Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden
Moderator: WernerSchell
Delegation ist nicht aufzuhalten
Pflegekräfte werden die Versorgung aufmischen
Trend zur Delegation ist nicht aufzuhalten, sagen Pflegewissenschaftler
BERLIN (af). Widerstand ist sinnlos, kostet Geld und Nerven: Die Delegation ärztlicher Leistungen ist Teil der Versorgungsstrukturen, haben Ärzte und Pflegewissenschaftler bei einer Veranstaltung in Berlin festgestellt. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=663978
Trend zur Delegation ist nicht aufzuhalten, sagen Pflegewissenschaftler
BERLIN (af). Widerstand ist sinnlos, kostet Geld und Nerven: Die Delegation ärztlicher Leistungen ist Teil der Versorgungsstrukturen, haben Ärzte und Pflegewissenschaftler bei einer Veranstaltung in Berlin festgestellt. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=663978
Aufgaben für Ärzte, Pfleger und Co. neu verteilen
Grüne: Aufgaben für Ärzte, Pfleger und Co. neu verteilen
Die Grünen wollen die Gesundheitsversorgung radikal ändern. Die Bundestragsfraktion stellte einen Antrag mit dem Ziel, dass die Aufgaben zwischen den Ärzten und anderen Gesundheitsberufen neu aufgeteilt werden. Eine konkrete Forderung: Pflegekräfte sollen ein MVZ leiten dürfen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=673 ... tik&n=1404
Bundesärztekammer pocht auf Facharztstandard
Berlin – Bei allen Konzepten gegen den Ärztemangel muss gewährleistet sein, dass die Patienten eine Betreuung auf Facharztniveau erhalten. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) betont. „Die Substitution ärztlicher Tätigkeit und die Lockerung des Arztvorbehaltes für Diagnostik und Therapie lehnen wir im Interesse von Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Rechtssicherheit strikt ab“, sagte deren Präsident Frank Ulrich Montgomery am Donnerstag.
Zwar sei es in Zeiten des Ärztemangels und des steigenden Versorgungsbedarfs wichtig, dass Ärzte eng mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen zusammenarbeiteten. Das dürfe aber nicht auf Kosten der Behandlungsqualität gehen.
...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... andard.htm
Deutsches Ärzteblatt print
Nichtärztliche Fachberufe im Krankenhaus: Hilfe oder Konkurrenz?
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=70612
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=16448
Die Grünen wollen die Gesundheitsversorgung radikal ändern. Die Bundestragsfraktion stellte einen Antrag mit dem Ziel, dass die Aufgaben zwischen den Ärzten und anderen Gesundheitsberufen neu aufgeteilt werden. Eine konkrete Forderung: Pflegekräfte sollen ein MVZ leiten dürfen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=673 ... tik&n=1404
Bundesärztekammer pocht auf Facharztstandard
Berlin – Bei allen Konzepten gegen den Ärztemangel muss gewährleistet sein, dass die Patienten eine Betreuung auf Facharztniveau erhalten. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) betont. „Die Substitution ärztlicher Tätigkeit und die Lockerung des Arztvorbehaltes für Diagnostik und Therapie lehnen wir im Interesse von Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Rechtssicherheit strikt ab“, sagte deren Präsident Frank Ulrich Montgomery am Donnerstag.
Zwar sei es in Zeiten des Ärztemangels und des steigenden Versorgungsbedarfs wichtig, dass Ärzte eng mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen zusammenarbeiteten. Das dürfe aber nicht auf Kosten der Behandlungsqualität gehen.
...
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... andard.htm
Deutsches Ärzteblatt print
Nichtärztliche Fachberufe im Krankenhaus: Hilfe oder Konkurrenz?
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=70612
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Ärzteschaft und Pflege brauchen Dialog
Ärzteschaft und Pflege brauchen Dialog
Im Bundesausschuss steht eine Entscheidung über die künftige Kooperation zwischen Ärzten und Pflegern an. Der Deutsche Pflegerat mahnt zu konstruktivem Dialog. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=673 ... ege&n=1405
Im Bundesausschuss steht eine Entscheidung über die künftige Kooperation zwischen Ärzten und Pflegern an. Der Deutsche Pflegerat mahnt zu konstruktivem Dialog. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=673 ... ege&n=1405
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- Beiträge: 1292
- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Aufgabenverteilung Ärzte und Pflegekräfte im Dialog
Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Dialog über eine neue Aufgabenverteilung von Ärzten und nichtärztlichen Berufen, z.B. der Pflegekräfte, im Parlament geführt würde. Wenn es zu neuen Festlegungen kommen sollte, brauchen wir Rechtssicherheit, und die kann nur ein Gesetz bringen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist m.E. eine Institution, die keine wirkliche demokratische Legitimation hat, sondern im Wesentlichen die Interessen zwischen Ärzten und Kassen im Auge hat.
