Ministerin Steffens:
Wir wollen passgenauere Strukturen für ältere Menschen fördern - Eckpunkte für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgestellt
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Ihre Vorschläge für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) hat Pflegeministerin Barbara Steffens heute (13.12. 2011) in Düsseldorf den am Novellierungsprozess beteiligten Verbänden, Institutionen und Interessengruppen vorgestellt. Vorausgegangen war ein mehrmonatiger intensiver Beratungsprozess mit den Betroffenen.
"Wir brauchen eine massive Veränderung in der Struktur unserer Angebote für alte und pflegebedürftige Menschen, sonst werden wir die Herausforderungen des demographischen Wandels nicht bewältigen", sagte Steffens. "Wenn wir die Pflegebedürftigen von morgen in den Strukturen von heute betreuen wollen, werden wir sehenden Auges in einen Pflegenotstand laufen. Unsere Gesellschaft würde an der Kostenlast zerbrechen. Zudem würden wir niemals die hierfür erforderliche Zahl an Pflegekräften gewinnen können. Und: Die Menschen wollen auch andere Strukturen", so Steffens weiter.
Die Pflegestruktur und auch die gesellschaftliche Teilhabe müssen viel stärker quartiersorientiert organisiert werden. "Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnumgebung leben. Deshalb müssen dort Angebote vom Einkaufsdienst bis zur hochprofessionellen ambulanten Pflege, der gesellschaftlichen Teilhabe, der gesundheitlichen Rehabilitation und der Unterstützung pflegender Angehöriger optimal verknüpft werden. Nur wenn es uns gelingt, den Menschen ein möglichst langes Leben zuhause zu ermöglichen und so die Notwendigkeit einer stationären Pflege so lange wie möglich zu verhindern, werden wir unserer Verantwortung gegenüber den Wünschen der Menschen und dem Erhalt der Funktionsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme gerecht", hob Ministerin Steffens hervor.
Im Rahmen der Reform des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes will Ministerin Steffens daher folgende Eckpunkte zur Umsetzung vorschlagen:
• Die Förderung ambulanter Dienste und alternativer ambulant versorgter Wohn- und Pflegeangebote (z.B. in Wohngemeinschaften) muss so verbessert werden, dass sie - auch bei der Planung und Qualitätssicherung - mit der stationärer Angebote vergleichbar ist und der Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich umgesetzt werden kann.
• Flexiblere Vorgaben, damit sich ambulante Wohnformen besser entwickeln können, die durch das derzeit gültige WTG (mit seinen sich am klassischen Heim orientierten Vorgaben) erschwert werden. Zudem soll eine Förderung für ambulante Dienste geprüft werden, die Gemeinschafträume in Wohnquartieren anbieten oder Wohngemeinschaften unterstützen.
• Weitere Verbesserung der Betreuungsqualität in Pflegeheimen. Die Qualitätsvorgaben (80 % Einzelzimmer bis 2018) sollen beibehalten werden. Hier gibt es aber einen Investitionsstau gerade bei Modernisierungen, seit die Vorgängerregierung die Abschreibungsmöglichkeit von vier Prozent pro Jahr auf zwei Prozent halbiert hat. Für die im Interesse der Menschen dringend erforderlichen Modernisierungen sollte die alte Regelung wieder hergestellt werden.
• Um die Schaffung passgenauer Strukturen für ältere Menschen insgesamt zielgenauer fördern zu können, sollen die Landes-Fördermittel in einem "Landesdemographieplan" zusammengefasst werden. Aus ihm sollen landesweite Strukturen der Partizipation ebenso gefördert werden wie etwa Modellmaßnahmen zur Erprobung neuer nachhaltiger Betreuungskonzepte, kommunale Maßnahmen zur Quartiersentwicklung usw. Der Förderplan böte auch die Möglichkeit, auf künftige Herausforderungen im demographischen Wandel zu reagieren.
