ärztliche Schweigepflicht verletzt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Schnuffel
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ärztliche Schweigepflicht verletzt

Beitrag von Schnuffel » 17.05.2012, 14:38

Hallo, ich würde gerne einen Dr. wegen verletzung der ärztlichen Schweigepflicht anzeigen. Wie und wo kann ich das machen?
Dann würde ich noc gerne wissen ob ich eine Anspruch auf meine Patientkartei habe. Bereits mehrfach habe ich diese bei meinem Dr. angefordert, der reagiert leider nicht. Ich möchte aber den Dr. wechseln und benötige diese. Kann mir jemand ein Tipp geben wie ich an die Kartei kommen kann. Vielen Dank.

Herbert Kunst
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Schweigeplficht - Krankendokumentation - Anzeigen ...

Beitrag von Herbert Kunst » 17.05.2012, 14:47

Hallo Schnuffel,
die ärztliche Schweigepflicht ist u.a. durch § 203 StGB und durch Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung geschützt. Eine Strafanzeige ist einmal bei der zuständigen Staatsanwalt (ggf. Polizei) möglich. Eine Verletzung der Berufspflichten kann bei der Ärztekammer gerügt werden.
Man sollte aber nur dann Maßnahmen ergreifen, wenn es auch entsprechende klare Rechtsverstöße gibt. Denn sonst ist man am Ende nur zweiter Sieger.
Die Krankendokumentation ist Eigentum des Arztes. Sie muss also nicht im Original an den Patienten herausgegeben werden. Allerdings hat der Patient einen Anspruch auf Kopien der objektiven Daten. Dieses Recht kann man ggf. einklagen. Insoweit sind die Zivilgerichte zuständig. Man kann natürlich auch die Ärztekammer diesbezüglich informieren, so dass vielleicht damit auch Wirkung erzielt werden kann. Der Arzt kann die ggf. erstellten Kopien in Rechnung stellen.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rob Hüser
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Schweigepflicht und Krankendokumentation

Beitrag von Rob Hüser » 18.05.2012, 06:06

Hallo und guten Morgen!
Herbert hat die Rechtslage m.E. korrekt beschrieben. Ergänzend:
Bei Strafverfahren geht es um die ganz persönliche Schuld. Und die ist nicht immer zweifelsfrei nachweisbar. Daher gibt es oft keine Anklagen. Oder es wird wg. Geringfügigkeit nichts unternommen. Das würde ich vorweg bedenken. Daher kann der Weg zur Ärztekammer vielleicht sinnvoller sein.
Bezüglich Krankendokumentation wird nicht selten zurückhaltend agiert. Ggf. sollte man einen Anwalt nehmen und die Herausgabe der gewünschten Kopien vor Gericht einklagen.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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