hätte. „Im Zweifel muss das Leben erhalten bleiben“, betonte er.
Bewährung war möglich - „wäre das falsche Signal“ gewesen
Eine Bewährungsstrafe bei Verurteilung in einem minder schweren Fall von Totschlag war durchaus möglich. Aber "eine Bewährungsstrafe wäre das falsche Signal gewesen“, sagte der Richter. Der Angeklagte habe die Tötung geplant und gewusst, dass er sich strafbar macht. Es hätte auch eine Alternative zur Tötung gegeben - der Angeklagte hatte eine Kanüle aus der Luftröhre seiner Mutter gezogen und sie erstickt - der 26-Jährige hätte einen Antrag auf einen neuen Betreuer seiner Mutter stellen und die Verlegung in ein anderes Heim fordern können - allerdings ohne dazu legitimiert zu sein. Ein Weg ohne allzu große Aussicht auf Erfolg, "mühsam und lang, aber vom Gesetz aus gutem Grund so vorgesehen", meinte der Richter.
Quelle: http://www.dorstenerzeitung.de/nachrich ... 54,1673649
Angehörige wie hier der Sohn haben keinerlei (automatisches) Mitspracherecht gegenüber dem Arzt oder Pflegeheim:
http://www.stern.de/gesundheit/angehoer ... 40002.html
Quelle: Mitteilung vom 12.06.2012
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Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
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