• Die Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz soll in ihrer Beratungsfunktion und als Ansprechpartner der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei allen Fragen und Problemen rund um Pflegeeinrichtungen gestärkt werden. Durch klarere Absprachen mit anderen Prüfinstitutionen sollen unnötige Verfahren vermieden und so freie Ressourcen für Einrichtungen und Prüfdienste geschaffen werden.
• Das Wohn- und Teilhabegesetz soll insgesamt passgenauer auf die zum Teil sehr unterschiedlichen Angebotsformen im Bereich Pflege und Betreuung abgestimmt werden.
Steffens wies bei der Vorstellung dieser Eckpunkte auf das breite Partizipationsverfahren hin, das der heutigen Veranstaltung vorausgegangen ist: "Aus meiner Sicht hat es sich sehr bewährt, dass wir gemeinsam mit allen Beteiligten die verschiedenen Fragen erörtert haben. Für die offenen Diskussionen bin ich sehr dankbar. Genau in diesem Stil wollen wir nun auch die konkreten Gesetzesformulierungen erarbeiten." Die Ministerin geht davon aus, dass die Gesetzesvorschläge im ersten Quartal 2012 dem Landtag vorgelegt und bei günstigem Verlauf noch vor der Sommerpause beschlossen werden könnten.
Hintergrund
Das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG) setzt die Rahmenbedingungen für die Betreuung von älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in stationären Einrichtungen, also wie mit diesem Personenkreis unter Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte umzugehen ist. Wunsch der Landesregierung ist, dass die Menschen dort ihren Alltag so weit wie möglich selbst gestalten und nach ihren Vorstellungen leben können. Neben dem Schutz vor gesundheitlichen und finanziellen Schädigungen soll das Gesetz ein angemessenes Leben im Heim wie daheim ermöglichen.
Das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen dient der Sicherstellung der pflegerischen Angebotsstruktur, formuliert also die Rahmenbedingungen für die notwendige finanzielle Förderung und verpflichtet etwa Kommunen, Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vorzuhalten.
In NRW sind derzeit mehr als 500.000 Menschen pflegbedürftig. Diese Zahl wird bis zum Jahr 2050 auf rund 945.600 Menschen steigen, was gegenüber 2007 nahezu eine Verdoppelung ist. Die Zahl der Menschen mit Demenzerkrankungen liegt bei etwa 250.000-300.000. In NRW gibt es für die Altenpflege ca. 2000 vollstationäre Pflegeheime und 2300 ambulante Pflegedienste.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2011
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php
Pflegerecht & Wohn- und Teilhabegesetz NRW - Reform !
Moderator: WernerSchell
Nicht noch mehr Bürokratie in der Pflege!
Nicht noch mehr Bürokratie in der Pflege!
Wohn- und Teilhabegesetz soll ambulante Dienste und Kommunen mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand belasten
Berlin (ots) - Während überall an einer Entlastung der Pflege von unnötigen bürokratischen Auflagen gearbeitet wird, will die NRW-Landesregierung mit der geplanten Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) unnötige Doppelprüfungen in der ambulanten Pflege schaffen, in dem nun auch noch alle ambulanten Pflegedienste in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden sollen.
Entsprechende Planungen stellte Landespflegeministerin Barbara Steffens heute der Fachöffentlichkeit vor. Die kommunalen "Aufsichtsbehörden für Pflegeeinrichtungen" (die früheren Heimaufsichten) sollen zukünftig auch ambulante Dienste überprüfen können, obwohl dies bereits die Medizinischen Dienste der Krankenkassen im Auftrag der Pflegekassen einmal im Jahr bei allen Pflegediensten machen.
"Die Pläne der Landesregierung führen nicht zu mehr Pflegequalität, sondern rauben den Diensten Zeit, die dringend für die Pflege benötigt wird", kritisiert der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann. "Mit der neuen Prüfmöglichkeit werden alle ambulanten Dienste mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Und das angesichts der bereits vorhandenen zahlreichen Überprüfungen durch z.B. den Medizinischen Dienst, das Gesundheitsamt und eines drängenden Fachkräftemangels, den auch die Ministerin ansonsten aktiv bekämpft."