Ich bin sehr gespannt, wie sich die angesprochenen Dialoge weiter entwickeln.
G.M.
Ich bin sehr gespannt, wie sich die angesprochenen Dialoge weiter entwickeln.
G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Delegation - BÄK stemmt sich dagegen
BÄK stemmt sich gegen Delegation
Die Politik will Ärzte entlasten, indem künftig mehr Tätigkeiten delegiert werden dürfen. Die Bundesärztekammer geht dagegen auf die Barrikaden: Für die Patienten seien die Pläne "brandgefährlich". mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=675 ... 011&n=1432
Die Politik will Ärzte entlasten, indem künftig mehr Tätigkeiten delegiert werden dürfen. Die Bundesärztekammer geht dagegen auf die Barrikaden: Für die Patienten seien die Pläne "brandgefährlich". mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=675 ... 011&n=1432
Substitution ärztlicher Leistungen
BÄK wehrt sich gegen Substitution ärztlicher Leistungen
Berlin – Eine Liste mit delegierbaren ärztlichen Leistungen, die zusammen mit dem Versorgungsstrukturgesetz erscheinen könnte, lehnt die Bundesärztekammer (BÄK) ab. Eine solche Liste würde die Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen der Ärzte einschränken, erklärte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf des Gesetzes.
Die BÄK fordert zudem die ersatzlose Streichung des Absatzes 3c des Paragrafen 63 im Fünften Sozialgesetzbuch. Dieser eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit zu Modellvorhaben, in denen ärztliche Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung von Heilkunde auf die Angehörigen der im Kranken- und Altenpflegegesetz geregelten Berufe übertragen werden sollen.
..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tungen.htm
Berlin – Eine Liste mit delegierbaren ärztlichen Leistungen, die zusammen mit dem Versorgungsstrukturgesetz erscheinen könnte, lehnt die Bundesärztekammer (BÄK) ab. Eine solche Liste würde die Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen der Ärzte einschränken, erklärte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf des Gesetzes.
Die BÄK fordert zudem die ersatzlose Streichung des Absatzes 3c des Paragrafen 63 im Fünften Sozialgesetzbuch. Dieser eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit zu Modellvorhaben, in denen ärztliche Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung von Heilkunde auf die Angehörigen der im Kranken- und Altenpflegegesetz geregelten Berufe übertragen werden sollen.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tungen.htm
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- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Delegation - exakte Regelungen vernünftig
Pflegekräfte sind nach meiner Einschätzung weitgehend ausreichend qualifiziert, zahlreiche ärztliche Aufgaben zu übernehmen. Solche Aufgaben werden ja schon seit Jahren übernommen und bestens erledigt.
Es geht m.E. bei der laufenden Diskussion nur darum, die Aufgaben konkret aufzulisten und darauf basierend eine Delegationsmöglichkeit ausdrücklich zuzulassen. Das halte ich für vernünftig. Es muss nur für alle Beteiligten eine klare Regelung her.
Wenn dann aber so verfahren wird, müssen auch die entsprechenden Stellen den Aufgaben folgen. Also in der Pflege muss hinsichtlich der Delegation aufgestockt werden. - Und das wollen die Ärztevertreter wohl eher nicht. Sie möchten anscheinend gerne Aufgaben abgeben, aber ihre Stellen behalten. Das wird so nicht gehen können.
G.Sch.
Es geht m.E. bei der laufenden Diskussion nur darum, die Aufgaben konkret aufzulisten und darauf basierend eine Delegationsmöglichkeit ausdrücklich zuzulassen. Das halte ich für vernünftig. Es muss nur für alle Beteiligten eine klare Regelung her.
Wenn dann aber so verfahren wird, müssen auch die entsprechenden Stellen den Aufgaben folgen. Also in der Pflege muss hinsichtlich der Delegation aufgestockt werden. - Und das wollen die Ärztevertreter wohl eher nicht. Sie möchten anscheinend gerne Aufgaben abgeben, aber ihre Stellen behalten. Das wird so nicht gehen können.
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegepersonen
Modelle zur Übertragung ärztlicher Aufgaben
an Pflegefachpersonen möglich
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu § 63 (3c) SGB V. Nach langer Diskussion hat der G-BA heute die Richtlinie zu Modellversuchen für die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an Pflegefachpersonen (§ 63 (3c) SGB V) verabschiedet. Dabei wurde dem Vorschlag des Deutschen Pflegerates, der zusammen mit dem GKV Spitzenverband entwickelt worden war, zugstimmt. Dadurch wird möglich, dass Pflegefachpersonen bisher Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten in der Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonus, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung übernehmen.
