Bestattungsvorsorge - Freibetrag bei der Sozialhilfe
Ein immer wieder umstrittenes Thema - mit unterschiedlichen Antworten und Ergebnissen.
In Bayern haben, wie dieser Tage berichtet wurde, verschiedene Bezirke, darunter auch Oberfranken, entschieden, dass ein Betrag von 3.500 Euro als Bestattungsvorsorge frei ist, neben dem üblichen Schonvermögen von 2600 Euro. Diese 3.500 Euro müssen zweckbestimmt in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt sein.
Siehe dazu auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.3.2008 - Az.: B 8/9b SO 9/06 R -
Näheres:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=6&anz=7
Der Leitsatz des Urteils:
Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen; seine Verwertung stellt eine Härte dar, es sei denn, durch den Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags wurde das Vermögen in der Absicht gemindert, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.
MfG Gaby
Bestattungsvorsorge - Freibetrag bei der Sozialhilfe
Moderator: WernerSchell
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Bestattungsvorsorge - Freibetrag bei der Sozialhilfe
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Bestattungsvorsorge länderübergreifend regeln
Bestattungsvorsorge länderübergreifend regeln
Es wäre zu wünschen, dass hinsichtlich der Bestattungsvorsorge länderübergreifend Vereinbarungen getroffen werden. Die zuständigen Länderministerien sollten sich insoweit auf eine Regelung verständigen. Ich denke, dass das auch ein Beitrag zum menschenwürdigen Umgang miteinander bedeutet. Die Menschen müssen m.E. wissen, welche Summe für die Bestattung zurückgelegt werden darf und was nicht.
Cicero
Es wäre zu wünschen, dass hinsichtlich der Bestattungsvorsorge länderübergreifend Vereinbarungen getroffen werden. Die zuständigen Länderministerien sollten sich insoweit auf eine Regelung verständigen. Ich denke, dass das auch ein Beitrag zum menschenwürdigen Umgang miteinander bedeutet. Die Menschen müssen m.E. wissen, welche Summe für die Bestattung zurückgelegt werden darf und was nicht.
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe
SG Dortmund rechnet unangemessene Bestattungsvorsorge auf Sozialhilfe an
zu SG Dortmund, Urteil vom 13.02.2009 - S 47 SO 188/06
Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.02.2009 hervor (Az.: S 47 SO 188/06).
... (mehr)
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp ... from=HP.10
zu SG Dortmund, Urteil vom 13.02.2009 - S 47 SO 188/06
Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.02.2009 hervor (Az.: S 47 SO 188/06).
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Bestattungsvorsorgevertrag und die Sozialhilfe
Bestattungsvorsorgevertrag und die Sozialhilfe
HeimbewohnerInnen sind oft nicht in der Lage, die Kosten für den Heimplatz (vollständig) aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten. Dann muss ergänzend der zuständige Sozialhilfeträger einspringen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein Schonvermögen von lediglich 2.600 Euro. Das Sozialgericht Aachen hat aber mit Urteil vom 11.10.2011 - Az.: S 20 SO 134/10 - entschieden, dass dennoch ein Betrag in Höhe von 8.800 Euro als Bestattungsvorsorgefreibetrag angemessen sein kann.
Tenor der Entscheidung:
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2010 und des Teilanerkenntnisses vom 11.10.2011 verurteilt auch für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.10.2011 die nach Einsatz von Einkommen und einen Freibetrag von 2.600,00 EUR übersteigendem Vermögen ungedeckten Heimkosten der Klägerin ohne Berücksichtigung eines Vermögens aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag Nr.162090 vom 09./22.03.2010 aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte
Das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.10.2011 ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_aa ... 11011.html
HeimbewohnerInnen sind oft nicht in der Lage, die Kosten für den Heimplatz (vollständig) aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten. Dann muss ergänzend der zuständige Sozialhilfeträger einspringen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein Schonvermögen von lediglich 2.600 Euro. Das Sozialgericht Aachen hat aber mit Urteil vom 11.10.2011 - Az.: S 20 SO 134/10 - entschieden, dass dennoch ein Betrag in Höhe von 8.800 Euro als Bestattungsvorsorgefreibetrag angemessen sein kann.
Tenor der Entscheidung:
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 09.06.2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2010 und des Teilanerkenntnisses vom 11.10.2011 verurteilt auch für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.10.2011 die nach Einsatz von Einkommen und einen Freibetrag von 2.600,00 EUR übersteigendem Vermögen ungedeckten Heimkosten der Klägerin ohne Berücksichtigung eines Vermögens aus dem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag Nr.162090 vom 09./22.03.2010 aus Mitteln der Sozialhilfe zu übernehmen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte
Das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.10.2011 ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_aa ... 11011.html
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de