Alle Pflegedienste werden einmal im Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft und zusätzlich auch noch transparent benotet. Pflegebedürftige und deren Angehörige können sich zudem jederzeit an ihre Pflegekasse, den MDK oder die zuständigen Ämter wenden, um die Qualität der Versorgung ihrer Verwandten konkret überprüfen zu lassen sowie bei Bedarf dem Pflegedienst jederzeit kündigen.
Mit den kommunalen Aufsichtsbehörden nun eine unnötige zweite Prüfinstanz zu schaffen, belastet zudem auch die Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Die Sozialbehörden dort müssen bereits alle stationären Einrichtungen unter Aspekten des Ordnungsrechts besuchen und überwachen. Für anlassbezogene Prüfungen im ambulanten Sektor benötigen sie künftig mehr und anders qualifiziertes Personal.
"Das Wohn- und Teilhabegesetz will eigentlich Bürokratie abbauen. Die Landesregierung darf nun keinen zusätzlichen unnötigen Bürokratismus aufbauen und sollte berücksichtigen, dass es hier um Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit geht, die bereits durch die bewährten diversen Prüfungen umfassend geschützt sind", fordert Beckmann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vertritt allein in NRW 900 Pflegedienste und stationäre Einrichtungen und bildet bundesweit mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2011
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
Pressekontakt: Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle, 02 11 / 31 13 93 - 0
Wohn- und Teilhabegesetz soll ambulante Dienste und Kommunen mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand belasten
Berlin (ots) - Während überall an einer Entlastung der Pflege von unnötigen bürokratischen Auflagen gearbeitet wird, will die NRW-Landesregierung mit der geplanten Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) unnötige Doppelprüfungen in der ambulanten Pflege schaffen, in dem nun auch noch alle ambulanten Pflegedienste in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden sollen.
Entsprechende Planungen stellte Landespflegeministerin Barbara Steffens heute der Fachöffentlichkeit vor. Die kommunalen "Aufsichtsbehörden für Pflegeeinrichtungen" (die früheren Heimaufsichten) sollen zukünftig auch ambulante Dienste überprüfen können, obwohl dies bereits die Medizinischen Dienste der Krankenkassen im Auftrag der Pflegekassen einmal im Jahr bei allen Pflegediensten machen.
"Die Pläne der Landesregierung führen nicht zu mehr Pflegequalität, sondern rauben den Diensten Zeit, die dringend für die Pflege benötigt wird", kritisiert der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann. "Mit der neuen Prüfmöglichkeit werden alle ambulanten Dienste mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Und das angesichts der bereits vorhandenen zahlreichen Überprüfungen durch z.B. den Medizinischen Dienst, das Gesundheitsamt und eines drängenden Fachkräftemangels, den auch die Ministerin ansonsten aktiv bekämpft."
Alle Pflegedienste werden einmal im Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft und zusätzlich auch noch transparent benotet. Pflegebedürftige und deren Angehörige können sich zudem jederzeit an ihre Pflegekasse, den MDK oder die zuständigen Ämter wenden, um die Qualität der Versorgung ihrer Verwandten konkret überprüfen zu lassen sowie bei Bedarf dem Pflegedienst jederzeit kündigen.
Mit den kommunalen Aufsichtsbehörden nun eine unnötige zweite Prüfinstanz zu schaffen, belastet zudem auch die Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Die Sozialbehörden dort müssen bereits alle stationären Einrichtungen unter Aspekten des Ordnungsrechts besuchen und überwachen. Für anlassbezogene Prüfungen im ambulanten Sektor benötigen sie künftig mehr und anders qualifiziertes Personal.
"Das Wohn- und Teilhabegesetz will eigentlich Bürokratie abbauen. Die Landesregierung darf nun keinen zusätzlichen unnötigen Bürokratismus aufbauen und sollte berücksichtigen, dass es hier um Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit geht, die bereits durch die bewährten diversen Prüfungen umfassend geschützt sind", fordert Beckmann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vertritt allein in NRW 900 Pflegedienste und stationäre Einrichtungen und bildet bundesweit mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2011
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
Pressekontakt: Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle, 02 11 / 31 13 93 - 0