„Die Modelle werden nach Überzeugung des DBfK dazu beitragen, die Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. „Die Entscheidung des G-BA ist symbolisch ebenso wichtig wie in ihrer Bedeutung für die Modellversuche“, so Wagner weiter. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein in einer schwierigen Diskussion erreicht, die zum Teil gegen erbitterte Widerstände geführt wurde. Als Nebeneffekt wird mit dieser Entscheidung auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Pflege erreicht. Das Profil des Heilberufs Pflege wird geschärft. Der DBfK erwartet von den Modellversuchen, dass - wie in anderen Ländern - spezialisierte Pflegefachpersonen eine mindestens gleichwertige Versorgungsqualität erreichen. Im Ausland hat sich gezeigt, dass die Versorgung sich in der Wahrnehmung der Patienten sogar verbessert, weil die Pflegespezialisten beispielsweise mehr und besser beraten.“
Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss sie noch im Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2011
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
an Pflegefachpersonen möglich
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu § 63 (3c) SGB V. Nach langer Diskussion hat der G-BA heute die Richtlinie zu Modellversuchen für die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an Pflegefachpersonen (§ 63 (3c) SGB V) verabschiedet. Dabei wurde dem Vorschlag des Deutschen Pflegerates, der zusammen mit dem GKV Spitzenverband entwickelt worden war, zugstimmt. Dadurch wird möglich, dass Pflegefachpersonen bisher Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten in der Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonus, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung übernehmen.
„Die Modelle werden nach Überzeugung des DBfK dazu beitragen, die Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. „Die Entscheidung des G-BA ist symbolisch ebenso wichtig wie in ihrer Bedeutung für die Modellversuche“, so Wagner weiter. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein in einer schwierigen Diskussion erreicht, die zum Teil gegen erbitterte Widerstände geführt wurde. Als Nebeneffekt wird mit dieser Entscheidung auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Pflege erreicht. Das Profil des Heilberufs Pflege wird geschärft. Der DBfK erwartet von den Modellversuchen, dass - wie in anderen Ländern - spezialisierte Pflegefachpersonen eine mindestens gleichwertige Versorgungsqualität erreichen. Im Ausland hat sich gezeigt, dass die Versorgung sich in der Wahrnehmung der Patienten sogar verbessert, weil die Pflegespezialisten beispielsweise mehr und besser beraten.“
Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss sie noch im Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2011
Susanne Adjei| Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte
bpa: "Eine wichtige Entscheidung für die Pflege"
Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte
Berlin (ots) - Am Donnerstag (20.10.2011) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie beschlossen, auf deren Grundlage Modellversuche zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Altenpflege- und Krankenpflegekräfte durchgeführt werden können.
"Dieser Beschluss ist eine wichtige Entscheidung für die Pflege", kommentiert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Auch wenn mit der Richtlinie zunächst nur Modellversuche durchgeführt werden können, ist das ein bedeutendes Signal für die Pflegeeinrichtungen und deren Pflegefachkräfte - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Kompetenzen der Pflege werden anerkannt und neue Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ärzten und Pflegekräften werden geschaffen."
Seit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlage für die Richtlinie zum 1. Juli 2008 sind über drei Jahre vergangen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu der Richtlinie hatte der bpa als maßgeblicher Verband der Pflege Stellung genommen. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Spielraum zur modellhaften Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegefachkräfte genutzt werden muss. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei Monate Zeit zur Prüfung.
"Jetzt wird das BMG prüfen, ob die Richtlinie den gesetzlichen Auftrag tatsächlich erfüllt. Das Ministerium wird hoffentlich zügig die Grundlage für eine baldige Umsetzung der Modellversuche schaffen, damit Pflegeeinrichtungen mit ihren Fachkräften die Ärzte unterstützen können und zusammen mit den Krankenkassen neue Wege der Vernetzung und Verbesserung der Versorgung erproben können," so Bernd Tews.
Quelle: Pressemitteilung des bpa vom 21.10.2011
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.:+49 (30) 30 87 88 60.
Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte
Berlin (ots) - Am Donnerstag (20.10.2011) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie beschlossen, auf deren Grundlage Modellversuche zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Altenpflege- und Krankenpflegekräfte durchgeführt werden können.
"Dieser Beschluss ist eine wichtige Entscheidung für die Pflege", kommentiert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Auch wenn mit der Richtlinie zunächst nur Modellversuche durchgeführt werden können, ist das ein bedeutendes Signal für die Pflegeeinrichtungen und deren Pflegefachkräfte - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Kompetenzen der Pflege werden anerkannt und neue Möglichkeiten der Kooperation zwischen Ärzten und Pflegekräften werden geschaffen."
Seit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlage für die Richtlinie zum 1. Juli 2008 sind über drei Jahre vergangen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu der Richtlinie hatte der bpa als maßgeblicher Verband der Pflege Stellung genommen. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Spielraum zur modellhaften Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegefachkräfte genutzt werden muss. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei Monate Zeit zur Prüfung.
