Nun - auch wenn ich mich aus dem Forum veranschiedet habe, möchte ich die aufgeworfene Frage aus meiner Sicht beantworten.
Wo sind die Schlaumeier, wenn es darum geht, die Pflege zu reformieren? Ich lese insoweit keine Beiträge?
Hier im Forum selbstverständlich, wie sich unschwer aus den Kurzbeiträgen ablesen lässt. Allerdings lassen die Kommentare darauf schließen, dass der Sinn und die Bedeutung des Beschlusses des SG Freiburg nicht erfasst wird, auch wenn es natürlich "nur" eine Einzelfallentscheidung ist.
In diesem Beschluss spiegelt sich eine höchst interessante Diskussion wider, die seit geraumer Zeit in der Rechtswissenschaft lebhaft geführt wird. Es geht um das Verhältnis zwischen Sozial- und Zivilrecht und insofern ist der Beschluss durchaus spektakulär und zwar jenseits einer hier im Forum überwiegend geführten Debatte um den berühmten Pflegenotstand!
Von daher kommt diesem Beschluss durchaus eine zentrale Bedeutung zu, auch wenn etwa W. Schell zur "Mäßigung" aufruft und ihm folgend hier im Forum - wie nicht anders zu erwarten - die Mitglieder beipflichten. Die "Fronten" sind hinlänglich geklärt, mal ganz davon abgesehen, dass die Rechtsprechung nicht darauf zuwarten kann, bis die Pflegekundler einschließlich der politisch Verantwortlichen den "Pflegenotstand" analysiert und "systemgerechte Entscheidungen" getroffen haben.
Die ständige Debatte um den "Pflegenotstand" ist mittlerweile ermüdend und die führenden Diskutanten tragen hierzu in entscheidender Weise bei. Nahezu jede Debatte wird in den Pflegenotstand eingebettet und es ist evident, dass hierdurch mit Blick auf gewichtige Anschlussfragen eine thematische Engführung stattfindet, die sich leider hier im Forum seit Monaten vortrefflich widerspiegelt.