"Jetzt wird das BMG prüfen, ob die Richtlinie den gesetzlichen Auftrag tatsächlich erfüllt. Das Ministerium wird hoffentlich zügig die Grundlage für eine baldige Umsetzung der Modellversuche schaffen, damit Pflegeeinrichtungen mit ihren Fachkräften die Ärzte unterstützen können und zusammen mit den Krankenkassen neue Wege der Vernetzung und Verbesserung der Versorgung erproben können," so Bernd Tews.
Quelle: Pressemitteilung des bpa vom 21.10.2011
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.:+49 (30) 30 87 88 60.
Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
Berlin, 20. Oktober 2011 – Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der Modellvorhaben geschaffen (§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V).
Die neue Richtlinie beinhaltet die Grundlagen der Übertragung von Heilkunde auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege sowie Inhalt und Umfang der selbständigen Ausübung der Heilkunde. Beispiele für eine solche „selbständige Ausübung von Heilkunde“ sind etwa spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie durch Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger.
„Wir sind der Überzeugung, dass der G-BA nun einen tragfähigen und sachgerechten Rahmen für die Heilkundeübertragung in Modellvorhaben geschaffen hat. Die in der jüngeren Vergangenheit immer wieder von politischer Seite geäußerte Kritik an der Dauer des Verfahrens verkennt die Komplexität der Materie“, sagte Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.
Die Diagnose und deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung für bisher ausschließlich ärztliche Behandlungsmaßnahmen sollen laut Beschluss in ärztlicher Verantwortung bleiben. Die auf dieser Grundlage durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen sollen nun in Modellvorhaben unter Verantwortung von ergänzend qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe erfolgen.
An der Erarbeitung des Beschlusses waren neben den Trägern des G-BA (DKG, KBV, KZBV, GKV-SV) und den Patientenvertretungsorganisationen auch die Bundesärztekammer (BÄK) und Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe als Sachverständige beteiligt. Darüber hinaus hatten vier weitere maßgebliche Verbände der Pflegeberufe nach Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens im März 2011 ihre Vorschläge zur Richtlinie eingebracht. Wann, ob und in welchem Umfang die Modellvorhaben nun praktisch umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer.
Der G-BA war mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 durch den Gesetzgeber beauftragt worden, in einer Richtlinie die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben zu regeln (§ 63 Abs. 3c SGB V).
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschlusstext sowie die sogenannten tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschl ... sschuss/3/
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2011
Ihre Ansprechpartner:
Kai Fortelka
030 / 275 838-171
kai.fortelka@g-ba.de
Kristine Reis-Steinert
030 / 275 838-173
kristine.reis-steinert@g-ba.de
Berlin, 20. Oktober 2011 – Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der Modellvorhaben geschaffen (§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V).
Die neue Richtlinie beinhaltet die Grundlagen der Übertragung von Heilkunde auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege sowie Inhalt und Umfang der selbständigen Ausübung der Heilkunde. Beispiele für eine solche „selbständige Ausübung von Heilkunde“ sind etwa spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie durch Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger.
„Wir sind der Überzeugung, dass der G-BA nun einen tragfähigen und sachgerechten Rahmen für die Heilkundeübertragung in Modellvorhaben geschaffen hat. Die in der jüngeren Vergangenheit immer wieder von politischer Seite geäußerte Kritik an der Dauer des Verfahrens verkennt die Komplexität der Materie“, sagte Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.
Die Diagnose und deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung für bisher ausschließlich ärztliche Behandlungsmaßnahmen sollen laut Beschluss in ärztlicher Verantwortung bleiben. Die auf dieser Grundlage durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen sollen nun in Modellvorhaben unter Verantwortung von ergänzend qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe erfolgen.
An der Erarbeitung des Beschlusses waren neben den Trägern des G-BA (DKG, KBV, KZBV, GKV-SV) und den Patientenvertretungsorganisationen auch die Bundesärztekammer (BÄK) und Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe als Sachverständige beteiligt. Darüber hinaus hatten vier weitere maßgebliche Verbände der Pflegeberufe nach Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens im März 2011 ihre Vorschläge zur Richtlinie eingebracht. Wann, ob und in welchem Umfang die Modellvorhaben nun praktisch umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer.
Der G-BA war mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 durch den Gesetzgeber beauftragt worden, in einer Richtlinie die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben zu regeln (§ 63 Abs. 3c SGB V).
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschlusstext sowie die sogenannten tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschl ... sschuss/3/
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2011
Ihre Ansprechpartner:
Kai Fortelka
030 / 275 838-171
kai.fortelka@g-ba.de
Kristine Reis-Steinert
030 / 275 838-173
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Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
Siehe die weiteren Beiträge zum Thema:
G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
unter - viewtopic.php?p=62251#62251
G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
unter - viewtopic.php?p=62251#62251